Ab wann ist urlaub in deutschland wieder möglich

Reisen in CoronazeitenLockerungen für die Einreise nach Deutschland

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Einreisende brauchen keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, wenn sie nach Deutschland einreisen.

Foto: iStock.com / South_agency

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23. Juni 202123. 6. 2021 |
Aktualisiert am 17. Juni 202217. 6. 2022

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen die Abschaffung der Kategorie der Hochrisikogebiete, die grundsätzliche Abschaffung der 3G-Kontrolle bei der Einreise sowie die Anerkennung weiterer Impfstoffe zum Zwecke der Einreise.

Folgende Lockerungen wurden beschlossen und gelten vorerst bis 31. August 2022:

  • Personen, die nach Deutschland einreisen, müssen nicht mehr nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind.
  • Die Kategorie der Hochrisikogebiete wird gestrichen. Einreisende brauchen keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen.
  • Für den Impfnachweis ist es künftig ausreichend, wenn man mit den von der WHO anerkannten Impfstoffen Sinova, Sinopharm oder Coronavac von chinesischen Herstellern oder Covaxin eines indischen Herstellers geimpft ist. Im Fall einer Impfung mit einem der oben genannten von der WHO anerkannten Impfstoffe ist 270 Tage nach der Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung mit den oben gennannten Impfstoffen oder von der EMA zugelassenen Impfstoffen nötig.
  • Coronabedingten Einreisebeschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten wurden aufgehoben. Einreisen sind unter Einhaltung der allgemeinen aufenthaltsrechtlichen und sonstigen grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen wieder ohne coronabedingte Einreisebeschränkungen möglich. Dies gilt wegen eines Gegenseitigkeitsvorbehaltes nicht für Einreisen von Gebietsansässigen aus China.

Virusvariantengebiet: Testpflicht und Quarantäne bei Einreise

Reisende ab dem 12. Lebensjahr, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen zwingend über ein PCR-Testnachweis verfügen der bei der Einreise höchstens 48 Stunden alt sein darf. Ein Antigentest oder ein Genesenen- oder Impfnachweis reichen nicht aus. Zudem besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung auf einreiseanmeldung.de. Außerdem müssen sich Urlauberinnen und Urlauber nach ihrer Einreise nach Deutschland für 14 Tagein Quarantäne begeben.

Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, kann die Quarantäne mit Übersendung des Impfnachweises beenden, wenn das Robert Koch-Institut festgestellt hat, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante im Urlaubsgebiet wirksam ist. Ein solcher Nachweis setzt jedoch eine entsprechende Feststellung der Wirksamkeit durch das Robert Koch-Institut voraus, die es aktuell noch für keine Virusvariante gibt.

Ausnahmen gelten weiterhin für Grenzpendlerinnen und -pendler. Die einzelnen Ausnahmeregelungen hat das Bundesgesundheitsministerium in einem FAQ aufgelistet.

Das Gute: Zurzeit gilt kein Land der Welt als Virusvariantengebiet, sodass die Beschränkungen rund um Virusvariantengebiete für Urlauber aktuell wenig relevant sind.

Auf dem Laufenden bleiben

Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Ausführliche Informationen zu den aktuellen Risikoländern finden Interessierte auf der Webseite des RKI.

Unser Tipp: Auf einreiseanmeldung.de lässt sich auch prüfen, ob man sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat und was bei der Einreise zu beachten ist, etwa aus einem Nicht-EU-Staat. Neue Risikogebiete erscheinen jeweils am Tag des Inkrafttretens um 00:00 Uhr in dem Portal. Reisende sollten dort vor ihrer Abreise prüfen, ob die Länder, in denen sie sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland aufgehalten haben, als Risikogebiete eingestuft sind.

News rund um Corona und Reisen

Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts werden laufend aktualisiert. Die Infos gibt es auch über die App „Sicher Reisen“. Wer will, kann sich per Push-Nachricht informieren lassen, falls sich die Reisehinweise für das Land ändern, in dem man sich gerade aufhält.

Hinweise über Reisebeschränkungen innerhalb der EU gibt es in 24 Sprachen auf der Plattform „Re-open EU“. Zudem finden sich dort Hinweise, ob das Zielland das EU-Zertifikat für den digitalen Impfnachweis nutzt. Die Infos gibt es auch in der gleichnamigen App.

Fragen und Antworten rund um die Coronavirus-Einreiseverordnung beantwortet das Bundesgesundheitsministerium hier.

Wer einen Urlaub in Deutschland plant und wissen will, welche Einschränkungen in den Bundesländern gelten, sollte den Tourismus-Wegweiser des Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes kennen. In 34 Rubriken wird die aktuelle Lage im Bundesland Deiner Wahl erläutert. Ein einfacher Klick auf das jeweilige Bundesland gibt erste Antworten.