Oldtimer
Mercedes-Benz
Volkswagen
BMW
Audi
Opel
Ford
Renault
Porsche
Fiat
Smart
Peugeot
Wohnwagen & Wohnmobile
Motorräder
Pkw-Anhänger
Nutzfahrzeuge
Golfwagen
Automobile – privat oder vom Händler kaufen
Beim Kauf von gebrauchten Autos müssen Sie auf einiges achten. Die wichtigsten Punkte sind Aufmerksamkeit und Vorbereitung. Bleiben Sie außerdem höflich und bewahren Sie einen kühlen Kopf.
Wann gibt es einen Kaufvertrag?
Einen Kaufvertrag gibt es immer dann, wenn Sie Fahrzeuge vom Händler und nicht etwa von Privatpersonen erwerben. Denn sobald jemand als gewerbsmäßiger Autohändler arbeitet, unterliegt er anderen gesetzlichen Vorgaben als bei Geschäften zwischen zwei Privatpersonen. Wenn Sie beim Händler kaufen, haben Sie als Konsument mehr Rechte. Es ist zudem nicht immer einfach festzustellen, ob ein Kaufvertrag alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Schauen Sie sich hierzu unbedingt Musterverträge an, um nach dem Kauf keine Überraschungen zu erleben. Beachten Sie, dass der Händlervertrag das Siegel des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz tragen sollte.
Wie viel Gewährleistung gibt es?
Es kann sich lohnen, ein Fahrzeug beim Gebrauchtwagenhändler zu erwerben. Denn dieser ist verpflichtet, Ihnen eine Gewährleistung zu bieten. Das bedeutet, der Händler haftet für Schäden und Mängel am Fahrzeug zum Verkaufszeitpunkt. Weiterhin unterliegt ein Kaufvertrag mit dem Händler einem besonderen gesetzlichen Schutz (Konsumentenschutzgesetz). Die Gewährleistungspflicht gilt gewöhnlich zwei Jahre. Jedoch steht es dem Händler frei, sie auf ein Jahr zu kürzen – so, wie Sie das Recht haben, den Kauf bei schweren Mängeln wieder vollständig zurückzuziehen. Wichtig ist, bei der Reklamation beweisen zu können, dass die Mängel schon beim Kauf bestanden haben.
Wie wichtig sind Fahrzeugcheck und Probefahrt?
Ein Fahrzeugcheck ist, sowohl bei kleinen als auch großen Händlern, unerlässlich. Machen Sie sich hierzu mit den gängigen Bewertungskriterien vertraut. Zum Fahrzeugcheck zählt auch die Prüfung der Fahrzeugpapiere. Auch die Probefahrt steht Ihnen in jedem Fall zu, ob bei Händlern oder Privatpersonen. Gut ist, wenn Sie die Probefahrt direkt mit dem Fahrzeugcheck verbinden. Vergessen Sie nicht, jemanden mitzunehmen, dem Sie vertrauen oder der sich gut mit Autos auskennt. Die Rolle des Beifahrers besteht darin, alle Auffälligkeiten zu notieren. Achten Sie darauf, die Fahrt nicht während der täglichen Stoßzeiten zu absolvieren. Zudem sollte sie bei Tageslicht stattfinden, schließlich ist das Fahrzeug noch neu und ungewohnt für Sie. Die nötigen Handgriffe sitzen nicht sofort. Legen Sie sich vorab eine Route zurecht, die nach Möglichkeit Ortskerne, Autobahnen und Landstraßen abschnittsweise durchläuft.
Wann können Preise verhandelt werden?
In den meisten Fällen, wenn Sie ein gebrauchtes Auto erwerben, können Sie die Preise verhandeln – nämlich, sobald die Fahrzeuge keinem Herstellerkatalog entstammen. Nützlich dabei ist, auf Tools wie den Autowert-Rechner zurückzugreifen, der Auskunft über den aktuellen Marktpreis des Fahrzeugs geben kann.
- Zurück
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- 8
- 9
- Weiter
Infos zur Reihung der Anzeigen
Skoda Fabia Monte Carlo 1,2
Benzin, Schaltgetriebe, gültiges Pickerl, Gewährleistung
2012 EZ
108.000 km
60 PS (44 kW)
NL - Motors5303 Thalgau
€ 7.490
KIA Rio 1,2 CVVT Cool
Benzin, Schaltgetriebe, gültiges Pickerl, Gewährleistung
2011 EZ
110.000 km
86 PS (63 kW)
Autoparadies Ceber4600 Wels
€ 6.750
Renault Clio ENERGY TCe 90 Dynamique
Benzin, Schaltgetriebe, gültiges Pickerl, Gewährleistung
2014 EZ
96.000 km
90 PS (66 kW)
BEK Autohandel e.U.2301 Groß-Enzersdorf
€ 7.490
MINI Coupé
Benzin, Schaltgetriebe, Gewährleistung
2006 EZ
230.000 km
116 PS (85 kW)
Automobile Bajrami2120 Wolkersdorf im Weinviertel
€ 2.150
Smart forfour smart forfour pulse 1,1
Benzin, Schaltgetriebe, Gewährleistung
2005 EZ
73.000 km
75 PS (55 kW)
KFZ-Handel Windischbauer4550 Kremsmünster
€ 2.490
Wir benachrichtigen dich bei neuen Anzeigen automatisch!