Gesellenprüfung teil 2 elektroniker für energie- und gebäudetechnik 2022 bayern

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Zuständigkeiten

Für die Abnahme der Gesellen-/Abschlussprüfungen errichtet die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Prüfungsausschüsse. Die Handwerkskammer hat die Kreishandwerkerschaften beziehungsweise selbständige Innungen mit der Durchführung und Organisation als „geschäftsführende Stelle“ beauftragt. Welcher Prüfungsausschuss beziehungsweise welche geschäftsführende Stelle für die Durchführung der Gesellen- und Abschlussprüfungen zuständig sind, erfahren Sie im Verzeichnis der Gesellen- bzw. Abschlussprüfungsausschüsse.

Ansprechpartnerin:

Prüfungsarten

Am Ende der Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf findet die Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung statt. Die Durchführung der Gesellenprüfung (für handwerkliche Berufe, zum Beispiel Friseur, Kfz-Mechatroniker) ist in der Handwerksordnung (HwO) gesetzlich geregelt. Bei den nicht-handwerklichen Berufen findet am Ende der Lehrzeit eine Abschlussprüfung (zum Beispiel Kaufmann für Büromanagement, Automobilkaufmann) nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetz (BBiG) statt.  

Während der Berufsausbildung wird zur Ermittlung des Ausbildungsstandes mindestens eine Zwischenprüfung durchgeführt. Die Zwischenprüfung findet überwiegend vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Die Prüfungsinhalte ergeben sich für alle Prüfungen aus den jeweiligen Ausbildungsordnungen.

Gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung

Die Gesellen-/Abschlussprüfung wird dabei in zwei zeitlich auseinanderfallende Prüfungsteile gegliedert, das heißt die Zwischenprüfung wird zum Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung aufgewertet. Aus den Ergebnissen der Teile 1 und 2, die je nach Beruf verschieden gewichtet werden, wird das Gesamtergebnis der Prüfung gebildet. Grundlage ist die jeweilige Ausbildungsordnung der entsprechenden Ausbildungsberufe.

 Ansprechpartner:

Anmeldung

Die Anmeldung beziehungsweise der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist durch den Lehrling schriftlich unter Verwendung der von der Handwerkskammer vorgegebenen Formulare vorzunehmen. Die Anmeldeformulare werden dem Lehrling über den Ausbildungsbetrieb für die jeweiligen Prüfungen von der geschäftsführenden Stelle zugesandt.

Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige prüfende Stelle, die Sie aus dem Verzeichnis der geschäftsführenden Stellen entnehmen können.

Zulassungsvoraussetzungen

Regelzulassung

Zur Gesellen-/Abschlussprüfung ist zuzulassen,

  • wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
  • wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat,
  • wessen Berufsausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Lehrling noch dessen gesetzliche Vertreter zu vertreten haben.

Sofern die Gesellen-/Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen (Gestreckte Prüfung) durchgeführt wird, ist über die Zulassung jeweils gesondert zu entscheiden.

Zum Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung ist zuzulassen,

  • wer die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene, erforderliche Ausbildungszeit zurückgelegt hat,
  • wer vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und
  • wessen Berufsausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Lehrling noch dessen gesetzliche Vertreter zu vertreten haben.

Zum Teil 2 der Gesellen-/Abschlussprüfung ist zuzulassen,

  • wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
  • wer am Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung teilgenommen hat und
  • wer vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und
  • wessen Berufsausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Lehrling noch dessen gesetzliche Vertreter zu vertreten haben.

Bei Fragen zur regulären Zulassung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige prüfende Stelle, die Sie aus dem Verzeichnis der geschäftsführenden Stellen entnehmen können.

Sonderzulassungen

Weitere Zulassungen zur Gesellen-/Abschlussprüfung sind unter anderem in folgenden besonderen Fällen möglich:

  • der Lehrling kann nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellen-/Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen (§ 37 Abs. 1 HwO). Antrag auf vorzeitige Zulassung
  • zur Gesellen-/Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll (§ 37   Abs. 2 HwO). Informationen zur Externenprüfung; Antrag auf Zulassung ohne Nachweis einer Lehre

Über die Zulassung zur Gesellen-/Umschulungsprüfung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Hält er die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 37 a HwO).

Über die Zulassung zur Abschluss-/Umschulungsprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 46 BBiG).

 Ansprechpartnerin:

Prüfungstermine

Grundsätzlich finden Gesellen-/Abschlussprüfungen zweimal im Jahr statt. Die Termine für die schriftlichen Prüfungen (Sommer, Winter und Teil 1 2022), die im Bezirk der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz abgehalten werden, werden durch die Handwerkskammer im Internet regelmäßig bekanntgegeben.

Für die praktischen Prüfungen gibt es keine einheitlichen Termine. Diese werden von der geschäftsführenden Stelle in Absprache mit dem Prüfungsausschuss festgelegt und können dort erfragt werden.

 Ansprechpartner für die Termine der schriftlichen Prüfung:

 Ansprechpartner für die Termine der praktischen Prüfung:

die für Sie zuständige geschäftsführenden Stelle

Downloads

allgemein

  • Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüsse im Kammerbezirk und überregionale Prüfungsausschüsse (113 kB)
  • Ansprechpartner im Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungswesen (41 kB)
  • Information zur Externenprüfung (24 kB)

Prüfungstermine

  • Schriftliche Prüfungstermine Winter
  • Schriftliche Prüfungstermine Sommer 
  • Schriftliche Prüfungstermeine Teil 1 (2022)
  • Zusammengefasste Prüfungsbezirke Sommer

Anträge und Formulare

  • Antrag auf Befreiung bei Umschulungsprüfung
  • Antrag auf Überstellung zu einem anderen Prüfungsausschuss (Freigabe)
  • Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wg. nicht bestandener Prüfung
  • Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wg. sonstiger Gründe
  • Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung (PDF 250 kB)
  • Antrag auf Zulassung ohne Nachweis einer Lehre (PDF 238 kB)
  • Lösungsmitteilung

FAQs

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Ansprechpartner

Referat Gesellen-, Abschluss-, Umschulungsprüfungen

Abteilung Prüfungen

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