Über die Mobilfunkrechnung können Kunden das bezahlen, was sie per Handy im Internet gekauft oder abonniert haben, etwa Spiele oder Videos. Dieser Betrag wird zusammen mit den Telefonkosten vom Konto abgebucht. Das kann sinnvoll sein, etwa beim Bezahlen von Parktickets, Fahrkarten und Zeitschriftenartikeln aus dem Netz. Doch die Gefahr, in eine Abofalle zu geraten, ist groß. Da meist auch andere Zahlmethoden – etwa
über die Kreditkarte oder Paypal – angeboten werden, ist es sinnvoll, eine Drittanbietersperre einzurichten. Seit Jahren beschweren sich Kunden, dass ihnen Käufe untergeschoben werden – also dass sie für Dinge zur Kasse gebeten werden, die sie nie gekauft haben. Deshalb müssen
Mobilfunkfirmen seit 1. Februar 2020 beim Abschluss eines Abos das sogenannte Redirect-Verfahren einsetzen. Wenn Kunden bei einem Drittanbieter auf ihrem Smartphone durch Anklicken etwas abonnieren, beispielsweise Videos oder Börsennews, werden sie auf eine Internetseite des Mobilfunkanbieters umgeleitet. Hier schließen die Kunden den Kauf dann ab – per Klick auf einen Button mit eindeutiger Aufschrift wie „zahlungspflichtig bestellen“. Das Verfahren hat die staatliche Aufsicht, die
Bundesnetzagentur, vorgeschrieben. Für Einzelkäufe sind auch andere Verfahren erlaubt, sofern sie sicher sind. Doch noch immer werden Kunden betrogen, wie wir aus Leserzuschriften wissen So funktioniert das Geschäft mit den HandybestellungenDrei Firmen sind am Geschäft mit Drittanbietern beteiligt. Und alle drei verdienen – auch an ungewollten Käufen: Mobilfunkfirma, Abrechnungsdienstleister und Drittanbieter. © Stiftung Warentest / René Reichelt Mobilfunkfirmen geben vor, dass es sich beim mobilen Bezahlen nur um eine Angelegenheit zwischen Kunden und Drittanbietern handelt. Trotzdem treiben sie Drittanbieterforderungen dreist ein, verärgern selbst treue Kunden, überziehen sie mit Mahnungen und schrecken auch vor Anschlusssperrungen nicht zurück. Der Grund: Mobilfunkfirmen verdienen kräftig an diesem Geschäft. Dahinter steckt dieses Prinzip: Mobilfunkfirma, Drittanbieter und ein dazwischen geschalteter Abrechnungsdienstleister (Aggregator) teilen das Geld untereinander auf. Diese Bezahlform bietet allerdings seit jeher Möglichkeiten für Betrug. Neue Vorgabe soll Kundenrechte stärkenLaut Vorgabe der Bundesnetzagentur sollen Mobilfunkfirmen endlich das tun, was sie nach geltendem Recht schon immer hätten tun müssen: Kunden nicht abwimmeln, sondern sich um ihre Reklamationen kümmern (So wehren Sie sich gegen Abzocke). Nach einer Reklamation bei ihrer Mobilfunkfirma sollen Kunden das Geld bis zu einem Betrag von 50 Euro unbürokratisch zurückerhalten. Dies gilt allerdings nur, wenn das Redirect-Verfahren beim Bezahlen nicht angewandt wurde oder sich die Kunden nicht vorher beim Drittanbieter mit einem Benutzernamen registriert hatten. Große Schlupflöcher für BetrugDoch der neue Schutz ist lückenhaft. Dies zeigen Beschwerden von Mobilfunknutzerinnen, die sich an uns gewandt haben. Bei Monika Bierbaum griff die Betrugsmasche sogar, obwohl ihre Sim-Karte nie in einem Handy stecken. Über die Sim-Karte können nicht nur seriöse Drittanbieter sondern auch Betrüger-Firmen auf die Telefonnummer zugreifen und dann über die Handyrechnung Geld kassieren. Mobilcom-Debitel (MD) berechnete Bierbaum 70,80 Euro für “Drittanbieter-Sonderdienste“ der Schweizer Firma IntermaxGroup. Doch Bierbaum hat ihre Sim-Karte und die dazu gehörige Telefonnummer nie genutzt. Abzocke über ungenutzte Sim-KarteSie hatte die Sim-Karte im Jahr 2011 bekommen, als sie bei Vodafone einen Festnetzanschluss abschloss. MD-Kunden telefonieren über das Vodafone-Netz. „Die Karte war in dem Vertragspaket enthalten“, sagt Bierbaum. Das Paketangebot sei damals günstiger gewesen als der Festnetzanschluss allein. 2011 hatte Bierbaum noch kein Handy. Heute telefoniert sie mobil über einen anderen Anbieter als MD. „Die eingeschweißte Sim-Karte liegt seit zehn Jahren in der Schublade“. Dennoch bekam sie eine Rechnung von MD. Mobilfunkanbieter wimmeln Kunden abBei Reklamationen wimmeln Mobilfunkanbieter Kunden oft mit dieser Begründung ab: Die Rechnung sei richtig, „da Ihre Rufnummer Ihrer Sim-Karte eindeutig zugeordnet werden kann“. Das stimmt: Zweck einer Sim-Karte ist es, den Mobilfunknutzer seiner Telefonnummer zuzuordnen, um die Telefonkosten korrekt abzurechnen. Rein technisch gesehen reicht diese Zuordnung also, um Geld für „Drittanbieterleistungen“ mit der Handyrechnung abzubuchen. Allerdings ist dies nicht erlaubt. Regelung wird ausgehebeltDie Bundesnetzagentur hat für das mobile Bezahlen die oben erwähnten Verfahren vorgeschrieben, an die Mobilfunkfirmen seit Februar 2020 gebunden sind. Doch diese Regelung wird immer wieder ausgehebelt; auch bei Annedore Probeck, Ines Thirmeyer und Claudia Engemann. Probeck fand auf der Rechnung von Congstar, einer Marke des Telefonriesen Telekom, insgesamt mehr als 16 Euro für Spiele. Ihre Beschwerden bei Congstar über den nicht gewollten Kauf bei Google Play im irischen Dublin waren zunächst erfolglos. Geld zurück nach Finanztest-AnfrageUnsere Frage, wie der Betrag auf die Mobilfunkrechnung gekommen ist, konnte die Telekom nicht schlüssig beantworten: Beim Kauf „scheinen verschiedene Apps genutzt worden zu sein“, so ein Sprecher. Nichts Genaues weiß man also nicht. Nach unserer Anfrage bei der Telekom bekam die Kundin den Betrag erstattet. So ging die Sache schließlich auch für Ines Thirmeyer aus. Sie hatte angeblich per Handy ein „Action Sparabo“ beim Anbieter Mload abgeschlossen. Dafür wurden ihr 26 mal 4,99 Euro mit ihren Handyrechnungen abgebucht, insgesamt knapp 130 Euro. Sie beschwerte sich bei ihrem Mobilfunkunternehmen Mobilcom-Debitel und verlangte, dass ihr das Geld erstattet wird. Keine Beweise für Bestellung eines AbosSie habe mit ihrem Handy „definitiv kein Abo abgeschlossen“, beteuert Thirmeyer. „Ich habe nie erfahren, was genau ich angeblich bestellt habe“, sagt sie. Doch Mobilcom-Debitel stellte sich stur: „Eine Gutschrift erfolgt nicht.“ Erst als sich Finanztest einschaltete, bekam die Kundin ihr Geld zurück. Einen schlüssigen Beweis für eine Abobestellung der Kundin lieferte Mobilcom-Debitel nicht. Das Unternehmen beantwortete auch nicht unsere Frage, welches von der Bundesnetzagentur erlaubte Bestellverfahren bei Thirmeyer angewandt wurde. Mobilcom fordert Geld für sich selbstIn der Kommunikation mit Ines Thirmeyer verwickelte sich Mobilcom-Debitel in Widersprüche. So schrieb die Firma an ihre Kundin, sie weise die „durch den Drittanbieter abgerechneten Leistungen“ nur auf der Rechnung aus und fordere das Geld ein. „Die Leistung von Mobilcom-Debitel beschränkt sich ausschließlich auf die Bereitstellung des technischen Zugangs.“ In einer anderen Mail von Mobilcom-Debitel an die Kundin ist dann nicht mehr von einem Drittanbieter die Rede, sondern von angeblich abonnierten „Infodiensten“ oder „Mehrwertdiensten“. Weiter heißt es: „Erlauben Sie mir abschließend den Hinweis, dass die aktivierte Drittanbietersperre für solche Dienste nicht greift.“ Der Anbieter Mload gehört zu Mobilcom-Debitel, wie ein Blick ins Impressum auf der Internetseite zeigt. Also: Mobilcom-Debitel fordert hier nicht Geld – wie zunächst behauptet – für einen anderen Anbieter, sondern für sich selbst. Und die Kundin konnte diese unerwünschten „Dienste“ zunächst nicht sperren, obwohl sie ein Recht auf eine Drittanbietersperre hat (siehe „Unser Rat“). Drittanbietersperre auch für „eigene Dienste“Nachdem test.de bei Mobilcom-Debitel und der Bundesnetzagentur nachgefragt hatte, bewegte sich etwas: „Zwischenzeitlich gewährleisten die Mobilfunkunternehmen auch für eigene, den Drittanbieterleistungen vergleichbare Dienstangebote eine Sperrmöglichkeit im Sinne der Drittanbietersperre nach § 45 d Absatz 3 Telekommunikationsgesetz“, schrieb uns die Bundesnetzagentur. „Die Sperre ist eingerichtet“, sagt ein Sprecher von Mobilcom-Debitel. „Wenn ein Kunde im Kundenservice eine Drittanbietersperre wünscht, wird die neue Sperre ebenfalls von den betreuenden Agenten gesetzt.“ Kunden sollten darauf achten, dass auch „eigene Dienste“ ihres Mobilfunkanbieters gesperrt werden. Leseraufruf – Schreiben Sie uns!Welche Erfahrungen haben Sie seit Februar 2020 mit unerwünschten Drittanbietern auf Ihrer Handyrechnung gemacht? Hat sich Ihr Mobilfunkanbieter um Ihre Reklamation gekümmert oder hat er Sie an den Drittanbieter verwiesen? Hat er das für Drittanbieter abgebuchte Geld auf der neuen Rechnung unbürokratisch gutgeschrieben? Schreiben Sie uns bitte Ihre Erfahrungen: Wirrwarr der AnbieterÄhnlich erging es Klarmobil-Kundin Claudia Engemann. Auch sie hat nach ihren Angaben nichts bestellt, doch Klarmobil verlangte insgesamt rund 80 Euro für „Mehrwertdienste“. Dabei handele es sich „um den Dienst Vodafone Games Flat, den Sie über uns durch die Bereitstellung unseres Technologiepartners Vodafone gebucht haben“, so Klarmobil. Dieser Mobilfunkanbieter nutzt das Vodafone-Netz. Als Engemann nicht zahlte, bekam sie Mahnungen, inklusive Hinweis auf Inkasso und Anschlusssperre. Dabei war sie mit den eigentlichen Telefonkosten gar nicht im Rückstand. Eine Sperre des Mobilfunkanschlusses wäre daher in diesem Fall rechtswidrig. Dies gilt schon für die Androhung, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 6 U 147/18). Als Finanztest nachfragte, schrieb Klarmobil der Kundin bereits abgebuchtes Geld gut und verzichtete auf weitere Forderungen. Nachweis für eine Bestellung? Fehlanzeige. Untätige AufsichtAuch Beschwerden bei der staatlichen Aufsicht können im Sande verlaufen, wie wir von Leserinnen und Lesern wissen. Claudia Engemann erhielt am 20. Juli 2020 von der Bundesnetzagentur zwar eine Eingangsbestätigung für ihre Beschwerde. Doch danach bloß Schweigen. So war es auch bei anderen Mobilfunkkunden, die sich an Finanztest gewandt haben, beispielsweise Bruno Deyda und Corinna Sokoll. Telekom-Kunde Varol Toron wurde von der Bundesnetzagentur gar an die Drittanbieter verwiesen. Mobilfunkfirmen müssen sich um Beschwerden kümmernWie bereits erwähnt, schreibt die Bundesnetzagentur in ihrer seit Februar 2020 geltenden Regelung ausdrücklich, dass sich Verbraucher nicht an den Drittanbieter wenden müssen. Vielmehr haben sich die Mobilfunkfirmen um die Beschwerde zu kümmern. Dies ist auch geltende Rechtsprechung (Urteil des Bundesgerichtshofs, Az. III ZR 58/06 sowie Urteil des Landgerichts Potsdam, Az. 2 O 340/14). Offenbar kennt die Bundesnetzagentur ihre eigenen Bestimmungen nicht. Sie wendet sie jedenfalls hier nicht an, um dem Kunden zu helfen. Kein Wunder, dass Kunden resignieren. „Von der Bundesnetzagentur kann ich keine Reaktion feststellen. Wir haben aufgegeben“, schreibt uns Bruno Deyda. Corinna Sokoll bekam ihr Geld zurück, als Finanztest bei Klarmobil nachfragte. Von der Bundesnetzagentur gab es als Antwort auf ihre Beschwerde nur eine Eingangsbestätigung. Unerwünschte Abos auch per WerbeanrufMit unerwünschten Werbeanrufen werden Menschen ebenfalls in Abofallen gelockt. So liegen uns Beschwerden von Mobilcom-Debitel-Kunden vor, denen Hörbuch- oder Streaming-Abos untergejubelt wurden, obwohl sie nichts kaufen wollten. Dies geht aus uns vorliegenden Aufzeichnungen der Kundengespräche hervor. Erst als 8,99 Euro für ein Hörbuch von „24 symbols“ auf der übernächsten Handyrechnung auftauchten, wurde die Kundin in diesem Beispiel stutzig. Die Bundesnetzagentur hat bereits ein Bußgeld gegen Mobilcom-Debitel verhängt. Doch genutzt hat das offenbar kaum. Welcher Anbieter ist Mobilcom Debitel?Die freenet DLS GmbH (bis Juli 2022 Mobilcom-Debitel GmbH; Eigenschreibweise mobilcom-debitel, vormals Mobilcom Communicationstechnik) ist eine deutsche Mobilfunktochter des börsennotierten Telekommunikationsunternehmens Freenet.
Ist Mobilcom Debitel Vodafone oder Telekom?Telekom Netz mit hoher Verfügbarkeit und schnellem Internet
Wer ein Mobilcom-Debitel Angebot im Telekom Netz bucht, kann das eigene Smartphone bundesweit problemlos zum Telefonieren und Surfen nutzen.
Ist Mobilcom Debitel T Mobile?Bereits im Februar kündigte die Freenet AG das Ende von Mobilcom-Debitel an, nun wurde die Marke offiziell eingestellt. Das Unternehmen bietet ab sofort seine Discounter-Tarife in den Netzen von Vodafone, O2 und Telekom unter dem Dach von Freenet Mobilfunk an.
Ist Mobilcom Debitel O2?O2 Vertrag mit Handy: Günstig und flexibel | freenet Mobilfunk (mobilcom-debitel)
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