Angaben des vermieters zum wohnraum nrw

Im Rahmen des sog. Corona-Aufholpakets sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG) bzw. Familien mit geringerem Einkommen (Kinderzuschlag, Wohngeld), die im August 2021 Leistungen beziehen, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind erhalten.

Der Kinderfreizeitbonus wird von der Familienkasse ausgezahlt. Sie soll den Bonus an Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag automatisch auszahlen. Davon umfasst sind auch Fälle, in denen Kinderzuschlag und Wohngeld bezogen wird.

Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Geht der Antrag bei einer Wohngeldbehörde ein, so ist er gemäß § 16 Absatz 2 SGB I unverzüglich an die Familienkasse weiterzuleiten.

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Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten oder Belastungen aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind. Miete im Sinne des Wohngeldgesetzes ist das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung des Wohnraums (einschließlich Betriebskosten wie Kosten des Wasserverbrauchs, der Abwasser- und Müllbeseitigung und der Treppenbeleuchtung), allerdings ohne die Kosten für Heizung und Warmwasser, die Kosten der Haushaltsenergie, die Vergütungen für Garagen/Carports/Stellplätze und Vergütungen für Leistungen, die über die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum hinausgehen, insbesondere für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste.

Berücksichtigungsfähig sind nur angemessene Aufwendungen. Die über bestimmten Höchstbeträgen liegenden Aufwendungen werden nicht berücksichtigt. Die Höchstbeträge richten sich nach der Haushaltsgröße und der Mietenstufe der Gemeinde, in der die Wohnung liegt (Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz), so liegt z.B. der berücksichtigungsfähige Höchstbetrag für die Miete bei einem Ein-Personen-Haushalt je nach Mietenstufe zwischen 347 und 591 Euro, bei einem Vier-Personen-Haushalt zwischen 584 Euro und 995 Euro monatlich.

Um Mehrkosten beim Heizen infolge der Einführung einer CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2021 abzufedern, wird seit dem 01.01.2021 ein Zuschlag zusätzlich zum Höchstbetrag für die Miete berücksichtigt. Dieser Zuschlag zur Entlastung bei den Heizkosten ist abhängig von der Haushaltsgröße und beträgt z. B. für einen 1-Personen-Haushalt 14,40 Euro oder für einen 4-Personen-Haushalt 25,80 Euro. Die tatsächlich zu zahlende Miete wird also für die Wohngeldberechnung auf den berücksichtigungsfähigen Höchstbetrag für die Miete zzgl. Zuschlag zur Entlastung bei den Heizkosten gekappt, falls sie über der Summe dieser Beträge liegt.

Die Zuschussbedürftigkeit bestimmt sich vor allem nach dem anrechenbaren Gesamteinkommen (absolute Einkommensgrenze in Nordrhein-Westfalen ab 1. Januar 2022 für einen Alleinstehenden 1.158 Euro, für einen Vier-Personen-Haushalt 2.472 Euro monatlich). Hierzu zählen die steuerpflichtigen positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes aller zum Haushalt rechnenden Personen, wovon die nach dem Steuerrecht vorgesehenen Werbungskostenpauschalen oder nachgewiesene höhere Werbungskosten abzusetzen sind. Darüber hinaus sind noch die im Wohngeldgesetz im Einzelnen aufgeführten steuerfreien Bezüge (z.B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld aber auch Unterhalt) anrechenbar. Als Abzugs- und Freibeträge kommen z.B. ein pauschaler Abzug von 10 bis 30 % (je nachdem, ob Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung oder vergleichbaren Einrichtungen und Steuern vom Einkommen gezahlt werden) sowie Freibeträge für besondere Personengruppen (z.B. für Kinder unter 25 Jahre mit eigenen Einnahmen aus Erwerbstätigkeit ein Freibetrag bis zu 1.200 Euro und für schwerbehinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen ein Freibetrag von 1.800 Euro jährlich) in Betracht

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich also nach der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (Wohngeldtabellen). Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Sollte sich innerhalb des 12-monatigen Bewilligungszeitraumes das Gesamteinkommen oder die Miete um mehr als 15 % erhöhen oder verringern oder sich die Anzahl der bei der Wohngeldberechnung berücksichtigten Haushaltsmitglieder verändern, wird das Wohngeld neu berechnet. Bei einem Umzug entfällt der Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung. Hier sollte deshalb unverzüglich ein neuer Wohngeldantrag für die neue Wohnung gestellt werden. Der Wohngeldantrag ist mit dem entsprechenden Antragsvordruck und den erforderlichen Nachweisen bei der Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung einzureichen.

Wohngeld wird u.a. versagt,

  • für Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56, 116 Abs. 3 oder Abs. 4 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des ausbildungsbegleitenden Praktikums oder der betrieblichen Berufsausbildung bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU) dem Grunde nach zustehen;
  • wenn kein Miet- oder Eigentumsverhältnis vorliegt (z.B. für Hotel oder Schlafplätze);
  • wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere bei erheblichem Vermögen.

Darüber hinaus sind die Bezieher/innen von folgenden Transferleistungen von Wohngeldbezug ausgeschlossen, da sie ihre Unterkunftskosten schon mit der jeweiligen Transferleistung erstattet bekommen:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II
  • Wohnkostenzuschüsse für Auszubildende nach dem SGB II
  • Übergangs- oder Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II
  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß SGB XII
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe; in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören).
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

In der Regel nicht wohngeldberechtigt sind Ausländer, die im Besitz eines Aufenthaltstitels zur Ausbildungsplatzsuche nach § 17 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes, zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes, für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e des Aufenthaltsgesetzes oder zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst nach § 19e des Aufenthaltsgesetzes sind.

Seit 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Wohngeldberechtigt sind:

  • Mieter oder Untermieter von Wohnraum

  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

  • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts

  • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes

  • Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen.

Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum sind:

  • Eigentümer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle

  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts - bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum.

Angaben des vermieters zum wohnraum nrw

Kinderzuschlag:

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen, die Sie pro Kind mit bis zu 185 € monatlich unterstützen kann.

Prüfen Sie Ihren eventuellen Anspruch mit einem Klick auf den KiZ-Lotsen.

Leistungen für Bildung und Teilhabe:

Seit 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Wohngeldrechner

Über den Wohngeldrechner NRW (Wohngeldrechner NRW) finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein.

Online-Antragstellung

  • Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit ihren Angaben einen Online-Antrag stellen. Über diesen Link gelangen Sie direkt dorthin: Wohngeldrechner NRW

    Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die für Sie zu­ständige Wohngeld­stelle weitergeleitet. Die Berechnung und Antragsstellung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.
     

  • Achtung: Ab dem 27. April 2021 steht im Rahmen eines Pilotprojektes für die Antragsstellung in Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gütersloh, Troisdorf und Wuppertal ein neuer digitaler Antrag zur Verfügung.

https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WohngeldGO

Wichtiger Hinweis:
Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag bei der Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde, in der die Wohnung liegt, stellen und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag können Sie über das oben erwähnte Onlineverfahren oder mit am PC ausfüllbaren Antragsformularen (siehe unten) stellen.

Wie stelle ich eine Mietbescheinigung aus?

In der Regel musst Du eine Mietbescheinigung nicht selber anfertigen, sondern können auch entsprechende Vordrucke auf den Webseiten der jeweiligen Behörden zurückgreifen. Ob ein Haustier gehalten wird, spielt für die Mietbescheinigung keine Rolle.

Welche Unterlagen für Wohngeld NRW?

Unterlagen.
Ausgefüllter Wohngeldantrag (Antrag Mietzuschuss).
Vom*Von Vermieter*in ausgefüllte Mietbescheinigung (Mietbescheinigung).
Vorlage des Mietvertrags..
Einkommensnachweise sämtlicher Haushaltsmitglieder (Verdienstbescheinigung).
Anlagen Zusatzeinkünfte (Anlage Zusatzeinkünfte).

Was ist eine Mietbescheinigung für die Arge?

Was ist eine Mietbescheinigung? Es handelt sich bei Mietbescheinigungen um Formulare der Jobcenter, die der Vermieter ausfüllen soll und die Informationen zum Mietverhältnis enthalten. Fast jede Behörde nutzt dabei ein anderes Formular.

Wer ist berechtigt Wohngeld zu bekommen?

Wohngeld kann jeder Bundesbürger beantragen, der über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt (sog. Mindesteinkommen) – aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um auch seine Wohnkosten zu decken. Dabei können sowohl Mieter als auch Eigentümer einen Wohngeld Anspruch haben.