In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und ein hohes Mass an Flexibilität. Beachten Sie
die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG.Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)
Fokus «Coronavirus
(COVID-19)
BAG: Coronavirus: Reisen
Coronavirus (COVID-19) Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des
Bundesamtes für Gesundheit BAG. Um die Verbreitung des
Coronavirus (COVID-19) einzudämmen, verfügen zahlreiche Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Reisebeschränkungen innerhalb des Landes. Die Vorschriften ändern laufend. Für die aktuell gültigen Vorschriften in Polen, beachten Sie die Informationen der zuständigen polnischen Behörden und wenden Sie sich bei Fragen an die polnische Botschaft in Bern. Auskunft über die Verkehrsverbindungen erteilen die zuständigen Gesellschaften und Reisebüros. Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.Aktuelles
Fokus Coronavirus (COVID-19)
BAG: Coronavirus
Polnische
Botschaft in Bern
Republic of Poland
Die politische Lage ist stabil. Meiden Sie dennoch Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Aufgrund des russischen militärischen Angriffs auf die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen. Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Polen nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus
aufmerksam. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.Grundsätzliche Einschätzung
Terrorismus und Entführungen
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken. Grenzgebiet zu Belarus: Die Lage an der Grenze zu Belarus ist angespannt. Der 200 Meter breite Streifen vor der Grenze gilt als Sperrzone.Spezifische regionale Risiken
Es ist verboten, uniformierte Personen und Infrastruktur des Grenzschutzes zu fotografieren.
Für weitere
Auskünfte:
polnische Botschaft
Gov.pl – Ministerstwo Spraw Wewnętrznych i Administracji (Polnisch)
Taschen- und
Entreissdiebstähle kommen vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:Kriminalität
Die Hauptstrassen und Autobahnen sind in
gutem Zustand. Hingegen ist der Zustand der Nebenstrassen sehr unterschiedlich. Die überhöhte Geschwindigkeit, das aggressive Fahrverhalten einiger Verkehrsteilnehmenden und der hohe Schwerverkehrsanteil (Ost-West-Transit) erhöhen das Unfallrisiko. In Polen besteht das elektronische Mautsystem „e-TOLL“. Weitere Informationen dazu finden Sie auf Öffentlicher
Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).Verkehr und Infrastruktur
e-TOLL
Im Strassenverkehr werden Blutalkoholwerte ab 0,2 Promille geahndet. Bei Überschreitungen drohen Bussen oder bis zu zwei Jahre Haft. Das Konsumieren und Verkaufen von Alkohol im öffentlichen Raum (Strassen, Plätze, Parks, öffentliche Verkehrsmittel, usw.) ist verboten. Vergehen gegen das
Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Bei Strafverfahren ist mit langwierigen Prozessen zu rechnen.Besondere rechtliche Bestimmungen
Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.
Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei Arzt- und Krankenhausbehandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen
werden. Für komplizierte oder langwierige medizinische Behandlungen wird empfohlen, in die Schweiz zurück zu kehren. Alternativ könnten spezialisierte Kliniken gewählt werden. Die Kostenübernahme ist jedoch vorgängig mit der Krankenkasse zu klären. Wenn Sie auf bestimmte
Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik
Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.Medizinische Versorgung
Merkblatt Gemeinsame Einrichtung KVG
Notruf allgemein: 112 Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden. Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie
informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.Nützliche Adressen
Emergency Line for
foreign tourists: +48 22 278 77 77 oder +48 (0) 608 599 999, Auskünfte auf Deutsch, Englisch und Französisch
Schweizer Botschaft in
Warschau
Helpline EDA
Ausländische Vertretungen in der Schweiz