Anspruch auf arbeitslosengeld wenn ich selbst kündige

Nicht jede/r bekommt am 1. Tag der Arbeitslosigkeit auch gleich Arbeitslosengeld. Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes hängt davon ab, wie das Beschäftigungsverhältnis oder das freie Dienstverhältnis beendet wurden.

Wenn ein (freies) Dienstverhältnis durch Ihr Verschulden beendet wird oder von Ihnen selbst aufgelöst wird, gibt es für die ersten 28 Tage nach Beendigung Ihres (freien) Dienst­ver­hält­nisses kein Arbeitslosengeld. Das gilt an sich auch bei einer Lösung in der Probezeit. Die Bezugsdauer wird dadurch jedoch nicht verkürzt.

Achtung!

Das Arbeitsmarktservice muss in jedem Fall mit Ihnen eine Niederschrift aufnehmen, wenn Sie das (freie) Dienstverhältnis freiwillig gelöst haben und Ihnen daher eine 4-wöchige „Sperre“ droht. In der Niederschrift werden die Argumente angeführt, warum Sie das Dienst­ver­hält­nis selbst beendet haben.

Nachsichtsgründe

Das Arbeitsmarktservice kann solche Gründe als berücksichtigungswürdige „Nach­sichts­gründe“ werten. Das heißt: Die Sperre für 28 Tage wird zwar verhängt, das Arbeitslosengeld wird aber aufgrund der gewährten Nachsicht trotzdem ausbezahlt. Sollte das Ar­beits­markt­ser­vice dennoch auf die Sperre beharren und Ihnen einen Bescheid schicken, sollten Sie auf alle Fälle eine schriftliche Beschwerde machen, und zwar innerhalb von 4 Wochen ab Zu­stell­ung des Bescheides.

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Erstellt: 14.03.2022, 11:54 Uhr

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Anspruch auf arbeitslosengeld wenn ich selbst kündige

Seien Sie vorsichtig beim Aussprechen einer Kündigung: Sie könnten Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren. © Vasily Pindyurin/Imago

Normalerweise bekommen Sie erstmal kein Arbeitslosengeld, wenn Sie selbst kündigen. Aber es gibt ein paar Ausnahmen.

Wenn Sie selbst Ihr Arbeitsverhältnis beenden, sind Sie für den Erhalt von Arbeitslosengeld zunächst einmal bis zu zwölf Wochen gesperrt. Das gilt übrigens auch, wenn Ihnen aufgrund einer Pflichtverletzung gekündigt wird. Zum einen bedeutet das, dass Sie erst einmal keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Außerdem verringert sich zum anderen die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs und Sie bekommen maximal neun anstatt zwölf Monate Arbeitslosengeld. Sie sollten daher gründlich darüber nachdenken, bevor Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses aussprechen. Seien Sie auch vorsichtig beim Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags, da auch dies zu einer Arbeitslosengeld-Sperre führen kann.*

Lesen Sie auch: Diesen Fehler im Kündigungsgespräch sollten Sie unbedingt vermeiden.

In welchen Fällen kann man die Sperre umgehen, wenn man selbst kündigt und dennoch Arbeitslosengeld beziehen möchte?

In bestimmten Fällen können Sie eine Arbeitslosengeld-Sperre umgehen, wenn Sie selbst kündigen oder aufgrund einer Pflichtverletzung gekündigt wurden. Dazu zählen:

  • Neuer Arbeitsvertrag: Sie haben bereits ein neues Arbeitsverhältnis gefunden und den Arbeitsvertrag unterschrieben? Für die Agentur für Arbeit besteht darin ein triftiger Grund auf eine Arbeitslosengeld-Sperre zu verzichten.
  • Private Gründe wie zum Beispiel Umzug: Ebenfalls vor der Arbeitsagentur zu rechtfertigen sind private Gründe wie ein Umzug bzw. Zusammenzug mit dem Partner oder wegen der Pflege eines Angehörigen. In diesen Fällen können Sie bedenkenlos kündigen, ohne dass Sie mit einer Sperre des Arbeitslosengelds rechnen müssen.
  • Berufliche, unzumutbare Gründe: Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz unter Mobbing oder sexueller Belästigung zu leiden hatten, besteht von Seiten der Agentur für Arbeit ebenfalls keinen Grund, Ihnen Ihr Recht auf Arbeitslosengeld streitig zu machen. Auch wenn Sie extrem überfordert wurden, kann das ein Grund sein, die Arbeitslosengeld-Sperre aufzuheben. Sie benötigen dafür allerdings meist ein ärztliches Attest.

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Allgemein empfiehlt es sich allerdings, schon vor der Kündigung Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen. Legen Sie die aktuelle Arbeitssituation dar, erklären Sie Ihre Gründe, weshalb Sie kündigen möchten und suchen Sie gemeinsam mit einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin nach einem Ausweg.

Wann bekomme ich kein Arbeitslosengeld, wenn ich gekündigt werde?

Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihre im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten verletzt haben, kann die Agentur für Arbeit eine Arbeitslosengeld-Sperre verhängen. Auch wenn Sie selbst fristlos gekündigt haben, muss die Arbeitsagentur erst einmal prüfen, ob es tatsächlich keine andere Möglichkeit als die Kündigung gegeben hätte. Darum sollten Sie unbedingt vorab das Gespräch mit der Agentur für Arbeit suchen.

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Zudem können Sie gerichtlich gegen eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen, indem Sie beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. In vielen Fällen wird ein Vergleich ausgehandelt, sodass die Arbeitslosengeld-Sperre aufgehoben wird, sie bekommen ein gutes Arbeitszeugnis ausgestellt und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. (jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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Kann man sich arbeitslos melden wenn man selbst gekündigt hat?

Kann ich mich arbeitslos melden, wenn ich selbst gekündigt habe? Unabhängig davon, ob die Arbeitsagentur eine Sperre verhängt oder nicht, gilt immer eine Frist von 3 Monaten bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. In diesen 3 Monaten müssen Sie sich arbeitssuchend melden.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich wenn ich selbst kündige?

Letztendlich bleiben 60 Prozent des Nettobetrags, das als Arbeitslosengeld pro Tag ausgezahlt wird. Mehr Geld bekommen etwa Eltern. Pro Kind gibt es einen Zuschlag. Die individuelle Höhe des Arbeitslosengeldes kann mit dem Rechner der Agentur für Arbeit ermittelt werden.

Wann darf ich kündigen ohne Sperre zu bekommen?

Bei der sog. Eigenkündigung, der Kündigung, die man selbst ausspricht, wird keine Sperrzeit verhangen, wenn Sie die feste (nachweisliche) Zusage für einen neuen Job haben oder man selbst zur fristlosen Kündigung berechtigt ist.