Hallo ich bin 13 Jahre alt und bald 14 und ich habe gehört mit 14 kann man der Führerschein machen und mit 15 Fahren stimmt das?
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Du kannst mit 14
anfangen, das stimmt. Ist aber kein Rollerführerschein, sondern eine Mofa Prüfbescheinigung (25 km/h). Du darft damit zwar Roller fahren, allerdings nur gedrosselt auf 25 km/h. Ich wünsche dir viel Spaß beim Roller fahren.
mit 14,5 jahren kannst du die Mofa-Prüfbescheinigung anfangen, und darfst dann mit 15 mofas fahren. dabei handelt es sich aber um keine fahrerlaubnis, und entsprechend gibt es keinen führerschein sondern halt die prüfbescheinigung. fahrerlaubnis der klasse m oder a1 kannst du erst mit 16 erwerben.
nein, du kannst mit 15 den fürherscheib anfangen und dann mit 16 fahren ... mit 16.5 darfst du den autoführerschein anfangen und ab 18 ohne begleitung fahren ;)
meine ich auch, man kann ja autoführerschein auch schon mit 16 beginnen, um mit 17 zu fahren.
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Rollerführerschein mit 15 jetzt auch in Hessen10.07.2020 Aktuelles Den Rollerführerschein der Klasse AM, auch Moped-Führerschein genannt, dürfen in Hessen seit dem 10. Juli auch Jugendliche im Alter von 15 Jahren machen. Unter die Führerscheinklasse AM fallen drei Arten von Fahrzeugen:
Klasse AM Führerschein in anderen Bundesländern Am 1. Mai 2013 startete das Modellprojekt „Mopedführerschein mit 15“ in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es endete im April 2020. Seitdem ist die Entscheidung über das Herabsetzen des Mindestalters den Bundesländern überlassen. Die bereits genannten Länder, die das Modellprojekt durchführten, haben die Regelung beibehalten. Seit dem 28.07.2021 ist die Neuregelung zur bundesweiten Absenkung des Mindestalters bei Klasse AM bundesweit gesetzlich verankert. Damit dürfen in ganz Deutschland Jugendliche im Alter von 15 Jahren den Rollerführerschein machen. Was
muss ich noch beachten? In unserer Fahrzeugsuche findest du Roller, die mit dem Führerschein der Klasse AM gefahren werden dürfen: Roller und Scooter
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am: 19. Mai 2022 Am 19. Januar 2013 änderten sich die Führerscheinklassen in Deutschland. Eine neue Bestimmung, die sogenannte 3. EG-Richtlinie, wurde eingeführt, um die Fahrerlaubnisklassen und den Führerschein an andere europäische Länder anzugleichen. Dabei durchlebte die ehemalige Führerscheinklasse S die größte Veränderung aufgrund der neuen Gesetzgebung. Aus den ehemaligen Klassen M und S wurde die heutige Führerscheinklasse AM. Alles Wichtige, zur Erlangung der Klasse AM, den Fahrzeugen, die Sie damit führen dürfen und wo Sie diese Fahrerlaubnis bereits im Alter von 15 Jahren erlangen können, erfahren Sie im Folgenden.
FAQ: Führerscheinklasse AMFür welche Fahrzeuge wird die Klasse AM benötigt? Eine Übersicht zu den Fahrzeugen, die Sie mit dem Führerschein AM führen dürfen, finden Sie hier. Ab wann wird Klasse AM erteilt? Für diese Führerscheinklasse liegt das Mindestalter bei 15 Jahren. Allerdings ist dies nur in Deutschland gültig. Im Ausland sollten die örtlichen Bedingungen beachtet werden. Wie sieht die Ausbildung aus, um für den Roller einen Führerschein zu erhalten? Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Nationale und europäische FührerscheinklassenIm Zusammenhang mit den EU-Richtlinien wurden die Führerscheinklassen vereinheitlicht, um auch in anderen EU-Ländern Gültigkeit zu besitzen. Dennoch steht es jedem Land frei, eigene, sogenannte nationale Fahrerlaubnisklassen zu etablieren. Zwischen 2005 und 2013 war die Führerscheinklasse S solch eine nationale Klasse. Das bedeutet, dass zwar jeder in Deutschland ein Leichtkraftrad wie beispielsweise einen Roller mit dem entsprechenden Führerschein fahren durfte, jedoch diese Erlaubnis in anderen Ländern unter Umständen nicht anerkannt wurde. Vorläufer zum Rollerführerschein: Die ehemalige Führerscheinklasse SJeder, der eine Fahrerlaubnis der Klasse S besaß, durfte Leichtmobile und Quads führen, die einem Auto ähnelten. Diese Fahrzeuge durften folgende Merkmale vorweisen:
Wer 16 Jahre alt war, durfte die ehemalige Führerscheinklasse S erwerben und somit einen Roller fahren. Außerdem durfte er dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bedienen. Das waren zum Beispiel Quads, Trikes und Microcars. Damit durfte nicht auf der Autobahn gefahren werden. Wer die Führerscheinklasse B besaß, konnte gleichzeitig Fahrzeuge der Klasse S führen. Die Führerscheinklasse S stand sehr in der Kritik, da gerade die sogenannten Trikes sehr gefährlich sind. Trikes sind offene und motorisierte Straßenfahrzeuge, welche ein Vorderrad und zwei Hinterräder besitzen. Aufgrund der vorgeschriebenen Gewichtsgrenze verbauten viele Hersteller weniger Teile für die Sicherheit, um das Gewicht an der Stelle zu sparen. Der ADAC testete einige der Leichtmobile und warnte vor erheblichen Mängeln sowie daraus resultierenden Sicherheitslücken. Die deutsche Wochenzeitschrift Stern nannte sie „Kinder-Killer“. Aus diesem Grund wurde die Führerscheinklasse grundlegend überarbeitet. Führerschein fürs MofaEinspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h, zu denen auch Mofas zählen, dürfen ohne AM-Rollerführerschein mit einer Prüfbescheinigung von der Fahrschule gefahren werden. Laut der neuen EU-Richtlinie ab Januar 2013 gibt es keinen Führerschein fürs Mofa. Auch für das Führen von einem Fahrrad mit Hilfsmotor wird kein Führerschein benötigt. Die Prüfbescheinigung wird durch den Besuch eines Fahrschulkurses erlangt. Am Ende der Ausbildung müssen Sie eine theoretische Prüfung abgelegen. Die Mofa-Prüfbescheinigung besitzt eine unbegrenzte Gültigkeit und muss bei jeder Fahrt mit dem Fahrrad mit Hilfsmotor oder Mofa mitgeführt werden. Wer diese vergisst und dabei erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro in Kauf nehmen. Eine Ausnahmeregel gibt es jedoch für die Mitnahme der Prüfbescheinigung, wenn Sie ein gewisses Alter aufweisen. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf auch ohne eine Prüfbescheinigung von der Fahrschule ein Mofa oder Hilfsmotor-Fahrrad führen. Natürlich müssen Sie einen Ausweis mitnehmen, um Ihr Alter für die Behörden zu verifizieren. Diese Prüfbescheinigungspflicht besteht jedoch nicht mehr, wenn der Fahrer des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Die Ausbildung, um die Prüfbescheinigung zu erlangen, besteht aus 6 Doppelstunden mit jeweils 90 Minuten für den theoretischen Teil und einer 90-minütigen Doppelstunde für die Fahrpraxis. Nach dem erfolgreichen Abschluss der theoretischen Prüfung wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt. Das Mindestalter für die Mofa-PrüfbescheinigungDas Mindestalter für die Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren. So kann also jeder ab 15 Jahren ein Fahrrad mit Hilfsmotor bzw. ein Mofa fahren. Die theoretische Prüfung in der Fahrschule darf drei Monate vor dem 15. Geburtstag absolviert werden. Jedoch regelt die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) eine Ausnahme, welche das Mindestalter betrifft.
Die Führerscheinklasse AMGemäß der 3. EG-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurden die Führerscheinklassen S und M zur Klasse AM vereint. Es wurden nicht nur alle Fahrzeuge der Führerscheinklassen in AM übernommen, sondern auch ihre Merkmale verändert. Den Rollerführerschein als solches gibt es nun nicht mehr. Er wurde gemäß den europäischen Bestimmungen mit anderen EU-Ländern vereinheitlicht. Das “A” in der Bezeichnung der Führerscheinklasse weist darauf hin, dass die Klasse nun gemäß europäischer Richtlinien angepasst wurde. Welche Fahrzeuge beinhaltet der AM-Führerschein?Folgende Fahrzeuge sind in AM enthalten:
Diese vier Fahrzeugtypen werden in der Fahrerlaubnis-Verordnung noch weiter definiert. KrafträderUnter Krafträdern versteht die FeV Fahrzeuge, welche lediglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen können. Dabei muss der Verbrennungsmotor einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 ccm besitzen. Natürlich kann auch ein Elektromotor verbaut sein. In beiden Fällen muss jedoch das Kraftrad Merkmale von Fahrrädern aufweisen. Als Beispiel sind hier Fahrräder mit Hilfsmotoren zu nennen. Zweirädrige KrafträderUnter diese Gruppen fallen alle Fahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Falls es sich um eine elektrische Antriebsmaschine handelt, darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen. Hiermit sind Mopeds, Roller oder Mokicks gemeint. Auch Beiwagen dürfen mitgeführt werden. Dreirädrige KrafträderAuch bei dieser Art der Krafträder ist die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Der Hubraum der Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 ccm groß sein. Die maximale Nutzleistung ist auf 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren beschränkt. Handelt es sich um einen Elektromotor darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen. Als Beispiel seien hier die Minitrikes zu nennen. Vierrädrige KrafträderDie letzte Gruppe der Fahrzeugtypen, welche im umgangssprachlich genannten “Rollerführerschein” definiert werden, sind die Kraftfahrzeuge mit vier Rädern. Selbstverständlich ist auch hier die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm. Andere Verbrennungsmotoren müssen mit einer Nutzleistung bis zu 4 kW ausgestattet sein. Sollte das Kraftrad einen Elektromotor besitzen, darf dieser eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW aufweisen. Die Leermasse des Fahrzeugs muss höchstens 350 kg betragen. Die Masse der Batterien spielt bei diesem Wert keine Rolle. Zu diesem Fahrzeugtyp zählen beispielsweise Minicars. Sonstige Fahrzeugtypen im RollerführerscheinNeben den vier großen Fahrzeuggruppen, welche in der Führerscheinklasse AM definiert sind, gibt es noch weitere, welche als Ausnahmen gelten:
*Die Gewichtsgrenze gilt nicht bei Fahrzeugen mit zwei Sitzen oder drei Rädern. Wann können Sie für einen Roller den Führerschein erhalten?Der Führerschein der Klasse AM kann entweder direkt in einer Fahrschule erworben oder durch eine andere Fahrerlaubnisklasse erlangt werden. Rollerführerschein mit 15 JahrenDie erste Möglichkeit ist der direkte Erwerb vom Mopedführerschein. Das Mindestalter hierfür beträgt seit dem 28.07.2021 15 Jahre (hier geht es zu den Ausnahmen). Folgende Stunden müssen in der Fahrschule absolviert werden:
Der theoretische Unterricht für “Roller” unterteilt sich in 12 Doppelstunden, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Eine Doppelstunde besteht aus 90 Minuten. Nach dieser Zeit folgen zwei Doppelstunden, in denen spezifische Inhalte rund um die Führerscheinklasse AM gelehrt werden. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen, wie beim Auto-Führerschein. Sie dürfen maximal 10 Fehlerpunkte erreichen. Die Anzahl der Stunden im praktischen Unterricht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch praktiziert in der Regel jede Fahrschule, dass mindestens eine halbe Stunde auf dem Fahrzeug wie einem Roller gefahren wird. Ob nun weitere Unterrichtsstunden genommen werden müssen, weiß der Fahrlehrer am besten. Dieser entscheidet das individuell. Sonderfahrten, so wie sie vom Pkw-Führerschein bekannt sind (bspw. Nacht- oder Autobahnfahrten), gibt es jedoch nicht. Nach dem praktischen Unterricht folgt die 30-minütige Fahrprüfung. Wer diese erfolgreich abschließt, erwirbt den Rollerführerschein. Die Fahrprüfung findet überwiegend innerorts statt. Nach dem Erwerb vom Rollerführerschein folgt keine zweijährige Probezeit. Der Besitz vom Motoroller-Führerschein wird nicht auf eine nachfolgende Probezeit angerechnet. Eine weitere Möglichkeit wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Führerscheinklasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert. Bilanz des Pilotprojekts: Mopedführerschein mit 15 JahrenBevor die Gesetzesänderung am 28.07.2021 in Kraft trat, hatten einige Bundesländer den Führerschein der Klasse AM ab 15 Jahren in einem Pilotprojekt getestet. In den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen war für 15-Jährige das Fahren von einem Moped mit entsprechendem Führerschein schon vor den bundeseinheitlichen Regelungen gestattet. Dies war in der dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt. Sie trat am 1. Mai 2013 in Kraft und sollte ursprünglich am 30. April 2018 enden. Der Versuch wurde jedoch um zwei weitere Jahre bis Ende April 2020 verlängert. Die Verordnung besagte, dass die fünf Bundesländer in einem Pilotprojekt das Mindestalter für den Rollerführerschein auf 15 Jahre senken durften. Laut der EU-Verordnung ist es den Mitgliedsstaaten in Europa erlaubt, dass sie das Mindestalter entweder auf 14 Jahre senken oder bis auf 18 Jahre anheben können. Deutschland entschied sich für 15 Jahre und prüfte damit eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Absenkung des Alters aus Gründen der Sicherheit nicht zu empfehlen ist. Bis Ende April 2020 hatten 15-Jährige aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen noch die Möglichkeit, den Führerschein für ein Kleinkraftrad, also den Rollerführerschein, zu erwerben. Danach entschieden alle Bundesländer, diese Regelung dauerhaft einzuführen. Nordrhein-Westfalen hatte 2020 als erstes Bundesland die neue Regelung in geltendes Recht umgewandelt, sodass Sie dort im Alter von 15 Jahren dauerhaft den Rollerführerschein erwerben konnten. Vorbereitung auf den Rollerführerschein mit 14 JahrenDas Mindestalter für den Rollerführerschein beträgt 15 Jahre in den genannten Bundesländern. Natürlich dürfen Bewerber bereits drei Monate vor dem 15. Geburtstag in den Bundesländern, welche die Ausnahmeregelung durchführen, eine Prüfung ablegen. Jedoch darf dann erst ab dem 15. Geburtstag Roller gefahren werden. Klasse AM: Führerschein zusätzlich zu einer anderen KlasseNatürlich besteht die Möglichkeit, dass Sie die Führerscheinklasse AM fahren dürfen, sofern eine andere gültige Fahrerlaubnis im Besitz ist. Die Führerscheinklassen A, A1, A2, B und T berechtigen auch zum Fahren eines Fahrzeugs gemäß der Klasse AM. Wie teuer ist ein Rollerführerschein?Ein Rollerführerschein verursacht wie ein Führerschein fürs Auto Kosten. Diese hängen von der tatsächlichen Fahrstundenanzahl ab. In der Regel hat der Mopedführerschein einen Preis von etwa 500 bis 800 Euro. Die Kosten vom Rollerführerschein hängen natürlich von der Fahrschule ab bzw. vom Standort dieser. Außerdem sollten Sie unterschiedliche Faktoren einberechnen. Die Mopedführerschein-Kosten sind in der Regel:
Neben den Kosten für den Mopedführerschein sollten Sie auch an das Durchfallen einer Prüfung denken. Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig. Oft ist es billiger, noch eine weitere Fahrstunde vor der Praxisprüfung zu absolvieren, als nach dieser Nachholstunden zu buchen. Ein weiterer Tipp, um beim Führerschein der Klasse AM Kosten zu sparen: Es lohnt sich immer, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt. Beim Führerschein für einen Roller oder einem Auto macht dies jedoch keinen Sinn, da in der Fahrerlaubnisklasse B bereits AM integriert ist. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?Neben den AM-Führerschein-Kosten sind auch die Voraussetzungen dafür wichtig. Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren. Außerdem müssen Sie den Personalausweis und ein Passbild mitbringen sowie den entsprechenden Antrag für die Führerscheinklasse ausfüllen. Wie lange ist der Rollerführerschein gültig?Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig. Das bedeutet, dass er ein Leben lang Gültigkeit besitzt. Infos für Besitzer des alten FührerscheinsWenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erteilt wurde, dürfen deren Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde dies auf dem neuen Schein ein. Nach der neuen Regelung ab Januar 2013 sind nämlich Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Danach muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch eine neue Prüfung ablegen müssen. Nur der Führerschein als Dokument wird umgetauscht. Weitere häufig gestellte Fragen zum AM-FührerscheinKann ich
eine Mofa-Prüfbescheinigung in einen Führerschein der Klasse AM umschreiben lassen? Reicht zum Fahren auch die Mofa-Prüfbescheinigung, wenn ich das Fahrzeug auf 25 km/h drossle? Darf ich mit dem AM-Führerschein eine weitere Person auf meinem Motorroller mitnehmen? Wann dürfen Kinder als Sozius
mitfahren? Kann ich mir für
die Klasse AM einen internationalen Führerschein ausstellen lassen? Gilt auf dem Motorroller Helmpflicht? Was passiert, wenn ich nur einen AM-Führerschein besitze und mit einem Fahrzeug unterwegs bin, das schneller fahren kann als 45 km/h? Ich bin 15 und habe gerade meinen AM-Führerschein gemacht. Darf ich nun auch außerhalb von Deutschland mit dem Roller fahren? Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: Was darf man mit 15 fahren Bayern?In Bayern ist es ab sofort erlaubt bereits mit 15 Jahren den Moped-Führerschein zu machen. Es gibt aber eine Voraussetzung. In Bayern können ab sofort schon 15-Jährige ihren Moped-Führerschein machen. Das teilte Innenminister Joachim Herrmann in München mit.
Wie viel kostet ein Mofa?Wie viel kostet ein Mofa? Zweckmäßig ausgestattete Einsitzer mit geringer Zuladung bekommst du ab rund 1.100 €. Dagegen können Mofaroller für zwei Personen mit erweitertem Ladevolumen, umfangreicher Verkleidung und technischer Vollausstattung bis zu 1.800 € kosten.
Was für einen Führerschein braucht man für einen Roller?In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert. Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofaführerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Was darf man mit 16 Fahren Deutschland?Die Führerscheinklasse A1 beinhaltet das Motorrad. Sie gehört zu den Klassen, die bereits mit 16 Jahren erworben werden können. Der A1-Führerschein wird auch 125ccm-Führerschein oder 125er Führerschein genannt. Er kann auch als Leichtkraftrad-Führerschein bezeichnet werden.
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