Betreuter ist miterbe wer verteilt

Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

1. Betreuter kann erben

Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht bei Bedarf für ihn einen Betreuer.

Ein Betreuter kann auch erben und somit Mitglied einer Erbengemeinschaft sein.

Eine unter Betreuung stehende Person muss nicht zwingend geschäftsunfähig sein. Es ist deshalb immer genau zu überprüfen, ob der Betreute in der erbrechtlichen Angelegenheit selbst entscheiden kann, weil er eben noch geschäftsfähig ist und sich die Anordnung der Betreuung auf andere körperliche Einschränkungen bezieht, oder ob der Betreute geschäftsunfähig ist und somit der Betreuer für den Betreuten in den erbrechtlichen Angelegenheit zu entscheiden hat.

Da eine Betreuung immer nur für bestimmte Aufgabenkreise angeordnet wird, ist eine Betreuung gegebenenfalls auf Antrag auf den Aufgabenkreis Vermögen oder Erbschaft zu erweitern, damit der Betreuer für den geschäftsunfähigen Betreuten auch in diesem Bereich handeln darf.

2. Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich

Soll für einen geschäftsunfähigen Betreuten das Erbe ausgeschlagen werden, so hat der Betreuer die Erklärung abzugeben. Dies sollte jedoch immer in enger Abstimmung mit dem Betreuungsgericht durchgeführt werden, da es bereits sehr umstritten ist, ob der Betreuer, der für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellt ist, damit automatisch die Befugnis hat, die Ausschlagung der Erbschaft zu erklären.

Will ein unter Betreuung stehender Erbe aus der Erbengemeinschaft ausscheiden oder wird die Erbengemeinschaft insgesamt aufgehoben, so muss auch dies das Betreuungsgericht genehmigen.

Ebenso ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts herbeizuführen, wenn die Erbengemeinschaft zwar weiterhin unter Beteiligung des Betreuten fortbestehen soll, jedoch zum Beispiel ein Nachlassgegenstand, etwa eine Immobilie, von der Erbengemeinschaft veräußert werden soll.

Betreuern kann man deshalb nur generell empfehlen, in erbrechtlichen Angelegenheiten engmaschig mit dem Betreuungsgericht zusammen zu arbeiten und sich mit dem Betreuungsgericht abzustimmen.

3. 

In erbrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf, wenn Sie an einer kostenpflichtigen Beratung interessiert sind. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.

Wird von einem Mitglied einer Erbengemeinschaft die Teilungsversteigerung hinsichtlich eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks beantragt, so bringt dies regelmäßig die Spannungen und Interessengegensätze innerhalb der Erbengemeinschaft zum Ausdruck.

Ist zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft die Einleitung eines Teilungsversteigerungsverfahrens erforderlich, können Sie sich auf die fachkundige Beratung hinsichtlich dieses Verfahrens durch unserer Kanzlei verlassen. Bereits vor Beantragung der Teilungsversteigerung muss vorab die weitere Strategie hinsichtlich der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft feststehen. Dies setzt eine entsprechende Beratung und Vertretung bezogen auf die gewünschte Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft voraus. Als Fachanwalt für Erbrecht verfüge ich über die notwendige Qualifikation und Berufserfahrung, um Ihnen bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und deren Vorbereitung durch Einleitung und Durchführung des Teilungsversteigerungsverfahrens von Beginn an zur Seite zu stehen.

Sollten Sie sich in der Situation befinden, dass die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gegen Ihren Willen, d. h. mit Hilfe einer Teilungsversteigerung durchgesetzt werden soll, ist es ebenfalls erforderlich, dass Sie im Teilungsversteigerungsverfahren durch qualifizierten Rechtsrat begleitet werden, damit das Verfahren auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auch unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Interessen durchgeführt wird.

Im Weiteren werden wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Teilungsversteigerung und das Teilungsversteigerungsverfahren verschaffen, damit Sie in der Lage sind, den Ablauf einer Teilungsversteigerung und deren Rechtsgrundlagen nachzuvollziehen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Funktion hat eine Teilungsversteigerung?
  2. Welches Gericht ist für die Teilungsversteigerung bzw. das Teilungsversteigerungsverfahren zuständig?
  3. Wer ist berechtigt die Teilungsversteigerung zu beantragen?
  4. Ist für die Beantragung der Teilungsversteigerung ein vollstreckungsfähiger Titel erforderlich?
  5. Wie wird der Erlös der Teilungsversteigerung verteilt?

Welche Funktion hat eine Teilungsversteigerung?

Grundsätzlich hat jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft einen Rechtsanspruch darauf, dass die Erbengemeinschaft auseinander gesetzt wird. Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft setzt aber voraus, dass der Nachlass teilungsfähig ist.

Soweit die übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft mit der Auseinandersetzung einverstanden sind, kann die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auch dann erfolgen, wenn die sogenannte Teilungsreife noch nicht vorliegt. In diesem Fall werden die für die Auseinandersetzung erforderlichen Regelungen in Form eines entsprechenden Vertrages getroffen. Ein solcher Vertrag setzt aber Einvernehmen über die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zwischen den Miterben voraus.

Ist ein Mitglied der Erbengemeinschaft mit der Auseinandersetzung nicht einverstanden, kann gegen dessen Willen die Auseinandersetzung nur dann betrieben werden, wenn der Nachlass teilungsreif ist.

Die Teilungsreife setzt voraus, dass das Nachlassvermögen zwischen den Erben entsprechend den Erbquoten aufgeteilt werden kann. Eine Immobilie kann nicht verteilt werden. Aus diesem Grunde muss die Teilungsreife durch die Veräußerung der Immobilie herbeigeführt werden, da der Veräußerungserlös, d. h. das Geld, das die Erbengemeinschaft für die Immobilie erhält, zwischen den Erben verteilt werden kann.

Die Teilungsversteigerung hat somit die Funktion, die Teilungsreife des Nachlasses herbeizuführen, um den Nachlass gegen den Willen eines der Miterben auseinandersetzen zu können.

Welches Gericht ist für die Teilungsversteigerung bzw. das Teilungsversteigerungsverfahren zuständig?

Zuständig für die Durchführung der Teilungsversteigerung, d. h. für das Teilungsversteigerungsverfahren, ist das Amtsgericht als sogenanntes Vollstreckungsgericht. Damit liegt die Zuständigkeit für die Teilungsversteigerung nicht beim Nachlassgericht. Hieraus ergeben sich Folgen für die örtliche Zuständigkeit.

Die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichtes ergibt sich aus dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Im Gegensatz zu dieser Zuständigkeitsregelung wird die örtliche Zuständigkeit für das Teilungsversteigerungsverfahren aus dem Grundstück abgeleitet, auf das sich der Antrag auf Durchführung der Teilungsversteigerung bezieht. Folglich ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht für die Durchführung des Teilungsversteigerungsverfahrens zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück sich befindet, das Gegenstand der Teilungsversteigerung sein soll.

Hieraus folgt weiter, dass bei unterschiedlichen Nachlassimmobilien, die in verschiedenen Gerichtsbezirken gelegen sind, mehrere Teilungsversteigerungsverfahren durchgeführt werden müssen, die inhaltlich voneinander unabhängig sind.

Wer ist berechtigt die Teilungsversteigerung zu beantragen?

Das Teilungsversteigerungsverfahren wird vom Vollstreckungsgericht nur auf Antrag durchgeführt. Daher stellt sich die Frage, wer ist berechtigt, die Teilungsversteigerung zu beantragen?

Jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft, zu dessen Nachlass eine Immobilie gehört, ist antragsberechtigt. Hinsichtlich des Antrages auf Teilungsversteigerung gibt es keine zeitliche Einschränkung. Damit kann jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft zu jeder Zeit die Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

Das Antragsrecht ist nur ausgeschlossen, wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung angeordnet hat, dass die Erbengemeinschaft in einem bestimmten Zeitraum nicht auseinandergesetzt werden darf. In diesem, vom Erblasser vorgegebenen Zeitraum, ist die Teilungsversteigerung dann unzulässig.

Weitere Einschränkungen des Antragsrechtes für einen Miterben können sich aus entsprechenden Vereinbarungen zwischen allen Miterben ergeben. Vereinbaren alle Miterben, dass die Erbengemeinschaft in einem bestimmten Zeitraum nicht auseinandergesetzt werden darf, so ist dies für die Miterben bindend und schließt die Beantragung der Teilungsversteigerung aus. Voraussetzung hierfür ist aber, dass alle Miterben diese Vereinbarung getroffen haben. Ein Miterbe, der an einer entsprechenden Vereinbarung der übrigen Erben nicht beteiligt ist, ist durch deren Vereinbarung nicht daran gehindert, seinerseits die Teilungsversteigerung zu beantragen.

Grundsätzlich kann ein Erbanteil gepfändet werden. Wird ein Erbanteil gepfändet, so kann der Gläubiger, zu dessen Gunsten der Erbanteil gepfändet wurde, ebenfalls die Teilungsversteigerung beantragen, um auf diesem Wege (Anteil am Versteigerungserlös) seine Forderung gegen den betroffenen Miterben durchzusetzen.

Ist für die Beantragung der Teilungsversteigerung ein vollstreckungsfähiger Titel erforderlich?

Zuständig für die Teilungsversteigerung ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich also um eine Vollstreckungsmaßnahmen.

Voraussetzung für Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich, dass ein sogenannter Vollstreckungstitel vorliegt. Bei einem Vollstreckungstitel handelt es sich regelmäßig um ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder eine vollstreckbare Urkunde. Soweit der Staat (zum Beispiel das Finanzamt) Forderung geltend macht, kann auch in Form eines Verwaltungsaktes (Bescheid) ein vollstreckungsfähiger Titel vorliegen.

Da der Antrag auf Teilungsversteigerung beim Vollstreckungsgericht gestellt werden muss, stellt sich somit die Frage, ob auch die Beantragung der Teilungsversteigerung voraussetzt, dass der beantragende Miterbe über einen vollstreckungsfähigen Titel verfügt, aus dem sich ein Anspruch auf Durchführung der Teilungsversteigerung ergibt.

Der Zweck der Teilungsversteigerung besteht ausschließlich darin, die Gemeinschaft der Erben an einer Immobilie aufzuheben. Aus diesem Grunde setzt die Teilungsversteigerung nicht voraus, dass der beantragende Miterbe über einen entsprechenden Titel verfügt, aus dem sich sein Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ergibt.

Der beantragende Miterbe muss gegenüber dem Amtsgericht lediglich nachweisen, dass er in Erbengemeinschaft an einer Immobilie beteiligt ist. Hierfür ist es in vielen Fällen ausreichend, wenn mit dem Antrag auf Durchführung der Teilungsversteigerung ein Grundbuchauszug bei Gericht eingereicht wird, aus dem sich ergibt, dass der Antragsteller als Miterbe in Erbengemeinschaft Miteigentümer der zu versteigernden Immobilie ist. Sollte eine entsprechende Grundbuchkorrektur, d. h. die Eintragung der Erbengemeinschaft nach dem Erbfall, noch nicht erfolgt sein, kann der notwendige Nachweis auch durch Vorlage eines Erbscheins geführt werden.

Aus dem Vorstehenden ergibt sich somit, dass jeder Miterbe jederzeit den Antrag auf Teilungsversteigerung stellen kann, ohne zuvor einen vollstreckungsfähigen Titel beim Amtsgericht vorlegen zu müssen.

Wie wird der Erlös der Teilungsversteigerung verteilt?

Wird die Teilungsversteigerung beantragt, so gehen die Erben oder einzelne Miterben häufig davon aus, dass mit Beendigung der Teilungsversteigerung der Versteigerungserlös anteilig (abhängig von der jeweiligen Erbquote) vom Amtsgericht an die Miterben ausgezahlt wird.

Diese Vorstellung ist falsch. Aus den gesetzlichen Vorschriften für die Erbengemeinschaft ergibt sich, dass sich die Erbengemeinschaft nach Versteigerung der Immobilie am Versteigerungserlös fortsetzt. Damit ist auch der Versteigerungserlös durch die Erbengemeinschaft gebunden. Keines der Mitglieder der Erbengemeinschaft kann folglich alleine über seinen Anteil am Verkaufserlös verfügen.

Mit Abschluss des Teilungsversteigerungsverfahrens und nach Zahlung des Versteigerungserlöses durch den Erwerber bestimmt das Amtsgericht einen sogenannten Verteilungstermin. Liegt im Verteilungstermin keine übereinstimmende Erklärung aller Miterben vor, wie der Versteigerungserlös zwischen den Erben aufzuteilen ist, wird der Versteigerungserlös beim Amtsgericht hinterlegt. Eine Auszahlung dieses Erlöses kommt in diesem Fall erst dann in Betracht, wenn im Weiteren einer der Miterben erfolgreich gegen die übrigen Erben eine sogenannte Auseinandersetzungsklage geführt hat.

Damit muss abschließend nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Teilungsversteigerung dazu dient, die Gemeinschaft der Miterben an der Immobilie auseinanderzusetzen. Ziel der Teilungsversteigerung ist es daher nicht, den Versteigerungserlös zwischen den Erben zur Verteilung zu bringen. Diese Verteilung erfolgt nur, wenn alle Miterben dem Amtsgericht eine übereinstimmende Erklärung zur Verteilung des Versteigerungserlöses zukommen lassen, die bei Gericht vor dem Verteilungstermin eingehen muss.

Damit dient die Teilungsversteigerung bei zerstrittenen Erbengemeinschaften ausschließlich dazu, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft vorzubereiten. Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft als solche kann bei zerstrittenen Erbengemeinschaften durch die Teilungsversteigerung alleine aber nicht bewirkt werden.

Besprechungstermin vereinbaren!

Aktuelle Beiträge und Urteile zum Thema Erbrecht:

Betreuter ist miterbe wer verteilt

Erbrecht

Erbschaftsteuer und Anfechtung der Erbschaftsannahme – OLG Hamm vom 04.11.2021 – 10 W 125/21

Rechtsanwalt Detlev Balg - Köln 4. Dezember 20224. Dezember 2022

Zum Beitrag Erbschaftsteuer und Anfechtung der Erbschaftsannahme – OLG Hamm vom 04.11.2021 – 10 W 125/21Continue

Betreuter ist miterbe wer verteilt

Erbrecht

Unwirksamkeit eines Aufgebots durch Verfahrensfehler – OLG Celle – Beschluss vom 05.09.22 – 6 W 100/22

Rechtsanwalt Detlev Balg - Köln 20. November 202220. November 2022

Zum Beitrag Unwirksamkeit eines Aufgebots durch Verfahrensfehler – OLG Celle – Beschluss vom 05.09.22 – 6 W 100/22Continue

Betreuter ist miterbe wer verteilt

Erbrecht

Gewöhnlicher Aufenthaltsortes eines Pflegebedürftigen – OLG München – Beschluss vom 22. Juni 2022 – 31 AR 73/22

Rechtsanwalt Detlev Balg - Köln 20. November 202220. November 2022

Zum Beitrag Gewöhnlicher Aufenthaltsortes eines Pflegebedürftigen – OLG München – Beschluss vom 22. Juni 2022 – 31 AR 73/22Continue

Betreuter ist miterbe wer verteilt

Erbrecht

Bargeld Vermächtnis Testamentsauslegung | Auslegung eines auf Bargeld bezogenen Vermächtnisses – OLG München, Beschluss vom 05.04.2022, Az: 33 U 1472/21

Rechtsanwalt Detlev Balg - Köln 24. Oktober 202224. Oktober 2022

Zum Beitrag Bargeld Vermächtnis Testamentsauslegung | Auslegung eines auf Bargeld bezogenen Vermächtnisses – OLG München, Beschluss vom 05.04.2022, Az: 33 U 1472/21Continue

Betreuter ist miterbe wer verteilt

Erbrecht

Auslegung der Kopie eines Testamentes | Zur Frage der Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Art der Testamentsaufbewahrung und der Umstände der Testamentserrichtung | OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.03.2022, Az: 11 W 104/20 (Wx)

Rechtsanwalt Detlev Balg - Köln 23. Oktober 202224. Oktober 2022

Zum Beitrag Auslegung der Kopie eines Testamentes | Zur Frage der Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Art der Testamentsaufbewahrung und der Umstände der Testamentserrichtung | OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.03.2022, Az: 11 W 104/20 (Wx)Continue

Betreuter ist miterbe wer verteilt

Erbrecht

Entsteht eine Erbengemeinschaft nach Rückabwicklung eines Erbteilkaufes neu? Beschluss des OLG München vom 08.08.2022 Az. 34 Wx 154/22

Rechtsanwalt Detlev Balg - Köln 23. Oktober 202223. Oktober 2022

Zum Beitrag Entsteht eine Erbengemeinschaft nach Rückabwicklung eines Erbteilkaufes neu? Beschluss des OLG München vom 08.08.2022 Az. 34 Wx 154/22Continue

Betreuter ist miterbe wer verteilt

Erbrecht

Zur Unwirksamkeit eines Nottestamentes – KG Berlin Beschluss vom 22.06.2022 Az: 6 W 7/21

Rechtsanwalt Detlev Balg - Köln 23. Oktober 202223. Oktober 2022

Zum Beitrag Zur Unwirksamkeit eines Nottestamentes – KG Berlin Beschluss vom 22.06.2022 Az: 6 W 7/21Continue

Betreuter ist miterbe wer verteilt

Erbrecht

Die rechtskräftige Entscheidung über eine Geldentschädigung ist die Voraussetzung für deren Vererblichkeit

Rechtsanwalt Detlev Balg - Köln 18. April 202218. April 2022

Zum Beitrag Die rechtskräftige Entscheidung über eine Geldentschädigung ist die Voraussetzung für deren Vererblichkeit

Welche Rechte habe ich als Miterbe?

Jeder Miterbe hat das Recht auf Nutzung von Nachlassgegenständen. Allerdings steht es ihm nicht zu, allein über deren Nutzung und Verwendung zu entscheiden. Er muss mit den anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft eine Nutzungsvereinbarung treffen. Vorher ist die Nutzung nicht möglich.

Wer erbt bei Betreuung?

Ein Betreuter kann Alleinerbe und auch Miterbe werden Hat der Erblasser kein Testament und keinen Erbvertrag errichtet und zählt die Person, für die eine Betreuung angeordnet wurde, zum Verwandtenkreis des Erblassers, dann wird der Betreute nach den Grundsätzen der gesetzlichen Erbfolge gesetzlicher Erbe.

Was ist ein gesetzlicher Miterbe?

Eine Erbengemeinschaft, auch gerne als Miterbengemeinschaft bezeichnet, entsteht also schon dann, wenn mehrere Erben benannt sind und dauert an, bis der Nachlass vollständig auseinandergesetzt ist. Ein Miterbe hat grundsätzlich Anspruch auf einen quotalen Teil der Erbschaft.

Kann ein Testament durch eine Betreuung unwirksam gemacht werden?

Der Betreute muss bei Testamentserrichtung testierfähig sein 4 BGB. Dabei sagt der Umstand, dass eine Person unter Betreuung gestellt wurde, grundsätzlich noch nichts über die Frage der Testierfähigkeit des Betreuten aus.