Mit Hardware-Nachrüstungen, Software-Updates und Flottenwechsel will die Bundesregierung die Dieselkrise entschärfen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Dieselfahrverbote: Wo gibt es Fahrverbote und wo drohen sie? Und welchen Diesel soll man kaufen?
In einigen Städten gibt es bereits streckenbezogene Dieselfahrverbote
Noch nicht einig ist man sich über die Kontrollen in den Fahrverbotszonen
Sind Nachrüstungen möglich und sinnvoll?
Regelungen in den Städten
Fahrverbot in Berlin
Gültig | Seit November 2019 |
Betroffene Fahrzeuge | Dieselabgasnorm Euro 1 – 5 |
Fahrverbotszone | Acht Teilabschnitte auf den Straßen: Leipziger Straße, Alt-Moabit, Hermannstraße, Silbersteinstraße |
Strafen | Verwarn- bzw. Bußgeld in Höhe von 20 Euro (Pkw), 25 Euro (Fahrzeuge mit Anhänger oder Busse) oder 75 Euro (Lkw) |
Ausnahmen | Anwohner, dort arbeitende Personen, Handwerker und Patienten dort ansässiger Ärzte |
Sonstiges | Das Land Berlin muss die Ausweitung der Fahrverbote auf 120 Straßenabschnitten (insgesamt 15 Kilometer) prüfen. |
Fahrverbot in Darmstadt
Gültig | Seit 1. Juni 2019 |
Betroffene Fahrzeuge | Dieselabgasnorm Euro 1 – 5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2 |
Fahrverbotszone | Hügelstraße und Heinrichstraße |
Strafen | Bußgeld und Verwaltungsgebühr in Höhe von insgesamt 108,50 Euro |
Ausnahmen | Rettungswagen, Müllabfuhr, Straßenreinigung, örtliche Handwerker (nach Genehmigung), nachgerüstete Fahrzeuge |
Sonstiges | Übergangsregelungen mit Verlängerungsoption für Anwohner |
Fahrverbot in Frankfurt
Gültig | Umsetzung offen |
Betroffene Fahrzeuge | Noch nicht bekannt |
Fahrverbotszone | Ab 2021 könnten für einzelne Zonen oder Straßen Fahrverbote gelten |
Strafen | Noch nicht bekannt |
Ausnahmen | Noch nicht bekannt |
Fahrverbot in Hamburg
Gültig | Seit 1. Juni 2018 |
Betroffene Fahrzeuge | Kraftfahrzeuge der Dieselabgasnorm Euro 1/I bis 5/V |
Fahrverbotszone | Max-Brauer-Allee für Pkw, Lkw und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (zw. Chemnitzstraße/Gerichtstraße/Julius-Leber-Straße und Holstenstraße) und Stresemannstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5t zgG einschließlich Anhänger und Zugmaschinen (ausgenommen Pkw und Omnibusse) (zw. Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp) |
Strafen | Verwarn- bzw. Bußgeld in Höhe von 25 (Pkw) bis 75 Euro (Lkw) |
Ausnahmen | Anwohner, Rettungsdienste, Gewerbetreibende |
Fahrverbot in Mainz
Gültig | Umsetzung offen |
Betroffene Fahrzeuge | Diesel Euro 5 und schlechter sowie Benzin Euro 1 und 2 |
Fahrverbotszone | Vorerst keine Fahrverbote geplant; nur noch optional, falls entgegen der Prognosen doch deutliche Überschreitungen der NO2-Grenzwerte auftreten. |
Strafen | Noch nicht bekannt |
Ausnahmen | Anwohner; ob weitere Ausnahmen folgen, ist noch offen |
Fahrverbot in Stuttgart
Gültig | Seit 1. Januar 2019 für Auswärtige, 1. April 2019 für Stuttgarter |
Betroffene Fahrzeuge | Pkw und Lkw der Dieselabgasnorm Euro 4 bzw. IV und älter |
Fahrverbotszone | Im gesamten Stadtgebiet (aktuelle Umweltzone) |
Strafen | Bußgeld und Verwaltungsgebühren in Höhe von insgesamt 108,50 Euro |
Ausnahmen | Z.B. Lieferverkehr, Rettungsdienste, Menschen mit Behinderung. Weitere Ausnahmeregelungen finden Sie hier. |
Sonstiges | Weitere Verschärfungen und Anpassungen werden diskutiert. |
Zonales Verkehrsverbot | Seit 1. Juli 2020 dürfen Besitzer von Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter nicht mehr in die Stuttgarter Innenstadt. Das zonale Verkehrsverbot gilt in der kleinen Umweltzone, also im Stuttgarter Talkessel sowie den Stadtteilen Bad Cannstatt, Zuffenhausen und Feuerbach. |
Fahrverbote in Nordrhein-Westfalen
In den NRW-Städten mit NOₓ-Grenzwertüberschreitungen (u.a. Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Köln) waren sowohl flächen- als auch streckenbezogene Fahrverbote in der Diskussion. Durch die außergerichtlichen Einigungen in allen betroffenen NRW-Städten konnten Dieselfahrverbote überall in NRW verhindert werden. Bedingung bei allen Vergleichen ist, dass die von der Stadt geplanten Maßnahmen Wirkung zeigen und der NOₓ-Grenzwert an den Messstationen im Jahresmittel eingehalten wird.
Bei Überschreitung werden sich das Land NRW und die Deutsche Umwelthilfe zusammensetzen und kurzfristige Maßnahmen erörtern. Sollte es keine Einigung geben, wird eine Schiedsstelle mit der Lösungsfindung betraut. Im Falle einer NOₓ-Grenzwertüberschreitung könnten auch wieder Dieselfahrverbote diskutiert werden.
Fragen zu den Fahrverboten
Wie werden Fahrverbote kontrolliert?
In Hamburg führt die Polizei Kontrollen in Stichproben über die Prüfung der Fahrzeugpapiere durch. In den anderen Städten wird dies wohl ähnlich gehandhabt werden, zum Teil ist man sich aber noch nicht einig.
In der Diskussion ist immer wieder die blaue Plakette für "saubere" Dieselautos, die Kontrollen erleichtern würde. Vor allem Umweltschützer und manche Städtevertreter fordern sie. Zuständig für eine Einführung ist aber die Bundesregierung. Der Bundesverkehrsminister, Andreas Scheuer, CSU, hat eine blaue Plakette aber bereits als "fachlich begründet falsch" abgelehnt; sie bedeute "in der Folge Fahrverbote". Auch im neuen Koalitionsvertrag wird eine blaue Plakette nicht erwähnt.
Gibt es Ausnahmen bei den Fahrverboten?
Alle sind sich einig, dass es Ausnahmen geben wird, zum Teil gibt es dazu auch bereits konkrete Aussagen (siehe Tabellen oben).
Um sicherzustellen, dass das jeweilige regionale Einfahrtsverbot dem vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, ist immer zu prüfen, wem eine Ausnahme von diesem Verbot zu gewähren ist. Der jeweilige ADAC Regionalclub wird daher für jedes Dieselfahrverbot vor Ort klären, ob die Vorgaben vom Bundesverwaltungsgericht eingehalten werden.
Folglich wird es Ausnahmen für Anwohner, Schwerbehinderte oder Gewerbetreibende (gerade Handwerker sind meistens mit Dieselfahrzeugen unterwegs) geben. Diese Ausnahmen können entweder durch Zusatzzeichen oder Allgemeinverfügung gewährt werden. Auch Ausnahmen nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sind zu berücksichtigen.
Wer über diese Zwecke hinaus eine Ausnahme benötigt, der kann sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde der betroffenen Gemeinde wenden, um eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Welches Auto (Neuwagen oder Gebrauchtwagen) soll ich nun kaufen?
Wer weiterhin in Umweltzonen fahren will, in denen Dieselfahrverbote bereits umgesetzt wurden oder für die Verbote drohen, falls es erneut zu Grenzwertüberschreitungen kommt, sollte beachten, dass...
der neue Diesel-Pkw mindestens den Abgasstandard Euro 6d TEMP erfüllt
ein gebrauchter Diesel-Pkw mindestens den Abgasstandard Euro 6a – 6c erfüllt oder Euro 5 mit nachgewiesener Nachrüstung
anstelle eines Diesel-Pkw Fahrzeuge mit alternativen Antrieben in Betracht kommen können.
Erst ab der Schadstoffklasse Euro 6d TEMP bzw. Euro 6d sind die Fahrzeuge im Realbetrieb sauber. Hier ist das Risiko gering, in den nächsten Jahren in Deutschland von innerstädtischen Dieselfahrverboten betroffen zu sein. Perspektivisch könnte ab 2025 die neue Abgasnorm Euro 7 eingeführt werden, deren genaue Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen ist. Sicher ist, dass die neue Abgasnorm eine große bis kaum zu erfüllende Herausforderung für die Neuzulassung von Verbrennungsmotoren bedeuten würde.
Durch die steigende Anzahl von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, die stetigen Verbesserungen von Verbrennungsmotoren und die Maßnahmen aus den Einigungsverfahren (z.B. Erneuerung der städtischen ÖPNV-Flotte) werden Dieselfahrverbote aufgrund zu hoher NOₓ- Werte eher unwahrscheinlicher.
Technische Nachrüstungen
Welche Fahrzeuge eignen sich für Nachrüstungen?
Von den Fahrverboten sind ältere Diesel betroffen, die die Norm Euro 6 nicht erfüllen. Zunächst stehen Dieselfahrzeuge der Abgasnormen 1 bis 4 im Blickpunkt, denn die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hatten in ihrem Urteil festgelegt, dass Euro-5-Diesel frühestens ab September 2019 mit Fahrverboten belegt werden dürfen.
Gerade bei den noch häufig im Straßenverkehr zu findenden und teils relativ neuen Euro-5-Dieseln könnten Nachrüstungen greifen. Ende Dezember 2018 hat Verkehrsminister Andreas Scheuer, CSU, die technischen Vorschriften und Rahmenbedingungen für die Hardware-Nachrüstungssysteme vorgestellt. Sie sehen vor, dass ein Euro-4- oder Euro-5-Diesel nach der Umrüstung höchstens 270 mg NOₓ pro Kilometer ausstoßen darf, außerdem muss der Nachrüstbausatz bis zu einer Temperatur von –7 Grad funktionieren und mindestens fünf Jahre oder für 100.000 Kilometer durchhalten.
Kann ich heute schon nachrüsten?
Zur Zeit bietet die Firma Oberland Mangold für wenige Modelle der Marken VW, Seat und Audi das Nachrüstsystem NeoPlus an.