Gericht kein komplettes fahrverbot für diesel in köln

Mit Hardware-Nachrüstungen, Software-Updates und Flottenwechsel will die Bundesregierung die Dieselkrise entschärfen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Dieselfahrverbote: Wo gibt es Fahrverbote und wo drohen sie? Und welchen Diesel soll man kaufen? 

  • In einigen Städten gibt es bereits streckenbezogene Dieselfahrverbote

  • Noch nicht einig ist man sich über die Kontrollen in den Fahrverbotszonen

  • Sind Nachrüstungen möglich und sinnvoll?

Regelungen in den Städten

 Fahrverbot in Berlin

Gültig

Seit November 2019

Betroffene Fahrzeuge

Dieselabgasnorm Euro 1 – 5

Fahrverbotszone

Acht Teilabschnitte auf den Straßen: Leipziger Straße, Alt-Moabit, Hermannstraße, Silbersteinstraße

Strafen

Verwarn- bzw. Bußgeld in Höhe von 20 Euro (Pkw), 25 Euro (Fahrzeuge mit Anhänger oder Busse) oder 75 Euro (Lkw)

Ausnahmen

Anwohner, dort arbeitende Personen, Handwerker und Patienten dort ansässiger Ärzte

Sonstiges

Das Land Berlin muss die Ausweitung der Fahrverbote auf 120 Straßenabschnitten (insgesamt 15 Kilometer) prüfen.

Fahrverbot in Darmstadt

Gültig

Seit 1. Juni 2019

Betroffene Fahrzeuge

Dieselabgasnorm Euro 1 – 5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2

Fahrverbotszone

Hügelstraße und Heinrichstraße

Strafen

Bußgeld und Verwaltungsgebühr in Höhe von insgesamt 108,50 Euro

Ausnahmen

Rettungswagen, Müllabfuhr, Straßenreinigung, örtliche Handwerker (nach Genehmigung), nachgerüstete Fahrzeuge

Sonstiges

Übergangsregelungen mit Verlängerungsoption für Anwohner

Fahrverbot in Frankfurt

Gültig

Umsetzung offen

Betroffene Fahrzeuge

Noch nicht bekannt

Fahrverbotszone

Ab 2021 könnten für einzelne Zonen oder Straßen Fahrverbote gelten

Strafen

Noch nicht bekannt

Ausnahmen

Noch nicht bekannt

Fahrverbot in Hamburg

Gültig

Seit 1. Juni 2018

Betroffene Fahrzeuge

Kraftfahrzeuge der Dieselabgasnorm Euro 1/I bis 5/V

Fahrverbotszone

Max-Brauer-Allee für Pkw, Lkw und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (zw. Chemnitzstraße/Gerichtstraße/Julius-Leber-Straße und Holstenstraße) und Stresemannstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5t zgG einschließlich Anhänger und Zugmaschinen (ausgenommen Pkw und Omnibusse) (zw. Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp)

Strafen

Verwarn- bzw. Bußgeld in Höhe von 25 (Pkw) bis 75 Euro (Lkw)

Ausnahmen

Anwohner, Rettungsdienste, Gewerbetreibende

Fahrverbot in Mainz

Gültig

Umsetzung offen

Betroffene Fahrzeuge

Diesel Euro 5 und schlechter sowie Benzin Euro 1 und 2

Fahrverbotszone

Vorerst keine Fahrverbote geplant; nur noch optional, falls entgegen der Prognosen doch deutliche Überschreitungen der NO2-Grenzwerte auftreten.

Strafen

Noch nicht bekannt

Ausnahmen

Anwohner; ob weitere Ausnahmen folgen, ist noch offen

Fahrverbot in Stuttgart

Gültig

Seit 1. Januar 2019 für Auswärtige, 1. April 2019 für Stuttgarter

Betroffene Fahrzeuge

Pkw und Lkw der Dieselabgasnorm Euro 4 bzw. IV und älter

Fahrverbotszone

Im gesamten Stadtgebiet (aktuelle Umweltzone)

Strafen

Bußgeld und Verwaltungsgebühren in Höhe von insgesamt 108,50 Euro

Ausnahmen

Z.B. Lieferverkehr, Rettungsdienste, Menschen mit Behinderung. Weitere Ausnahmeregelungen finden Sie hier.

Sonstiges

Weitere Verschärfungen und Anpassungen werden diskutiert.

Zonales Verkehrsverbot

Seit 1. Juli 2020 dürfen Besitzer von Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter nicht mehr in die Stuttgarter Innenstadt. Das zonale Verkehrsverbot gilt in der kleinen Umweltzone, also im Stuttgarter Talkessel sowie den Stadtteilen Bad Cannstatt, Zuffenhausen und Feuerbach.

Fahrverbote in Nordrhein-Westfalen

In den NRW-Städten mit NOₓ-Grenzwertüberschreitungen (u.a. Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Köln) waren sowohl flächen- als auch streckenbezogene Fahrverbote in der Diskussion. Durch die außergerichtlichen Einigungen in allen betroffenen NRW-Städten konnten Dieselfahrverbote überall in NRW verhindert werden. Bedingung bei allen Vergleichen ist, dass die von der Stadt geplanten Maßnahmen Wirkung zeigen und der NOₓ-Grenzwert an den Messstationen im Jahresmittel eingehalten wird.

Bei Überschreitung werden sich das Land NRW und die Deutsche Umwelthilfe zusammensetzen und kurzfristige Maßnahmen erörtern. Sollte es keine Einigung geben, wird eine Schiedsstelle mit der Lösungsfindung betraut. Im Falle einer NOₓ-Grenzwertüberschreitung könnten auch wieder Dieselfahrverbote diskutiert werden.

Fragen zu den Fahrverboten

Wie werden Fahrverbote kontrolliert?

In Hamburg führt die Polizei Kontrollen in Stichproben über die Prüfung der Fahrzeugpapiere durch. In den anderen Städten wird dies wohl ähnlich gehandhabt werden, zum Teil ist man sich aber noch nicht einig.

In der Diskussion ist immer wieder die blaue Plakette für "saubere" Dieselautos, die Kontrollen erleichtern würde. Vor allem Umweltschützer und manche Städtevertreter fordern sie. Zuständig für eine Einführung ist aber die Bundesregierung. Der Bundesverkehrsminister, Andreas Scheuer, CSU, hat eine blaue Plakette aber bereits als "fachlich begründet falsch" abgelehnt; sie bedeute "in der Folge Fahrverbote". Auch im neuen Koalitionsvertrag wird eine blaue Plakette nicht erwähnt.

Gibt es Ausnahmen bei den Fahrverboten?

Alle sind sich einig, dass es Ausnahmen geben wird, zum Teil gibt es dazu auch bereits konkrete Aussagen (siehe Tabellen oben).

Um sicherzustellen, dass das jeweilige regionale Einfahrtsverbot dem vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, ist immer zu prüfen, wem eine Ausnahme von diesem Verbot zu gewähren ist. Der jeweilige ADAC Regionalclub wird daher für jedes Dieselfahrverbot vor Ort klären, ob die Vorgaben vom Bundesverwaltungsgericht eingehalten werden.

Folglich wird es Ausnahmen für Anwohner, Schwerbehinderte oder Gewerbetreibende (gerade Handwerker sind meistens mit Dieselfahrzeugen unterwegs) geben. Diese Ausnahmen können entweder durch Zusatzzeichen oder Allgemeinverfügung gewährt werden. Auch Ausnahmen nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sind zu berücksichtigen.

Wer über diese Zwecke hinaus eine Ausnahme benötigt, der kann sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde der betroffenen Gemeinde wenden, um eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Welches Auto (Neuwagen oder Gebrauchtwagen) soll ich nun kaufen?

Wer weiterhin in Umweltzonen fahren will, in denen Dieselfahrverbote bereits umgesetzt wurden oder für die Verbote drohen, falls es erneut zu Grenzwertüberschreitungen kommt, sollte beachten, dass...

  • der neue Diesel-Pkw mindestens den Abgasstandard Euro 6d TEMP erfüllt

  • ein gebrauchter Diesel-Pkw mindestens den Abgasstandard Euro 6a – 6c erfüllt oder Euro 5 mit nachgewiesener Nachrüstung

  • anstelle eines Diesel-Pkw Fahrzeuge mit alternativen Antrieben in Betracht kommen können.

Erst ab der Schadstoffklasse Euro 6d TEMP bzw. Euro 6d sind die Fahrzeuge im Realbetrieb sauber. Hier ist das Risiko gering, in den nächsten Jahren in Deutschland von innerstädtischen Dieselfahrverboten betroffen zu sein. Perspektivisch könnte ab 2025 die neue Abgasnorm Euro 7 eingeführt werden, deren genaue Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen ist. Sicher ist, dass die neue Abgasnorm eine große bis kaum zu erfüllende Herausforderung für die Neuzulassung von Verbrennungsmotoren bedeuten würde.

Durch die steigende Anzahl von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, die stetigen Verbesserungen von Verbrennungsmotoren und die Maßnahmen aus den Einigungsverfahren (z.B. Erneuerung der städtischen ÖPNV-Flotte) werden Dieselfahrverbote aufgrund zu hoher NOₓ- Werte eher unwahrscheinlicher.

Technische Nachrüstungen

Welche Fahrzeuge eignen sich für Nachrüstungen?

Von den Fahrverboten sind ältere Diesel betroffen, die die Norm Euro 6 nicht erfüllen. Zunächst stehen Dieselfahrzeuge der Abgasnormen 1 bis 4 im Blickpunkt, denn die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hatten in ihrem Urteil festgelegt, dass Euro-5-Diesel frühestens ab September 2019 mit Fahrverboten belegt werden dürfen.

Gerade bei den noch häufig im Straßenverkehr zu findenden und teils relativ neuen Euro-5-Dieseln könnten Nachrüstungen greifen. Ende Dezember 2018 hat Verkehrsminister Andreas Scheuer, CSU, die technischen Vorschriften und Rahmenbedingungen für die Hardware-Nachrüstungssysteme vorgestellt. Sie sehen vor, dass ein Euro-4- oder Euro-5-Diesel nach der Umrüstung höchstens 270 mg NOₓ pro Kilometer ausstoßen darf, außerdem muss der Nachrüstbausatz bis zu einer Temperatur von –7 Grad funktionieren und mindestens fünf Jahre oder für 100.000 Kilometer durchhalten.

Kann ich heute schon nachrüsten?

Zur Zeit bietet die Firma Oberland Mangold für wenige Modelle der Marken VW, Seat und Audi das Nachrüstsystem NeoPlus an.

Ist in Köln Diesel

Gibt es in Köln ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge? Bis zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: Mai 2021) wurde noch kein Diesel-Fahrverbot in Köln verhängt.

Wie lange kann man noch mit Diesel fahren?

So stehen Umweltverbände & der VDA zum möglichen Verbot von Benzin- & Dieselautos. Mehrere Umweltverbände haben im März 2021 in einem gemeinsamen Brief die deutschen Autobauer aufgefordert, bis spätestens 2030 keine neuen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr zu verkaufen.

Wo gibt es Dieselfahrverbote?

Mittlerweile gibt es ein Diesel-Fahrverbot in vier Städten in Deutschland: In Berlin (seit November 2019), in Darmstadt (seit Juni 2019), in Hamburg (seit Juni 2018) sowie in Stuttgart (seit Januar 2019 für auswärtige Fahrer, seit April 2019 für Anwohner).

Welche Autos dürfen in Köln fahren?

Maßnahmen für die Ausweitung der Umweltzone Köln wurden Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette zugelassen. Fahrzeuge mit roter Plakette dürfen die Umweltzone nicht mehr befahren. wurde zum ersten Mal die Kölner Umweltzone erweitert.