In letzter Zeit beobachten wir häufig, dass die deutschen Finanzämter Personen im Ausland anschreiben, weil diese in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Show
Viele Staaten haben mit Deutschland ein Abkommen vereinbart, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Oft betroffen: US-AmerikanerDarunter befinden sich auch Personen, die ihren Wohnsitz in den USA haben und dort ordnungsgemäß ihre Steuern bezahlen. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass sie zusätzlich auch eine Steuererklärung in Deutschland abgeben müssen. Welche Einkünfte sind betroffen?Betroffen sind u.a.
Auch andere Einkünfte können steuerpflichtig sein. Welche Konsequenzen drohen?Nach deutschem Recht drohen empfindliche Strafen für die Steuerpflichtigen, die Teile ihrer Einnahmen verschwiegen haben. So kann es beispielsweise zu hohen Geldstrafen kommen. Auch eine mehrjährige Gefängnisstrafe ist möglich. Hinzu kommen hohe Zinsforderungen (derzeit 6 Prozent pro Jahr). Spätestens wenn man von einem deutschen Finanzamt ein Schreiben erhalten hat, in dem steht, dass man eine Einkommensteuererklärung abgeben soll, sollte man sich schnell professionell beraten lassen. Welche Lösung gibt es?Je nach individueller Ausgestaltung des Falls gibt es diverse Möglichkeiten, um eine Bestrafung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Bei unentdeckten Taten gibt es die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Hier sind aber einige Voraussetzungen zu beachten. Daher sollte die Selbstanzeige nicht ohne professionelle Hilfe erstellt werden. Hat das Finanzamt schon ein Schreiben verschickt, lässt sich auch hier unserer Erfahrung nach oft eine Bestrafung vermeiden oder zumindest reduzieren. Die individuelle Strategie hängt jeweils vom Einzelfall ab. Muss ich also Steuern doppelt zahlen?In den meisten Fällen müssen Steuern nicht doppelt gezahlt werden. Viele Staaten, wie z.B. die USA, haben mit Deutschland ein Abkommen vereinbart, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Oft werden unnötigerweise aus Unwissenheit trotzdem auch von beratenen Steuerpflichtigen doppelt Steuern bezahlt. Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen im Steuerrecht gerne an unser Team von Steuerberatern und Fachanwälten. Weiterlesen:
Stefan WinhellerRechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales. >> Zum Profil Tags: Selbstanzeige, Steuererklärung 2 Antworten zu "Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland"
Hinterlassen Sie einen Kommentar Antworten abbrechenIhre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Kommentar * Name * E-Mail * Website Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere. Wo bin ich steuerpflichtig wenn ich im Ausland arbeite?Arbeiten Sie also kürzer als ein halbes Jahr im Ausland, müssen Sie in der Regel weiterhin in Deutschland Einkommensteuer zahlen. Wo Sie in diesen Monaten gelebt haben, spielt dabei keine Rolle. Die gleiche Grundregel gilt, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, um dort mehr als sechs Monate zu arbeiten.
Bin ich in Deutschland steuerpflichtig wenn ich im Ausland lebe?Aufgepasst: Wer im Ausland lebt, muss eventuell seine deutschen Einkünfte in Deutschland versteuern! Ab dem Jahr 2005 gilt dies für Empfänger einer deutschen Rente, selbst wenn sie im Ausland wohnen.
Wie versteuert man Einkommen aus dem Ausland?Sind Sie mit Ihrem Gehalt im Ausland steuerpflichtig, werden Sie in Deutschland nach DBA oder ATE von der Steuer freigestellt. Allerdings wird das im Ausland versteuerte Einkommen in Deutschland in den Progressionsvorbehalt mit einbezogen.
Wann sind ausländische Einkünfte steuerpflichtig?Ausländische Einkünfte entstehen bei Personen, die einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und Einkünfte aus dem Ausland erzielen. Hier sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und müssen dem Finanzamt alle weltweit erzielten Einkünfte offenlegen.
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