Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

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Heute wurde der 12. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellt . Berichterstatterin für die Grüne Bundestagsfraktion war Beate Walter-Rosenheimer. Sie hatte kritische Fragen an die Staatsministerin.

In dem Bericht, der am 3. Dezember 2019 veröffentlicht wurde, werden wiederholt die stark eingeschränkten Integrationsmöglichkeiten für begleitete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen ersichtlich.

Die Integrationsbeauftragte macht zwar deutlich, dass Deutschland ein Einwanderungsland sei. Das ist begrüßenswert und ein erster Schritt in die richtige Richtung. Vor dem Hintergrund, dass jede*r Vierte in Deutschland einen sogenannten Migrationshintergrund hat, kann diese Tatsache nicht länger geleugnet werden.

In Hinsicht auf Integrationsleistungen besteht allerdings durchaus noch Handlungsbedarf. 

Die Erkenntnisse zur Integration sind seit Jahren bekannt und werden nicht umgesetzt. Insbesondere das Bundesministerium des Inneren mauert hier.

Ein unsicherer Aufenthaltstitel in Deutschland grenzt Menschen immer noch aus. Integration über Arbeit und reguläre Schulbesuche sind nicht vorgesehen.

Die Situation von Familien in Aufnahmeeinrichtung braucht dringend mehr Aufmerksamkeit. 

Kurzum: Zu viele Menschen in Deutschland werden immer noch systematisch von Teilhabe ausgeschlossen. 

Damit die Bekenntnisse zur vielfältigen Gesellschaft nicht nur Worthülsen bleiben, muss die Integrationsbeauftragte sich auch gegenüber der Bundesregierung und zuständigen Ebenen für mehr Integrationszugänge und weniger Integrationshemmnisse starkmachen.

Wir Grünen sind der Meinung, dass dafür folgende Forderungen in Aufnahmeeinrichtungen vorrangig umgesetzt werden müssen: 

„Integration für Familien“

In Aufnahmeeinrichtungen werden Parallelstrukturen geschaffen, um Kinder und Jugendliche, die mit ihren Eltern in Aufnahmeeinrichtungen leben, zu betreuen und zu unterrichten. Integration für Kinder und Jugendliche ist damit nur sehr eingeschränkt möglich. Wir fordern, dass auch Kinder und Jugendliche an Regelangeboten teilnehmen können und dass Familien mit Fluchthintergrund über ihren Leistungsanspruch nach dem SGB VIII besser beraten und informiert werden müssen. 

„Bildung von Anfang an-Gleiche Startchancen für alle Kinder“

Der Zugang zu frühkindlicher Bildung und der Besuch von Regelschulen, insbesondere in Aufnahmeeinrichtungen (AnkER-Zentren) muss gewährleistet werden.

Zusätzlich muss die Mehrbedarfsregelung im AsylbLG überarbeitet werden, damit  die Kosten für Laptop und Tablet übernommen werden, sodass Kinder und Jugendliche bei (coronabedingten Einschränkungen) auch am Fernunterricht/hybriden Unterrichtsformen teilnehmen können. 

„Schutz von vulnerablen Gruppen in Aufnahmeeinrichtungen sicherstellen“

Die Mindeststandards der Bundesinitiative zum „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ von BMFSFJ und UNICEF werden in den Einrichtungen nicht vollumfänglich umgesetzt (s. terre des hommes „Kein Ort für Kinder“,2020). 

Mit den Covid-19-Einschränkungen verschärft sich die Gefährdungslage für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder. Besonders in Aufnahmeeinrichtungen sind Frauen und Kinder mit Fluchthintergrund dieser Situation vollkommen ausgeliefert. Es müssen endlich verpflichtende Vorgaben und gesetzlich verankerte Kontrollinstanzen eingeführt werden, um Kinder und Frauen zu schützen.  

Was tut die Bundesregierung im Bereich Migration und Integration?

Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht Flüchtlinge, gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der EU . Wir wollen illegale Migration nach Europa weiter eindämmen und stattdessen in kontrolliertem Umfang sichere, geordnete, legale Migration stärken.

Welcher Minister ist für die Flüchtlinge zuständig?

Seit 8. Dezember 2021 ist Reem Alabali-Radovan (SPD) Amtsinhaberin. Auch in den Bundesländern und teilweise auch auf Kommunalebene gibt es das entsprechende Amt des Integrationsbeauftragten.

Welche Aufgabe hat ein integrationsbeauftragter?

Der Integrationsbeauftragte hat zumeist keine exekutiven Befugnisse, sondern ist in Fragen der Integration und Migration Ansprechpartner für alle Ressorts. Daneben tritt er auch als Fürsprecher in Einzelfällen auf und ist regelmäßig Mitglied der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber.

Was ist Integration von Flüchtlingen?

Integration beschreibt einen komplexen Prozess der stetig wachsenden rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Teilhabe der Flüchtlinge in der Aufnahmegesellschaft.