- Nach Erhalt des Zulassungsbescheids
- Nach der Online-Immatrikulation
- Nach Beantragung der Immatrikulation
- Aktuellen Bearbeitungsstand prüfen
Mit Erhalt des Zulassungsbescheids ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Einschreibung an der HTW Berlin getan. Nun ist wieder Ihre Mitarbeit gefragt:
- Durchlaufen Sie die Online-Immatrikulation im Bewerbungsportal in der Rubrik "Meine Funktionen"/ "Onlinebewerbung".
- Überweisen Sie den im Antrag auf Immatrikulation genannten Semesterbeitrag auf das Konto der HTW Berlin. Alle erforderlichen Angaben finden Sie in Ihrem Antrag auf Immatrikulation.
Nachdem Sie die Online-Immatrikulation durchlaufen haben, wird Ihnen im Bewerbungsportal der "Antrag auf Immatrikulation" zur Verfügung gestellt. Er enthält eine Auflistung der zur Immatrikulation einzureichenden Unterlagen. Dazu gehört z.B. der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung.
Den Antrag auf Immatrikulation reichen Sie zusammen mit den anderen Unterlagen bis zum darauf genannten Datum ein. Einzelne (fehlende) Unterlagen aus dem Antrag auf Immatrikulation sind bis spätestens zum 31.03. (für das Sommersemester) bzw. 30.09. (für das Wintersemester) an der HTW Berlin einzureichen.
Helfen Sie uns, Ihre Dokumente schneller zu prüfen! Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bis zur genannten Frist ausschließlich in digitaler Form per E-Mail an bewerbungsunterlagen+<Ihre Bewerbernummer>@htw-berlin.de
- Senden Sie bevorzugt PDF Dateien ein. Im Einzelfall werden auch Bildformate (JPG) akzeptiert
- Achten Sie auf eine gute Lesbarkeit und Qualität der Dateien
- Sortieren Sie mehrseitige Dokumente in der richtigen Seitenreihenfolge (z.B. Notenspiegel)
- Senden Sie unterschiedliche Dokumente in verschiedenen Dateien hoch (z.B. Zeugnis, Passkopie)
- Wählen Sie einen passenden Dateinamen (z.B. Notenspiegel_HTW Berlin)
Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an das Studierenden-Service-Center.
Sobald Ihr Antrag auf Immatrikulation bei der HTW Berlin eingegangen ist, werden Ihnen im Bewerbungsportal am rechten Bildschirmrand die Unterlagen aufgelistet, die Sie bis zur Immatrikulation an der HTW Berlin einreichen. An dieser Stelle erhalten Sie immer einen aktuellen Überlick über fehlende Unterlagen. Sobald weitere Unterlagen eingehen, werden diese aus der Liste entfernt.
Nach erfolgreicher Immatrikulation werden Ihnen per E-Mail rechtzeitig
vor Semesterbeginn die Zugangsdaten für Ihren HTW-Account und Informationen darüber, wie Sie Ihre voll funktionsfähige HTW StudentCard bekommen, zugesandt.
Wenn Sie Fragen zur HTW StudentCard haben, besuchen Sie bitte unser Studierenden-Service-Center.
Rufen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse weiterhin regelmäßig den Bearbeitungsstand Ihrer Immatrikulation ab. Nur so ist eine reibungslose Bearbeitung möglich. Solange Sie Ihre Zugangsdaten für Ihren HTW-Account noch nicht erhalten haben, können im Bewerbungsportal z.B. noch fehlende Unterlagen aufgelistet sein, die Ihre Immatrikulation verzögern.
Hauptunterschied: Der Begriff Zulassung bezieht sich auf den gesamten Zulassungsprozess, der Bewerbung, Einschreibung und Registrierung umfasst. In den meisten Fällen bezieht es sich auf den Prozess der tatsächlichen Bewerbung und des Versuchs, an der Hochschule oder Universität zu studieren. Die Immatrikulation erfolgt, wenn die Bewerbung angenommen wurde und der Studierende sich nun an der Hochschule einschreiben muss, dh die erforderlichen Unterlagen im Studiensekretariat einreichen.
Zulassung und Immatrikulation mögen gleich klingen, vor allem weil sie oft synonym verwendet werden. Sie sind jedoch nicht genau gleich, obwohl sie in den meisten Fällen anstelle von einander verwendet werden können. Jeder hat eine andere Bedeutung.
Der Begriff Zulassung bezieht sich auf den gesamten Zulassungsprozess, der Bewerbung, Immatrikulation und Registrierung umfasst. Die meisten Colleges und Universitäten folgen diesem dreistufigen Prozess, obwohl sich die Details ändern können.
Bewerben bezieht sich auf den Prozess der tatsächlichen Bewerbung und des Versuchs, an einer Hochschule oder Universität zu studieren. Dies stellt nicht sicher, dass die Bewerbung ausgewählt wird und kann jederzeit abgelehnt werden, wenn die von der Hochschule oder Universität festgelegten Anforderungen nicht erfüllt werden.
Die Immatrikulation erfolgt, wenn die Bewerbung angenommen wurde und der Student sich nun an der Hochschule einschreiben muss, dh die erforderlichen Unterlagen bei der Zulassungsstelle einreichen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Student in der Liste des Colleges aufgeführt ist und den Unterricht an diesem College und dieser Universität besuchen kann und kann.
Bevor dieser Schüler jedoch an den Kursen teilnehmen kann, muss er sich für diese Kurse anmelden. Die Registrierung bezieht sich darauf, sich in die Dienstpläne für diese bestimmten Klassen einzutragen. Die meisten Universitäten können im Laufe des Jahres Dutzende, wenn nicht Hunderte von Kursen haben. Der Registrierungsprozess ermöglicht es einem, einen Sitzplatz in den Klassen zu buchen, an denen er teilnehmen möchte. Dadurch wird sichergestellt, dass in diesen Klassen genügend Platz für die Schüler vorhanden ist. Die meisten Universitäten und ein College haben eine Grenze, wie viele Studenten sich für einen Kurs anmelden können. Dadurch wird sichergestellt, dass diese Klassen nicht überfüllt sind.
Manchmal wird der Vorgang der Immatrikulation auch als Immatrikulation bezeichnet, da er einer Einschreibung an der Hochschule oder Universität gleichkommt. In ähnlicher Weise wird die Einschreibung in Klassen manchmal als individuelle Einschreibung in diese Klassen bezeichnet. Zu beachten ist jedoch, dass man sich nur einmal an der Hochschule ein- bzw. einschreibt, sich aber jedes Semester bzw.
Dennoch bezieht sich die Zulassung in den meisten Fällen auf das Zulassungsverfahren der Hochschule, was nicht garantiert, dass sie am Ende an der Hochschule eingeschrieben werden, da ihre Bewerbung immer abgelehnt werden kann. Einmal wird der Antrag genehmigt, erst dann kann die Immatrikulation erfolgen.
Vergleich zwischen Zulassung und Immatrikulation:
Eintritt | Einschreibung | |
Definition (Oxford-Wörterbücher) | Der Vorgang oder die Tatsache, einen Ort oder eine Organisation zu betreten oder betreten zu dürfen. | Die Aktion der Registrierung oder Registrierung. |
Terminologie | Bezieht sich auf den gesamten Zulassungsprozess einschließlich Bewerbung, Immatrikulation und Registrierung. | Bezieht sich auf die Immatrikulation an der Hochschule oder Universität. |
Beschreibung | Der Akt der Bewerbung an einer Hochschule. Bezieht sich oft auf die Annahme der Bewerbung und die Einschreibung an der Hochschule. | Der Akt der Einschreibung an der Hochschule, nachdem der Antrag genehmigt wurde. |
Zum Unterricht erscheinen | Nicht unbedingt, da der Antrag abgelehnt werden kann. | Ja, da der Immatrikulationsprozess nach der Antragstellung erfolgt. |
Etymologie | Spätmittelenglisch: aus dem Lateinischen admissio(n-), aus dem Verb adsmittere, aus ad- ‘to’ + mittere ‘send | einschreiben + -ment. Melden Sie sich von einem altfranzösischen Einschreiber an |