Nicht jede/r bekommt am 1. Tag der Arbeitslosigkeit auch gleich Arbeitslosengeld. Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes hängt davon ab, wie das Beschäftigungsverhältnis oder das freie Dienstverhältnis beendet wurden. Show
Wenn ein (freies) Dienstverhältnis durch Ihr Verschulden beendet wird oder von Ihnen selbst aufgelöst wird, gibt es für die ersten 28 Tage nach Beendigung Ihres (freien) Dienstverhältnisses kein Arbeitslosengeld. Das gilt an sich auch bei einer Lösung in der Probezeit. Die Bezugsdauer wird dadurch jedoch nicht verkürzt. Achtung!Das Arbeitsmarktservice muss in jedem Fall mit Ihnen eine Niederschrift aufnehmen, wenn Sie das (freie) Dienstverhältnis freiwillig gelöst haben und Ihnen daher eine 4-wöchige „Sperre“ droht. In der Niederschrift werden die Argumente angeführt, warum Sie das Dienstverhältnis selbst beendet haben. NachsichtsgründeDas Arbeitsmarktservice kann solche Gründe als berücksichtigungswürdige „Nachsichtsgründe“ werten. Das heißt: Die Sperre für 28 Tage wird zwar verhängt, das Arbeitslosengeld wird aber aufgrund der gewährten Nachsicht trotzdem ausbezahlt. Sollte das Arbeitsmarktservice dennoch auf die Sperre beharren und Ihnen einen Bescheid schicken, sollten Sie auf alle Fälle eine schriftliche Beschwerde machen, und zwar innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung des Bescheides. LinksKontakt
Erstellt: 14.03.2022, 11:54 Uhr KommentareTeilen Normalerweise bekommen Sie erstmal kein Arbeitslosengeld, wenn Sie selbst kündigen. Aber es gibt ein paar Ausnahmen. Wenn Sie selbst Ihr Arbeitsverhältnis beenden, sind Sie für den Erhalt von Arbeitslosengeld zunächst einmal bis zu zwölf Wochen gesperrt. Das gilt übrigens auch, wenn Ihnen aufgrund einer Pflichtverletzung gekündigt wird. Zum einen bedeutet das, dass Sie erst einmal keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Außerdem verringert sich zum anderen die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs und Sie bekommen maximal neun anstatt zwölf Monate Arbeitslosengeld. Sie sollten daher gründlich darüber nachdenken, bevor Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses aussprechen. Seien Sie auch vorsichtig beim Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags, da auch dies zu einer Arbeitslosengeld-Sperre führen kann.* Lesen Sie auch: Diesen Fehler im Kündigungsgespräch sollten Sie unbedingt vermeiden. In welchen Fällen kann man die Sperre umgehen, wenn man selbst kündigt und dennoch Arbeitslosengeld beziehen möchte?In bestimmten Fällen können Sie eine Arbeitslosengeld-Sperre umgehen, wenn Sie selbst kündigen oder aufgrund einer Pflichtverletzung gekündigt wurden. Dazu zählen:
Auch interessant: Darf der Chef Mitarbeitern kündigen, die nicht gut genug sind? Allgemein empfiehlt es sich allerdings, schon vor der Kündigung Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen. Legen Sie die aktuelle Arbeitssituation dar, erklären Sie Ihre Gründe, weshalb Sie kündigen möchten und suchen Sie gemeinsam mit einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin nach einem Ausweg. Wann bekomme ich kein Arbeitslosengeld, wenn ich gekündigt werde?Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihre im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten verletzt haben, kann die Agentur für Arbeit eine Arbeitslosengeld-Sperre verhängen. Auch wenn Sie selbst fristlos gekündigt haben, muss die Arbeitsagentur erst einmal prüfen, ob es tatsächlich keine andere Möglichkeit als die Kündigung gegeben hätte. Darum sollten Sie unbedingt vorab das Gespräch mit der Agentur für Arbeit suchen. Lesen Sie auch: Wie weit muss der Lebenslauf zurückreichen? Zudem können Sie gerichtlich gegen eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen, indem Sie beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. In vielen Fällen wird ein Vergleich ausgehandelt, sodass die Arbeitslosengeld-Sperre aufgehoben wird, sie bekommen ein gutes Arbeitszeugnis ausgestellt und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. (jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA. Auch interessantKann man sich arbeitslos melden wenn man selbst gekündigt hat?Kann ich mich arbeitslos melden, wenn ich selbst gekündigt habe? Unabhängig davon, ob die Arbeitsagentur eine Sperre verhängt oder nicht, gilt immer eine Frist von 3 Monaten bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. In diesen 3 Monaten müssen Sie sich arbeitssuchend melden.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich wenn ich selbst kündige?Letztendlich bleiben 60 Prozent des Nettobetrags, das als Arbeitslosengeld pro Tag ausgezahlt wird. Mehr Geld bekommen etwa Eltern. Pro Kind gibt es einen Zuschlag. Die individuelle Höhe des Arbeitslosengeldes kann mit dem Rechner der Agentur für Arbeit ermittelt werden.
Wann darf ich kündigen ohne Sperre zu bekommen?Bei der sog. Eigenkündigung, der Kündigung, die man selbst ausspricht, wird keine Sperrzeit verhangen, wenn Sie die feste (nachweisliche) Zusage für einen neuen Job haben oder man selbst zur fristlosen Kündigung berechtigt ist.
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