nochmal: :D : Ich melde mein altes Auto ab und melde aber zeitgleich mein Neues Auto an. So. Die Kennzeichen will ich nicht reservieren da es ja am selben Tag geschieht. Deshalb frage ich mich ob ich direkt meine Alten Kennzeichen aufs den neuen übertragen kann. (Natürlich mit neuer Plakette und co). Oder muss ich ein neues nehmen?
...komplette Frage anzeigen8 Antworten
Minijobopa
Community-Experte
Auto und Motorrad
29.10.2019, 14:37
Es geht, das nennt sich Fahrzeugwechsel, du musst nur beachten dass du die Kennzeichen zur An-und Abmeldung mitnehmen musst, das alte Auto dann ohne Kennzeichen rumsteht. Wenn es im öffentlichen Raum steht kann es eine Nachricht vom Ordnungsamt geben, dass das verboten ist. Macht aber nix wenn das Auto dann innerhalb von 3 Tagen weg ist.
siggibayr
Topnutzer im Thema KFZ
28.10.2019, 09:11
Das sofortige Ummelden nennt sich Express-Service, da das Alt- Fahrzeug sofort beim KBA gelöscht werden muß und die neuen Daten anschließend sofort erfasst werden. Für diesen Service verlangt die Zulassungsstelle eine Extra-Gebühr.
wollyuno
28.10.2019, 08:47
das klärst auf der zulassungsstelle wenn du schon mal dort bist,wichtig sind alle unterlagen zu beiden autos und die deckungszusage der versicherung
chevydresden
Topnutzer im Thema Auto
28.10.2019, 01:03
Ja...
Woher ich das weiß:Beruf – KFZ-Meister
2 Kommentare 2
AlexoderAlexa
Fragesteller
28.10.2019, 01:03Ich bin so dumm.
0 1
chevydresden 28.10.2019, 01:04
@AlexoderAlexa Aha 🤔
1
T3Fahrer
Community-Experte
Auto, Auto und Motorrad
28.10.2019, 06:43
Das ist sehr unterschiedlich, je nachdem wo du das machst. Ich habe schon alles erlebt von sofort ummelden von einem Auto auf das andere bis zu einer Frist von glaube ein oder zwei Wochen (wofür auch immer die Frist gut war). In diesem Ratgeber klären wir Sie über die Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel & Fahrzeugwechsel auf. Wer sein Kennzeichen nach dem Umziehen oder der Anschaffung eines neuen Autos behalten möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Autoschilder beim Umzug oder nach dem Kauf eines neuen Wagens mitnehmen können. Erfahren Sie außerdem, wie Ihnen die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz bei der Kennzeichenmitnahme entgegenkommt. Alle Infos zur Kennzeichenmitnahme auf einen Blick:
Inhalt:
Neues Auto: Wie kann ich meine Kennzeichen behalten?
Egal ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen: Wer ein neues Auto kauft, will nicht immer auch gleich neue Autoschilder anschaffen. Doch kann man beim Fahrzeugwechsel überhaupt die Kennzeichen mitnehmen? Ja, das geht. Allerdings ist das Vorgehen deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Fahrzeughalter haben daher drei Möglichkeiten:
1. Service der Zulassungsbehörde
Einige Zulassungsstellen bieten einen besonderen Service. Direkt beim Abmelden können Fahrzeughalter angeben, dass sie ihr Kennzeichen am neuen Fahrzeug wiederverwenden möchten. Diese direkte Mitnahme ist gegen Entgelt möglich – aber eben nicht in jeder Zulassungsstelle. Auch weichen die Preise für diesen Service ab. Es bietet sich also an, vorher bei der zuständigen Stelle anzurufen und nachzufragen, ob die Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel auf direktem Wege möglich ist.
2. Umweg: Wunschkennzeichen reservieren
Sie können Ihr Kennzeichen am neuen Auto behalten, indem Sie einen kleinen Umweg gehen. Dafür melden Sie das alte Auto ab. Unmittelbar danach reservieren Sie Ihr altes Kennzeichen als Wunschkennzeichen. Nach einer Ruhezeit von in der Regel 24 Stunden können Sie Ihr neues Fahrzeug mit dem alten Kennzeichen zulassen.
Interessant: Wie lange kann man eigentlich Kennzeichen reservieren? Nach der Online-Reservierung steht Ihnen Ihr Wunschkennzeichen normalerweise 31 Tage zur Verfügung. Das kann aber je nach Zulassungsstelle variieren.
3. Wiederzulassung mit i-Kfz
Seit dem 01. Januar 2015 kann man in Deutschland Fahrzeuge online außer Betrieb setzen. Das geht über die Stufe 1 der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz. Seit 01. Oktober 2017 ist es außerdem möglich, auch die Wiederzulassung (Stufe 2) im Internet durchzuführen.
Das funktioniert allerdings nur, wenn ein Fahrzeug auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk wieder zugelassen wird. Die Besonderheit: Bei der Online-Außerbetriebsetzung (Stufe 1) können Sie Ihr altes Kennzeichen reservieren. Das neue Fahrzeug lässt sich dann bequem bei der Wiederzulassung auf das alte Kennzeichen anmelden.
Wichtig: Sie können i-Kfz nur nutzen, wenn Sie den neuen Personalausweis mit der elektronischen Ausweisfunktion besitzen. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung funktioniert ausschließlich bei Fahrzeugen, die erstmalig nach dem 01. Januar 2015 zugelassen wurden. Denn seit diesem Stichtag verfügt die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) über den Sicherheitscode. Diesen muss der Fahrzeughalter für die Online-Abmeldung freirubbeln.
Kann ich meine Kennzeichen beim Umzug mitnehmen?
Ja, das geht! Dabei handelt es sich um die sogenannte „bundesweite Kennzeichenmitnahme“. Schon im Jahr 2012 beschloss die Verkehrsministerkonferenz der Länder, dass Fahrzeughalter bei einem Umzug kein neues Kennzeichen beantragen müssen. Seit 01. Januar 2015 ist es nun möglich, beim Umzug die alten Nummernschilder zu behalten.
Wer in eine neue Stadt zieht, muss zwar sein Fahrzeug ummelden. Es ist aber nicht notwendig, sich neue Autoschilder zu beschaffen. Das bedeutet, dass sich die Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändert. Am Auto selbst lassen sich aber keine Hinweise auf den neuen Wohnort feststellen. Wer zum Beispiel von München nach Berlin zieht und die alten Fahrzeugschilder behält, fährt immer noch mit einem „M“ für München auf den Kennzeichen.
Bei der bundesweiten Kennzeichenmitnahme müssen Sie jedoch einige Dinge beachten:
- Wird das Fahrzeug abgemeldet, ist es nicht mehr möglich, das Kennzeichen zu behalten.
- Kommt es zu einem Halterwechsel, kann man die alten Nummernschilder ebenfalls nicht behalten.
- Die Kennzeichenmitnahme bleibt nur bis zur Abmeldung des Fahrzeugs bestehen. Wer das Fahrzeug an- und wieder abmelden will, muss sich neue Kennzeichen besorgen.
Die Mitnahme des alten Kennzeichens ist übrigens nicht verpflichtend. Wer neue Autoschilder mit der Buchstabenkombination des neuen Zulassungsbezirks möchte, kann selbstverständlich neue Kennzeichen beantragen.
Halterwechsel: Kennzeichen übernehmen vom Vorbesitzer
Die Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel ist anhand eines Beispiels leicht erklärt: Häufig werden Fahrzeuge innerhalb der Familie umgemeldet. Das ist oft dann der Fall, wenn die Eltern für die Kinder ein Auto kaufen. Nach einigen Jahren, häufig wenn der Nachwuchs selbst Geld verdient, sollen dann die Fahrzeugpapiere von den Eltern auf das Kind umgeschrieben werden. Wer dann das Kennzeichen behalten will, muss Folgendes wissen:
Die meisten Zulassungsbehörden ermöglichen eine Kennzeichenmitnahme, wenn der Halter wechselt, aber der Zulassungsbezirk gleich bleibt. Ändern sich Fahrzeughalter und der Zulassungsbezirk, ist eine Kennzeichenmitnahme nicht mehr möglich (siehe auch oben: Kann ich meine Kennzeichen nach dem Umzug behalten?).
Auch durch die Stufe 3 von i-Kfz, deren Rollout Ende 2019 geplant ist, dürfte sich daran nichts ändern. Zwar wird die internetbasierte Fahrzeugzulassung ermöglichen, dass man alle Zulassungsprozesse im Internet abwickeln kann. Die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichenmitnahme beim Halterwechsel ändern sich nicht, so ein Artikel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Interessant: Beim Halterwechsel eröffnet i-Kfz jedoch einen wesentlichen Vorteil. Die internetbasierte Umschreibung von Fahrzeugpapieren erfordert keinen Besuch in der Behörde. Die automatisierte Zulassung via Internet reduziert den Zeitaufwand erheblich, da der neue Halter mit seinem Fahrzeug direkt nach der Online-Umschreibung am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Alte Nummernschilder behalten – viele Vorteile
Wieso ist es eigentlich sinnvoll, die alten Fahrzeugkennzeichen zu behalten? Neben den finanziellen Aspekten sprechen auch ganz klar einige praktische Vorteile dafür:
- Ersparnis: Insbesondere vor Ort bei der Schilderprägerei schlagen die Kosten für Nummernschilder zu Buche. Fährt man mit den alten Kennzeichen weiter, kann man sich die Anschaffungskosten für neue Fahrzeugnummern sparen.
- Zeitvorteil: Alte Kennzeichen zu behalten, birgt auch einen klaren Zeitvorteil. Anstehen in der Schlange, erneutes Anstellen in der Zulassungsstelle zum Ausstellen der Plakette – all das entfällt.
- Gewohnheit: Ein ähnlicher Effekt wie bei der Wunsch-PIN. Wer das alte Kennzeichen behält, muss sich nicht umgewöhnen. Das ist im Zweifel ein echter Vorteil, vor allem wenn die alten Nummernschilder heiß geliebte Wunschkennzeichen sind.
Ganz klar: Das alte Kennzeichen zu behalten, ist also mit vielen Vorteilen verbunden, die sich im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt machen.
Auto ummelden: Vor Ort oder via i-Kfz
Eine Sache bleibt beim Mitnehmen des alten Kennzeichens immer gleich. Steht die Nummernschildmitnahme mit einer Ummeldung in Verbindung, benötigt der Fahrzeughalter dafür verschiedene Unterlagen und Dokumente. Meldet man das Fahrzeug auf dem traditionellen Weg in der Zulassungsstelle um, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) oder II (früher: Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebestätigung
- Elektronische Versicherungsnummer (kurz: eVB-Nummer)
- Nachweis über HU und ggf. AU
Wer sein Kraftfahrzeug über die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz außer Betrieb setzen oder ummelden möchte, muss andere Voraussetzungen erfüllen. Da der Zugang zum Online-Portal der Zulassungsstelle nur mit digitalem Ausweis funktioniert, benötigt der Fahrzeughalter den neuen Personalausweis sowie die Ausweis-App oder ein Ausweislesegerät.
Nach dem Log-in kann der Fahrzeughalter das Online-Formular ausfüllen. Darin werden relevante Fahrzeugdaten und Änderungswünsche hinterlegt. Nachdem das Formular digital übermittelt ist, prüft ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle den Antrag auf Außerbetriebsetzung oder Ummeldung. In einigen Fällen ist es sogar möglich – zum Beispiel beim Halterwechsel – direkt loszufahren, ohne auf die Rückmeldung der Behörde zu warten.
Kennzeichenmitnahme i-Kfz und in der Zulassungsstelle – die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick: