Der inhaber der zulassungsbescheinigung wird nicht als eigentümer des fahrzeugs ausgewiesen

„Wisst ihr eigentlich wen Euro Autos und Motorräder in Wirklichkeit gehören? Auf jedenfall nicht EUCH!!! Lest mal den letzten Satz in eurer Zulassungsbescheinigung Teil 1 ganz unten dann werdet ihr staunen!!!“. (sic!)

So lautet eine Statusbeitrag auf Facebook.

Der inhaber der zulassungsbescheinigung wird nicht als eigentümer des fahrzeugs ausgewiesen

Dazu der Text:

„Wisst ihr eigentlich wen Euro Autos und Motorräder in Wirklichkeit gehören? Auf jedenfall nicht EUCH!!! Lest mal den letzten Satz in eurer Zulassungsbescheinigung Teil 1 ganz unten dann werdet ihr staunen!!!“

Was die Intention dieser Meldung sein soll erschließt sich uns nicht ganz!

Vielleicht hätte man die versäumten Deutschstunden in der Fahrschule verbringen sollen! Hier hätte man z.B. nachfragen können, denn hier wird suggeriert, dass das Fahrzeug nicht euer Fahrzeug sein kann.

Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit und ganz gefährlich so etwas zu verbreiten!

Schon allein die Formulierung wurde nicht verstanden. Denn auf dem Schein heißt es:

„Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen“.

Auf deutsch heißt das einfach nur: Mit der Zulassungsbescheinigung kann kein Eigentum am Fahrzeug nachgewiesen werden.

Wie hängt das zusammen?

Fakt ist: Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (auch Fahrzeugschein) sieht wie folgt aus:

Der inhaber der zulassungsbescheinigung wird nicht als eigentümer des fahrzeugs ausgewiesen

Der inhaber der zulassungsbescheinigung wird nicht als eigentümer des fahrzeugs ausgewiesen

Dieser Teil der „Papiere“ die man für ein KFZ benötigt, sollte auch im Auto zugegen sein. Hier rauf finden sich Informationen für das Auto, wie z.B. auf wen der Wagen angemeldet ist, Fabrikat, Seriennummern, PS-Zahlen usw. Dieses Teil gibt wirklich nicht den Eigentümer, sondern lediglich den Besitzer, und somit meist den Fahrer, an.

Kleiner Exkurs:

Besitzer einer Sache ist, wer die momentane „Herrschaft“ über ein Gegenstand hat. Eigentümer ist, wem die Sache wirklich gehört. Beispiel: Marta leiht Stefan ihr Notebook. Hier bleibt Marta natürlich Eigentümerin, aber Stefan wird Besitzer.

Jeder Autofahrer dürfte den Satz kennen: „Führerschein und Fahrzeugschein bitte“, wenn ein in grün (mittlerweile auch blau) gekleideter Beamter an die Scheibe klopft. Da wird genau dieser Schein (s. Bild oben) gefordert.

Aber wer ist denn nun der Eigentümer des Fahrzeuges?

Ganz einfach: Darüber entscheidet der sogenannte Fahrzeugbrief oder auch Zulassungsbescheinigung Teil 2 genannt.

Der Fahrzeugbrief schaut so aus:

Der inhaber der zulassungsbescheinigung wird nicht als eigentümer des fahrzeugs ausgewiesen

Hier enthalten ist der Eigentümer des Fahrzeuges! In den meisten Fällen decken sich Eigentümer und Besitzer/Fahrer. Aber es gibt diverse Gründe, warum man das auch anders handhaben kann. Darauf kommt es hier aber nicht an!

Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass der Fahrzeugbrief (also die Zulassungsbescheinigung Teil 2) nicht im Auto aufbewahrt werden sollte, sondern der Eigentümer des Fahrzeuges sollte diesen Zuhause in Sicherheit aufbewahren.

Warum?

Will man ein Fahrzeug verkaufen, so kann Eigentümer der sein, der den Fahrzeugbrief besitzt. Wenn nun das Auto samt Fahrzeugbrief gestohlen wird, so kann sich dieser als Eigentümer aufspielen. Viele Autohäuser verlangen einen Nachweis über das Eigentum. Also muss der Fahrzeugschein samt Personalausweis, zwecks Datenabgleich, gegeben werden.

Aber: Das ist nicht immer der Fall. Einige Autohändler und auch Privatkäufe laufen meist anders ab. Da wird das Fahrzeug, sowie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief übergeben. Ohne sich davon zu überzeugen, ob vor einem wirklich der Eigentümer steht.

Da wird eher selten ein Ausweis zum Datenausgleich benötigt oder gefordert. Das ist, rein juristisch, auch völlig in Ordnung. Denn: Zivilrechtlich gesehen, kann man den Besitzer einer Sache auch als deren Eigentümer ansehen! Und das machen die meisten auch automatisch! Wenn jemand mit einem Smartphone in der Hand vorbeiläuft, kommt doch keiner auf den Gedanken sich zu fragen: „Moment, ob das wohl ihm gehört?“. Nein, als Besitzer geht man auch zugleich vom Eigentümer dieser Sache aus. Daher darf dies auch in diesem Falle gemacht werden! In der Juristerei kann in einem solchen Falle auch von einem gutgläubigen Erwerb gesprochen werden. Die Konsequenzen daraus sind etwas umfassender und daher hierfür irrelevant.

Wichtig zu merken ist also:

Bei oben angeführten Statusbeitrag, wird mit Halbwissen dummes Geschwätz erzeugt. Macht Euch keine Sorgen: Euer Auto IST Euer Auto! Da könnte auf dem Fahrzeugschein 1000 Mal draufstehen, dass es nicht so ist. Und dem ist ja nicht mal so!

Daher auch die unbedingte Bitte: Der Fahrzeugbrief hat lediglich zweimal in eurem Auto zu sein: Wenn ihr zum Straßenverkehrsamt fahrt und das Fahrzeug ummeldet (z.B. bei einem gebrauchten PKW den ihr erworben habt) und auf dem Weg nach Hause. Ansonsten hat der Fahrzeugbrief nichts im Auto verloren!

Autor: Marcel, mimikama.at

Hinweis: Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.

Was bedeutet im Fahrzeugbrief der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen?

Der Besitz ist jedoch nicht mit Eigentum zu verwechsel- und der Fahrzeugbrief ist nur eine Beweisurkunde; demzufolge kann er auch keine Eigentumsübertragung vornehmen. Fazit: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.

Wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen?

Das stimmt nicht. Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt klar: „Die Zulassungsbescheinigung oder auch der ehemalige Fahrzeugbrief sagen nichts zum Eigentümer eines Fahrzeugs, sie weisen lediglich den Fahrzeughalter aus.

Ist der Kfz Brief kein Eigentumsnachweis?

Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) ist der „Eigentumsnachweis“ des Fahrzeugs. Er enthält Informationen zum Eigentümer und zum Fahrzeug. Der Eigentümer muss nicht der Halter sein. Den Fahrzeugbrief solltest du sicher zuhause aufbewahren.

Wer im KFZ Brief steht ist Eigentümer?

Ein Auto hat zunächst einen Halter. Das ist derjenige, auf den der Wagen zugelassen ist und der in den Fahrzeugpapieren steht. Häufig ist der Halter auch der Eigentümer des Fahrzeugs. Eigentümer ist die Person, die das Fahrzeug gekauft hat und an den der Händler es übergeben hat.