Bekommen rentner auch die 300 euro

Energie- und Lebensmittelpreise steigen wie schon seit Jahren nicht mehr. Um die Bürger*innen zu entlasten, hat die Bundesregierung deswegen im Rahmen eines sogenannten Entlastungspakets eine Energiepauschale von einmalig 300 Euro brutto beschlossen. Wem diese genau zusteht und ab wann die Summe ausgezahlt wird, haben wir für Sie zusammengefasst.

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Energiepauschale: Wer bekommt die 300 Euro ausgezahlt?

Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro brutto soll laut Bundesregierung die Bürger*innen dabei unterstützen, die ansteigenden Energiepreise zu finanzieren. "Wir werden die Mitte unserer Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlasten", heißt es vonseiten der Regierung. Demnach sollen einkommenssteuerpflichtige Beschäftigte, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind, die Energiepauschale zusätzlich zum Gehalt von ihrem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen. Die Energiepreispauschale wird unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (wie zum Beispiel Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreie Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) gewährt. Wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende also weniger ausgezahlt, wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, erhält die volle Summe.

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Bei Selbstständigen wird statt der Auszahlung der Energiepauschale die Steuer-Vorauszahlung gesenkt, sie bekommen aber kein Geld ausgezahlt.

Aktualisiert: 16.05.2022, 16:39 | Lesedauer: 6 Minuten

Bekommen rentner auch die 300 euro

Steuern, Geld und Co.: Drei Renten-Irrtümer im Überblick

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Wer in Rente gehen möchte, muss dabei einige Sachen beachten. Es haben sich im Laufe der Zeit viele Renten-Mythen eingeschlichen. Diese drei Irrtümer sollten Rentner kennen:

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Berlin.  Mit diesem Trick können auch Rentnerinnen und Rentner von den 300 Euro Energiebonus profitieren. Es gibt dabei allerdings zwei Haken.

  • Angesichts der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket auf den Weg gebracht
  • Mit 300 Euro fällt der geplante Energiebonus besonders hoch aus – doch Rentnerinnen und Rentner sind ausgeschlossen
  • Allerdings gibt es einen Weg, auch in Rente von dem Bonus zu profitieren

Unter den 21 Millionen deutschen Rentnerinnen und Rentnern ist der Energiebonus seit Wochen ein Reizthema. Denn Menschen im Ruhestand sind von der geplanten steuerpflichtigen Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro ausgeschlossen. Das Geld soll der finanziellen Abfederung von steigenden Kosten für Strom, Gas und Öl dienen und wird wohl im September ausbezahlt.

Wegen der Inflation und des Kriegs in der Ukraine sind die Energiepreise zuletzt massiv gestiegen. Doch auch viele Waren des täglichen Alltags wie Lebensmittel sind teuerer geworden. Zwar müssen auch Menschen im Ruhestand diese höheren Preise bezahlen. Trotzdem hat die Ampel-Regierung die Rentnerinnen und Rentner vom Energiebonus ausgenommen und begründet dies mit der Rekorderhöhung der Altersbezüge, die ab 1. Juli kommen soll.

Die Koalition will den Zuschlag statt dessen nur „einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen“ gewähren. Nach dieser Definition ist das Gros der Rentnerinnen und Rentner nicht dabei. Denn nur die wenigsten von ihnen gehen im Alter noch einer bezahlten Arbeit nach.

Energiebonus für Rentnerinnen und Rentner: CDU-Steuerexpertin verrät den Trick

Die Finanz- und Steuerpolitikerin der Union im Bundestag, Antje Tillmann (CDU), hat sich aber nun noch einmal über das Thema gebeugt und dabei einen Weg entdeckt, wie auch Menschen im Ruhestand an die 300 Euro Energiekostenzulage kommen können. Dabei gibt es einen legalen Trick, der zunächst womöglich nur wenig attraktiv erscheint.

Denn Rentnerinnen und Rentner müssen dafür laut Tillmann im laufenden Jahr eine bezahlte Arbeit aufnehmen. Allerdings: Es muss keineswegs ein Job in Vollzeit sein. Im Gegenteil. Laut der Bundestagsabgeordneten genügt dafür sogar eine nur minimale Tätigkeit. Tillmann verweist auf Anfrage unserer Redaktion auf einen Passung im Entlastungsgesetz der Ampel.

Demnach sind all jene steuerpflichtigen Erwerbstätigen beim Energiebonus anspruchsberechtigt, denen „an mindestens einem Tag im Veranlagungszeitraum 2022 Einnahmen zugeflossen sind“. Was das nun konkret für die Rentner bedeutet, veranschaulicht die Diplom-Finanzwirtin an einem Beispiel. Es zeigt in etwas überspitzter Weise, wie auch Senioren mit einem vergleichsweise kleinen Aufwand einen rechtlichen Auszahlungsanspruch auf die Zulage erhalten können.

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Rente in Deutschland - Mit diesen Werten rechnet die Rentenversicherung 2022

  Monat (West) Ost
Bezugsgröße 3.290 Euro (Monat) 3.150 Euro (Monat)
Durchschnittsentgelt 2022 (vorläufig) 3.242 Euro (Monat) 3.111 Euro (Monat)
Rentenwerkt aktuell (von 01.07.21 bis 01.07.22) 34,19 Euro 33,47 Euro
Rentenwert Prognose (von 01.07.2022 - 01.07.2023) 36,02 Euro 35,52 Euro
Beitragssatz 18,6 Prozent 18,6 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze 7.050 Euro (Monat) 6.750 Euro (Monat)

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Energiezulage: Eine Stunde arbeiten und später 300 Euro kassieren

Demnach reicht es laut der CDU-Finanzexpertin aus, „dass zum Beispiel ein Rentner einmal im Jahr 2022 eine Stunde auf seinen Enkel aufpasst und dafür von seinen Kindern 12 Euro ‘Mindestlohn’ im Rahmen eines Minijobs oder aus selbstständiger Tätigkeit erhält“. Im Anschluss gebe der Ruheständler diese Einkünfte in seiner Steuererklärung an und „bekommt die Energiepreispauschale im Mai 2023 ausbezahlt“, führt Tillmann aus.

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Dass ein solches Vorgehen beim Energiebonus rechtlich zulässig ist, bestätigte jüngst das FDP-geführte Bundesfinanzministerium. „Ein Dienstverhältnis kann auch eine geringfügige Beschäftigung sein“, teilte das Ministerium auf entsprechende Anfrage der „Bild“-Zeitung mit. „Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Angehörigen ist aber in jedem Fall, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird.“

Zwei Nachteile: Energiepauschale kommt erst 2023 und nur nach Steuererklärung

Wobei in Tillmanns Beispiel aber auch die Nachteile des Verfahrens benannt sind. Denn die staatliche Zulage kommt auf diese Weise erst im Jahr 2023, selbst wenn die Energiepreise schon jetzt sehr hoch sind. Regulär ist die Auszahlung an die Beschäftigten hingegen für kommenden Herbst vorgesehen. Zwar ist auch das spät. Dennoch fließt das Geld damit zumindest noch im laufenden Jahr.

Und eine zweite Voraussetzung, die von vielen als Nachteil empfunden werden dürfte, ist, dass die betreffenden Rentner in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben müssen, in der ihre Mini-Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden muss. Das gilt auch für all jene Ruheständler, deren jährliche Bezüge eigentlich unter der Freibetragsgrenze liegen und die daher keine Steuer auf ihre Rente bezahlen. Für Alleinstehende sind das im laufenden Jahr 9.984 Euro, für Ehepaare 19.968 Euro.

Auch Minijobber können den Trick beim Energiebonus nutzen

Für Rentnerinnen und Rentner, die auf diesem Weg doch noch an den Energiebonus kommen wollen, ist es am einfachsten, ihre Tätigkeit in der Steuererklärung als „selbstständige Arbeit“ zu deklarieren. Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen Minijob anzumelden und mindestens einen Tag im laufenden Jahr zu arbeiten.

Dieser Weg steht nach Angaben von Tillmann übrigens allen Minijobber offen, ob Rentner oder nicht. Sie allen können laut der CDU-Politikerin auf diese Weise die Energiepauschale im kommenden Jahr erhalten - vorausgesetzt, sie geben eine Steuererklärung ab. Es ist für viele sicher ein lästiger Weg, aber ein möglicher.

Der Nachweis der Lohnzahlung kann gegenüber den Finanzämtern beispielsweise mit dem Eingang des Geldes auf dem Konto erbracht werden. Hierbei muss klar werden, dass es sich um die Bezahlung für eine geleistet Arbeit gehandelt hat. Eine Formulierung im Verwendungszweck wie „Geld für Opi“ dürfte dem Fiskus dagegen wohl eher nicht genügen.

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Rente in Deutschland - Mit diesen Werten rechnet die Rentenversicherung 2022

  Monat (West) Ost
Bezugsgröße 3.290 Euro (Monat) 3.150 Euro (Monat)
Durchschnittsentgelt 2022 (vorläufig) 3.242 Euro (Monat) 3.111 Euro (Monat)
Rentenwerkt aktuell (von 01.07.21 bis 01.07.22) 34,19 Euro 33,47 Euro
Rentenwert Prognose (von 01.07.2022 - 01.07.2023) 36,02 Euro 35,52 Euro
Beitragssatz 18,6 Prozent 18,6 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze 7.050 Euro (Monat) 6.750 Euro (Monat)

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Dieser Artikel erschien zuerst auf waz.de.

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