Entsprechend der zweiten Verordnung zur Änderung der Siebzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 24.05.2022 gelten für Musikschulen folgende Regelungen: Show Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Entsprechend der Verordnung zur Änderung der Siebzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 26.04.2022 gelten für Musikschulen folgende Regelungen: Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Entsprechend der Siebzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 31.03.2022 gilt für Musikschulen folgende Regelungen: Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Entsprechend der Verordnung zur Änderung der Sechzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 19.03.2022 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Allgemeine Hygieneregeln und Abstandsregelungen
Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Informationen
Sonderregelungen bei Unterricht von Gruppen mit mehr als 10 Personen
Ausnahme für Prüfungen
Veranstaltungen Generelle Regelungen für alle Veranstaltungen
Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen
Zugangsvoraussetzung bei Veranstaltungen
Veranstaltungen mit dem freiwilligen 2-G-Plus-Zugangsmodell
Sprachliche Gleichstellung
Entsprechend der Sechzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 01.03.2022 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Allgemeine Hygieneregeln und Abstandsregelungen
Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Informationen
Sonderregelungen bei Unterricht von Gruppen mit mehr als 10 Personen
Ausnahme für Prüfungen
Veranstaltungen Generelle Regelungen für alle Veranstaltungen
Veranstaltung mit max. 50 Personen in geschlossenen Räumen und max. 200 im Freien
Veranstaltungen über 50 Personen in geschlossenen Räumen
Sonderregelung für Chöre
Veranstaltungen mit dem freiwilligen 2-G-Plus-Zugangsmodell
Sprachliche Gleichstellung
Entsprechend der Sechsten Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 17.02.2022 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Allgemeine Hygieneregeln und Abstandsregelungen
Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Informationen
Sonderregelungen bei Unterricht von Gruppen mit mehr als 10 Personen
Ausnahme für Prüfungen
Veranstaltungen Generelle Regelungen für alle Veranstaltungen
Veranstaltung mit max. 50 Personen in geschlossenen Räumen und max. 200 im Freien
Veranstaltungen über 50 Personen in geschlossenen Räumen
Sonderregelung für Chöre
Veranstaltungen mit dem freiwilligen 2-G-Plus-Zugangsmodell
Sprachliche Gleichstellung
Entsprechend der Fünften Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 27.01.2022 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Allgemeine Hygieneregeln und Abstandsregelungen
Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Informationen
Sonderregelungen bei Unterricht von Gruppen mit mehr als 10 Personen
Ausnahme für Prüfungen
Veranstaltungen Generelle Regelungen für alle Veranstaltungen
Veranstaltung mit max. 50 Personen in geschlossenen Räumen und max. 200 im Freien
Veranstaltungen über 50 Personen in geschlossenen Räumen
Sonderregelung für Chöre
Veranstaltungen mit dem freiwilligen 2-G-Plus-Zugangsmodell
Sprachliche Gleichstellung
Entsprechend der Vierten Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 17.01.2022 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Allgemeine Hygieneregeln und Abstandsregelungen
Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Informationen
Sonderregelungen bei Unterricht von Gruppen mit mehr als 10 Personen
Ausnahme für Prüfungen
Veranstaltungen Generelle Regelungen für alle Veranstaltungen
Veranstaltung mit max. 50 Personen in geschlossenen Räumen und max. 200 im Freien
Veranstaltungen über 50 Personen in geschlossenen Räumen
Sonderregelung für Chöre
Veranstaltungen mit dem freiwilligen 2-G-Plus-Zugangsmodell
Sprachliche Gleichstellung
Entsprechend der Dritten Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 20.12.2021 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Allgemeine Hygieneregeln und Abstandsregelungen
Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Informationen
Sonderregelungen bei Unterricht von Gruppen mit mehr als 10 Personen
Ausnahme für Prüfungen
Veranstaltungen Generelle Regelungen für alle Veranstaltungen
Veranstaltung mit max. 50 Personen in geschlossenen Räumen und max. 200 im Freien
Veranstaltungen über 50 Personen in geschlossenen Räumen
Sonderregelung für Chöre
Veranstaltungen mit dem freiwilligen 2-G-Plus-Zugangsmodell
Sprachliche Gleichstellung
Entsprechend der Zweiten Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 04.12.2021 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Allgemeine Hygieneregeln und Abstandsregelungen
Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Informationen
Sonderregelungen bei Unterricht von Gruppen mit mehr als 10 Personen
Ausnahme für Prüfungen
Veranstaltungen Generelle Regelungen für alle Veranstaltungen
Veranstaltung mit max. 50 Personen in geschlossenen Räumen und max. 200 im Freien
Veranstaltungen über 50 Personen in geschlossenen Räumen
Sonderregelung für Chöre
Veranstaltungen mit dem freiwilligen 2-G-Plus-Zugangsmodell
Sprachliche Gleichstellung
Entsprechend der Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 24.11.2021 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Sonderregelungen bei Unterricht von Gruppen mit mehr als 10 Personen
Ausnahme für Prüfungen
Allgemeine Hygieneregeln und Abstandsregelungen
Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Informationen
Veranstaltungen
Sonderregelungen für Geimpfte, Genesene und unter-18-Jährige
Sprachliche Gleichstellung
Entsprechend der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 23.11.2021 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Sonderregelungen bei Unterricht von Gruppen mit mehr als 10 Personen
Ausnahme für Prüfungen
Allgemeine Hygieneregeln und Abstandsregelungen
Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Informationen
Veranstaltungen
Sonderregelungen für Geimpfte, Genesene und unter-18-Jährige
Sprachliche Gleichstellung
Entsprechend der Siebten Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 09.11.2021 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Sonderregelungen bei Unterricht von Gruppen mit mehr als 10 Personen
Ausnahme für Prüfungen
Testpflicht
Allgemeine Hygieneregeln und Abstandsregelungen
Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Informationen
Veranstaltungen
Sprachliche Gleichstellung
Entsprechend der Fünften Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 13.09.2021 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Sonderregelungen bei Unterricht von Gruppen mit mehr als 10 Personen
Ausnahme für Prüfungen
Keine Testpflicht bei 7-Tages-Inzidenz unter 35
Allgemeine Hygieneregeln und Abstandsregelungen
Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Informationen
Veranstaltungen
Sonderregelungen für Geimpfte, Genesene und unter-18-Jährige
Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Entsprechend der Vierten Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 20.08.2021 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Sonderregelungen bei Unterricht von Gruppen mit mehr als 10 Personen
Ausnahme für Prüfungen
Keine Testpflicht bei 7-Tages-Inzidenz unter 35
Allgemeine Hygieneregeln und Abstandsregelungen
Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Informationen
Veranstaltungen
Sprachliche Gleichstellung
Entsprechend der Zweiten Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12.07.2021 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen:. Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Sonderregelungen bei Unterricht von Gruppen mit mehr als 10 Personen
Ausnahme für Prüfungen
Keine Testpflicht bei 7-Tages-Inzidenz unter 35
Allgemeine Hygieneregeln und Abstandsregelungen
Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Informationen
Veranstaltungen
Sprachliche Gleichstellung
Entsprechend der vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 16.06.2021 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Sonderregelungen bei Unterricht von Gruppen mit mehr als 10 Personen
Ausnahme für Prüfungen
Keine Testpflicht bei 7-Tages-Inzidenz unter 35
Allgemeine Hygienevorschriften und Abstandsregelungen
Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Informationen
Veranstaltungen
Sprachliche Gleichstellung
Entsprechend der Verordnung zur Änderung der dreizehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Eingeschränkter Regelbetrieb der Musikschulen möglich
Öffnung der Musikschulen ohne Vorgabe der Gruppengröße bei Inzidenz unter 35
Allgemeine Hygienevorschriften
Abstandsreglungen und Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Warteschlangen
Informationen
Zuwiderhandlungen
Veranstaltungen
Sprachliche Gleichstellung
Entsprechend der dreizehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Eingeschränkter Regelbetrieb möglich
Allgemeine Hygienevorschriften
Abstandsreglungen und Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Warteschlangen
Informationen
Zuwiderhandlungen
Veranstaltungen
Sprachliche Gleichstellung
Entsprechend der Verordnung zur Änderung der Elften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Regelungen für die Musikschulen
Eingeschränkter Regelbetrieb möglich
Allgemeine Hygienevorschriften
Abstandsreglungen und Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Warteschlangen
Informationen
Zuwiderhandlungen
Entsprechend der 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 25.03.2021 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung Generelle Regelungen für die Musikschulen Eingeschränkter Regelbetrieb möglich Allgemeine Hygienevorschriften Abstandsreglungen und Mund-Nasen-Bedeckung Hygienekonzept Warteschlangen Informationen Zuwiderhandlungen Entsprechend der fünften Verordnung zur Änderung der neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 25.02.2021 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Redaktionelles
Vorbemerkung
Generelle Musikschulschließung und Ausnahmeregelung für Prüfungen
Allgemeine Hygienevorschriften
Abstandsreglungen und Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Warteschlangen
Informationen
Zuwiderhandlungen
Entsprechend der dritten Verordnung zur Änderung der neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 22.01.2021 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Musikschulschließung und Ausnahmeregelung für Prüfungen
Allgemeine Hygienevorschriften
Abstandsreglungen und Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Warteschlangen
Informationen
Zuwiderhandlungen
Entsprechend der zweiten Verordnung zur Änderung der neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 08.01.2021 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung
Generelle Musikschulschließung und Ausnahmeregelung für Prüfungen
Allgemeine Hygienevorschriften
Abstandsreglungen und Mund-Nasen-Bedeckung
Hygienekonzept
Warteschlangen
Informationen
Zuwiderhandlungen
Entsprechend der neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 15.12.2020 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung Generelle Musikschulschließung und Ausnahmeregelung für Prüfungen Allgemeine Hygienevorschriften Abstandsreglungen und
Mund-Nasen-Bedeckung Hygienekonzept Warteschlangen Informationen Zuwiderhandlungen Entsprechend der Dritten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung Besondere Änderungen zur Achten Eindämmungsverordnung Allgemeine Hygienevorschriften Abstandsreglungen Mund-Nasen-Bedeckung Warteschlangen Hygienekonzept Informationen Zuwiderhandlungen Entsprechend der Zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30.10.2020 gelten für die Musikschulen folgende Regelungen: Vorbemerkung Besondere Änderungen zur Achten Eindämmungsverordnung Allgemeine Hygienevorschriften Abstandsreglungen Mund-Nasen-Bedeckung Warteschlangen Hygienekonzept Informationen Zuwiderhandlungen 7. SARS-CoV-2-EindämmungsverordnungEntsprechend der siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Juni 2020 können Musikschulen in Sachsen-Anhalt ab dem 2. Juli 2020 ihr gesamtes Unterrichtsangebot für den Publikumsverkehr öffnen. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen: Grundsätzliches
Abstandsreglungen
Warteschlangen
Anwesenheitslisten
Veranstaltungen
Hygienekonzept
Informationen
Zuwiderhandlungen
6. SARS-CoV-2-EindämmungsverordnungGemäß § 4 Abs. 2 Nr. 16 ist es ab dem 28.05.2020 möglich, Musikschulen mit Ausnahme des Gesangsunterrichts für den Publikumsverkehr zu öffnen. Das heißt, dass unseren Empfehlungen entsprochen worden ist und nun auch der Unterricht mit Blasinstrumenten wieder durchgeführt werden kann. Als Voraussetzung werden die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Zugangsbeschränkungen nach § 2 Abs. 1 angeführt. Das bedeutet konkret:
Eine ausdrückliche Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung, wie etwa für Ladengeschäfte oder im öffentlichen Personennahverkehr, besteht auch mit dieser Verordnung für Musikschulen nicht. Da aufgrund der 6. Corona-Verordnung die Musikschulen nun auch wieder öffentlich zugänglich sind, können unter den oben genannten Maßgaben (bis auf Gesang und damit auch Chor) auch die Orchester- und Ensemblearbeit sowie öffentliche Prüfungen und Konzerte durchgeführt werden. 5. SARS-CoV-2-EindämmungsverordnungSeit dem 2. Mai 2020 gilt die 5. SARS-CoV-Eindämmungsverordnung. Folgendes ist hier geregelt:
Dieses bedeutet, dass mit dieser Verordnung für Musikschulen weder eine Mund-Nasen-Bedeckung noch eine Zugangsbeschränkung oder Einlasskontrolle vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sind auch die allgemeinen Hygieneregeln nach § 2 zu beachten, die zusätzlich Folgendes regeln:
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