Heute gibt es wieder einmal einen Gastbeitrag. Also einen Beitrag, den ich nicht selber verfasst habe, sondern von einem der Blog-Leser geschrieben wurde. Show Inzwischen ist uns „H-Man“ ja schon als Autor der Gastbeiträge zur NV-Bescheinigung und zum Auszahlplan bekannt und es freut mich ganz besonders, dass wir heute einmal – sozusagen aus erster Hand – erfahren können, ob und wie man mit einer Direktversicherung die Steuerbelastung einer Abfindung reduzieren kann. Dann lassen wir uns einmal überraschen und lesen, was H-Man so schreibt:
Lese-Empfehlung Tipp für Ehepaare bei Abfindungen:
Reduktion der Steuerlast auf Abfindungen durch Einzahlungen in eine DirektversicherungSobald klar ist, wann man eine Abfindung in welcher Höhe bekommt, stellt sich natürlich die Frage, wie man es bewerkstelligt, die daraus resultierende Steuerlast zu minimieren. Nach Rücksprache mit dem Steuerberater verblieben mir im Wesentlichen 2 Möglichkeiten: Rürup und meine betriebliche Altersvorsorge in Form eine Direktversicherung. Zu Rürup (und Riester) finden sich hier bereits viele wertvolle Hinweise. Zum Thema Direktversicherung fehlt aber noch ein interessanter Aspekt. Bevor ich auf Details eingehe, hier zunächst ein kurzer Abriss zur Direktversicherung. Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Zum 1.1.2005 ergab sich eine grundlegende Änderung, in dem die Direktversicherung auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt wurde. Für ältere Verträge konnte der Versicherungsnehmer wählen, ob er die alte Version weiterführen wollte, oder auf die neue Form umstellt. Nachfolgende Betrachtung bezieht sich auf die alte Direktversicherung in der Form vor dem 1.1.2005, die sicherlich bei den heute 50-60jährigen noch vielfach anzutreffen ist. Wesentliche Merkmale sind: Beträge von bis zu EUR 1752/Jahr werden pauschal mit 20% (+ Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuert, bleiben aber sozialversicherungsfrei. Die spätere Kapitalauszahlung unterliegt keiner Besteuerung. Wählt man eine monatliche Rentenzahlung, ist nur der Ertragsanteil zu versteuern. In beiden Fällen sind Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherungen zu entrichten. Weitere Details finden sich dazu z.B. auf Wikipedia.
Lese-Empfehlung Alle Informationen gebündelt im Buch:
Nun aber wieder zurück zum eigentlichen Thema: Üblicherweise betreibt man private Altersvorsorge nicht vom ersten Arbeitstag an. Ich selbst hatte mir ein Alter von 40 Jahren gesetzt, um mit der privaten Altersvorsorge (in Form einer Direktversicherung) zu beginnen. Und hier setzt die Möglichkeit, Steuern bei der Abfindung zu sparen, an. Was weitestgehend unbekannt ist: die EUR 1752/Jahr kann man für jedes Jahr, in dem man beschäftigt war, entrichten und nicht etwa erst ab dem Zeitpunkt, als der Vertrag geschlossen wurde! Bei mir bedeutet dieses, dass ich für 15 Jahre diese EUR 1752/Jahr nachentrichten konnte und diesen Betrag nur mit 20% pauschal versteuern musste. Diesen Betrag habe ich aus der Abfindung genommen, die sich somit um diesen Betrag plus Pauschalsteuer reduziert hat. Bleibt die Frage: lohnt sich das?In meinem Fall ist die Antwort ein klares „Ja“: Ich habe von dem Betrag, der in die Direktversicherung geflossen ist, selbst nur ~80% aufbringen müssen; die Differenz zum vollen Betrag hat sich durch die günstigere Pauschalversteuerung der Direktversicherung gegenüber der Versteuerung der Abfindung ergeben! Wichtig! Dieses Vorgehen fällt auch nicht unter die Vorsorgeaufwendung bei der Steuererklärung. Das heißt konkret, dass die Möglichkeiten, die sich durch Rürup ergeben, durch dieses Vorgehen in keiner Weise beeinträchtigt werden. Entsprechend habe ich die Vorsorgeaufwendungen, die Rürup zulässt, zusätzlich voll ausgeschöpft. Was sind nun die Erkenntnisse aus diesen Betrachtungen:
Ergänzungen vom Privatier:
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