Arbeitsamt will das ich Erwerbsminderungsrente beantrage

Viele Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen, bekommen diese rückwirkend. Zum Beispiel: Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird im Januar gestellt. Im Dezember erlässt die Rentenversicherung den Bescheid und die Rente wird rückwirkend ab Januar bewilligt.

In der Zwischenzeit muss der kranke, also arbeitsunfähige Mensch von etwas leben:

  • Krankengeld
  • Arbeitslosengeld I
  • Arbeitslosengeld II

Diese Zahlungen können höher oder niedriger als die Erwerbsminderungsrente ausfallen.

Fall 1: Die Erwerbsminderungsrente ist höher also die zwischendurch bezogenen Leistungen

Dann erstattet die Rentenversicherung die Leistungen an Krankenkasse, Arbeitsamt oder Jobcenter. Die Differenz wird an den Betroffenen ausgezahlt. Weil die Rentenversicherung zuvor die Erstattungsansprüche prüfen muss, dauert das einige Zeit, im Rentenbescheid an folgender Formulierung zu erkennen:

Nachzahlung

Für die Zeit von … bis … beträgt die Nachzahlung … EUR.

Die Nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt.

Fall 2: Die Erwerbsminderungsrente ist niedriger also die zwischendurch bezogenen Leistungen

Hier könnte man an eine Erstattung der Differenz an Krankenkasse, Arbeitsamt oder Jobcenter denken.

Das Bundessozialgericht hat für das Krankengeld ausdrücklich entschieden, dass das nicht der Fall ist. Zwar fällt der Anspruch auf Krankengeld rückwirkend weg. Die Krankenkasse darf den Unterschiedsbetrag zwischen der Rente und dem höheren Krankengeld nicht von dem Versicherten zurückfordern (BSG, Urteil vom 8.12.1992, Aktenzeichen: 1 RK 9/92). Man muss sich also genau überlegen, wann der Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wird.

Genauso ist es mit dem Arbeitslosengeld I, welches häufig nach dem Ende des Krankengeldes (= Aussteuerung) im Wege der Nahtlosigkeit bezogen wird. Gemäß § 145 Absatz 3 SGB III gibt es zwar einen Erstattungsanspruch. Das Arbeitsamt muss sich allerdings an die Rentenversicherung halten. Gegen die Betroffenen ist der Weg verschlossen.

Genauso ist es auch mit dem Arbeitslosengeld II, das sich wiederum häufig an das Arbeitslosengeld I anschließt. Solange keine rechtskräftige Entscheidung über die Erwerbsminderungsrente vorliegt, kann man Arbeitslosengeld II erhalten, sofern man bedürftig ist. Bei der rückwirkenden Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung hat das Jobcenter gegenüber dem ehemals Hilfebedürftigen keinen Rückforderungsanspruch, wenn dieser lediglich den Rentennachzahlungsbetrag vom Rentenversicherungsträger erhält. Das ist die Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld II und der etwas höheren Rente wegen Erwerbsminderung (SG Gießen, Urteil vom 17.11.2015, Aktenzeichen S 22 AS 590/14 PKH).

Eine nur teilweise Erwerbsminderungsrente sagt aus, dass der Arbeitslose noch teilweise arbeiten kann. Sie sollten daher bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes nicht zu sehr auf Ihre Erkrankung hinweisen, sondern eher Ihre Arbeitsfähigkeit unterstreichen.

  1. Eine Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze ergibt sich aus Ihrem Rentenbescheid (meist auf einem der letzten Blätter). Maßgeblich für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze ist allerdings nicht das tatsächlich ausgezahlte Arbeitslosengeld sondern das Einkommen aus dem das Arbeitslosengeld berechnet wird (also Ihr jetziges Einkommen). Damit ruht während des Bezuges von Arbeitslosengeld im Regelfall die Rentenzahlung.

Sie sollten gleichwohl Arbeitslosengeld beantragen, da dieses im Regelfall höher ist als die teilweise Erwerbsminderungsrente.

  1. Um ungekürztes Arbeitslosengeld zu erhalten, kann ich vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages nur warnen. Dieses wertet die Agentur für Arbeit als Mitwirkung an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und verhängt eine 3-monatige Sperre wegen selbst herbeigeführter Arbeitslosigkeit. Damit verkürzt sich zugleich die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um 3 Monate. Klüger ist es da eine Kündigung des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen hinzunehmen. Soll eine Abfindung vereinbart werden, bietet sich der Weg über § 1a KSchG an. Eine in diesem Rahmen gezahlte Abfindung ist unschädlich gegenüber der Agentur für Arbeit.

  2. Die Bezugsdauer richtet sich nach der Dauer der Vorbeschäftigung und Ihrem Alter. Eine Vorbeschäftigung von mehr als 30 Monaten unterstellt, beträgt die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ab 50 Jahre 15 Monate und ab 55 Jahre 18 Monate.

  3. Die teilweise Erwerbsminderungsrente wandelt sich als sogenannte "Arbeitsmarktsrente" in eine volle Erwerbsminderungsrente um, wenn Ihnen innerhalb von 6 Monaten keine geeignete Stelle vermittelt werden kann.

Praktisch sollten Sie also zunächst Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschöpfen und ca. 2 Monate vor seinem Ende bei der DRV die "Arbeitsmarktrente" beantragen. Damit ist gewährleistet, dass Sie während der ganzen Zeit einen vollen Lohnersatzanspruch haben und nicht nur von der halben Erwerbsminderungsrente leben müssen.

Kann das Arbeitsamt Erwerbsminderungsrente beantragen?

Wenn der Gutachter feststellt, dass Sie tatsächlich weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, wird aus der Reha ein Antrag auf EM-Rente. Da Sie nun von der Rentenversicherung Geld erhalten, muss das Arbeitsamt nicht mehr zahlen.

Kann mich das Jobcenter zwingen Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

Zwangsverrentung entsteht, wenn Jobcenter Arbeitslosengeld II-Beziehende ab dem 63. Lebensjahr (nach § 12 a SGB II) auffordern einen Rentenantrag zu stellen. Kommen die Betroffenen dieser Aufforderung nicht nach, kann das Jobcenter einen Rententrag stellen – auch gegen den Willen der Betroffenen.

Was ist besser arbeitslos oder Erwerbsminderungsrente?

Falls Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente bereits läuft, erhalten Sie nun Arbeitslosengeld. Es gilt die „Nahtlosigkeitsregelung“. Auch das Arbeitslosengeld ist in den meisten Fällen höher als die spätere EM-Rente.

Kann die Agentur für Arbeit mich in Rente schicken?

Sie dürfen von der Arbeitsagentur auch nicht aufgefordert werden, die vorzeitige Rente zu beantragen. Sie können also tatsächlich ALG I bis zum regulären Rentenalter beziehen, wenn Ihr Anspruch so lange reicht. Oft ist das ALG I höher als die zu erwartende Rente. Dann bietet es sich an, mit dem Rentenantrag zu warten.