Amt für Versorgung und Soziales Hessen Elterngeld

Beschreibung

Elterngeld
Das Elterngeld soll nach der Geburt eines Kindes die notwendige Unterstützung für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied schaffen. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt.

  • Tel: 069/1567-1 (Zentrale)
  • Buchstabe A-K: -470
  • Buchstabe L-Z: -471

Schwerbehindertenausweis
Die Schwerbehinderteneigenschaft stellt das für den Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt - (HAVS) auf Antrag nach § 69 SGB IX fest. Außerdem die Behinderung, den Grad der Behinderung (GdB) und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (§ 69 SGB IX).

  • Anträge erhalten Sie kostenlos bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden, 
  • den örtlichen Fürsorgestellen der Kreise, 
  • den Behindertenverbänden und den Vertrauensleuten der Schwerbehinderten in Betrieben und Dienststellen.

Natürlich erhalten Sie einen Antrag auch bei Ihrem zuständigen HAVS. Dieser wird auch auf telefonische Anforderung übersandt, oder Sie landen diesen im Internet herunter. Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck richten Sie an das zuständige HAVS. Hinweise zum Ausfüllen des Antrages entnehmen Sie bitte den entsprechenden Erläuterungen. Der Antragsteller kann selbst bestimmen, welche bei ihm vorliegenden Behinderungen festgestellt und bewertet werden. Sollte im Einzelfall ein Antragsteller mit seinem Antrag eine Behinderung von der Feststellung ausschließen, wird dem Begehren gefolgt.

Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner finden Sie nicht nur am Sitz des jeweiligen Amtes sondern auch in Ihrer Nähe berät Sie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Versorgungsämter. 

Mehr Informationen und Kontakte zum Landesversorgungsamt und den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales: 
https://rp-giessen.hessen.de/soziales/versorgungsverwaltung/ansprechpartner-und-adressen (Öffnet in einem neuen Tab)

Mehr Informationen zum Elterngeld:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-kann-ich-elterngeld-beantragen--124762 (Öffnet in einem neuen Tab)

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt am Main

Das Elterngeld unterstützt Eltern von Kleinkindern in ihrem Wunsch nach einem Leben mit Kindern und hilft die finanzielle Lebensgrundlage der Familie zu sichern.

Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Diese Varianten können in unterschiedlicher Art und Weise miteinander kombiniert werden.

Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.

Für Geburten ab dem 01.09.2021 treten Verbesserungen in Kraft. Informationen zu den Änderungen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Elterngeld (Basiselterngeld)

Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Elterngeld (Basiselterngeld) erhalten. Sie können sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Wollen zwei Elternteile die Betreuung und Erziehung des Kindes übernehmen, kann ein Elternteil allein maximal zwölf Monate das Elterngeld (Basiselterngeld) in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate sind dem Partner vorbehalten (Partnermonate). Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld (Basiselterngeld) in Anspruch nehmen. Basiselterngeld können Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten. Danach können sie nur noch das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen.

Eltern von besonders frühgeborenen Kindern erhalten für Geburten ab dem 01. September 2021 zusätzliche Monate Elterngeld: Ist das Kind mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Termin der Entbindung geboren, besteht ein Anspruch auf einen zusätzlichen Basiselterngeldmonat. Wird das Kind mindestens acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei Elterngeld Plus Monate.  Der Bezug von ElterngeldPlus ist auch ohne gleichzeitige Teilzeittätigkeit möglich.

Eltern, die sich für eine partnerschaftliche Aufteilung entscheiden, können einen Partnerschaftsbonus erhalten: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile an vier aufeinanderfolgenden Monaten zeitgleich zwischen 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten. Für Geburten ab dem 01.09.2021 wird der Partnerschaftsbonus flexibler. Er kann dann mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden. Und er kann zwischen zwei und vier Monaten genommen werden. Alleinerziehenden steht der Partnerschaftsbonus auch zu.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus)?

Anspruch haben Mütter und Väter, die:

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind (für Geburten ab dem 01.09.2021 32 Wochenstunden)
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt. Der Lebensmonat beginnt mit dem Tag der Geburt und endet im folgenden Monat am Vortag des Geburtstages.

Auszubildende und Studierende

Auch Auszubildende und Studierende erhalten Elterngeld. Die jeweilige Ausbildung muss nicht unterbrochen werden.

Höhe des Elterngeldes

Das Elterngeld (Basiselterngeld und Elterngeld Plus) orientiert sich an der Höhe des entfallenden Erwerbseinkommens. Es gleicht das entfallende Einkommen mit einer Ersatzrate aus, die nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt ist. Das entfallende Einkommen wird bei einem maßgeblichen Nettoeinkommen

  • von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent
  • von 1.220 Euro bis zu 66 Prozent
  • zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro zu 67 Prozent

ersetzt.

Geringverdienende Eltern, deren Einkommen weniger als 1.000 Euro vor Geburt des Kindes beträgt, werden zusätzlich durch eine stufenweise Erhöhung der Ersatzrate bis zu 100 % unterstützt.

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Das Elterngeld Plus beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.

Das Basiselterngeld beträgt auch für nichterwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich, das Elterngeld Plus 150 Euro.

Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern bekommen einen Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von zehn Prozent mindestens aber 75 Euro beim Basiselterngeld und 37,50 Euro beim ElterngeldPlus.

Für Mehrlingsgeburten erhalten Eltern beim Basiselterngeld einen Mehrlingszuschlag von jeweils 300 Euro und beim ElterngeldPlus von jeweils 150 Euro für jedes weitere Mehrlingsgeschwisterkind.

Wann ist ein Anspruch auf Elterngeld ausgeschlossen?

Ein Anspruch auf Elterngeld ist ausgeschlossen, wenn die Einkommensgrenze  überschritten wird. Alleinerziehende, die im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Elternpaare (es gilt auch eine eheähnliche Gemeinschaft und eine eingetragene Lebenspartnerschaft) entfällt der Elterngeldanspruch, wenn sie im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten (300.000 Euro für Geburten ab dem 01.09.2021).

Anrechnung von Elterngeld

Elterngeld wird auf grundsätzlich vollständig auf die Grundsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld II-„Hartz IV“, Sozialhilfe und Kinderzuschlag) als Einkommen angerechnet, also auch in Höhe des Mindestbetrages in Höhe von 300 Euro (Basiselterngeld) bzw. 150 Euro (ElterngeldPlus).

Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Er beträgt höchstens 300 Euro im Basiselterngeld-Bezug und höchstens 150 Euro im ElterngeldPlus-Bezug.

Corona bedingte Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Im BEEG wurden vorübergehende Änderungen vorgenommen, damit Eltern in der aktuellen Situation keine Nachteile beim Elterngeld hinnehmen müssen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Welche Behörde zahlt Elterngeld Hessen?

Das Elterngeld ist in Hessen bei den Elterngeldstellen der Hessischen Ämter für Versorgung und SozialesÖffnet sich in einem neuen Fenster zu beantragen. Antragsformulare zum ElterngeldÖffnet sich in einem neuen Fenster können im Familienatlas abgerufen werden.

Wo schicke ich den Elterngeldantrag hin Hessen?

E-Mail..
Amt für Versorgung und Soziales..
Mainzer Straße 35..
65185 Wiesbaden..

Wie lange dauert die Bearbeitung von Elterngeld in Hessen?

Bearbeitungszeit der Elterngeld-Anträge liegt in Hessen im Durchschnitt bei 36 Tagen. Die Bearbeitungsdauer für Elterngeldanträge liege im laufenden Jahr bei durchschnittlich 36 Tagen, heißt es auf HNA-Anfrage beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Kassel, zu dem die Elterngeldstelle gehört.

Was ändert sich beim Elterngeld ab 1.9 2021?

Mehr Teilzeitmöglichkeiten, flexiblerer Partnerschaftsbonus und weniger Bürokratie. Für Eltern, die neben dem Elterngeld in Teilzeit arbeiten, gelten nun zahlreiche Verbesserungen: Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wurde von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben.