In welchem Bundesland sind die meisten Krankenhäuser?

Die Krankenhausplanung der Bundesländer

In Deutschland sind die Bundesländer verantwortlich für eine ausreichende stationäre Versorgung. In den Krankenhausgesetzen der Länder werden die Krankenhausplanung, die Zulassungsbedingungen für Kliniken sowie die stationären Kapazitäten genauer geregelt. Regelmäßig ermitteln die Länder daher ihren Betten- beziehungsweise Versorgungsbedarf, unter anderem anhand der aktuellen Verweildauer, der aktuellen Einwohnerzahl sowie des Auslastungsgrades und der Verteilung der Kliniken im Land auf Basis von Prognosen.

Außerdem müssen sich die Länder bei der Krankenhausplanung an sogenannten planungsrelevanten Qualitätsindikatoren orientieren. So sieht es die Krankenhausstrukturreform vor, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Damit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) den Auftrag erhalten, Qualitätsindikatoren zu entwickeln, die sich als Grundlage für Krankenhausplanungen der Länder eignen. Mit diesen Indikatoren sollen die Länder besser beurteilen können, ob ein Krankenhaus in einem Leistungsbereich eine gute, durchschnittliche oder unzureichende Qualität - im Vergleich mit anderen Kliniken - aufweist. Auf dieser Grundlage können die Länder entscheiden, ob eine Fachabteilung oder gar ein ganzes Krankenhaus im Krankenhausplan verbleibt. Die Anwendung der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren ist für die Länder verpflichtend. Orientieren sie sich bei der Krankenhausplanung nicht daran, müssen sie das öffentlich begründen.

Durch die Aufnahme einer Klinik in den Krankenhausplan eines Bundeslandes sind diese sogenannten Plankrankenhäuser zur Klinikversorgung zugelassen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nicht. Die Aufnahme in den Krankenhausplan erfolgt mittels eines Feststellungsbescheides, da die Krankenhauspläne keine verbindliche Rechtswirkung entfalten. Die Krankenkassen sind zur Erstattung der Behandlungskosten von zugelassenen Krankenhäusern verpflichtet. Dazu gehören neben den Plankrankenhäusern auch Hochschulkliniken und Kliniken mit einem Versorgungsvertrag. Für die Länder hat die Aufnahme einer Klinik in den Krankenhausplan auch finanzielle Folgen: Nach dem Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung sind sie verpflichtet, die Investitionskosten der Krankenhäuser zu tragen.

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In den Krankenhausplänen der Bundesländer wird unter anderem der Leistungsumfang jeder Klinik in verschiedenen Versorgungsstufen festgeschrieben. Plankrankenhäuser unterscheiden sich somit nach der Intensität der Patientenversorgung. In den meisten Bundesländern unterscheidet man zwischen Einrichtungen der Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung. Auch die Bettenkapazität und die Anzahl der Fachabteilungen werden in den meisten Plänen vorgeschrieben.

Vielfach wird zwischenzeitlich dazu übergegangen, nicht mehr eine konkrete Bettenplanung für jedes einzelne Haus vorzuschreiben, sondern allgemeine Rahmenvorgaben der Krankenhausplanung auf der Grundlage von Planungsgrundsätzen und Versorgungskonzepten vorzugeben. Darüber hinaus gibt es bereits erste Bundesländer, die neben den oben beschriebenen traditionellen Planungskriterien auch andere Parameter wie die Qualität der Versorgung zumindest in Ansätzen berücksichtigen. Sollte eine Klinik aufgrund ihrer geografischen Lage für die Versorgung der Patienten in mehreren Bundesländern zuständig sein, müssen die Länder sich in der Planung abstimmen.

Die Krankenkassen haben das Recht, beim jeweiligen Land den Ausschluss eines Hauses aus dem Krankenhausplan zu beantragen. Eine Kündigung steht aber unter dem Genehmigungsvorbehalt des jeweiligen Landes. In Streitfällen könnten sich Länder, Krankenkassenverbände und Krankenhausträger beispielsweise auf einen Kapazitätsabbau in einzelnen Häusern oder auf die Zusammenlegung von Abteilungen oder ganzer Kliniken einigen.

Nähere Informationen über die jeweiligen zweiseitigen Versorgungsverträge der einzelnen Bundesländer.


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Aktuelle Bettenbelegung durch bestätigte COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Deutschlands Krankenhäusern

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft informiert über den Stand der aktuellen Bettenbelegung bestätigter, stationärer COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Deutschlands Krankenhäusern. Die Aktualisierung erfolgt werktäglich gegen 14 Uhr. Dabei handelt es sich um die Daten des Vortages, da ein Teil der länderspezifischen Datenquellen die Belegungsdaten erst mit einem Tag Verzug veröffentlicht. Da das Infektionsgeschehen sehr dynamisch verläuft, können die Daten von anderen Veröffentlichungen abweichen.

Diese Übersicht wird fortlaufend weiterentwickelt und ergänzt.

Für eine automatisierte Datenabfrage steht Ihnen unter dem statischen Link //www.dkgev.de/belegungsmonitoring/csv-gesamt ein direkter Zugriff auf eine csv-Datei mit den aktuellen Belegungszahlen - unterteilt nach Bundesländern sowie Normal- und Intensivstation - zur Verfügung.

Seit dem 01. Juni 2022 werden die Belegungszahlen in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr erhoben und fließen somit nicht mehr in die bundesweiten Ergebnisse ein.

Datenstand: 28.10.2022 (Hamburg: 24.10.2022, Sachsen: 25.10.2022, Saarland: 27.10.2022) - aktualisiert: 31.10.2022, 14:39 Uhr

Zusammenfassende Bewertung der aktuellen Daten

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Es zeigt sich weiterhin ein Trend sinkender Belegungszahlen. Im Vergleich zur Vorwoche sind die Belegungszahlen von Corona-positiv getesteten Patientinnen und Patienten auf Normalstation um 14,2 % gesunken. Auf den Intensivstationen ist ein Rückgang von 6,3 % im Vergleich zur Vorwoche zu verzeichnen. Bitte beachten Sie die verschiedenen Datenstände aus den Bundesländern aufgrund der gesetzlichen Feiertage.

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Gesamtbericht der Belegungszahlen - nach Bundesländern differenziert

Excel-Datei mit den aktuellen Belegungszahlen im Zeitverlauf (ab 01.02.2022)

csv-Datei mit aktuellen Belegungszahlen - nach Bundesländern und Normal-/Intensivstation differenziert

Quellen

Belegungszahlen Intensivbetten: www.intensivregister.de

Baden-Württemberg: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Baden-Württemberg
Bayern: Coronavirus: Übersichtskarte der Fälle in Bayern
Berlin: COVID-19 Berlin (lageso.de)
Brandenburg: Pressemitteilungen | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (brandenburg.de)
Bremen: IVENA Modul „Sonderlage Covid-19“
Hamburg: Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Hessen: www.ivena-hessen.de 
Niedersachsen: Krankenhäuser nach § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) | Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Nordrhein-Westfalen: NRW-Dashboard zur Corona-Pandemie
Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, Rheinland-Pfalz
Saarland: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien, Saarland
Sachsen: Infektionsfälle in Sachsen - sachsen.de 
Sachsen-Anhalt: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein: COVID-19 — Institut für Infektionsmedizin (uni-kiel.de)
Thüringen: Landeskrankenhausgesellschaft

   Bei fachlichen Rückfragen zur Datenlage stehen wir Ihnen gerne unter v-statistik@dkgev.de zur Verfügung.

Presseanfragen richten Sie bitte an die Pressestelle der DKG unter pressestelle@dkgev.de. 

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Wie viele Krankenhäuser gibt es in Bayern?

Krankenhausversorgung in Bayern Mehr als 400 Krankenhäuser – davon sechs Universitätskliniken – gewährleisten in Bayern die akutstationäre Versorgung von gesetzlich Versicherten. Diese Krankenhäuser verfügen über mehr als 73.000 Betten sowie rund 4.000 teilstationäre, d.h. tagesklinische Plätze.

Wie viele Krankenhäuser gibt es in NRW?

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Wie viele Krankenhäuser gibt es in ganz Deutschland?

Im Jahr 2018 standen in den 1925 deutschen Krankenhäusern insgesamt 498 352 Betten für die Behandlung von 19,4 Millionen Patientinnen und Patienten zur Verfügung. Das waren 1 170 Krankenhausbetten mehr als 2017.

Wie viele Krankenhäuser gibt es in Hessen?

Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) 170 Krankenhäuser in Hessen. Diese stellen zusammen rd. 36.000 Krankenhausbetten und beschäftigen insgesamt über 75.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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