Kann ich online ein Bahnticket für jemand anderen buchen?

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Mit der NAH.SH-App können Sie schnell und bequem Ihre Fahrkarte für die nächste Fahrt mit Bahn und Bus buchen. Folgende Fahrkarten sind als Handy-Ticket erhältlich:

  • Einzelkarten,
  • Tageskarten,
  • Kleingruppenkarten,
  • Fahrradtageskarten und
  • Kurzstreckenkarten.

Buchen Sie Ihr Handy-Ticket mit der kostenfreien NAH.SH-App für Android (ab Version 6.0) und iOS (ab Version 12.0) ab 90 Tagen im Voraus bis direkt vor der Abfahrt. Bitte beachten Sie, dass Einzelkarten für kurze Strecken (unter Preisstufe 4) für eine Dauer von 2 Stunden ab Abfahrtszeit der gewählten Verbindung gelten; Kurzstreckenkarten gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Achten Sie auf den Geltungszeitraum, nachdem Sie die Fahrkarte in den Warenkorb gelegt haben.

Nicht vergessen: Einstieg nur mit gültiger Fahrkarte – erwerben Sie Ihr Handy-Ticket immer vor Fahrtantritt. Wir wünschen gute Fahrt!

 zum Download: NAH.SH-App für Android
 zum Download: NAH.SH-App für iOS

Was die NAH.SH-App alles kann und wie man sie verwendet - da können folgenden Filme Hilfestellung leisten:

  • Wie funktioniert die App?
  • Wie registriere ich mich in der App?
  • Wie komme ich mit der NAH.SH-App von A nach B?
  • Die NAH.SH-App im Praxistest: der Joballtag

Konditionen im Überblick

Handy-Tickets sind nicht übertragbar und gelten nur für die bei der Buchung angegebene Person (ggf. mit Mitfahrer*innen) – in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Bezahlen Sie Ihr Handy-Ticket bequem und ohne Registrierung per Apple Pay oder Google Pay. Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Zahlarten Lastschriftverfahren, Kreditkarte (Visa, MasterCard) oder PayPal® zur Verfügung. Dank Quick-Check-Out können Sie die Zahlung mit nur einem Klick abschließen, wenn Sie Ihre Daten hinterlegt haben.

Um Ihr Handy-Ticket zu nutzen, zeigen Sie es bei der Fahrkartenkontrolle in der NAH.SH-App vor – Sie finden es unter dem Menüpunkt "Tickets".

Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Handy-Tickets sind nicht möglich. Bei Fahrten mit den Nahverkehrszügen können Sie im Falle von Verspätung, Ausfall oder Anschlussversäumnis ggf. eine Entschädigung nach den Bedingungen der NAH.SH-Garantie bzw. der gesetzlichen Fahrgastrechte erhalten.

Bei Fragen zum Handy-Ticket wenden Sie sich bitte an:
NAH.SH-Kundendialog

Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung:
www.ec.europa.eu/consumers/odr

Quick-Check-Out wurde gefördert durch:

Downloads

  • Tarifbestimmungen Handy-Ticket
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fahrkarten-Onlineshop
  • Datenschutzbestimmungen für den Fahrkarten-Onlineshop

PDF ist nicht barrierefrei. Sie finden alle wesentlichen Inhalte barrierefrei auf dieser Internetseite.

Fragen und Antworten zum Handy-Ticket

  • Welche Fahrkarten kann ich mit der NAH.SH-App buchen?

    Mit der NAH.SH-App für Android (ab Version 6.0) oder iOS (ab Version 10.0) können Personen ab 18 Jahren folgende Fahrkarten als Handy-Ticket für sich oder für andere Personen buchen:

    • Einzelkarten,
    • Tageskarten,
    • Kleingruppenkarten,
    • Fahrradtageskarten und
    • Kurzstreckenkarten. 

    Die günstigen Kurzstreckenkarten gibt es für eine kurze Fahrt mit dem Bus in den Bedienungsgebieten der Stadtverkehre von Kiel, Lübeck und Neumünster. Im Kreis Nordfriesland sind Kurzstreckenkarten bei Fahrten über eine Zahlgrenze erhältlich. Die NAH.SH-App zeigt Ihnen die Kurzstreckenkarte automatisch an, wenn sie für Ihre gewünschte Fahrt verfügbar ist. Bitte beachten Sie, dass Kurzstreckenkarten nur zum sofortigen Fahrtantritt ausgegeben werden und nicht im Vorverkauf erworben werden können.

    Nicht vergessen: Einstieg nur mit gültiger Fahrkarte - laden Sie Ihr Handy-Ticket immer vor Fahrtantritt in die NAH.SH-App.

  • Kann ich auch Netzkarten buchen?

    Ja, Netzkarten sind über den Menüpunkt "Tickets" buchbar.

    Mit einer Netzkarte können Sie kreuz und quer durch ganz Schleswig-Holstein und Hamburg fahren und dabei alle Nahverkehrszüge (RE, RB, NBE, AKN, neg, Arriva), Regional- und Stadtbusse im Geltungsbereich des SH-Tarifs nutzen. Automatisch inklusive: Die Verkehrsmittel des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) im Tarifbereich Hamburg AB (Ringe A und B): U-, S-, A- und R-Bahnen, Busse und Hafenfähren. Wählen Sie beim Kauf, ob Ihre Netzkarte auch im Busverkehr auf der Sylt gültig sein soll und entscheiden Sie sich für eine Netzkarte mit Sylt-Bus oder ohne Sylt-Bus.

  • Was muss ich bei Handy-Tickets beachten?

    Handy-Tickets sind persönliche Fahrkarten und nicht übertragbar. Bei der Buchung geben Sie Vor- und Zunamen der Person an, für die das Handy-Ticket gelten soll. Bei der Fahrkartenkontrolle weisen Sie als Inhaber*in des Handy-Tickets Ihre Identität mit einem Lichtbildausweis nach. Diese Ausweise sind möglich:

    • EU-Personalausweis oder Personalausweis aus Norwegen bzw. der Schweiz,
    • deutscher oder internationaler Reisepass,
    • BahnCard,
    • SH-Card,
    • elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), der von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde,
    • Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA), die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde.

    Kinder können sich auch mit einem Kinderausweis ausweisen.

    Bitte beachten Sie, dass BahnCard und SH-Card nur gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis gelten. Eine vorläufige BahnCard oder SH-Card können nicht als Identitätsnachweis genutzt werden.

  • Was gilt bei Buchung einer Kleingruppenkarte?

    Bei der Bestellung einer Kleingruppenkarte werden Sie auch nach den Vor- und Zunamen der Mitfahrer*innen gefragt. Daher entscheiden Sie bereits bei der Buchung für wie viele Personen die Kleingruppenkarte gelten soll und wer mitfährt.

    Bitte beachten Sie:

    • Die Kleingruppenkarte gilt für bis zu fünf Personen. Kinder zählen als eine Person.
    • Bis zu drei Kinder unter 6 Jahren sind bei der Ermittlung der Gruppengröße nicht mitzuzählen, da sie im SH-Tarif kostenlos mitfahren.
    • Nach dem Kauf sind eine Erweiterung der Gruppe oder eine Änderung der Mitfahrer*innen ausgeschlossen. Buchen Sie also am besten erst, wenn Sie sicher sind, wer mitkommt.
    • Auch die Mitfahrer*innen müssen sich bei einer Fahrkartenkontrolle mit einem Lichtbildausweis ausweisen können.

    Übrigens: Ein späterer Zustieg oder ein früherer Ausstieg von Mitfahrer*innen sind selbstverständlich zulässig, solange die Inhaberin/ der Inhaber des Handy-Tickets bei der Fahrt anwesend ist.

  • Kann ich ein Handy-Ticket für eine andere Person buchen?

    Ja, deaktivieren Sie dazu bei der Buchung die Auswahl "Ticket ist für mich" und geben Sie Vor- und Zunamen der Person an, für die das Handy-Ticket gelten soll, z.B. Ihr Kind oder ein Gast.

  • Ist die Buchung eines Handy-Tickets für Hunde möglich?

    Ja. Für die Mitnahme eines Hundes ist eine Einzelkarte Kind für die Strecke vom Start- zum Zielort erforderlich. Bei der Buchung geben Sie bitte Vor- und Zunamen der Person an, die den Hund mitnimmt.

    Tipp: Ausschließlich im Bahnverkehr können Hunde, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen untergebracht sind, unentgeltlich mitgenommen werden. Als geschlossene Behältnisse gelten Tierbox, Käfig oder eine spezielle Tragetasche für Tiertransport.

  • Kann ich eine Fahrradkarte als Handy-Ticket buchen?

    Ja, mit der NAH.SH-App können Sie auch Handy-Tickets für die Mitnahme Ihres Fahrrads buchen. Bei Bestellung der Fahrradtageskarte geben Sie bitte bei der Personalisierung den Vor- und Nachnamen der Person an, die das Fahrrad mitnimmt.

  • Warum können einige Fahrkarten nicht gebucht werden?

    Als Handy-Ticket sind derzeit Einzelkarten, Tages- und Kleingruppenkarten, Fahrradtageskarten und Kurzstreckenkarten erhältlich. Der Ausbau des Angebots ist geplant.

    Sie möchten eine Zeitkarte erwerben?
    Diese gibt es an Fahrkartenautomaten und Verkaufsstellen (PDF), außerhalb von Kiel, Lübeck und Neumünster auch im Bus. Das günstige Abo können Sie bei vielen Verkehrsunternehmen abschließen - mehr zur Monatskarte im Abo erfahren Sie hier.

    Übrigens: Kleingruppenkarten und Kurzstreckenkarten gelten montags bis freitags ab 09:00 Uhr. Für Verbindungen, die früher fahren, sind diese Fahrkarten nicht buchbar.

  • Wie lange im Voraus kann ich ein Handy-Ticket buchen?

    Handy-Tickets können ab 90 Tagen im Voraus bis direkt vor der Abfahrt gebucht werden. Hiervon abweichend sind Kurzstreckenkarten immer zum sofortigen Fahrtantritt gültig.

    Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Handy-Ticket sind nicht möglich.

  • Bin ich an die Fahrplanverbindung der Buchung gebunden?

    Bei der Buchung eines Handy-Tickets ist grundsätzlich zunächst eine Fahrplanverbindung auszuwählen. Dies vereinfacht die Bestellung, denn wir können Ihnen so die Fahrkarten für Ihre gewünschte Verbindung anbieten. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie an diese Fahrt gebunden sind: Sollten sich Ihre Pläne ändern, können Sie im Rahmen der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit Ihrer Fahrkarte selbstverständlich auch andere Verbindungen im SH-Tarif nutzen.

    Bevor Sie eine andere Verbindung nutzen, prüfen Sie bitte, ob Ihr Handy-Ticket dafür gilt:

    • Zeitliche Gültigkeit
      Die Fahrkarte gilt an einem bestimmten Tag bzw. in einem bestimmten Zeitraum. Dieser ist auf dem Handy-Ticket angegeben.
    • Räumliche Gültigkeit
      Die Fahrkarte gilt auf einer bestimmten Relation, die Sie Ihrem Handy-Ticket entnehmen können. Die Karte gilt auf der gewählten Strecke vom Start- zum Zielort; Tages- und Kleingruppenkarten auch in der Rückrichtung. Dabei können Sie den genannten Über-Weg nutzen oder einen anderen, wenn dieser nicht teurer ist.
    • Verkehrsmittel
      Ihr Handy-Ticket gilt für den SH-Tarif. Der SH-Tarif gilt für Fahrten mit dem Nahverkehr in Schleswig-Holstein und bis nach Hamburg. Fahrkarten des SH-Tarifs gelten insbesondere nicht im ICE/IC/EC/Sylt Shuttle plus, in Flughafenbuseen (z.B. KIELIUS) sowie auf Fernbuslinien (z.B. Flixbus). Weitere Informationen zum SH-Tarif finden Sie hier.

  • Benötige ich ein Kund*innenkonto?

    Nein, für die Buchung von Handy-Tickets ist kein Kund*innenkonto erforderlich. Dennoch müssen wir persönliche Daten, die für die Bestellung und Zahlungsabwicklung notwendig sind, abfragen.

    Ihr Vorteil bei Nutzung eines Kund*innenkontos: Für weitere Buchungen sind alle notwendigen Daten bereits hinterlegt, sodass Sie schneller und bequemer zu Ihrem Handy-Ticket kommen. Praktisch: Ihr Kund*innenkonto können Sie auch nutzen, um auf www.nah.sh Online-Tickets zu buchen. Auf Wunsch können Sie Ihre Zahlungsdaten verschlüsselt bei unserem Zahlungsanbieter hinterlegen.

    Die Registrierung ist für Sie kostenfrei und kann ganz einfach während der ersten Bestellung vorgenommen werden.

    Sie möchten sich später registrieren? Kein Problem. Wählen Sie in der NAH.SH-App über das Hauptmenü den  Punkt "Tickets" aus und drücken Sie dann das Personensymbol, oben rechts. Wählen Sie dann Account, um ein Kund*innenkonto anzulegen.

    Sie möchten Ihr Kund*innenkonto am PC anlegen? Dann klicken Sie einfach hier.

  • Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

    Bezahlen Sie Ihr Handy-Ticket bequem per Lastschriftverfahren, Kreditkarte (Visa, MasterCard) oder PayPal®. Außerdem können Sie Apple Pay bzw. Google Pay nutzen.

  • Ist eine Zahlung mit Apple Pay bzw. Google Pay möglich?

    Ja, in der NAH.SH-App können Sie bequem per Apple Pay bzw. Google Pay zahlen, wenn Sie dort Ihre Kreditkarte (Visa, MasterCard) oder Ihre Bankkarte (Girocard, EC-Karte) hinterlegt haben.

    Haben Sie ein PayPal-Konto via Apple Pay bzw. Google Pay hinterlegt?
    Aus technischen Gründen kann ein PayPal-Konto via Apple Pay bzw. Google Pay nicht verwendet werden. Ihren PayPal-Account können Sie selbstverständlich trotzdem bei uns nutzen, indem Sie Ihre Buchung einfach direkt über PayPal abschließen oder die Warenkorbfunktion nutzen.

    Hinweis: Zahlungsmittel, die in der NAH.SH-App aus technischen Gründen nicht eingesetzt werden können, werden von Apple Pay bzw. Google Pay ausgeblendet und nicht zur Auswahl angeboten.

  • Warum erfolgt bei Zahlung mit Kreditkarte eine 3D-Secure-Prüfung?

    Mit der Umsetzung der Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2 der Europäischen Union werden Online-Zahlungen per Kreditkarte (Visa, MasterCard) noch sicherer, denn Zahlungen durch das sog. 3D-Secure-Verfahren abgesichert werden. Dazu wird während des Zahlungsvorgangs die Eingabe einer Transaktionsnummer (TAN) zur Bestätigung der Zahlung gefordert. Die TAN erhalten Sie vom kreditkartenherausgebenden Insitut, also ihrer Bank. Meistens teilt Ihnen die Bank die TAN über ihre App oder eine SMS mit. Einige Banken stellen auch spezielle Apps zur Verfügung, die eine Freigabe per Fingerprint oder Gesichts-Prüfung ermöglichen.

    Bitte beachten Sie, dass Kreditkarten zunächst einmalig für das 3D-Secure-Verfahren freigeschaltet werden müssen. Nur dann können sie auch in Zukunft für Online-Zahlungen genutzt werden. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit Ihrer Bank auf - sie erklärt Ihnen auch, wie Sie Zahlungen per TAN bestätigen. Sofern Ihre Kreditkarte nicht für das 3D-Secure-Verfahren freigeschaltet ist, dürfen wir diese leider nicht akzeptieren. Nutzen Sie stattdessen gerne ein anderes Zahlungsmittel, z.B. das Lastschriftverfahren oder PayPal®.

    Übrigens: Bei Zahlungen mit Apple Pay oder Google Pay findet kein 3D-Secure-Verfahren statt, auch wenn Sie dort eine Kreditkarte hinterlegt haben.

  • Warum wird meine Zahlung per Kreditkarte abgelehnt?

    Wenn Sie Ihre Kreditkarte (Visa, MasterCard) für die Zahlung nutzen möchten, aber die Rückmeldung "Transaktion nicht möglich" erhalten, kann dies verschiedene Gründe haben:

    • Es handelt sich um die Rückmeldung Ihrer Bank. Wir können diese weder beeinflussen noch aufschlüsseln. Wenn der Fehler fortbesteht, wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.
    • Möglicherweise ist Ihre Kreditkarte noch nicht für das 3D-Secure-Verfahren freigeschaltet. Diese Freischaltung ist seit 2021 Pflicht, um Kreditkarten weiterhin für Online-Zahlungen einsetzen zu können. Bitte wenden Sie sich an Ihre Bank, um die Freischaltung vornehmen zu lassen.
    • In Einzelfällen ist es möglich, dass Kreditkarten trotz Freischaltung für das 3D-Secure-Verfahren vorübergehend nicht akzeptiert werden können. Das liegt nicht an Ihrer Karte, sondern ist ein allgemeines technisches Problem. Gemeinsam mit unserem Zahlungsdienstleister arbeiten wir an einer Lösung.

    Ihre Kreditkarte funktioniert nicht? Kein Problem. Wir bieten Ihnen weitere Zahlungsmöglichkeiten an: Lastschriftverfahren, PayPal® sowie Apple Pay bzw. Google Pay.

  • Wo finde ich mein Handy-Ticket?

    In der NAH.SH-App werden Ihnen die Handy-Tickets im Hauptmenü unter "Tickets" angezeigt. Haben Sie mehrere gültige Handy-Tickets, können Sie diese dort unter "Weitere gültige Tickets" anzeigen.

    Wenn Sie Ihr Handy-Ticket hier nicht finden, prüfen Sie bitte Ihre Internetverbindung. Wenn kein Verbindungsproblem besteht, ist Ihre Bestellung nicht eingegangen. Bitte wiederholen Sie den Bestellvorgang.

  • Wie verläuft die Fahrkartenkontrolle beim Handy-Ticket?

    Beim Einsteigen in den Bus oder einer Fahrkartenkontrolle im Zug öffnen Sie bitte die NAH.SH-App und rufen über den Menüpunkt „Tickets“ Ihr Handy-Ticket auf. Das Prüfpersonal nimmt meistens eine Sichtprüfung vor. Möglicherweise werden Sie gebeten, den Barcode zu öffnen: Zeigen Sie dann die zweite Seite des Tickets vor, indem Sie seitlich von rechts nach links über den Bildschirm wischen, damit der Barcode ausgelesen werden kann.

    Das Handy-Ticket ist eine persönliche Fahrkarte, die nur für Sie gültig ist. Deshalb enthält es auch Ihren Namen. Halten Sie einen amtlichen Lichtbildausweis bereit, um sich auszuweisen.

  • Kann ich das Handy-Ticket auch auf einem Tablet oder Laptop vorzeigen?

    Nein. Aus technischen Gründen kann das Handy-Ticket nur auf einem Smartphone und in der NAH.SH-App korrekt dargestellt werden. Ein Vorzeigen auf anderen Geräten wie einem Tablet oder Laptop ist daher nicht möglich.

  • Muss ich während der Kontrolle des Handy-Tickets online sein?

    Nein, Sie brauchen nicht permanent online zu sein, wenn Sie Ihr Handy-Ticket nutzen. Das Ticket wird in die NAH.SH-App geladen und dort gespeichert. So ist es stets verfügbar, auch wenn Sie einmal keine Internetverbindung haben oder das Datenvolumen verbraucht sein sollte. Stellen Sie einfach vor Fahrtantritt sicher, dass Ihr gültiges Handy-Ticket unter dem Menüpunkt „Tickets“ geladen ist. Hierfür müssen Sie in der NAH.SH-App mit Ihrem Kundenkonto angemeldet sein. Ist Ihr Handy-Ticket gespeichert, benötigen Sie keine aktive Internetverbindung mehr, auch nicht während der Fahrkartenkontrolle.

  • Was geschieht, wenn mein Handy-Ticket nicht kontrolliert werden kann?

    Achten Sie bei der Fahrkartenkontrolle darauf, dass die Hintergrundbeleuchtung Ihres Smartphones eingeschaltet ist, damit das Handy-Ticket gelesen werden kann. Sollte Ihr Handy-Ticket nicht kontrolliert werden können, z.B. weil der Akku Ihres Smartphones leer ist oder der Bildschirm defekt oder beschädigt ist, handelt es sich um Fahrt ohne gültige Fahrkarte. Es wird eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt (dazu müssen Sie sich ausweisen). Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der fehlerhaften Übertragung des Handy-Tickets ist die Nutzerin/der Nutzer verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben.

  • Ich möchte meine Fahrkarte am PC buchen und dann auf mein Smartphone laden. Wie geht das?

    Dies ist leider nicht möglich.

    Sie haben unter www.nah.sh ein Online-Ticket gebucht? Bitte drucken Sie dieses aus - nur so haben Sie eine gültige Fahrkarte. Ein Vorzeigen von Online-Tickets auf dem Smartphone oder Tablet ist nicht zulässig.

  • Bekomme ich eine Rechnung zu meinem Kauf?

    Ja. Um einen Kaufbeleg als PDF-Datei abzurufen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Zu Ihrer Buchung haben Sie eine Bestellbestätigung per E-Mail erhalten. Darin finden Sie einen Link, über den der zugehörige Kaufbeleg abgerufen werden kann.
    • Öffnen Sie in der NAH.SH-App den Menüpunkt "Tickets" und wählen Sie dort das Handy-Ticket aus, für das Sie eine Rechnung wünschen. Nachdem Sie das Handy-Ticket geöffnet haben, drücken Sie auf das Einstellungssymbol, das sich oben rechts befindet, um den zugehörigen Kaufbeleg abzurufen.
    • Alternativ können Sie sich hier in Ihrem Kund*innenkonto anmelden. Dort können Sie in der Bestellhistorie einen Kaufbeleg abrufen.

  • Warum ist die Rechnung von der AKN Eisenbahn GmbH ausgestellt?

    Die AKN Eisenbahn GmbH ist Ihr Vertragspartner beim Kauf von Handy-Tickets in der NAH.SH-App und stellt deshalb die Kaufbelege aus.

  • Was ist die LogPay Financial Services GmbH?

    Hier handelt es sich um den Dienstleister, der für eine reibungslose Abbuchung der von Ihnen erworbenen Handy-Tickets sorgt.

  • Ich habe mit einer Kreditkarte gezahlt und nun gesehen, dass 1 € abgebucht wurde. Ist das richtig?

    Bei der erstmaligen Angabe von Kreditkartendaten wird diese systemseitig geprüft. Dabei werden die angegebenen Daten an das kartenausgebende Institut übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 € angefragt und autorisiert. Im Rahmen dieses Prozesses wird geprüft, ob die Kartendaten valide sind. Die Autorisierung verfällt automatisch innerhalb von ungefähr zwei Wochen. Eine Verbuchung bzw. ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.

  • Meines Erachtens wurde ein falscher Betrag abgebucht. Was kann ich tun?

    Bitte prüfen Sie zunächst Ihre Bestellung anhand der Bestellbestätigung, die Sie per E-Mail erhalten haben. Haben Sie für sich ein Kund*innenkonto angelegt, können Sie sich hier in Ihrem Kund*innenkonto anmelden und Ihre Bestellhistorie einsehen.

    Haben Sie mehrere Bestellungen an einem Tag oder am Wochenende getätigt, werden diese in einer Summe abgebucht.

    Sollten dennoch Fragen zur Zahlung offen sein, hilft Ihnen der NAH.SH-Kundendialog gerne weiter:
    E-Mail:
    Telefon: 0431.660 19 449 (mo-sa. von 8 bis 18 Uhr)
    Bitte halten Sie Ihre Kundennummer oder Bestellnummer bereit. Diese finden Sie in Ihrer Bestellbestätigung.

  • Warum haben Sie bei der SCHUFA nach mir gefragt?

    Unser Zahlungsdienstleister, die LogPay Financial Services GmbH, prüft bei risikobehafteten Zahlarten die Echtheit der angegebenen Daten sowie die Zahlungsfähigkeit. Diese Prüfung erfolgt nur einmalig vor der ersten Bestellung bei Bezahlung mit SEPA-Lastschrift.

  • Wann erfolgt die Abbuchung für meine bestellten Fahrkarten?

    Bei Zahlung per Kreditkarte, PayPal, Apple Pay oder Google Pay erfolgt die Abbuchung in der Regel sofort. Bei Zahlung per Lastschriftverfahren wird die Abbuchung unmittelbar am nächsten Bankarbeitstag veranlasst; Ihr Konto wird dann im Laufe der nächsten vier Bankarbeitstage belastet.

    Hinweis: Buchen Sie an einem Tag oder über das Wochenende mehrere Tickets, wird der Gesamtbetrag in einer Summe abgebucht.

  • Mein Kund*innenkonto ist gesperrt. Was kann ich tun?

    Ihr Konto wird in der Regel gesperrt, weil ein fälliger Betrag nicht eingezogen werden konnte. Gründe hierfür können sein: ungültige Bankverbindung, Kontowechsel, unzureichende Deckung des Bankkontos Widerspruch u.a.

    • Bei einer Zahlungsstörung wenden Sie sich direkt an die LogPay Financial Services GmbH:
      Kontakformular der Logpay
      Schwalbacher Straße 72
      65760 Eschborn
      Telefon: 061 96.80 12 702
      Fax: 061 96.80 12 99 13
      Bitte halten Sie die auf dem Mahnschreiben angegebene Referenznummer und LogPay-Kundenkontonummer bereit.

    • Auch der NAH.SH-Kundendialog hilft gerne weiter:
      E-Mail:
      Telefon: 0431.660 19 449 (mo-sa. von 8 bis 18 Uhr)
      Bitte Halten Sie Ihre Kundennummer oder Bestellnummer bereit. Diese finden Sie in Ihrer Bestellbestätigung.

    Sobald der offene Betrag ausgeglichen ist, wird Ihr Kund*innenkonto selbstverständlich wieder freigeschaltet. Die Freischaltung für die Zahlart SEPA-Lastschrift kann wegen Widerspruchsfristen bis zu acht Tage in Anspruch nehmen.

  • Im Notfall: Was ist zu tun, wenn ich mein Smartphone verloren habe oder es gestohlen wurde?

    Um zu verhindern, dass dritte Personen über Ihr Kund*innenkonto Fahrkarten erwerben, ändern Sie bitte schnellstmöglich das Passwort Ihres Kund*innenkontos. Dies können Sie tun, indem Sie sich hier in Ihrem Kund*innenkonto anmelden und Ihr Passwort unter persönliche Daten ändern. Oder Sie klicken auf "Passwort vergessen": Dann wird ihr Passwort zurückgesetzt und Sie erhalten eine E-Mail mit dem neuen Passwort.

  • Ich habe eine Frage zur NAH.SH-App. An wen kann ich mich wenden?

    Der NAH.SH-Kundendialog hilft Ihnen gerne weiter:
    E-Mail:
    Telefon: 0431.660 19 449 (mo-sa. von 8 bis 18 Uhr)

    Bei Fragen zu Ihrem Konto oder zu Zahlungen halten Sie bitte Ihre Kundennummer oder Bestellnummer bereit. Diese finden Sie in Ihrer Bestellbestätigung.

Sind Bahntickets personengebunden?

Das Ticket enthält auch keine weiteren personenbezogenen Daten. Somit bleibt der Fahrschein allerdings weiterhin personengebunden. Bei der Kontrolle im Zug müssen sich Reisende mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder mit der BahnCard (ggf. zusätzlich mit dem Lichtbildausweis) identifizieren.

Sind online Bahntickets übertragbar?

Eine Übertragung auf eine andere Person ist leider nicht möglich. Ein Flexpreis-Ticket können Sie vor dem ersten Geltungstag kostenfrei stornieren. Die Stornierung eines Sparpreis-Tickets kostet vor dem Reisetag 10 Euro.

Kann man ein HandyTicket verschicken?

Ist ein HandyTicket übertragbar? Das HandyTicket ist nicht übertragbar. Sie können jedoch für weitere Personen, welche Sie begleiten, ein HandyTicket kaufen.

Sind super Sparpreis Tickets personengebunden?

Kann ich mein Ticket weitergeben, wenn ich selbst nicht reisen kann? Auf bahn.de oder über DB Navigator gebuchte Fahrkarten dürfen nur von der Person genutzt werden, deren Name auf der Fahrkarte vermerkt ist. Zur Identifikation muss ein ein amtlicher Lichtbildausweis (z.

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