Jobcenter minijob anrechnung

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Erstellt: 07.05.2021, 11:02 Uhr

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Wer sich zum Arbeitslosengeld etwas dazuverdienen will, muss sich in Acht nehmen: Minijobbern drohen Abzüge, wenn sie einen bestimmten Freibetrag überschreiten.

Rund 7,3 Millionen Deutsche gingen 2020 in einem Minijob* nach. Die sogenannten 450-Euro-Jobs sind nicht nur bei Studenten oder Rentnern beliebt: Auch Arbeitslose und Hartz-4-Empfänger wollen sich mit einem Minijob Geld dazuverdienen und ihr oft schmales Arbeitslosengeld damit aufstocken. Doch was viele nicht wissen: Nebeneinkünfte werden auf das Arbeitslosengeld 1 und 2 (Hartz 4) angerechnet. Wer „zu viel“ verdient, verschenkt möglicherweise viel Geld!

Minijob mit Arbeitslosengeld 1: Maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten

So viel vorne weg: Grundsätzlich dürfen sich Bezieher von Arbeitslosengeld 1 mit einem Minijob etwas dazuverdienen, und zwar bis zu einem Freibetrag von 165 Euro. Wer mehr verdient, dem wird der Verdienst mit den Bezügen vom Arbeitsamt verrechnet. Noch härter wird es, wenn Sie versehentlich mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Wer diese wöchentliche Arbeitszeit überschreitet, gilt nicht mehr als arbeitslos – und verliert somit seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Lesen Sie auch: Schon gewusst? Diese Nebenjobs bringen Ihnen richtig viel Geld.

Jobcenter minijob anrechnung

Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2 (Harzt 4) müssen penibel darauf achten, mit ihrem Minijob nicht zu viel dazu zu verdienen – sonst drohen Abzüge. © Daniel Karmann/dpa

Hartz-4-Empfänger mit Minijob: Freibetrag von 100 Euro beachten

Für Hartz-4-Empfänger (Arbeitslosengeld 2) gilt ein Freibetrag von 100 Euro, den sie sich mit einem Minijob anrechnungsfrei dazuverdienen dürfen. Von jedem weiteren dazuverdienten Euro winken Abzüge von 20 Prozent. Wer mit seinem Nebenjob monatlich genau 450 Euro verdient, dem bleiben nach allen Abzügen noch 170 Euro übrig.

Auch interessant: Minijobber: So viel Geld kann ein 450-Euro-Job für Ihre Rente bringen.

Was gilt als Minijob?

Die sogenannten 450-Euro-Jobs zählen als geringfügige Beschäftigung, bei der Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung (wie Arbeitslosen- oder Krankenversicherung) abführen müssen.

Minijobber dürfen regelmäßig höchstens 450 Euro pro Monat verdienen. Alternativ dazu zählen auch kurzfristige Beschäftigungen als Minijob, die nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt werden. In beiden Fällen darf die jährliche Verdienstgrenze von 5.400 Euro im Jahr nicht überschritten werden, damit keine Abgaben anfallen. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Mehr zum Thema: Minijob/450-Euro-Job: Wie hoch ist der Stundenlohn?

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Quelle: Arbeitsagentur.de, financescout.de

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Hartz-4-Bezug und Minijob ausüben: Welche Einkünfte werden angerechnet?

Das Wichtigste zum Minijob bei Hartz-4-Bezug zusammen­gefasst:

Was ist ein Minijob?

Bei einem Minijob darf der monatliche Verdienst nicht über einer Grenze von 450 Euro liegen. Daher wird ein solches Beschäftigungsverhältnis auch als 450-Euro-Job bezeichnet.

Wird der MInijob auf den Hartz-4-Satz angerechnet?

Beziehen Sie ALG 2, wird ein Minijob auf den Regelsatz angerechnet. Bei Hartz IV werden vom Minijob 100 Euro als Grundfreibetrag nicht berücksichtigt. Zusätzlich sind von der restlichen Summe 20 % anrechnungsfrei.

Welche Einkünfte werden neben dem Minijob außerdem angerechnet?

Neben dem Minijob werden auch andere Einkünfte als Einkommen auf das Arbeitslosengeld (ALG) 2 angerechnet. Dazu zählen mitunter Kindergeld, Betreuungsgeld oder Krankengeld.

Hartz-4-Empfänger können sich mit einem Minijob etwas zum Regelsatz dazuverdienen. Aber wann genau liegt ein Minijob vor? Wie wird eine geringfügige Beschäftigung auf Hartz 4 angerechnet? Mehr lesen Sie im folgenden Ratgeber.

  • Das Wichtigste zum Minijob bei Hartz-4-Bezug zusammen­gefasst:
  • Hartz 4 und 450-Euro-Job: Was zählt dazu?
  • Wie wird das Einkommen aus einem Minijob auf Hartz 4 angerechnet?

Hartz 4 und 450-Euro-Job: Was zählt dazu?

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Sind das Arbeitslosengeld 2 und ein 450-Euro-Job miteinander vereinbar?

Obwohl Sie Arbeitslosengeld 2 erhalten, können Hartz-4-Empfänger nebenbei arbeiten gehen. Damit sie den Anspruch auf Hartz 4 nicht komplett verlieren, kann sich eine geringfügige Beschäftigung durchaus anbieten. Hartz 4 und ein Minijob sind also miteinander vereinbar. Aber was ist ein Minijob eigentlich?

Es handelt sich um einen Minijob, wenn das Beschäftigungsverhältnis nur geringfügig ist, sodass das Arbeitsentgelt die Grenze von 450 Euro nicht übersteigt. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der Arbeitstage ist dabei nicht von Bedeutung. Übt eine Person mehrere Minijobs aus, ist keine der Beschäftigungen mehr geringfügig und wird daraufhin versicherungspflichtig.

Grundsätzlich sind Sie bei Hartz 4 und einem Minijob zwar unfallversichert, aber nicht pflegeversicherungspflichtig. Zudem sind Sie beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung untergebracht. Minijobs müssen vom Arbeitgeber zudem bei der Sozialversicherung gemeldet werden. Übrigens: In der Regel können Sie einen Minijob während einer Umschulung weiterhin ausüben.

Laut Arbeitsrecht gelten für Minijobber die gleichen Regelungen wie für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte. Gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz haben Sie auch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn Sie einen 450-Euro-Job ausüben und Hartz 4 beziehen.

Wie wird das Einkommen aus einem Minijob auf Hartz 4 angerechnet?

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Wie rechnet das Arbeitsamt einen Minijob auf den Regelsatz an?

Sind Sie arbeitslos und ein 450-Euro-Job dient zusätzlich zum Arbeitslosengeld 2 Ihrer Deckung des Lebensbedarfs, wird dieses Einkommen aufs ALG 2 angerechnet. Der Minijob wird vom Jobcenter als reguläre Beschäftigung angesehen und dementsprechend auch bei der Berechnung des Regelsatzes berücksichtigt.

Üben Sie bei Hartz-4-Bezug einen Minijob aus, sind von diesem Einkommen 100 Euro anrechnungsfrei. In diesem sogenannten Grundfreibetrag ist die Werbungskostenpauschale enthalten. Zudem sind Ausgaben wie Bewerbungsunterlagen, Fachliteratur, Bürobedarf, Werkzeuge sowie Arbeitskleidung darin berücksichtigt. Private Versicherungspolicen und Beiträge für die Riester-Rente werden mit 30 Euro anerkannt.

Bei einem Minijob und Hartz-4-Bezug liegt das Einkommen allerdings nur selten bei 100 Euro. Die restlichen 350 Euro werden beim 450-Euro-Job auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Bei Einkünften zwischen 100 und 1000 Euro sind dies 80 % des Regelsatzes. Das bedeutet, dass Ihnen 280 Euro vom Jobcenter durch den Minijob angerechnet werden.

So stehen Ihnen bei Hartz 4 und einem Minijob insgesamt 170 Euro anrechnungsfrei zur Verfügung. Aber nicht nur der Minijob wird bei Hartz-4-Bezug als Einkommen angerechnet. Auch Kindergeld, Mieteinnahmen, Elterngeld, Krankengeld sowie Betreuungsgeld werden u. a. berücksichtigt.

Bildnachweise: fotolia.com/Coloures-pic, fotolia.com/Michael Schütze

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