Ass.jur gleich mit anwalt

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Unterschied zwischen Jurist und Anwalt

CommentAuthorCameron Archer (631762) 23 Sep 09, 22:44

Was ist der Unterschied zwischen Jurist und Anwalt?

Comment#1Author.......23 Sep 09, 22:50

Ein Jurist ist ein akademischer Titel für jemanden, der Jura studiert hat.

Ein Anwalt ist einer der Berufe, den ein Jurist ausüben kann (daneben gibt es z.B. auch noch den Notar oder den Richter).

Anders gesagt: Jeder Anwalt ist auch Jurist, aber nicht jeder Jurist ist auch Anwalt.

Comment#2AuthorKlausB (299369) 23 Sep 09, 22:52

Jurist ist der Oberbegriff, schließt jeden ein, der eine juristische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat (z. B. Richter, und also auch Anwälte) - ich weiß allerdings nicht, ob die Ausübung einer juristischen Tätigkeit dazu gehört.
Also jeder Anwalt ist Jurist, aber nicht jeder Jurist ist Anwalt.

Comment#3AuthorCARIOCA (324416) 24 Sep 09, 02:54

Jurist bezeichnet die Ausbildung. Viele Diplomaten sind Juristen. Ich bin Juristin, arbeite aber als Übersetzerin.

Comment#4AuthorSammy (Nr 2)24 Sep 09, 09:08

Als Zusatzinfo: Zumindest in der Schweiz muss man zusätzlich zum erfolgreich abgeschlossenen juristischen Ausbildung (dann ist man Jurist) noch eine (ziehmlich harte) Eidgenössische Anwaltsprüfung ablegen, damit man Anwalt sein darf/ ist.

Comment#5AuthorSadre (440156) 24 Sep 09, 11:30

Ein Anwalt ist ein Jurist, der beide Staatsexamen absolviert hat ("Volljurist") und eine Anwaltszulassung hat. Eine Zulassung bekommt man bei der Rechtsanwaltskammer, hierzu ist aber in Deutschland keine erneute Prüfung notwendig.

Im Unterschied dazu kann ein "Jurist" auch nur das erste Staatsexamen abgelegt haben, dann kann er sich "Diplomjurist" nennen, aber nicht Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt werden.

Comment#6Authorneutrino (17998) 24 Sep 09, 11:55

Sadres Angaben stimmen. Daneben gibt es z.B. noch die Dipl-Wirtschaftsjuristen, die an einer FH studiert haben. Auch diese können IMO mit Fug udn Recht als Juristen bezeichnet werden.

@#1: Jurist ist kein akademischer Titel. Zunächst spricht man grundsätzlich nicht von akademischen Titeln, Hochschulen verleihen vielmehr akademische Grade. Dann ist "Jurist" auch kein akademischer Grad. Die Uni verlieh früher nach bestandenem Erstem Staats(!!)-Examen überhaupt keinen Grad. Inzwischen gibt es einen universitären Teil der ersten Prüfung, man bekommt hierfür ein Diplom verliehen, kann sich somit also "Dipl-Jurist" nennen.

Weiter regelt § 35 Abs. 3 JAPrO Ba-Wü*: "Das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung berechtigt dazu, die Bezeichnung »Referendarin (Ref. jur.)« oder »Referendar (Ref. jur.)« zu führen."

Die Zweite juristische Prüfung ist nach wie vor eine reine Staats-Prüfung. § 56 Abs. 2 JAPrO Ba-Wü* bestimmt: "Das Bestehen der Prüfung berechtigt dazu, die Bezeichnung »Rechtsassessorin (Ass. jur.)« oder »Rechtsassessor (Ass. jur.)« zu führen."

* Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristen (Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung - JAPrO); inhaltlich entsprechende Regelungen gibt es in allen Bundesländern

Comment#7AuthorCARIOCA (324416) 24 Sep 09, 13:05

Zu meiner Zeit (oh Gott) waren wir nach der 1. Staatsprüfung "geprüfte Rechtskundige".
Soweit ich weiss, muss man für die wissenschaftliche Laufbahn (als Professor der Rechtswissenschaften) auch nicht die Referendarsausbildung absolvieren, man muss nur habilitieren. Die meisten Profs promovieren auch, müssen es aber nicht.
Auch die sind Juristen.

Comment#8Authormarie24 Sep 09, 13:33

In Österreich bekommt man nach erfolgreicher Absolvierung des Studiums der Rechtswissenschaften einen Magister iuris. Damit ist man Jurist, aber sonst ist es wie in Deutschland, dass man für die Zulassung zum Anwaltsberuf, zum Richteramt etc. noch staatliche Prüfungen machen muss.

Comment#9Authorneutrino, nicht eingestöpselt24 Sep 09, 14:18

Carioca, das mit den Damen und Herren Professoren stimmt. Um zu habilitieren braucht man eine Promotion (mit anständiger Benotung natürlich). Voraussetzung für die Promotion ist in der Regel eine bestimmte Note in einer der beiden Staatsprüfungen, d.h. es ist dafür ausreichend, diese Note in der ersten zu haben.

Warst Du atsächlich "geprüfte Rechtskundige" oder "geprüfte Rechtskandidatin"?

Comment#10AuthorKlugscheißer24 Sep 09, 14:18

@ CARIOCA:
Um hablitieren zu können muss man aber promoviert sein. ;-)

Comment#11AuthorKlugscheißer24 Sep 09, 14:22

@ neutrino:
Zum Promovieren braucht man nur das erste Staatsexamen. Das beste Beispiel dafür ist unser "von und zu und auf und davon Guttenberg". Der ist Dr. jur., hat aber kein zweites Staatsexamen.

Comment#12Authorneutrino24 Sep 09, 14:25

Klugscheißer, nichts anderes habe ich behauptet ...

Comment#13Authormarie24 Sep 09, 14:33

Ach ja, das ist auch wie in Österreich. An manchen Unis muss man glaube ich nicht einmal eine Diplomarbeit schreiben, um den Magister zu bekommen. Na gut, die Abschlussklausuren sind dann aber heftig. Allerdings führt das dazu, dass die Dissertationen glorreiche 50 Seiten haben und die erste wissenschaftliche Arbeit des Promovenden sind... teilweise eher schauderhaft.

Comment#14AuthorCARIOCA (324416) 24 Sep 09, 14:55

neutrino, ich glaube, ich bin die einzige Brasilianerin, die je das 1. und 2. Staatsexamen bestanden hat... Ich war bekannt wie ein bunter Hund.

Comment#15Authormarie24 Sep 09, 15:25

Das ist ja auch 'ne Leistung, Carioca. Hast du irgendeinen Deutschland-Bezug oder kam dir einfach so die Idee, ach ich werd' jetzt mal deutsche Juristin? :-)

Comment#16AuthorCARIOCA (324416) 24 Sep 09, 15:30

Ich habe einen Juristen geheiratet... und wollte in seiner Kanzlei mit arbeiten. Dafür der ganze Aufwand.
Edit: ein Bekannter von mir hat nach dem 2. Staatsexamen bei einer renommierten Versicherung angefagen. Nach einiger Zeit verlangte die Geschäftsführung von ihm, er möge bitte die Anwaltszulassung beantragen, weil die Bezeichnung "Assessor" etwas schäbig klinge... und viele Leute nicht wissen, was sie bedeutet.

Comment#17AuthorReinhard W. (237443) 24 Sep 09, 18:25

Ich kannte einen Dr. jur., der kein juristisches Staatsexamen abgelegt, sondern sein Studium "nur" mit der Promotion abgeschlossen hatte.
Da er so nicht Anwalt werden konnte, arbeitete er als Rechtsbeistand.

Comment#18AuthorKlugscheißer24 Sep 09, 18:59

@ Reinhard:

Aber irgendein Studium hat er doch abgeschlossen, oder? Sonst kann man doch gar nicht promovieren. Ich kenne einen Diplom-Kaufmann, der einen Dr. jur. gemacht hat, weil ihm der Dr. rer. pol. zu aufwendig war. ;-)

Comment#19AuthorAGB (236120) 24 Sep 09, 20:44

@Klugscheisser:
Es ist zwar allgemein ueblich, dass Professoren nur Leute mit Uniabschluss zur Promotion annehmen, aber ein Uniabschluss ist keine Voraussetzung zur Promotion.

Zumindest in der Generation meiner Frau Mama war es durchaus nicht unueblich ein geisteswissenschaftliches Studium direkt mit einer Promotion abzuschliessen. Der Magister galt zu der Zeit als Notbehelf, falls jemand das Studium schnell abschliessen musste und weder Zeit noch Geld fuer die Promotion hatte. Promotionsstellen waren die Ausnahme und nicht die Regel. Die Regel war die Vollzeitpromotion, waehrend der man entweder von der hohen Kante oder von den Zuschuessen von Eltern oder anderen Verwandten lebte.

PS: Meine Frau Mama ist bereits seit Jahren im Ruhestand und hat mehrere Jahre vor ihrer Eheschliessung promoviert. Mehrere Damen aus ihrem Freundeskreis bestanden nach ihrer jeweiligen Promotion auch auf der Anrede Fraeulein Doktor, da sie ihren Doktor nicht erheiratet hatten.

Comment#20Authortigger (236106) 24 Sep 09, 21:08

Die Regel war die Vollzeitpromotion, waehrend der man entweder von der hohen Kante oder von den Zuschuessen von Eltern oder anderen Verwandten lebte.
Was sich ja bei den Geisteswissenschaften bislang nicht nennenswert geändert hat.

Wann ist man Ass jur?

Ass. iur. bezeichnet eine Person nach Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung (Assessorprüfung).

Sind Jurastudenten Juristen?

Als Juristen (von lateinisch ius, das Recht) bezeichnet man Personen, die ein Studium der Rechtswissenschaft mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung abgeschlossen haben.

Was macht ein Assessor?

Per Definition ist ein Assessor also jemand, der in seinem entsprechenden Berufsfeld bereits umfassend ausgebildet ist. Mit dem Ablegen der höheren Prüfung hat ein Assessor automatisch die Befähigung zu einer Laufbahn im höheren Dienst erlangt.

Was darf ich als Jurist?

juristischen Staatsexamen können zum Beispiel in Personalabteilungen von größeren Unternehmen und Behörden arbeiten. Auch bei Kranken-, Renten- und Sozialversicherungen finden sie eine Beschäftigung. Außerdem ist im öffentlichen Dienst die Tätigkeit bei Bundes- oder Landesministerien oder als Referent möglich.

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