Darf ich mich nur in meinem kreis impfen lassen

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Impfungen gegen SARS-CoV-2

Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung in Arztpraxen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die COVID-19-Schutzimpfung in Praxen. Die FAQ werden kontinuierlich ergänzt.

Impfstoffbestellung

Ich habe demnächst Urlaub. Kann ich den Impfstoff in diesem Fall auch schon früher bestellen?

Sollten Sie in der Bestellwoche nicht in der Praxis sein, weil Sie zum Beispiel Urlaub haben, können Sie das Rezept auch schon früher in Ihrer Apotheke einreichen. In diesem Fall geben Sie auf dem Rezept die Kalenderwoche an, für die Sie den Impfstoff benötigen.

Bei der Bestellung des Impfstoffs über Muster 16 ist als Kostenträger das Bundesamt für soziale Sicherung anzugeben. Welche IK-Nummer muss ich bei der Bestellung angeben?

Seit 1. Juli gibt es für den Kostenträger ein neues Institutionskennzeichen (IK). Auf den Bestellrezepten ist das IK 103609999 anzugeben. Das neue IK ist ab Juli im Praxisverwaltungssystem hinterlegt.

Wie nehme ich als Betriebsarzt an der Impfkampagne teil?

Wenn Sie als Betriebsarzt impfen wollen, wenden Sie sich an die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Auch Vertragsärzte, die als Betriebsärzte arbeiten, müssen sich bei der BDA melden, sofern sie als Betriebsarzt an der Impfkampagne teilnehmen möchten. Die Details zu den Bestellvorgaben und zur Lieferung der Impfstoffe hat die BDA in einer „Handreichung für Betriebsärzte“ zusammengefasst. Das PDF-Dokument sowie alle weiteren Informationsmaterialien für Betriebsärzte stehen auf der Webseite www.wirtschafttestetgegencorona.de zur Verfügung.

Ich bin angestellte Ärztin mit eigener lebenslanger Arztnummer (LANR) auf einem halben Kassenarztsitz. Darf ich trotzdem die normale Menge Impfstoff bestellen oder nur die Hälfte?

Die Bestellung des Impfstoffes erfolgt je Ärztin bzw. Arzt mittels LANR auf Rezept. Voraussetzung ist also, dass die Ärztin bzw. der Arzt über eigene Rezepte mit einer eigenen LANR verfügt. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann die komplette Menge Impfstoff bestellt werden.

Ich bin Kinder- und Jugendarzt und will die Eltern chronisch kranker Kinder impfen. Kann ich nur Impfstoff von BioNTech bestellen?

Die Bestellung des Impfstoffes erfolgt impfstoffspezifisch. Sie geben also auf dem Rezept (Muster 16) an, wie viele Dosen Sie von welchem Impfstoff benötigen. So können Sie zum Beispiel auch nur Dosen von BioNTech/Pfizer bestellen.

Wer ist bei der Bestellung des Impfstoffes über Muster 16 im Personalienfeld als Kostenträger anzugeben?

Auf Muster 16 ist als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung anzugeben. Seit 1. Juli 2021 gibt es aus technischen Gründen ein neues Institutionskennzeichen (IK), das zu verwenden und im Praxisverwaltungssystem hinterlegt ist: IK 103609999.

Soll das Rezept als SSB-VO gekennzeichnet werden (Feld 8 durch Eintragen der Ziffer 8 und Feld 9 durch Eintragen der Ziffer 9)?

Mit der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. – ist vereinbart, dass bei der Impfstoffbestellung, wie sie aktuell vorgesehen ist, keine Kennzeichnung der Felder „Gebührenfrei“, „Impfstoff“ oder „Sprechstundenbedarf“ erfolgen muss.

Muss bei der Bestellung über Muster 16 im Patientenfeld eine Eintragung erfolgen? Wenn ja, welche?

Nein, im Patientenfeld muss kein Eintrag erfolgen. Die Verordnung erfolgt wie bei SSB.

Sollte aus technischen Gründen der Arztpraxis (z.B. PVS speichert das Rezept nur, wenn in diesem Feld ein Eintrag steht) erforderlich sein, kann beispielsweise der Eintrag „COVID-19-Impfstoff“ erfolgen.

Wer darf Impfstoffe anfordern? Auch Weiterbildungsassistenten und angestellte Ärzte?

Die Bestellung des Impfstoffes erfolgt je LANR. Voraussetzung ist hierbei, dass der Arzt über eigene Rezepte mit seiner LANR verfügt.

Da beispielsweise Weiterbildungsassistenten über keine eigenen Rezepte verfügen (sie verwenden für Verordnungen Rezepte des Vertragsarztes, bei dem sie tätig sind ‒ mit dessen LANR und BSNR), können sie keinen (zusätzlichen) COVID-19-Impfstoff bestellen.

Gibt es einen abgestimmten Prozess, der für den Arzt bei Übergabe der Impfstoffe Comirnaty und Spikevax durch die Apotheke erkennen lässt, zu welchem Zeitpunkt der Impfstoff aufgetaut wurde (Übergabeprotokoll mit Auftauzeitpunkt)?

Ja. Mit Beginn der Auslieferung durch den Großhandel tauen die bis dato tiefgekühlten Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® von Moderna bei einer Temperatur von 2 bis 8 Grad Celsius auf. Dieser Zeitpunkt wird vom Großhandel dokumentiert, da der Impfstoff aufgetaut und ungeöffnet im Kühlschrank bei 2 bis 8 Grad Celsius nur eine bestimmte Zeit haltbar ist (maximal 30 Tage bei Spikevax®;  maximal 1 Monat bei Comirnaty® bzw. maximal 10 Wochen beim Kinderimpfstoff von Comirnaty®). Diese Dokumentation ist dem Impfstoff beigefügt und gelangt über die Apotheke dann auch an die Arztpraxis.

Impfstoffe und Impfung

Darf aus einem Vial des Biontech-Impfstoffs eine siebte Dosis aufgezogen und verimpft werden?

Die Entnahme zusätzlicher Dosen aus Mehrdosenbehältnissen (Vial), zum Beispiel sieben Dosen statt sechs bei BioNTech und elf statt zehn bei AstraZeneca, sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich und rechtlich zulässig. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weist in einer entsprechenden Information aber darauf hin, dass dies auf Seiten der Anwender eine besondere Umsicht und Sorgfalt erfordert. Grundsätzlich liege das korrekte Aufziehen der Spitzen in der Verantwortung des Arztes.

Für die Entnahme zusätzlicher Impfdosen sind dem BMG zufolge besondere Spritze-/Kanülen-Kombinationen mit geringem Totvolumen (< 35µl) erforderlich beziehungsweise im Falle von BioNTech bereits für die Entnahme einer sechsten Dosis vorgesehen. Das Impfzubehör wird über den Großhandel durch die Apotheken zusammen mit dem Impfstoff an die Praxen geliefert.

Darf ich Patientinnen und Patienten aus einem anderen Bundesland impfen?

Ja, es ist erlaubt Patientinnen und Patienten aus anderen Bundesländern zu impfen. Der Wohnort spielt keine Rolle. So können sich beispielsweise Brandenburger in einer Berliner Arztpraxis impfen lassen.

Praxisorganisation und Aufklärung

Muss neben der Aushändigung des Aufklärungsmerkblatts des Robert Koch-Instituts über die COVID-19-Schutzimpfung auch ein persönliches ärztliches Aufklärungsgespräch erfolgen?

Nein, das ist nicht erforderlich. Das Merkblatt – das dem Impfling auch schon vor der Impfung per E-Mail zugeschickt werden kann – ersetzt regelmäßig das persönliche Aufklärungsgespräch mit der Ärztin oder dem Arzt. Ein persönliches Aufklärungsgespräch muss der zu impfenden Person lediglich angeboten werden – und ist durchzuführen, wenn diese es wünscht.

Auf die Aushändigung des Aufklärungsmerkblatts kann verzichtet werden, wenn die Ärztin oder der Arzt die zu impfende Person über die Vorteile und Risiken der COVID-19-Schutzimpfung in einem persönlichen Gespräch ordnungsgemäß aufklärt.

Was ist bei Patientinnen und Patienten mit bekannten Allergien vor einer Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff zu beachten?

Ausführliche Antwort des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts
RKI/PEI: Flowchart zum Vorgehen bei positiver Allergieanamnese vor COVID-19-Impfung (mRNA–Impfstoffe)

Abrechnung

Wie rechne ich eine Covid-19-Impfung bei Privatpatienten ab?

Sämtliche COVID-19-Schutzimpfungen, ob für Kassen- oder Privatpatienten, rechnen Ärztinnen und Ärzte über ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit den entsprechenden Pseudoziffern ab. Für Nicht-GKV-Versicherte wird ein Ersatzverfahren durch die jeweilige KV vorgegeben.

Kann ich neben den Impfleistungen auch die Versichertenpauschale abrechnen?

Die Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale ist neben den Impfleistungen berechnungsfähig, sofern in demselben Behandlungsfall kurative Leistungen durchgeführt werden.

Wann kommt der totimpfstoff?

Erster „Totimpfstoff“ gegen COVID-19: Alles Wichtige zu Nuvaxovid® von Novavax. Am 20. Dezember 2021 hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) die Zulassung des ersten proteinbasierten COVID-19-Impfstoffes Nuvaxovid des US- Pharmaunternehmens Novavax empfohlen.

Was ist der beste Impfstoff?

Gemäß den Stiko-Empfehlung ist der Impfstoff von BioNTech/Pfizer für alle Altersgruppen geeignet und findet vor allem auch für Impfungen bei Personen unter 30 Jahren Anwendung, da er in dieser Altersgruppe seltener eine Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen hervorrzurufen scheint als der mRNA-Impfstoff von Moderna.