Bis wann muss der alte führerschein umgetauscht werden

Wer muss den Führerschein umtauschen?

Wenn Ihr Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, ist Ihr Geburtsjahr entscheidend. Falls Sie zwischen den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden, müssen Sie Ihren Führerschein noch in diesem Jahr – bis zum 19. Januar 2022 – umtauschen.

Fahrer:innen, die vor 1953 das Licht der Welt erblickten, können sich hingegen noch bis zum Jahr 2033 Zeit lassen:

Geburtsjahr

Frist für den Umtausch

vor 1953

Umtausch bis 19. Januar 2033

1953 bis 1958

Umtausch bis 19. Januar 2022

1959 bis 1964

Umtausch bis 19. Januar 2023

1965 bis 1970

Umtausch bis 19. Januar 2024

1971 oder später

Umtausch bis 19. Januar 2025

Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht rechtzeitig umtausche?

Der Umtausch Ihres Führerscheins ist verpflichtend. Daher müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen, wenn Sie ohne aktuellen Führerschein angehalten werden.

Wenn Sie im Ausland mit nicht aktuellem Führerschein unterwegs sind, können je nach Land jedoch ganz andere Strafen und Bußgelder drohen. Deswegen sollten Sie an dieser Stelle besonders vorsichtig sein und sich rechtzeitig informieren.

Gut zu wissen

Bis zum 19. Juli 2022 drohen keine Geldbußen

Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei örtlichen Behörden zu Terminengpässen. Einen Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle zu bekommen, gestaltet sich daher schwieriger.

Deswegen hat die Verkehrsministerkonferenz nun entschieden, dass bis zum 19. Juli keine Geldbußen drohen, wenn der aktuelle Führerschein noch nicht vorliegt. Trotz der großzügigen Fristverlängerung sollten Sie sich zeitnah um einen Termin bemühen. Die Bearbeitung kann nämlich mehrere Wochen dauern und die Terminengpässe bestehen weiterhin.

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Wie läuft der Führerscheinumtausch ab?

Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass mit dem Umtausch weitere verwaltungstechnische Hürden auf Sie zukommen. Es findet weder eine Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung statt. Auch Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.

Für den Umtausch an sich müssen Sie der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnsitz folgende Dokumente vorlegen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • biometrisches Passfoto

  • der aktuelle Führerschein

  • eine Gebühr von rund 25 Euro

Der Gang zur Behörde bleibt Ihnen demnach leider nicht erspart. Den neuen Führerschein bekommen Sie aber dann in der Regel per Post zugestellt.

Wenn Ihr Führerschein nicht an Ihrem aktuellen Wohnsitz ausgestellt wurde, müssen Sie die alte Führerscheinstelle kontaktieren und darüber eine sogenannte Karteikartenabschrift beantragen – egal, ob per Post, telefonisch oder online.

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Bis 2033 müssen Millionen ältere Führerscheine schrittweise in neue EU-Dokumente umgetauscht werden. Den Anfang machen die Jahrgänge 1953 bis 1958. Ihre Frist läuft nun bald ab. Alle Umstauschstufen im Überblick.

Alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre gültig. - © Alexander Becher/dapd

Millionen von Autofahrern in Deutschland haben noch ihren alten Führerschein – "Lappen" – dessen Tage aber sind gezählt. Denn bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen die Dokumente gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein. Um einen möglichen Massenansturm in letzter Minute zu vermeiden, stimmte der Bundesrat für einen Plan, den Umtausch schon früher beginnen zu lassen – schrittweise je nach Geburtsjahrgang. Ziel ist es, bis zum Jahr 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen, da ab diesem Zeitpunkt auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheinkarten ihre Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen.

Führerschein nur noch 15 Jahre gültig

Betroffen sind insgesamt rund 43 Millionen Autofahrer in Deutschland. Grundsätzlich gilt: Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum ab dem 19. Januar 2013 gelten nur noch 15 Jahre. Der Schein wird umgetauscht, damit das Bild möglichst aktuell ist. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Die Fahrerlaubnis bleibt vom Umtausch der Dokumente unberührt – eine neue Prüfung ist also nicht nötig. Dafür aber ein Foto – und laut ADAC rund 25 Euro Gebühr für den neuen EU-Führerschein.

Mit dem einheitlichen EU-weiten Führerscheindokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Mit der bereits 2006 beschlossenen EU-Richtlinie sollen die Vorschriften zu mehr als 110 Führerscheinarten in Europa vereinheitlicht werden.

Wer muss wann seinen Führerschein umtauschen?

Wer bis wann seinen Führerschein umtauschen muss, hängt vom Geburtsjahr oder dem Ausstellungsdatum des Dokuments ab. Die rund 15 Millionen Besitzer von Papierführerscheinen, mit Ausstellungdatum bis Ende 1998, müssen auf ihr Geburtsjahr achten. Für die 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr (siehe Tabellen).
Wer vor 1953 geboren wurde, hat aber auf jeden Fall bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.

Motorrad- und Pkw-Führerscheine werden ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung auf Antrag bei der Führerscheinstelle umgetauscht. Der Umtausch ist verpflichtend, andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Man begeht laut ADAC jedoch keine Straftat – anders sei das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen.

Welche Fristen gelten für den Umtausch der Führerscheine?

Umtauschfristen für Führerscheine, mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss  
Vor 1953   19.01.2033
1953-1958   19.07.2022  
1959-1964   19.01.2023  
1965-1970   19.01.2024  
1971 oder später   19.01.2025

Umtauschfristen für Führerscheine, mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999

Ausstellungsjahr   Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss  
1999-2001   19.01.2026  
2002-2004   19.01.2027  
2005-2007   19.01.2028  
2008   19.01.2029  
2009   19.01.2030  
2010   19.01.2031  
2011   19.01.2032  
2012-18.01.2013   19.01.2033  
Quelle: Bundesrat

Erste Führerschein-Umtauschfrist verlängert

Angesichts von Belastungen in der Corona-Pandemie hat der Bundesrat die erste Frist für den Pflichtumtausch von Führerscheinen verlängert. Ursprünglich sollten Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, ihre Dokumente bis zum 19. Januar 2022 tauschen müssen. Dafür haben sie jedoch ein halbes Jahr länger Zeit bekommen – bis zum 19. Juli 2022. Eine Verschiebung der weiteren Umtauschfristen soll es nicht geben.

Warum wurde der neue Führerschein 2013 eingeführt?

Der neue Führerschein im Scheckkartenformat ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zum einen soll durch den Umtausch Führerscheinfälschern das Handwerk gelegt werden.

Zum anderen ist es Ziel der Neuregelung, ein EU-weites Fahrerlaubnisregister zu errichten, um so den sogenannten Führerschein-Tourismus zu erschweren.

Scheckkarte bei internationalem Führerschein nötig

Egal, welches Ausstellungsdatum der Führerschein hat: Unerlässlich ist der Umtausch, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines neuen Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden. Internationale Führerscheine werden etwa in den USA benötigt. In den EU-Staaten ist der zusätzliche internationale Führerschein nicht nötig.

Nach der EU-Führerscheinrichtlinie müssen sämtliche bisher geltenden Führerschein-Dokumente, also auch DDR-Führerscheine, in den anderen EU-Staaten und den EWR-Staaten anerkannt werden. Darauf weist der ADAC hin. Es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden.

Wer schon jetzt ein neues Dokument im Scheckkartenformat haben möchte, hat keinen großen Aufwand: Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro bei der ausstellenden Behörde einzahlen sowie den alten Führerschein und ein neues Foto vorlegen.

Führerscheinumtausch für Seh-Check nutzen

So oder so sei der Umtausch eine gute Gelegenheit, das Sehvermögen mal wieder auf Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Darauf weist der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) hin. Er fordert schon seit Langem, unabhängig vom Alter einen regelmäßigen Wiederholungssehtest für alle Führerscheininhaber vorzuschreiben. Aktuell besteht eine entsprechende Verpflichtung nicht. Dabei würden mobile Sehtestaktionen immer wieder ergeben, dass etwa jeder zweite Verkehrsteilnehmer mit seiner Brille oder seinen Kontaktlinsen nicht mehr ausreichend sieht oder sogar erstmalig eine Sehhilfe benötigt, ohne dies selbst zu bemerken. dpa/dhz

Augen auf beim Führerscheinumtausch

Der Umtausch des Führerscheins ist Wolfgang Tontsch schon einmal teuer zu stehen gekommen. Der ehemalige Zimmerer und Gerüstbauer fürchtet daher, dass bald weitere Handwerker das gleiche Schicksal ereilen könnte, wenn die nicht aufpassen. Denn in den kommenden Jahren müssen in Deutschland insgesamt rund 43 Millionen Führerscheine getauscht werden. Für manche Betroffene endet die Frist schon am 19. Juli 2022 (ursprünglich 19. Januar 2022).

Der Stuttgarter hatte vor einigen Jahren seinen alten "3er-Führerschein" gegen einen im Scheckkartenformat getauscht. Als er danach mit einem Anhänger in die Schweiz fahren wollte, wurde er an der Grenze aus dem Verkehr gezogen, weil das Gespann schwerer als 12 t war. "Zusätzlich musste ich 1.700 Franken Bußgeld zahlen, weil ich keinen gültigen Führerschein hatte", sagt der Handwerker, der inzwischen im Ruhestand ist.

Was war passiert?

Als Besitzer eines Führerscheins der alten Klasse 3 durfte er Fahrzeuge bis 7,5 t plus einachsigem Anhänger mit 11 t fahren. Macht ein zulässiges Gesamtgewicht von 18,5 t. Die neue Führerscheinklasse C1E erlaubt jedoch nur Anhänger bis 4,5 t, also Gespanne mit maximal 12 t Gesamtgewicht.

Um seine alte Fahrerlaubnis zu erhalten, hätte im neuen Führerschein die Schlüsselzahl 79 eingetragen werden müssen (steht auf der Rückseite in Spalte 12). Das war bei Wolfgang Tontsch nicht geschehen. "Ich würde jedem Handwerker mit dem alten 3er-Führerschein empfehlen, beim Umtausch die Eintragung der Schlüsselzahl 79 aktiv zu beantragen und zu kontrollieren", mahnt Tontsch.

Aus seiner aktiven Zeit weiß er, dass in vielen Gewerken solche Gespanne im Einsatz sind – vom Galaund Tiefbau über Steinmetzbetriebe und Zimmereien bis hin zu Gerüstbauern. Oft werden für die hohen Nutzlasten Tandemanhänger genutzt, deren Achsen weniger als 1 m voneinander entfernt sind. Dann werden sie noch als Einachser eingestuft und fallen somit unter die Schlüsselzahl 79.

Übrigens gilt die Fahrerlaubnis für Gespanne bis 18,5 t nur befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Ab dann werden ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten notwendig, die für jeweils fünf Jahre gelten. Wer also beim Umtausch schon 50 ist, sollte die entsprechenden Unterlagen gleich mitbringen. ste

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Wie lange ist der alte graue Führerschein noch gültig?

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Wann muss Jahrgang 1939 den Führerschein umtauschen?

Denn bis zum 19. Januar 2022 müssen alle Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihren Führerschein umgetauscht haben. Zu Beginn empfahl der Verkehrsausschuss bereits 2021 mit dem Umtausch zu beginnen. 2019 war das dann aber vom Tisch.

Ist der alte graue Führerschein in Österreich noch gültig?

Der nationale Führerschein eines EU-Mitgliedslandes ist in allen Ländern der EU und des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) anerkannt. Rein prinzipiell ist also ein alter, grauer oder rosafarbener Führerschein im Ausland gültig.

Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen wenn ich 1977 geboren bin?

Aufgrund der erhöhten Belastung durch die Corona-Pandemie wurde diese Frist um ein halbes Jahr, bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Die Geburtsjahre 1959 bis 1964 sind bis 2023 dran, die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 2024. Alle Jüngeren sollen ihren Führerschein bis 2025 tauschen.

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