Arbeitslos und krank muss ich mich bewerben

„Wie bitte? Arbeitsagentur? Ich habe doch noch einen Job, bin seit über einem Jahr krankgeschrieben!“ Wenn Sie einen ähnlichen Gedankengang haben, sind Sie nicht allein. Es klingt ja auch nicht ganz einleuchtend. Der Arbeitsvertrag besteht nach wie vor, Sie sind dauerhaft krank – warum ausgerechnet zum Arbeitsamt? Die Antwort ist ziemlich simpel: Weil die BA jetzt Ihre beste Chance ist, an Geld zu kommen.

Arbeitsamt bietet mir einen Job an – aber ich bin noch krank

Denn bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie nun Arbeitslosengeld beantragen. Natürlich nur, wenn es einen Anspruch gibt. Wenn Ihr Job versicherungspflichtig ist, sollte Ihnen dieser Punkt nicht im Weg stehen. Da der Weg vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld in der Praxis nicht immer ganz einfach ist, empfehlen wir Ihnen zunächst diesen Beitrag:

Krankengeld läuft aus: Wie verhalte ich mich richtig?

Normalerweise besteht die Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit darin, arbeitsfähigen Menschen einen neuen Job zu vermitteln. Deshalb stellen die Mitglieder des Sozialverbands sehr häufig folgende Frage, wenn das Krankengeld bereits ausgelaufen ist: Wie gehe ich mit Stellenangeboten um?

Arbeitslosengeld gibt es nach der Aussteuerung für zwei unterschiedliche Situationen. In Szenario A beziehen Sie Arbeitslosengeld, weil sie auf das Ergebnis Ihres Rentenantrags warten. Wer noch aus dem Krankengeld heraus einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat, muss in der Regel längere Zeit warten. Läuft das Krankengeld jetzt aus, kann die Arbeitsagentur für die Zwischenzeit einspringen. Man spricht auch von der „Nahtlosigkeitsregelung„.

In Szenario B haben Sie noch keinen Antrag gestellt. Vielleicht hoffen Sie, bald wieder in ihren Job zurückzukehren. Oder Sie können bald eine Altersrente beziehen und möchten die Abschläge einer Erwerbsminderungsrente umgehen.

In diesem Beitrag geht es nur um das zweite Szenario. Falls bereits ein EM-Antrag gestellt wurde, werden Sie keinerlei Stellenangebote von Ihrem Arbeitsvermittler erhalten. Bis zum Bescheid des Rententrägers müssen Sie lediglich weiterhin Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abgeben. Wenn Sie aber nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld beziehen, ohne einen Rentenantrag gestellt zu haben, stehen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Auch mit Arbeitsvertrag.

Andernfalls würden Sie gar kein Geld bekommen. Dieser Gedankengang ist schwer nachzuvollziehen und führt im Alltag bei vielen Menschen zu großen Schwierigkeiten. Deshalb noch einmal ganz konkret: Ohne Antrag zur Erwerbsminderungsrente bekommen Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes nur dann Geld vom Arbeitsamt, wenn

  • ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht
  • und Sie offen für einen neuen Job sind.

Ein Paradox: Arbeitslosengeld trotz Arbeit und Krankheit

In diesem vermeintlichen Widerspruch müssen Sie sich so lange zurechtfinden, wie Sie Arbeitslosengeld erhalten. Dazu gehört auch: Wenn Sie vom Amt einen Vermittlungsvorschlag erhalten, zeigen Sie sich kooperativ. Lehnen Sie Stellenangebote nicht kategorisch ab. Prüfen Sie, ob Sie diesen Job im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten ausüben könnten. Falls ja – bewerben Sie sich. Die Chance, dass es zu einer Einstellung kommt, geht ohnehin gegen 0. Aber auf diese Weise gefährden Sie nicht Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Kehren wir zu unserer Ausgangsfrage zurück: Wer nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld bezieht und noch keine Erwerbsminderungsrente beantragt hat, muss sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Zumindest theoretisch und im Rahmen der individuellen Möglichkeiten. Wenn also ein passendes Jobangebot eintrudelt, müssen Sie sich bewerben.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Arbeitslos und krank muss ich mich bewerben

  • #2

Ein klares JA. Eine Krankschreibung befreit nicht gleich von der Bewerbungspflicht. Man kann ja trotz Krankheit Bewerbungen schreiben (es sei denn, man hätte sich Arme und Beine gebrochen

Arbeitslos und krank muss ich mich bewerben
. ). Wenn noch nicht getan, einfach noch nachholen.

  • #3

Okay dann weiß ich bescheid. Danke.

  • #4

Hallo,

kurze Frage: Ich bin seit knapp drei Wochen durchgehend krankgeschrieben.

Bewerbungen schreiben ist ja nicht gleichzusetzen mit Vorstellungsgespräch.

Wenn du für längere Zeit krank bist, wie zB bei Krebs, dann würde ich das dem JC mitteilen. Es wäre dann ja nicht zumutbar Bewerbungen zu schreiben.

Soren1

  • #5

Mit Grippe Bewerbungen schreiben?

Wenn man krank ist, ist man krank und muss gar nix. Zeigt mir den Paragraphen der was anderes behauptet.

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  • #6

Mit Grippe Bewerbungen schreiben?

Wenn man krank ist, ist man krank und muss gar nix. Zeigt mir den Paragraphen der was anderes behauptet.

Dennoch befreit einen sowas nicht, von der Pflicht (denn Bewerbung heisst ja nicht gleich Einstellung bei einem AG ). Im schlimmsten Fall würde ich sowas vorher abklären und mir ggf. schriftlich geben lassen. Besser als auf solch ein Anraten eine Sanktion zu kassieren. Anders wäre es in dem vom cat44 genannten Beispiel, weil da die Sachlage evtl. komplett anders aussieht.

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  • #7

Ihr tut immer so, als müsstet ihr ununterbrochen Bewerbungen schreiben, oder gerade dann, wenn ihr krank seid

Selbst wenn ich 3 Wochen.....mit Grippe im Bett läge, könnte ich doch 5 Bewerbungen oder 10 schreiben....Pro Monat....

Sorry....Aber das ist albern.

Wenn jemand dauerhaft krank ist, ist das etwas anderes.

Ich kann monatliche 10 Bewerbungen auch in 2 tagen erledigen....Am besten gleich , wenn der Monat beginnt.....

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  • #8

Es ist wohl immer noch ein existierender Irrglaube, dass man denkt, automatisch bei Krankschreibung von allen Pflichten befreit zu sein. Ich schreibe meine Bewerbungen auch meist Anfang oder Mitte des Monats, dann ist Ruhe. Zu längeren Krankheitszeiten wurde ja schon was gesagt. Ich denke mal, der TS hat seine Antworten bekommen.

Soren1

  • #9

Ihr tut immer so, als müsstet ihr ununterbrochen Bewerbungen schreiben, oder gerade dann, wenn ihr krank seid

Es geht nur um Bewerbungen

während

man krank ist.

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  • #10

ZynnHH hat schon recht, hier ist der Aufschrei immer groß wenn man AU ist......in den allermeisten Fällen ist man nicht sterbenskrank ans Bett gefesselt und hat auch keine 40° Fieber. Wenn ich dann sehe dass man hier und da noch viel schreiben kann, kann man auch Bewerbungen schreiben.

Dannn gibt es eben noch die eher langfristigen AU Kandidaten so wie ich, abgeklärt mit SB dass es wesentlich länger dauert als nur ne Erkältungs AU und zack das OK geben lassen dass man sich nicht bewerben muß da es hier keinen Sinn ergibt.

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  • #11

Es ist blödsinnig, Leute pauschal auf so und so viele Bewerbungen pro Monat festzunageln, und ihnen dabei keinerlei Spielräume zuzugestehen. Die Marktlage mal außen vorgelassen.

Sicher hätte ich mir damals, als ich so schlimm Rippe hatte, im Falle eines VV irgendetwas aus derselbigen leiern können, um die Vorgabe zu erfüllen.

Das aber nur unter starken Schmerzmitteln und dadurch nicht im Vollbesitz geistiger Kräfte. Ein verbindliches und zeitnahes Vorstellungsgespräch wäre auch nicht möglich gewesen, weil unabsehbar.

Ich hätte die Bewerbung ohnehin nur für den SB geschrieben.

Edit: Ansonsten liefe es darauf hinaus, SB im Detail erklären zu müssen, inwiefern mich Krankheit vom Bewerben abhält. Was wiederum Details sind, die ihn nichts angehen.

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  • #12

Wäre für kurze Aufklärung dankbar.

Ganz kleine aber sehr hilfreiche Eselsbrücke um sich etwas in dieser Sache zu merken.

Der gelbe Zettel vom Arzt bei Erkrankung nennt sich

ArbeitsUnfähigkeitsbescheinigung

und nicht

BewerbungsUnfähigkeitsbescheinigung.

Arbeitslos und krank muss ich mich bewerben

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  • #13

Es gibt sicher einige AU -Gründe die ein Bewerbung schreiben verhindern könnten:

  • gebrochener Arm ist das Vorzeigemodel was wohl selten zu trifft
  • ein gebrochener Fuss hindert mich auch den Weg Briefmarken zu kaufen
  • mit Migräne da macht es auch keinen Spaß sich am PC zu konzentrieren
  • sämtliche stark ansteckende Krankheiten bei denen der Doc sagt bleiben Sie zu Hause
  • psychische Probleme
  • starke Rückenschmerzen
  • Rippenbruch/Prellung

Eine AU beginnt nicht immer am ersten Tag des Kalendermonat, somit ist die Begründung 3 Wochen AU bleiben 1 Woche für Bewerbungen hinfällig.

Was man hinterher nach Gesundung beim SB "erklären" soll, warum in der letzten Monatswoche trotz AU keine Bewerbungen geschrieben wurden, bleibt mir verschlossen.

<<< Nur mein Gedankengang, die Realität sieht meist anders aus und ein sanktionswütiger SB läßt oft wenig Verhandlung zu.

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  • #14

Ich seh das hier gerade und habe dazu das Folgende gefunden, auch wenns für Dich, Smexi, wahrscheinlich nicht mehr relevant ist.
Die Frage stellen sich aber regelmäßig bestimmt auch viele andere.

Hartz IV: Keine Sanktion bei Krankheit

Auszug:

(...) Einem hilfebedürftigen Arbeitsuchenden kann ein Bewerbungsbemühen nach der Rechtsauffassung des erkennenden Senats jedoch auch dann nicht zugemutet werden, wenn nachgewiesen bzw. im einstweiligen Rechtsschutzverfahren glaubhaft gemacht ist, dass er die Tätigkeit, um deren Ausübung er sich bemühen soll, aus körperlichen oder seelischen Gründen (derzeit) gar nicht ausüben kann; jedenfalls darf die Nichterfüllung dieser Mitwirkungsobliegenheit dann nicht (mehr) sanktioniert werden. (...)

  • #15

Hey, ich weiß nicht wie es bei dir aussieht, ich bin etwas länger krank und mein Arbeitsvermittler meinte zu mir, wenn ich krank bin brauche ich mich nicht bewerben, erst ab AU -Ende wieder, ich kann ja auch nicht in der AU zum Vorstellungsgespräch, selbst die EGV hat er abgeändert.

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  • #16

So beurteilt das meine SB vom Jobcenter SGB II wohlgemerkt

  • keine kosten.pdf

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Was passiert wenn man arbeitslos ist und sich nicht bewirbt?

Wer sich auf zumutbare Beschäftigungsangebote der Agentur für Arbeit nicht bewirbt, muss mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Wenn aber drei Angebote innerhalb eines kurzen Zeitraums erfolgen, rechtfertigt die Nichtbewerbung nur eine und nicht gleich drei Sperrzeiten.

Wie oft muss ich mich bewerben wenn ich arbeitslos bin?

Als Arbeitslosengeld eins Empfänger darf man maximal drei Arbeitsangebote Ablehnen, so war es früher einmal. Heute muss man laut Gesetz jede Arbeit annehmen, die das Arbeitsamt einem Vermittelt. Da spielt es auch keine Rolle, ob man Arbeitslosengeld eins oder Harz IV bekommt.

Bin arbeitslos und krank geschrieben?

Wenn Sie krank sind, können Sie maximal 6 Wochen weiterhin Arbeitslosengeld beziehen. Sind Sie länger als 6 Wochen krank, haben Sie vorerst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, bekommen Sie in der Regel ab der siebten Woche Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

Was passiert wenn ich mich nicht bewerbe AMS?

Bewerben Sie sich nicht für eine zumutbare Stelle, dann kann das AMS eine Sperre der Leistung von 6 Wochen (im Wiederholungsfall 8 Wochen) verhängen.