Fließt das geld im alten jahr buche ara oder pra

Sind Sie gerade am Jahresabschluss dran? Dann vergessen Sie bitte nicht die aktiven- und passiven Rechnungsabgrenzungen (ARA und PRA) zu buchen.

Gerne erläutern wir Ihnen was es mit ARA und PRA auf sich hat:

ARA = Aktive Rechnungsabgrenzung

Diese Form der Rechnungsabgrenzung brauchen Sie, wenn Sie Aufwände im alten Jahr bezahlt haben. Buchhalterisch gesehen gehören diese Ausgaben aber ins Folgejahr. Gute Beispiele hierfür sind Mietzahlungen für Januar welche im Dezember beglichen werden oder auch Versicherungsprämien fürs nächste Jahr welche Sie bereits im alten Jahr bezahlt haben.

PRA = Passive Rechnungsabgrenzung

Hier grenzen Sie jeweils den Ertrag ab, welchen Sie im alten Jahr erhalten haben, welcher allerdings ins Folgejahr gehört. Gute Beispiele hierfür sind Zinserträge, Mieteinnahmen oder Einnahmen aus einem Abo.

Bedenken Sie, dass Sie nie eine Abgrenzungsbuchung gegen die Bank buchen dürfen. Sie würden damit den Banksaldo per 31.12. ändern. Somit würde dieser Saldo auch nicht mehr mit dem Bankbeleg übereinstimmen.

Weshalb müssen Sie diese Abgrenzungen jeweils Ende Jahr berücksichtigen?

Laut Gesetz muss Ihre Buchhaltung immer das Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres anzeigen (OR958, Jahresrechnung, OR 958b, zeitliche Abgrenzung). Diese Abgrenzungen sind bei Unternehmen vorzunehmen, welche einen Umsatz von CHF 100’000.- pro Jahr überschreiten.

Das bedeutet, dass alle Aufwände und Erträge auch ins jeweilige Geschäftsjahr gebucht werden müssen. Dies erreichen Sie, in dem Sie Ende Jahr bereits gebuchte Erträge oder Aufwände für das Folgejahr per Ende Geschäftsjahr ausbuchen und eine Rückbuchung im neuen Jahr machen. So transferieren Sie diese Aufwände und Erträge über die Bilanz ins neue Jahr.

Beispiele

Wir gehen davon aus das Sie eine Versicherungsprämie fürs Folgejahr noch im alten Jahr bezahlt haben. Im Resultat ist deshalb der Aufwand für das aktuelle Jahr zu hoch. Sie müssen diese Buchung via einer Buchung für die Rechnungsabgrenzung transferieren.

Folglich korrigieren Sie den Aufwand für das laufende Jahr mit folgendem Buchungssatz per 31.12. (Sie verringern den gebuchten Aufwand):

ARA / Versicherungsaufwand

Nun müssen Sie nur noch die Rückbuchung per 01.01. verbuchen damit Sie die Versicherungsprämie auch im korrekten Jahr verbucht haben. Dafür drehen Sie den Buchungssatz einfach um (Sie buchen den Aufwand wieder ein):

Versicherungsaufwand / ARA

Und wenn Sie eine Zahlung eines Kunden im alten Jahr erhalten haben, welche aber buchhalterisch ins neue Geschäftsjahr gehört, z.B. eine Mieteinnahme, welche in der Regel im Voraus bezahlt wird dann grenzen Sie wie folgt ab:

Mieteinnahmen / PRA

Und machen im neuen Geschäftsjahr die Rückbuchung:

PRA / Mieteinnahmen

Auf diese Weise können Sie Aufwände und Erträge abgrenzen. Im neuen Jahr mittels einer Rückbuchung wieder korrekt einbuchen.

Bei den Beispielen für die Rechnungsabgrenzung bin ich jeweils von einem «normalen» Geschäftsjahr ausgegangen. Das heisst vom 01.01.20.. – 31.12.20.. Analoges gilt auch, wenn Sie ein Geschäftsjahr vom 01.07.20.. – 30.06.20.. haben oder einen Monatsabschluss erstellen.

Bei Run my Accounts haben wir im Workflow-Modul eine praktische Rechnungsabgrenzungs-Funktion: wenn Sie eine Rechnung freigeben, können Sie ein vom Rechnungsdatum abweichendes Buchungsdatum setzen – im Hintergrund wird dann automatisch eine entsprechende Abgrenzungsbuchung erstellt.

Möchten Sie lieber gar nichts mehr mit der Buchhaltung zu tun haben? Dann buchen Sie doch ein unverbindliches Online-Meeting mit einem unserer Buchhaltungs-Beratern. Wir stellen Ihnen Run my Accounts gerne genauer vor.

die periodengerechte Erfolgsrechnung ist ja seit einiger Zeit prüfungsrelevant, und das Risiko ist ziemlich hoch, dass es innerhalb der nächsten Prüfungen vor kommt.

Meine Frage jetzt:
Was bedeutet das eigentlich mit ARA und PRA und transitorisch und antizipativ?

Wäre dankbar für eine schnelle Hilfe,
danke Turtle

... don�t worry, be happy ...

Verfasst am: 24.04.2006 13:13Also:

ARA (aktive Rechnugsabgrenzung) ist die Abgrenzung von Erträgen, die zwar in diesem Jahr vereinnahmt wurden, aber an sich nicht in der aktuellen Periode erwirtschaftet wurden (z.B.: Zinserträge von 01.06.05 bis 01.06.06 werden zwar am 01.06.06 vereinnahmt, gehören jedoch nur für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis zum 01.06.06 in die Fibu, desshalb wird der rest abgegrenzt!

PRA (Passive rechnungsabgrenzung) verhält sich ähnlich wie ARA, nur auf die Aufwendungen bezogen.

kleiner Tip: "gehört das geld ins alte Jahr buche Ara oder Pra"
Kommt die Kohle nach Silvester, buche sonstiges mein Bester :-)"

Verfasst am: 24.04.2006 13:21Oh je, das stimmt aber gar nicht!

ARA sind für Aufwendungen des nächsten Jahres, die schon in diesem Jahr bezahlt wurden und daher nicht in die GuV-Rechnung gehören. Bsp: Die Januarmiete für die Zweigstelle wird schon im Dezember bezahlt.

Die PRA ist für Erträge, die schon eingenommen wurde, aber erst das nächste Jahr betreffen. Bsp: Avalprovison wird im Oktober für ein Jahr im voraus den Kunden belastet.

Verfasst am: 24.04.2006 13:28Zur Frage: transitorisch und antizipativ

transitorische Aufwendungen und Erträge fallen im alten Jahr an, betreffen aber das nächste Jahr (siehe ARA und PRA).

antizipative Aufwendungen und Erträge fallen erst im neuen Jahr an, betreffen aber das alte Jahr. Daher muss die Buchung im alten Jahr bei den vorbereitenden Abschlussbuchungen vorweggenommen -antizipiert- werden. (Beisp.: Zinsaufwand bei Festgeld, Wertpapierzinserträge bei Bundesanleihen)

Verfasst am: 24.04.2006 13:34@sky7:
Der Spruch geht ein wenig anders:

Rollt der Rubel nach Silvester
buche "sonstiges ...", mein Bester,
Ist die Kohle vorher da,
buche ARA oder PRA!

wobei In der Bankbuchführung der erste Teil nur zum Teil stimmt: Wenn es sich um Zinsen handelt, wird nicht sonstige Forderungen/sonstige Verbindlichkeiten genommen, sondern die betreffende Bilanzpostition (z. Bsp. Festgeld)

Verfasst am: 24.04.2006 14:13Oh, sorry, hab aufw und erträge falsch zu geordnet.......sonst ist es aber richtig oder?Verfasst am: 24.04.2006 15:14@sky7

Die Erklärungen sind ansonsten richtig. Im Beispiel ist es ungünstig, Zinsen aus dem vergangenen Jahr zu nehmen. Die müssen in dem aktuellen Jaht nicht mehr abgerenzt zu werden, das wurde im Vojahr gemacht.
Jahresabgrenzungen sind immer notwendig, wenn Erfolge von dem aktuellen Jahr erst im nächsten Jahr be-/gezahlt werden oder umgekehrt Erfolge vom nächsten Jahr schon im aktuellen Jahr be-/gezahlt werden.

Verfasst am: 25.04.2006 11:29Hey nochmal,

kann ich mir denn merken, dass ich bei Zinsen, wo der Geldfluss im neuen Jahr ist (also antizipativ) immer das entsprechende Bestandskonto nehmen (also z.B eigene WP, Festgelder o.ä.) und sonst immer mit sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten buche, je nachdem ob wir etwas bekommen, oder ob wir etwas bezahlen müssen?

Und kann ich mir dann noch merken, dass ich bei transitorischen Posten (wo der Geldfluss also im neuen Jahr ist) immer bei Ausgaben mit ARA und ein Einnahmen mit PRA buche?

Ich hoffe, dass ich es so jetzt richtig habe!!

Gruß
Turtle
PS: Der Spruch ist gut!! :-)

... don�t worry, be happy ...

Verfasst am: 25.04.2006 15:48ja, das kann man sich so merken!
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Wann buche ich ARA und wann Pra?

Gebucht wird auf den Konten „Aktive Rechnungsabgrenzung“ (ARA) und „Passive Rechnungsabgrenzung“ (PRA). Aktive Transitorien sind voraus bezahlte Aufwendungen; sie werden aktiv abgegrenzt. Passive Transitorien sind im Voraus erhaltene Erträge; sie werden passiv abgegrenzt.

Wann wird Aktive Rechnungsabgrenzung gebucht?

Eine aktive Rechnungsabgrenzung ist vorzunehmen, wenn ein Unternehmen Aufwendungen für das nächste Geschäftsjahr bereits im laufenden Geschäftsjahr bezahlt. Die aktive Rechnungsabgrenzung kennzeichnet sich also durch: Ausgabe vor dem Bilanzstichtag. Aufwand im neuen Geschäftsjahr.

Wann wird ARA gebucht?

Die aktive Rechnungsabgrenzung (Abkürzung: ARA; ‚Posten der ARA' entsprechend: ARAP) ist eine Leistungsforderung. Sie entsteht, wenn ein Aufwand des neuen Jahres bereits im alten Jahr eine Ausgabe darstellt.

Wann wird Passive Rechnungsabgrenzung gebucht?

Als passive Rechnungsabgrenzung wird der Vorgang bezeichnet, mit dem man Erträge, die man im alten Jahr erhalten hat, welche wirtschaftlich aber in das Folgejahr gehören, in das Folgejahr transferiert. Typische Beispiele: Zinserträge, Mieteinnahmen, Leasing-Sonderzahlungen, Erlöse aus Abo-Modellen.

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