Nach §1 des Kinder- und Jugendhilfegesetz hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten steht hier im Vordergrund, gleichzeitig hat auch das Kind oder der Jugendliche Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Die einzelnen Formen der Hilfen zur Erziehung sind:
DienststelleErstberatungsstelle in der Bezirkssozialarbeit Telefon: 02202
14-2388; -2896 Öffnungszeiten und nach Vereinbarung
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