Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften 2022 Sachsen

Bild: Corbis Im Rahmen eines Pilotprojekts sollen Steuererklärungen für Rentner in einigen Bundesländern vereinfacht werden.

Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben mit Unterstützung des BMF ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen. Das Vordruckmuster für 2020 wurde bekannt gegeben.

Vordruck für Rentner

Bei der "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" handelt es sich laut BMF um einen zusätzlichen Service, der sich gezielt an Rentner und Pensionäre in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen richtet, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat (z. B. Renteneinkünfte oder/und Pensionen, Krankenversicherungsbeiträge).

Außerdem können auf dem Vordruck Angaben gemacht werden zu

  • Spenden und Mitgliedsbeiträge,
  • Kirchensteuer
  • außergewöhnliche Belastungen und
  • Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Falls jedoch noch zusätzliche Einkünfte (z.B. aus Vermietung oder Gewerbe) erzielt wurden, kann der Vordruck nicht genutzt werden. Dann müssen die Rentner auf die vollumfänglichen Steuererklärungsvordrucke zurückgreifen.

Ländervordrucke 2018, 2019 und 2020

Die Ländervordrucke zur vereinfachten Veranlagung von Rentnern und Pensionären 2018, 2019 und 2020 sind auf der Homepage des BMF abrufbar.

BMF, Meldung v. 30.10.2020

Einfachere Steuererklärung im Alter

Rund 6 Millionen Rentnerinnen und Rentner, Pensionärinnen und Pensionäre sind aktuell steuerpflichtig. Häufig liegen bei ihnen keine komplexen Steuerfälle vor, sodass eine Vielzahl der Eintragungs- und Abzugsmöglichkeiten auf den regulären Einkommensteuervordrucken nicht benötigt wird. Unterstützt vom BMF und aufbauend auf den Erkenntnissen aus dem wirksam-regieren-Projekt „Formularlabor Einkommensteuer“ testen Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen aktuell eine vereinfachte Steuererklärung für Alterseinkünfte. Zum Beispiel müssen bei der vereinfachten Erklärung Angaben, die der Finanzverwaltung schon elektronisch vorliegen (z.B. Renten und Pensionen) nicht mehr erklärt werden; Abzugsmöglichkeiten beschränken sich auf die am häufigsten vorkommenden Fälle. Rentnerinnen und Rentner in den pilotierenden Bundesländern haben in diesem Jahr die Wahl zwischen den herkömmlichen und dem vereinfachten Formular.

Rentnerinnen und Rentner testen und helfen Steuererklärung weiter zu vereinfachen

Wirksam regieren unterstützt den Test der vereinfachten Steuerklärung in den Bundesländern empirisch. Dabei werden über 1.500 Bürgerinnen und Bürgern sowie über 100 Mitarbeiter aus Finanzämtern zu ihren Erfahrungen und ihrer Zufriedenheit mit der vereinfachten Steuererklärung befragt und Einzelinterviews geführt, um weitere Möglichkeiten der Vereinfachung herauszuarbeiten. Zentrale Fragen sind hierbei, ob die vereinfachten Formulare praxistauglich sind und tatsächlich als Vereinfachung erlebt werden, ob sich dadurch Beratungsgespräche in den Finanzämtern verändern und wo weitere Verbesserungsmöglichkeiten bestehen.

im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)

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Bundesministerium der Finanzen 12.11.2021

Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben im Jahr 2018 mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner*innen und Pensionär*innen zu vereinfachen. Das Projekt hat bisher großen Anklang in den beteiligten Ländern gefunden und wird daher mit dem Ziel, weitere Erfahrungen mit einem solchen Vordruck zu sammeln, fortgesetzt.

Der zusätzliche Service einer „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ richtet sich gezielt an Rentner*innen und Pensionär*innen in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehören z. B. die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder / und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge. Auf dem neuen Papiervordruck können dann ergänzend Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Damit sind alle steuerlichen Pflichten erledigt. Wenn allerdings noch zusätzliche Einkünfte wie z. B. aus Vermietung oder Gewerbe vorliegen, dann müssen die vollumfänglichen Steuererklärungsvordrucke genutzt werden.

Die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ wird in den Finanzämtern der teilnehmenden Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen angenommen.

Auf den Internetseiten des BMF:
  • Vordruckmuster und Erläuterungen für die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ 2021 (Datei nicht barrierefrei) [PDF, 1 MB]
  • Vordruckmuster und Erläuterungen für die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ 2020 (Datei nicht barrierefrei) [PDF, 1 MB]
  • Vordruckmuster und Erläuterungen für die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ 2019 (Datei nicht barrierefrei) [PDF, 973 kB]

Quelle: bundesfinanzministerium.de

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Welche Vordrucke sind als Rentner fuer die Steuererklaerung zu benutzen?

Wenn Sie Einkünfte aus privaten oder gesetzlichen Renten beziehen, müssen Sie die Anlage R einreichen. In der Anlage R-AV/bAV werden Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung eingetragen.

Kann ich als Rentner eine vereinfachte Steuererklärung abgeben?

Nutzen können die vereinfachte Steuererklärung Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen.

Wie kann ich als Rentner meine Steuererklärung selber machen?

einfachELSTER ist ein besonderer Service der Steuerverwaltung zur Erstellung der Einkommensteuererklärung speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre. Dieser Service ist seit Anfang April 2022 erstmals für die Einkommensteuererklärung 2021 nutzbar.

Welches Formular bei Elster für Rentner?

einfachELSTER – die Einkommensteuererklärung für Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften. Mit einfachELSTER bietet die Steuerverwaltung einen Service zur Erstellung der Einkommensteuererklärung speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre.

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