Gibt es noch die ausgangssperre in nrw

Informationen zu aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen

Fragen und Antworten zur Maskenpflicht sowie den 3G-, 2G- und 2G-plus-Regelungen

Die Corona-Pandemie macht seit März 2020 Einschränkungen im Alltags jedes Einzelnen notwendig. Wie die Einschränkungen aussehen, richtet sich insbesondere nach der Infektionslage und der Situation in den Krankenhäusern des Landes. Was aktuell zu beachten ist, steht in der Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen.

Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Damit wurden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert.

Die gewohnten 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen, sind entfallen. Bestehen geblieben sind die Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw..

Gibt es weiterhin Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2Gplus)?

Nein, das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz sieht keine Zugangsbeschränkungen mehr vor. 

Folglich sind auch in Nordrhein-Westfalen die geltenden 3G-, 2G- und 2Gplus-Regelungen zum 3. April 2022 aufgehoben worden.   

Allerdings dürfen bestimmte Einrichtungen grundsätzlich nur noch mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Diese Vorschrift gilt zum Beispiel für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste, siehe auch unter „Gibt es eine Testpflicht?" 

Gibt es eine Maskenpflicht?

Ja, aber ab 3. April 2022 deutlich eingeschränkt:
 

  • Draußen muss keine medizinische Maske oder FFP2-Maske getragen werden.
     
  • Drinnen wird das Tragen einer Schutzmaske weiterhin empfohlen.

Eine Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht weiterhin für folgende Bereiche:  
 

  • Öffentliche Verkehrsmittel (Busse und Bahnen, Schülerbeförderung);
     
  • Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Arztpraxen, ambulante Pflegedienste, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen);
     
  • Obdachlosenunterkünfte;
     
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern.  

Gibt es eine Testpflicht?

Ja, unter anderem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste dürfen nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. 

Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – unter anderem auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften sowie Strafvollzugsanstalten. Hier kann allerdings bei vollständig immunisierten Personen auf die Tests verzichtet werden. 

Die Beschäftigten dort müssen sich im Regelfall zweimal in der Woche testen lassen.  

Nicht-immunisierte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten müssen sich täglich testen lassen.

In den Einrichtungen behandelte, betreute oder untergebrachte Personen müssen bei der Aufnahme negativ getestet sein.  

Besucherinnen und Besucher müssen ihr negatives Testergebnis jeweils vor dem Betreten vorlegen.

Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.

Gelten die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln weiterhin?

In NRW gelten derzeit noch die Einschränkungen der „Corona-Notbremse“. Wann diese Einschränkungen aufgehoben werden, hängt vom Inzidenzwert ab.

12. Mai 2021

Gibt es noch die ausgangssperre in nrw

© Land NRW

Wenn im Kreis der RKI-Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 100 wieder unterschreiten sollte, so treten die Vorgaben der Bundesnotbremse ab dem übernächsten Tag wieder außer Kraft.

Ab dann gelten die landesrechtlichen Regelungen (hier insbesondere die CoronaSchutzVerordnung und CoronaBetreuungsVerordnung) wieder unbeschränkt.

Bleibt der Kreis Borken weiterhin unter 100, so wäre am Freitag (14. Mai) der 5. Werktag unter 100 erreicht, die Bundesnotbremse würde dann ab Sonntag (16. Mai) nicht mehr gelten. Dazu würde der Kreis Borken dann entsprechend informieren.

Die "7-Tage-Inzidenz", also die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen, beträgt im Kreis Borken laut Berechnung des Kreisgesundheitsamtes aktuell (Stand: 12.05.2021) 88,9 pro 100.000 Einwohner. Der Meldewert des Robert-Koch-Institutes (RKI), der für die geltenden Regelungen maßgeblich ist, liegt bei 90,2.

Die Ausgangssperre endet daher frühestens am Sonntag.

Gibt es noch die ausgangssperre in nrw

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Die wichtigsten Corona-Regeln:

https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab dem 15.05.2021:

  • Coronaschutzverordnung ab dem 15.05.2021 (Lesefassung mit Markierungen)