Was ist der Unterschied zwischen Jurist und Anwalt? |
Ein Jurist ist ein akademischer Titel für jemanden, der Jura studiert hat. Ein Anwalt ist einer der Berufe, den ein Jurist ausüben kann (daneben gibt es z.B. auch noch den Notar oder den Richter). Anders gesagt: Jeder Anwalt ist auch Jurist, aber nicht jeder Jurist ist auch Anwalt. |
Jurist ist der Oberbegriff, schließt jeden ein, der eine juristische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat (z. B. Richter, und also auch Anwälte) - ich weiß allerdings nicht, ob die Ausübung einer juristischen Tätigkeit dazu gehört. |
Jurist bezeichnet die Ausbildung. Viele Diplomaten sind Juristen. Ich bin Juristin, arbeite aber als Übersetzerin. |
Als Zusatzinfo: Zumindest in der Schweiz muss man zusätzlich zum erfolgreich abgeschlossenen juristischen Ausbildung (dann ist man Jurist) noch eine (ziehmlich harte) Eidgenössische Anwaltsprüfung ablegen, damit man Anwalt sein darf/ ist. |
Ein Anwalt ist ein Jurist, der beide Staatsexamen absolviert hat ("Volljurist") und eine Anwaltszulassung hat. Eine Zulassung bekommt man bei der Rechtsanwaltskammer, hierzu ist aber in Deutschland keine erneute Prüfung notwendig. Im Unterschied dazu kann ein "Jurist" auch nur das erste Staatsexamen abgelegt haben, dann kann er sich "Diplomjurist" nennen, aber nicht Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt werden. |
Sadres Angaben stimmen. Daneben gibt es z.B. noch die Dipl-Wirtschaftsjuristen, die an einer FH studiert haben. Auch diese können IMO mit Fug udn Recht als Juristen bezeichnet werden. @#1: Jurist ist kein akademischer Titel. Zunächst spricht man grundsätzlich nicht von akademischen Titeln, Hochschulen verleihen vielmehr akademische Grade. Dann ist "Jurist" auch kein akademischer Grad. Die Uni verlieh früher nach bestandenem Erstem Staats(!!)-Examen überhaupt keinen Grad. Inzwischen gibt es einen universitären Teil der ersten Prüfung, man bekommt hierfür ein Diplom verliehen, kann sich somit also "Dipl-Jurist" nennen. Weiter regelt § 35 Abs. 3 JAPrO Ba-Wü*: "Das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung berechtigt dazu, die Bezeichnung »Referendarin (Ref. jur.)« oder »Referendar (Ref. jur.)« zu führen." Die Zweite juristische Prüfung ist nach wie vor eine reine Staats-Prüfung. § 56 Abs. 2 JAPrO Ba-Wü* bestimmt: "Das Bestehen der Prüfung berechtigt dazu, die Bezeichnung »Rechtsassessorin (Ass. jur.)« oder »Rechtsassessor (Ass. jur.)« zu führen." * Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristen (Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung - JAPrO); inhaltlich entsprechende Regelungen gibt es in allen Bundesländern |
Zu meiner Zeit (oh Gott) waren wir nach der 1. Staatsprüfung "geprüfte Rechtskundige". |
In Österreich bekommt man nach erfolgreicher Absolvierung des Studiums der Rechtswissenschaften einen Magister iuris. Damit ist man Jurist, aber sonst ist es wie in Deutschland, dass man für die Zulassung zum Anwaltsberuf, zum Richteramt etc. noch staatliche Prüfungen machen muss. |
Carioca, das mit den Damen und Herren Professoren stimmt. Um zu habilitieren braucht man eine Promotion (mit anständiger Benotung natürlich). Voraussetzung für die Promotion ist in der Regel eine bestimmte Note in einer der beiden Staatsprüfungen, d.h. es ist dafür ausreichend, diese Note in der ersten zu haben. Warst Du atsächlich "geprüfte Rechtskundige" oder "geprüfte Rechtskandidatin"? |
@ CARIOCA: |
@ neutrino: |
Klugscheißer, nichts anderes habe ich behauptet ... |
Ach ja, das ist auch wie in Österreich. An manchen Unis muss man glaube ich nicht einmal eine Diplomarbeit schreiben, um den Magister zu bekommen. Na gut, die Abschlussklausuren sind dann aber heftig. Allerdings führt das dazu, dass die Dissertationen glorreiche 50 Seiten haben und die erste wissenschaftliche Arbeit des Promovenden sind... teilweise eher schauderhaft. |
neutrino, ich glaube, ich bin die einzige Brasilianerin, die je das 1. und 2. Staatsexamen bestanden hat... Ich war bekannt wie ein bunter Hund. |
Das ist ja auch 'ne Leistung, Carioca. Hast du irgendeinen Deutschland-Bezug oder kam dir einfach so die Idee, ach ich werd' jetzt mal deutsche Juristin? :-) |
Ich habe einen Juristen geheiratet... und wollte in seiner Kanzlei mit arbeiten. Dafür der ganze Aufwand. |
Ich kannte einen Dr. jur., der kein juristisches Staatsexamen abgelegt, sondern sein Studium "nur" mit der Promotion abgeschlossen hatte. |
@ Reinhard: Aber irgendein Studium hat er doch abgeschlossen, oder? Sonst kann man doch gar nicht promovieren. Ich kenne einen Diplom-Kaufmann, der einen Dr. jur. gemacht hat, weil ihm der Dr. rer. pol. zu aufwendig war. ;-) |
@Klugscheisser: Zumindest in der Generation meiner Frau Mama war es durchaus nicht unueblich ein geisteswissenschaftliches Studium direkt mit einer Promotion abzuschliessen. Der Magister galt zu der Zeit als Notbehelf, falls jemand das Studium schnell abschliessen musste und weder Zeit noch Geld fuer die Promotion hatte. Promotionsstellen waren die Ausnahme und nicht die Regel. Die Regel war die Vollzeitpromotion, waehrend der man entweder von der hohen Kante oder von den Zuschuessen von Eltern oder anderen Verwandten lebte. PS: Meine Frau Mama ist bereits seit Jahren im Ruhestand und hat mehrere Jahre vor ihrer Eheschliessung promoviert. Mehrere Damen aus ihrem Freundeskreis bestanden nach ihrer jeweiligen Promotion auch auf der Anrede Fraeulein Doktor, da sie ihren Doktor nicht erheiratet hatten. |
Die Regel war die Vollzeitpromotion, waehrend der man entweder von der hohen Kante oder von den Zuschuessen von Eltern oder anderen Verwandten lebte. |