In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und ein hohes Mass an Flexibilität. Beachten Sie
die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Coronavirus (COVID-19) Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des
Bundesamtes für Gesundheit BAG. Um die Verbreitung des
Coronavirus (COVID-19) einzudämmen, verfügen zahlreiche Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Reisebeschränkungen innerhalb des Landes. Die Vorschriften ändern laufend. Für die aktuell gültigen Vorschriften in Polen, beachten Sie die Informationen der zuständigen polnischen Behörden und wenden Sie sich bei Fragen an die polnische Botschaft in Bern. Auskunft über die Verkehrsverbindungen erteilen die zuständigen Gesellschaften und Reisebüros. Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen. Die politische Lage ist stabil. Meiden Sie dennoch Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Aufgrund des russischen militärischen Angriffs auf die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen. Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Polen nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus
aufmerksam. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken. Grenzgebiet zu Belarus: Die Lage an der Grenze zu Belarus ist angespannt. Der 200 Meter breite Streifen vor der Grenze gilt als Sperrzone. Taschen- und
Entreissdiebstähle kommen vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen: Die Hauptstrassen und Autobahnen sind in
gutem Zustand. Hingegen ist der Zustand der Nebenstrassen sehr unterschiedlich. Die überhöhte Geschwindigkeit, das aggressive Fahrverhalten einiger Verkehrsteilnehmenden und der hohe Schwerverkehrsanteil (Ost-West-Transit) erhöhen das Unfallrisiko. In Polen besteht das elektronische Mautsystem „e-TOLL“. Weitere Informationen dazu finden Sie auf Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse). Im Strassenverkehr werden Blutalkoholwerte ab 0,2 Promille geahndet. Bei Überschreitungen drohen Bussen oder bis zu zwei Jahre Haft. Das Konsumieren und Verkaufen von Alkohol im öffentlichen Raum (Strassen, Plätze, Parks, öffentliche Verkehrsmittel, usw.) ist verboten. Vergehen gegen das
Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Bei Strafverfahren ist mit langwierigen Prozessen zu rechnen. Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz. Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei Arzt- und Krankenhausbehandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen
werden. Für komplizierte oder langwierige medizinische Behandlungen wird empfohlen, in die Schweiz zurück zu kehren. Alternativ könnten spezialisierte Kliniken gewählt werden. Die Kostenübernahme ist jedoch vorgängig mit der Krankenkasse zu klären. Wenn Sie auf bestimmte
Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik
Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. Notruf allgemein: 112 Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden. Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie
informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc. Was muss ich beachten wenn ich mit dem Auto nach Polen fahre?Wenn Sie in Polen mit dem Auto unterwegs sind, müssen Sie Ihren Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) mitführen. Steuert der Fahrer ein Auto, das ihm nicht gehört, benötigt er eine sogenannte Nutzungsbevollmächtigung.
Welche Corona Regeln gelten in Polen?Bei Einreise nach Polen aus einem Mitgliedstaat der EU , aus einem Schengenstaat oder Drittstaaten bestehen grundsätzlich keinerlei Nachweispflichten und auch keine Quarantänepflicht mehr.
Was passiert wenn man ohne Ausweis nach Polen fährt?Wenn Du nach Polen fährst, hast Du gar keine Grenzkontrollen mehr. Du musst also nur Deinen ganz normalen Personalausweis bei Dir zu haben für den Fall, dass Du dort irgendwo angehalten wirst. An der "Grenze" will den jedenfalls gar keiner mehr sehen. Das ist genauso, als wenn Du nach Holland oder so fährst.
Was sollte man nicht in Polen tun?Was man in Polen nicht machen sollte. Getrennte Rechnung und Geiz. Wenn man mit einer Gruppe in einem Lokal ist, ... . Oben ohne am Strand. Es ist nicht verboten, ... . Nach der Toilette fragen. In Polen möchten die Menschen nicht wissen, ... . Kirchen nicht respektieren. Viele Menschen in Polen gehen in die Kirche, ... . Nein sagen.. |