Ausstellungsstücke gleich gattungs oder stückschuld

Zusammenfassung

Die 9. Auflage berücksichtigt ausführlich alle Gesetzesänderungen zu den Verbraucherverträgen und zu ihrem Widerruf, die im Juni 2014 in Kraft getreten sind. Auch Literatur und Rechtsprechung sind auf dem neuesten Stand.

Wie bisher beginnt jede der 54 „Lerneinheiten“ mit einem aktuellen Einführungsfall, der ausführlich im Gutachtenstil besprochen wird. Auch die Lerneinheiten selbst erläutern die oft sehr abstrakten Regeln an vielen Beispielen aus der Praxis. Der Text ist in einem wissenschaftlichen, aber leicht lesbaren, lebendigen Stil geschrieben und klar gegliedert. So hat Hirsch schon vielen Studierenden das gute Gefühl gegeben, das Allgemeine Schuldrecht wirklich zu verstehen.

Wer grafische Darstellungen mag, wird auch an den über 20 Flussdiagrammen Freude haben. Sie zeigen den logischen Aufbau der gesetzlichen Vorschriften und führen den Leser durch eine Abfolge von Fragen und Antworten zur Lösung eines Falles.

Zusammenfassung

Die 10. Auflage arbeitet umfassend die ersten Entscheidungen zum neuen Verbraucherrecht auf. Auf dem aktuellen Stand ist wieder die Rechtsprechung und die Literatur berücksichtigt. An dem erfolgreichen Konzept haben Autor und Verlag festgehalten: Jede Lerneinheit beginnt mit einem aktuellen Einführungsfall, der ausführlich gutachterlich geprüft wird. auch die Lerneinheiten erläutern die oftmals sehr abstrakten Regeln an vielen konkreten Beispielen aus der Praxis. Der Text ist klar gegliedert und leicht lesbar geschrieben. So hat Hirsch schon vielen Studenten das gute Gefühl gegeben, das Allgemeine Schuldrecht wirklich zu verstehen. Wer grafische Darstellungen mag, wird an den über 20 Diagrammen Freude haben. Sie zeigen den logischen Aufbau der gesetzlichen Vorschriften und führen den Leser durch eine Abfolge von Fragen und Antworten zur Lösung des Falls.

Fall 8 Lösungsskizze

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Fall 12. Lösungsskizze Fall 12

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Fall 12 K schließt mit dem Künstler O am 21.10. einen Kaufvertrag über eine große abstrakte Vase, die die seltsame Bezeichnung Der dicke Helmut reitet nach Osten trägt. Die Auflage ist auf 40 Exemplare

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1. Schuldverhältnisse

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Modalitäten der Leistung

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Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 23.04.2008 Modalitäten der Leistung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick I. Verschiedene

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Gesamtübersicht Leistungsstörung

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Fall 7 Lösungsskizze

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PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2017/18 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

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Was ist der Unterschied zwischen einer Stückschuld und einer Gattungsschuld?

Die Stückschuld, auch Speziesschuld, bezeichnet ein Schuldverhältnis, in dem der Schuldner dem Gläubiger ein ganz spezielles Stück schuldet, also einen individuell bestimmten Leistungsgegenstand. Der Gegensatz hierzu ist die Gattungsschuld.

Was ist eine Gattungsschuld Beispiel?

Typische Fälle der Gattungsschuld sind die Telefon- Katalog- oder Onlinebestellung mit Bestell-Nr. Zum Zeitpunkt des Vertragsangebot und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses steht lediglich die Gattung fest, aus der die geschuldete Sache stammen soll (z.B. Handy oder Notebook mit Bestell-Nr. xxxx).

Wann liegt eine Stückschuld vor?

Leistung (Stückschuld) Eine Stückschuld liegt vor, wenn nach dem Vertragsinhalt eine Sache geschuldet wird, die von anderen Sachen leicht unterscheidbar ist.

Wann konkretisiert sich eine Gattungsschuld?

Darüber hinaus tritt Unmöglichkeit bei der Gattungsschuld auch dann ein, wenn eine Konkretisierung gemäß § 243 II BGB stattgefunden hat. Konkretisierung liegt vor, wenn der Schuldner das seinerseits Erforderliche zur Leistung einer Sache getan hat.