Kann man Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen

Die zunehmenden Gebühren für Kontoführung und Buchungsposten sind nicht zu unterschätzen. Neben etablierten Unternehmen sowie Startups werden Arbeitnehmer und Vermieter ordentlich zur Kasse gebeten. Die gute Nachricht: Sowohl Betriebe als auch Privatpersonen können die Ausgaben steuerlich geltend machen. Wie es richtig geht und worauf Sparer achten müssen, nachfolgend thematisiert.

 

Informatives für Geschäftskunden

Kontoführungsgebühren gelten bei Gewerbetreibenden als betriebliche Ausgabe und können steuerlich geltend gemacht werden. Die an die Bank gezahlten Gebühren senken den Gewinn und gehören je nach Unternehmensart beispielsweise in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. In größeren Betrieben ist das Führen eines reinen Geschäftskontos eine Selbstverständlichkeit. Anders sieht es bei vielen Freiberuflern aus, die ohne Firmenkonto auskommen und demnach keine klare Trennung zwischen privatem und beruflichem Zahlungsverkehr vorzuweisen haben. Diese Art der Kontoführung ist durchaus erlaubt, bringt jedoch einige Schwierigkeiten mit sich. Die Kontoführungsgebühren lassen sich nicht vollständig steuerlich absetzen, sondern nur anteilig. Der Anteil für berufliche und private Nutzung ist realistisch festzulegen. Für die Berechnung der anteiligen Gebühren lassen sich die monatlichen Buchungen heranziehen. Generell ist es ratsam Privates und Geschäftliches zu trennen, weil dies die Besteuerung deutlich vereinfacht.
Wie der Geschäftskonto Vergleich des Verbraucherportals über Finanzthemen bestätigt, muss für ein betriebliches Konto inzwischen nicht mehr auf die teuren Angebote regionaler Banken zurückgegriffen werden. Es gibt günstige Alternativen ohne hohe Grundgebühren inklusiv attraktiver Extras. Worauf es bei der Gegenüberstellung der Angebote ankommt, geht aus dem Vergleich hervor.

Steuerlich geltend zu machen sind in Verbindung mit Geschäftskonten folgende Posten:

• Kontoführungsgebühren
• Kosten des Geldtransfers (Buchungsposten)
• Gebühren für Kontoauszüge
• Kostenpflichtige Kreditkarten / Bankkarten (Debitkarten)
• Überziehungszinsen

 

 

Steuerliche Geltendmachung bei Angestellten

Angestellte setzen Kontogebühren in Anlage N ihrer Steuererklärung als Werbungskosten ab. Der Grund: Ein Konto ist für den Empfang von Lohn beziehungsweise Gehalt ein Muss. Ohne Konto kann dem Arbeitnehmer kein Geld überwiesen werden. Die Einnahmen verursachen also Aufwendungen, die steuerlich geltend zu machen sind. Die Grenze liegt hier allerdings bei 16 Euro pro Jahr. Die Pauschale gilt sowohl für diejenigen, die mehr als 16 Euro an die Bank bezahlen als auch diejenigen die weniger für ihr Konto ausgeben. Arbeitnehmer mit kostenlosem Girokonto können somit am meisten von einem Steuervorteil profitieren. Dank Pauschale müssen keine Nachweise für die Gebühren erbracht werden.

 

Was Vermieter wissen sollten

In Anlage V der Steuererklärung sind Vermieter richtig, wenn es um die Geltendmachung von Kontoführungsgebühren geht. Handelt es sich um ein gemischtes Konto, worüber sowohl private Kontobewegungen als auch Mieteinnahmen und Mietausgaben laufen, wird der Gebührenanteil für die Vermietung geschätzt. Eine Pauschale wie bei Arbeitnehmern gilt nicht. Absetzbar ist nur das, was tatsächlich an die Bank gezahlt wurde.

 

Sparerpauschbetrag – der Freibetrag für Sparfüchse

Nicht absetzbar sind Bearbeitungs-, Verwaltungs- und Depot-Kosten im Zusammenhang mit Aktiendepots und Geldanlagen. Gehen Erträge nicht über den sogenannten Sparerpauschbetrag hinaus, sind die Gewinne aus Geldanlagen steuerfrei, wodurch sich Sparer zumindest diesen Vorteil sichern können. Pro Person liegt der Freibetrag bei 801 Euro, bei Ehepaaren (zusammenveranlagt) bei 1.602 Euro. Gehen Erträge darüber hinaus, kommt es zur Besteuerung. Beispielsweise kann die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zur Anwendung kommen. Grundsätzlich wird die Günstigerprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass Steuerpflichtige immer mit der günstigsten Variante besteuert werden. Der Begriff Günstigerprüfung stammt aus dem Steuerrecht und betitelt die Überprüfung durch das Finanzamt, sobald Steuerpflichtige ein Wahlrecht haben. Im Video wird der Sachverhalt verständlich erklärt:


 

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Selbstständige müssen für ihr Geschäftskonto in der Regel Gebühren bezahlen. Aber auch Privatkonten sind oft nicht mehr kostenlos. Die gute Nachricht – Kontoführungsgebühren kannst du steuerlich absetzen. Wie das geht, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Arbeitnehmer – Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzen

Als Arbeitnehmer mit einem Privatkonto kannst du deine Kontoführungsgebühren absetzen – aber nur, wenn tatsächlich Kontoführungsgebühren anfallen. Hierfür erkennt das Finanzamt für das Jahr 2021 eine Pauschale von 16 Euro an. Dies bedeutet – du kannst für deine Kontoführungsgebühren insgesamt 16 Euro von deiner Steuer absetzen.

Wie kannst du die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzen?

In der Steuererklärung auf Seite 2 der Anlage-N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) erfasst du den pauschalen Betrag in Höhe von 16 Euro als „Weitere Werbungskosten“, Zeilen 45 bis 48 (Stand: 2017). Bitte beachte, dass die Zeilennummern von Jahr zu Jahr geringfügig abweichen können. Die entsprechenden Steuerformulare werden vom Finanzamt bereitgestellt.

Selbstständige und Freiberufler – Kontoführungsgebühren als Betriebsausgaben absetzen

Als Selbstständiger mit einem getrennten Geschäftskonto kannst du die Kontoführungsgebühren als Betriebsausgaben geltend machen. Das bedeutet, du kannst fast die gesamten Kontoführungsgebühren absetzen – nicht nur eine Pauschale von 16 Euro.

Wie kannst du die Kontoführungsgebühren als Betriebskosten absetzen?

Selbstständige und Freiberufler können die Kontoführungsgebühren in der Einkommensteuererklärung absetzen, indem sie die Kosten in der Anlage EÜR, unter „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ eintragen.

Welche Kosten zählen zu den Kontoführungsgebühren?

Bei den Kontoführungsgebühren ist mehr enthalten als nur der monatliche Preis. Alle Kosten, die mit dem Transfer von Geld zusammenhängen, können als Kontoführungsgebühren abgesetzt werden. Um dir eine grobe Idee zu geben, haben wir unten ein paar der typischen Kontoführungsgebühren für dich aufgelistet.

Typische Kontoführungsgebühren:

  • Monatliche oder quartalsweise Kontoführungsgebühren
  • Kosten für beleghaft durchgeführte Buchungen
  • Kosten für Zahlungen in Fremdwährungsgebühren
  • Kosten für Auslandsüberweisungen außerhalb des SEPA-Raumes
  • Kosten für Kontoauszüge
  • Kosten für Bargeldeinzahlungen
  • Jährliche Kosten für eine Business-Kreditkarte oder Bankkarte

Welche Kosten zählen nicht zu den Kontoführungsgebühren?

Leider zählt nicht alles. Eine Ausnahme bilden alle Kosten, die für Sparanlagen wie Einlagen oder Depots anfallen, beispielsweise Depotführungsgebühren, Bearbeitungs- und Verwaltungskosten. Sie zählen weder zu den Werbungskosten noch zu den Betriebsausgaben.

Tipp: Nicht am Geschäftskonto sparen!

Wäre es nicht einfach besser, direkt nichts zu bezahlen? Theoretisch ja, aber leider kommt es in der Umsetzung schnell zu Problemen. Das Angebot für kostenlose Geschäftskonten ist sehr begrenzt und wird immer kleiner. Es ist deshalb schwierig, ein kostenloses Geschäftskonto zu finden, das den eigenen Bedürfnissen entspricht. Außerdem sind die wenigstens Konten wirklich kostenfrei. In der Regel gibt es bei ‘kostenlose Geschäftskonten’ viele Gebühren, die beispielsweise bei jeder Transaktion anfallen.

Da du die Kontoführungsgebühren komplett absetzen kannst, beschränke dich nicht auf kostenlos. Treffe lieber deine Kontowahl bezüglich der Leistungen, die das Konto für dich erfüllen kann. Gute Geschäftskonten nehmen dir viel Arbeit ab und helfen dir, langfristig in dein Unternehmen zu investieren.

Gemischte Kontonutzung versus getrennte Kontonutzung – solltest du ein Geschäftskonto eröffnen?

Viele angehende Selbstständige nutzen für ihre geschäftlichen Zahlungen erst einmal  ihr privates Girokonto weiter. Das ist erlaubt, aber steuerlich nicht optimal. Denn in diesem Fall können Kontoführungsgebühren nur als Werbungskosten, mit einer Pauschale von 16 Euro, abgesetzt werden.

Der Vorteil bei einem reinen Geschäftskonto ist, dass du sämtliche Kontoführungsgebühren steuerlich geltend machen kannst. Sie zählen zu den „Betriebsausgaben“ und mindern so dein zu versteuerndes Einkommen. Wichtig ist nur, dass alle Transaktionen, die über das Konto laufen, geschäftlich sind. Es dürfen also keine privaten Zahlungen über dieses Konto abgewickelt werden.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.

Welche Kontoführungsgebühren kann ich bei der Steuer absetzen?

Arbeitnehmer können die Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen – es kann eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden, unabhängig davon, in welchem Monat Sie Ihr Konto eröffnet haben.

Kann ich mehr als 16 € Kontoführungsgebühren absetzen?

STEUERRAT: Sie können natürlich auch einen höheren Betrag als 16 EUR als Werbungskosten abziehen. Dazu aber müssen Sie nachweisen, dass die beruflich veranlassten Überweisungen höhere Kosten verursachen bzw. der berufliche Kostenanteil höher ist (FG Münster vom 18.9.1996, EFG 1997 S. 160).

Welche Werbungskosten kann man ohne Nachweis absetzen?

Das Spektrum an Werbungskosten ist breit: Dazu zählen Fortbildungskosten, Kontoführung (pauschal bis 16 Euro ohne Nachweis), berufliche Telefonkosten oder Umzugskosten, falls der Umzug beruflich nötig war. Wenn Du dann eine Zweitwohnung hast, kannst Du die doppelte Haushaltsführung ebenfalls absetzen.

Wie Kontoführungsgebühren nachweisen?

Für die Gebühren müssen Sie keine Belege mitschicken, da das Finanzamt die Pauschale in der Regel ohne Nachweis anerkennt. Falls Ihnen über die Pauschale hinaus Kosten entstanden sind, können Sie diese ebenfalls ansetzen – zum Beispiel bei beruflichen Überweisungen, wenn Sie Rechnungen für Arbeitsmittel begleichen.

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