Kann man eine Überweisung auch nachreichen?

Bei vielen Erkrankungen oder bei speziellen Gesundheitsfragen können Allgemeinmediziner:innen – also Hausärztinnen und Hausärzte – oft helfen. In den meisten Fällen sind sie die erste Ansprechstelle. Bei bestimmten Erkrankungen oder Beschwerden sind jedoch manchmal Untersuchungen nötig, die nicht in der Ordination möglich sind. Oder es ist für die Diagnose und Behandlung ein besonderes medizinisches Wissen erforderlich. In diesen Fällen wird die Patientin oder der Patient an eine Fachärztin oder einen Facharzt überwiesen.

Überweisung, Zuweisung und Einweisung: Was ist das?

  • Bei der Überweisung wird die Patientin oder der Patient für die weitere Behandlung zu einer Fachärztin oder einem Facharzt überwiesen.
  • Bei der Zuweisung benötigt die Ärztin oder der Arzt für die Diagnose und Behandlung eine konkrete Untersuchung, die sie oder er nicht selbst durchführen kann (z.B. Röntgenbild, Laboruntersuchung). Die Patientin oder der Patient wird daher einer anderen Ärztin bzw. einem anderen Arzt mit einem konkreten Untersuchungsauftrag zugewiesen. Den Befund bespricht die praktische Ärztin oder der behandelnde Arzt gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten.
  • Bei der Einweisung wird die Patientin oder der Patient für die weitere medizinische Behandlung stationär in ein Krankenhaus eingewiesen (z.B. für eine Operation).

Benötige ich einen Überweisungsschein?

Wenn Sie direkt eine Fachärztin bzw. einen Facharzt aufsuchen wollen, ist das mit der e-card auch ohne Überweisung möglich.

Hinweis

Für die Durchführung bestimmter fachärztlicher Untersuchungen, wie z.B.Röntgen, Computertomographie oder Labor, ist fast immer eine Zuweisung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt erforderlich.

Der Überweisungsschein wird gemeinsam mit der e-card (als Anspruchsnachweis) der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt, an die oder den Sie überwiesen wurden.

Wie oft kann ich mit der e-card innerhalb eines Quartals zur Ärztin oder zum Arzt gehen?

Die Anzahl der direkten Arztbesuche mit der e-card (also ohne Überweisung) ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich. Meist können pro Quartal – bei Bedarf auch mehrfach - eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt für Allgemeinmedizin sowie eine Vertragsärztin bzw. ein Vertragsarzt pro Fachgebiet ohne Überweisung aufgesucht werden.

Informationen darüber erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.

Wie lange ist eine Überweisung gültig?

Überweisungen bzw. Zuweisungen sind ab dem Ausstellungstag einen Monat gültig.

e-Zuweisung

Manche Zuweisungen müssen vom Sozialversicherungsträger bewilligt werden. Für diese Bewilligungen kann eKOS genutzt werden. Die e-Zuweisung (eKOS) ist ein elektronisches Bewilligungsservice, welches für bestimmte medizinische Untersuchungen, wie z.B. Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), nuklearmedizinische und humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik, Knochendichtemessungen, Röntgen oder Sonographie-Ultraschall, sukzessive etabliert wird. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin schickt die Überweisung dabei direkt an die Österreichische Gesundheitskasse.

Hat die oder der ÖGK- bzw. SVS-Versicherte innerhalb dieses Zeitraums Kontakt mit der gewünschten Leistungserbringerin oder dem Leistungserbringer aufgenommen und dieser oder diesem den Antragscode der e-Zuweisung und die Sozialversicherungsnummer bekanntgegeben, so verlängert sich der Zeitraum für die Leistung auf drei Monate ab dem Tag der Bewilligung. Falls BVAEB-Versicherte unverschuldet innerhalb eines Monats keinen Untersuchungs- bzw. Behandlungstermin erhalten, verlängert die BVAEB auf Antrag die Gültigkeit der Zuweisung auf drei Monate.

Derzeit wird das elektronische Kommunikationsservice eKOS Schritt für Schritt eingeführt. In der Übergangsphase erhalten Sie von manchen Kassenärztinnen bzw. Kassenärzten weiterhin Zuweisungen in Papierform. Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte stellen Zuweisungen ausschließlich in Papierform aus.

Weitere Informationen zu eKOS erhalten Sie unter eKOS (sozialversicherung.at)

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Bei Inanspruchnahme einer Vertragsärztin bzw. eines Vertragsarztes sind die Kosten durch die Sozialversicherung abgedeckt.

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Beratung & Hilfe

Letzte Aktualisierung: 27. Januar 2022

Expertenprüfung durch: Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Ein Facharzt ist ein Arzt mit einer besonderen Ausbildung auf einem medizinischen Fachgebiet. Typische Beispiele hierfür sind Fachärzte für HNO, Kardiologie, Psychologie, Gynäkologie und Urologie – die Liste ließe sich weiter fortsetzen.

Erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Beschwerden ist der Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin). Bei spezifischen Beschwerden, bei denen der Gang zum Hausarzt als unnötig und zusätzlichen Zeitaufwand empfunden wird, möchten Patienten aber oft gerne direkt den Facharzt aufsuchen.

Dann stellt sich die Frage. Kann dort direkt ein Termin vereinbart werden oder ist erst ein Besuch beim Hausarzt nötig, der eine Überweisung zum Facharzt ausstellen muss? Die Antwort lautet wie so oft: es kommt darauf an.

Bin ich verpflichtet eine Überweisung vorzulegen?

In Deutschland besteht grundsätzlich freie Arztwahl – das gilt auch für Kassenpatienten. Von daher ist eine Überweisung aus Patientensicht nicht zwingend. Man kann demnach sofort zum Facharzt gehen und muss nicht den Umweg über den Hausarzt wählen. Allerdings gibt es ein paar Einschränkungen.

Bei der sogenannten hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sind Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei der Arztwahl – unabhängig von einer Überweisung – an Vertragsärzte der Krankenkassen gebunden, wenn eine Kostenübernahme erfolgen soll.

Was ist eine Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)?

Die HZV – umgangssprachlich "das Hausarztmodell" – ist so etwas Ähnliches wie der Primärarzttarif in der privaten Krankenversicherung. Kassenpatienten verpflichten sich hier freiwillig, bei Beschwerden zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen und Fachärzte nur mit Überweisung in Anspruch zu nehmen. Dafür gibt es in der GKV zwar keinen besonderen Tarif. GKV-Mitglieder, die sich in dieser Hinsicht beschränken, erhalten aber besondere Vorteile – zum Beispiel zusätzliche Vorsorgeleistungen, reduzierte Zuzahlungen, Vorzugs-Angebote bei der Terminvergabe und ähnliches. Auch hier bestimmen Ausnahmen die Regel.

So müssen keine Überweisungsscheine vorgelegt werden, wenn es sich um die folgenden Facharztrichtungen handelt:

  • Gynäkologie
  • Augenheilkunde
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Zahnheilkunde
  • Notfallbehandlung

Muss der Hausarzt eine Überweisung ausstellen?

Aus Sicht des Hausarztes stellt sich die Lage etwas anders dar. Hält der Arzt ergänzende diagnostische oder therapeutische Leistungen für erforderlich, die über seine Möglichkeiten hinausgehen, ist er verpflichtet, eine Überweisung an einen Facharzt auszustellen. Entscheidend ist dabei allerdings die medizinische Notwendigkeit.

Ist aus medizinischer Sicht ein Facharzt-Besuch nicht notwendig, erübrigt sich die Überweisung. Wann und wie eine Überweisung genau erfolgen soll, ist im sogenannten "Manteltarifvertrag Ärzte" geregelt – einer Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband.

Kann eine Überweisung auch von Vorteil sein?

Eine Überweisung sollte keineswegs als unnötiger Zeitaufwand angesehen werden, sondern kann sich als sehr vorteilhaft für Behandlung und Therapie erweisen. In erster Linie wird der Überweisungsschein zwischen Hausarzt und Facharzt als Kommunikationsmittel genutzt.

Mithilfe eines Überweisungsscheins können relevante Informationen über die Beschwerden, Diagnose und Krankheitsstand an den Facharzt weitergegeben werden. Auch Medikamentenplan, Laborwerte und Befunde können beigelegt werden. Damit bekommt der Facharzt einen umfangreichen Eindruck vom Patienten und seinen Beschwerden. Das bedeutet nicht nur ein Zeitersparnis für den Facharzt sondern gewährleistet zudem eine zielgerichtete Diagnose und Behandlung. So können zum Beispiel mögliche Risiken reduziert werden, wie Wechselwirkungen mit Medikamenten.

Welche Ausnahmen gibt es?

Ausnahmen bestimmen die Regel: bei einigen Fachärzten ist der Zugang tatsächlich nur per Überweisung durch den behandelnden Arzt möglich. Hier führt der Weg zunächst zwingend zum Hausarzt. Dabei geht es um Fachärzte für spezielle diagnostische Verfahren und Therapien, die mit hohem technischen oder medizinischem Aufwand und besonderen Risiken verbunden sind. Solche Ärzte können nicht "einfach so" nach eigener Einschätzung in Anspruch genommen werden. Konkret geht es um:

  • Facharzt für Laboratoriumsmedizin
  • Facharzt für Nuklearmedizin
  • Facharzt für Radiologie
  • Facharzt für Strahlentherapie
  • Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
  • Facharzt für Pathologie
  • Facharzt für Transfusionsmedizin.

Ausnahme von der Ausnahme: für Mammographien im Rahmen der Brustkrebsvorsorge dürfen Radiologen auch ohne vorherige Überweisung aufgesucht werden.

Welche Arten von Überweisungen gibt es?

Folgende Überweisungs-Anlässe und -Arten werden unterschieden:

Auftragsüberweisung

Bei der Auftragsüberweisung soll der Fachkollege eine ganz bestimmte Leistung (Durchführung bestimmter Untersuchungen) erbringen oder eine bereits gestellte Diagnose "als Zweitmeinung" absichern. Die weitere Behandlung findet beim überweisenden Arzt statt.

Überweisung zur Konsiliar-Untersuchung

Hier wird kollegialer fachärztlicher Rat für diagnostische Zwecke erbeten. Es handelt sich um eine besondere Form der Auftragsüberweisung.

Überweisung zur Mit- oder Weiterbehandlung

Bei dieser Überweisung soll der (Fach-)Arzt bei der weiteren Behandlung mitwirken, weil die eigenen Möglichkeiten nicht ausreichen. Bei der Überweisung zur Weiterbehandlung gibt der überweisende Arzt die Behandlung komplett ab - aus fachlichen Gründen, manchmal auch wegen geänderter Lebensumstände des Patienten (Umzug).

Beauftragung einer Laboruntersuchung

Auch das ist eine spezielle Form der Auftragsüberweisung. Hier werden bestimmte Laborleistungen beauftragt. Diagnose und Therapie liegen aber weiter beim behandelnden Arzt.

Benötigen Privatversicherte eine Überweisung zum Facharzt?

Privatversicherte sind bezüglich der Überweisungspflicht noch freier als Kassenpatienten. Sie können sich jederzeit an einen Arzt ihrer Wahl wenden und sind nicht an Kassenärzte gebunden. Eine Überweisung wird nicht benötigt. Die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung ist allerdings auch hier Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung.

Manche Versicherer bieten ihren Kunden sogenannte Primärarzttarife an. In diesem Fall muss die Erstbehandlung zunächst durch einen Primärarzt erfolgen – in der Regel durch den Hausarzt. Facharzt-Kosten werden erst dann (voll) erstattet, wenn der Hausarzt die Einschaltung eines Fach-Kollegen für erforderlich hält und dies durch Überweisung nachgewiesen werden kann. Die Überweisungs-Pflicht beruht hier auf einer zweiseitigen Vereinbarung zwischen Versicherungsanbieter und Versicherungsnehmer.

Wie lange ist eine Überweisung gültig?

Überweisungen sind immer bis zum Ende des jeweiligen Quartals gültig. Eine am 12. Februar ausgestellte Überweisung zum Facharzt gilt demnach bis zum 31. März. In der Praxis ist es allerdings üblich, gegen Vorlage der Gesundheitskarte auch noch Überweisungen im Folgequartal zu akzeptieren. Bei langen Wartezeiten für Facharzttermine oder bei "kurz vor Toresschluss" ausgestellten Überweisungen wäre sonst oft eine erneute Überweisung nötig – ein überflüssiger Aufwand.

Kann ich eine Überweisung auch nachreichen?

Sie können jederzeit einen Arzttermin beim Facharzt vereinbaren und müssen keine Überweisung vom Hausarzt nachreichen. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Für bestimmte Fachärzte benötigen Sie zwingend eine Überweisung von Ihrem Hausarzt.

Was tun wenn Überweisung vergessen?

Fragen Sie beim jeweiligen Facharzt bei Terminvereinbarung oder vor Wahrnehmung des Termins sicherheitshalber telefonisch nach. Dann müssen Sie die Überweisung innerhalb des jeweiligen Quartals nachreichen oder aber spätestens im folgenden Quartal in Ausnahmefällen.

Kann man auch ohne Überweisung zum Facharzt?

Seit der Abschaffung der Praxisgebühr ist es nicht mehr zwingend erforderlich mit einer Überweisung zum Facharzt zu gehen (Ausnahme: Radiologen, Nuklearmediziner und Ärzte mit eingeschränkter Zulassung). Manche Fachärzte wünschen allerdings auch weiterhin Überweisungen.

Wann brauche ich eine neue Überweisung?

Wie lange ist ein Überweisungsschein gültig? Eine Überweisung ist für das ganze Quartal gültig, in dem er ausgestellt wurde. Beginnt der auf der Überweisung genannte Arzt erst im Folgequartal mit der Behandlung, darf der im vorherigen Quartal ausgestellte Überweisungsschein trotzdem verwendet werden.

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