Abfindung steuerlich gleich betriebliche altersversorgung

Heute gibt es wieder einmal einen Gastbeitrag. Also einen Beitrag, den ich nicht selber verfasst habe, sondern von einem der Blog-Leser geschrieben wurde.

Inzwischen ist uns „H-Man“ ja schon als Autor der Gastbeiträge zur NV-Bescheinigung und zum Auszahlplan bekannt und es freut mich ganz besonders, dass wir heute einmal – sozusagen aus erster Hand – erfahren können, ob und wie man mit einer Direktversicherung die Steuerbelastung einer Abfindung reduzieren kann.

Dann lassen wir uns einmal überraschen und lesen, was H-Man so schreibt:

 

Lese-Empfehlung

Tipp für Ehepaare bei Abfindungen:
=> Einzelveranlagung prüfen
Ersparnis von fünfstelligen Euro-Beträgen möglich!

 

Reduktion der Steuerlast auf Abfindungen durch Einzahlungen in eine Direktversicherung

Sobald klar ist, wann man eine Abfindung in welcher Höhe bekommt, stellt sich natürlich die Frage, wie man es bewerkstelligt, die daraus resultierende Steuerlast zu minimieren. Nach Rücksprache mit dem Steuerberater verblieben mir im Wesentlichen 2 Möglichkeiten: Rürup und meine betriebliche Altersvorsorge in Form eine Direktversicherung.

Zu Rürup (und Riester) finden sich hier bereits viele wertvolle Hinweise. Zum Thema Direktversicherung fehlt aber noch ein interessanter Aspekt. Bevor ich auf Details eingehe, hier zunächst ein kurzer Abriss zur Direktversicherung.

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Zum 1.1.2005 ergab sich eine grundlegende Änderung, in dem die Direktversicherung auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt wurde. Für ältere Verträge konnte der Versicherungsnehmer wählen, ob er die alte Version weiterführen wollte, oder auf die neue Form umstellt.

Nachfolgende Betrachtung bezieht sich auf die alte Direktversicherung in der Form vor dem 1.1.2005, die sicherlich bei den heute 50-60jährigen noch vielfach anzutreffen ist. Wesentliche Merkmale sind:

Beträge von bis zu EUR 1752/Jahr werden pauschal mit 20% (+ Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuert, bleiben aber sozialversicherungsfrei. Die spätere Kapitalauszahlung unterliegt keiner Besteuerung. Wählt man eine monatliche Rentenzahlung, ist nur der Ertragsanteil zu versteuern. In beiden Fällen sind Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherungen zu entrichten.

Weitere Details finden sich dazu z.B. auf Wikipedia.

 

Lese-Empfehlung

Alle Informationen gebündelt im Buch:
=> Per Abfindung in den Ruhestand
Mit: Steuern, Arbeitsagentur, Krankenkasse, Rente

 

Nun aber wieder zurück zum eigentlichen Thema:

Üblicherweise betreibt man private Altersvorsorge nicht vom ersten Arbeitstag an. Ich selbst hatte mir ein Alter von 40 Jahren gesetzt, um mit der privaten Altersvorsorge (in Form einer Direktversicherung) zu beginnen.

Und hier setzt die Möglichkeit, Steuern bei der Abfindung zu sparen, an.

Was weitestgehend unbekannt ist: die EUR 1752/Jahr kann man für jedes Jahr, in dem man beschäftigt war, entrichten und nicht etwa erst ab dem Zeitpunkt, als der Vertrag geschlossen wurde! Bei mir bedeutet dieses, dass ich für 15 Jahre diese EUR 1752/Jahr nachentrichten konnte und diesen Betrag nur mit 20% pauschal versteuern musste. Diesen Betrag habe ich aus der Abfindung genommen, die sich somit um diesen Betrag plus Pauschalsteuer reduziert hat.

Bleibt die Frage: lohnt sich das?

In meinem Fall ist die Antwort ein klares „Ja“: Ich habe von dem Betrag, der in die Direktversicherung geflossen ist, selbst nur ~80% aufbringen müssen; die Differenz zum vollen Betrag hat sich durch die günstigere Pauschalversteuerung der Direktversicherung gegenüber der Versteuerung der Abfindung ergeben!

Wichtig! Dieses Vorgehen fällt auch nicht unter die Vorsorgeaufwendung bei der Steuererklärung. Das heißt konkret, dass die Möglichkeiten, die sich durch Rürup ergeben, durch dieses Vorgehen in keiner Weise beeinträchtigt werden. Entsprechend habe ich die Vorsorgeaufwendungen, die Rürup zulässt, zusätzlich voll ausgeschöpft.

Was sind nun die Erkenntnisse aus diesen Betrachtungen:

  • Wenn man für’s Alter schon umfassend vorgesorgt hat, ist die Direktversicherung nicht sinnvoll. Das gilt aber auch für Rürup/Riester.
  • Die Direktversicherung ist eine Ergänzung zu Rürup, da diese nicht unter Vorsorgeaufwendungen fällt und somit zusätzliche Steuervorteile generieren kann.
  • Wer höhere Einkünfte (Abfindung) hat, der profitiert überproportional.

 

Ergänzungen vom Privatier:

  • Inzwischen gibt es einen gesonderten Beitrag, der die Regeln und Besonderheiten von Einzahlungen in eine Direktversicherung erläutert:  „Die Vervielfältigungsregel in der betrieblichen Altersvorsorge“
  • Die oben im Beitrag mehrfach erwähnte Rürup-Rente werde ich dann im nächsten Beitrag noch einmal etwas näher beleuchten.

    Was passiert mit der Betriebsrente bei Abfindung?

    1 BetrAVG verbietet grundsätzlich die Abfindung unverfallbarer Anwartschaften im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Abfindung laufender Betriebsrenten. Abfindbar bleiben vertraglich unverfallbare Anwartschaften.

    Wird eine betriebliche Altersversorgung versteuert?

    Die Betriebsrente wird erst versteuert, wenn sie ausgezahlt wird. Die Besteuerung richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz. Während der Ansparphase sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sozialabgaben- und steuerfrei. Die Altersvorsorge wird also nachgelagert besteuert.

    Was zählt zur betrieblichen Altersversorgung?

    Betriebliche Altersversorgung (bAV) bezeichnet Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung, die Arbeitnehmern aus Anlass des Arbeitsverhältnisses von ihrem Arbeitgeber zugesagt werden.

    Wird eine betriebliche Abfindung versteuert?

    Arbeitnehmer, die für den Jobverlust eine Abfindung erhalten, müssen diese grundsätzlich voll versteuern. Falls die Abfindung vollständig in einem Kalenderjahr ausgezahlt wurde, kannst Du oft eine Steuerermäßigung beantragen: die Fünftelregelung. Abfindungszahlungen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei.