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Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verloren! � Was nun?
Neben einem Unfall geh�rt der Verlust des Fahrzeugscheins und/oder des Fahrzeugbriefes zu den klassischen Horrorszenarien f�r einen Autofahrer. Aber keine Panik, wir verraten Ihnen, was Sie tun sollten, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II verloren gegangen sind oder geklaut wurden. Doch was hat es eigentlich mit diesen beiden Dokumenten auf sich und worin unterscheiden Sie sich?
- Aufgabe des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Aufgabe des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Zulassungsbescheinigung Teil I verloren
- Zulassungsbescheinigung Teil II verloren
- Fazit
Bild: Duncan Hull @flickr.com (CC BY 2.0)
Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Der Fahrzeugschein ist aktuell auch unter dem Namen �Zulassungsbescheinigung Teil I� bekannt. Jeder, der ein Fahrzeug um- oder anmeldet, bekommt dieses Dokument. Seine Aufgabe besteht darin, ein Auto einwandfrei identifizieren zu k�nnen. Daher gilt: kein Auto ohne Fahrzeugschein! Der Fahrzeugschein, der immer noch umgangssprachlich als solcher bezeichnet wird, mittlerweile aber �Zulassungsbescheinigung Teil I� hei�t, beinhaltet unter anderem:
- technische Angaben zum Auto
- den Namen und die Adresse der Person, auf die das Auto zugelassen wurde
- das Autokennzeichen
- wichtige Infos zur jeweils n�chsten Hauptuntersuchung
Wichtig ist, dass Sie den Schein im Rahmen von Kontrollen im Stra�enverkehr immer im Auto haben, um ihn auf Verlangen vorzeigen zu k�nnen.
Der Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Auch der Begriff �Fahrzeugbrief� ist heutzutage nur noch umgangssprachlich gebr�uchlich. Offiziell tr�gt das entsprechende Dokument die Bezeichnung �Zulassungsbescheinigung Teil II�. Dabei gilt: wechselt der Besitzer, wird auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Das bedeutet auch, dass anhand des Briefes nicht mehr festgestellt werden kann, wer den Wagen vor Ihnen fuhr. Die Anzahl der Vorbesitzer ist allerdings immer noch nachvollziehbar. Die Zulassungsbescheinigung Teil II markiert die Besitzanspr�che an einem Auto. Lassen Sie dieses wichtige Dokument daher nie im Wagen liegen und verstauen Sie es sicher zuhause.
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Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) verloren! � Und jetzt?
Egal, ob Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder ob Ihnen dieser gestohlen wurde: Sie m�ssen den Verlust in jedem Fall direkt nach dem Bekanntwerden der zust�ndigen Zulassungsbeh�rde anzeigen. Je nachdem, ob Sie �nur� die Zulassungsbescheinigung I verloren haben oder diese mitsamt Brieftasche unauffindbar ist, m�ssen verschiedene Unterlagen (immer im Original) vorgelegt werden.
Falls also neben dem Fahrzeugschein auch Personalausweis und F�hrerschein nicht vorliegen, gilt es nun, bei der entsprechenden Beh�rde vorzusprechen. Ansprechpartner ist in einem solchen Fall das B�rgeramt. Um bei den notwendigen Amtswegen Zeit zu sparen, ist in vielen St�dten eine telefonische Terminvereinbarung bzw. die Onlinebuchung m�glich. Das Procedere bei Verlust des Fahrzeugscheins wurde mittlerweile auch enorm vereinfacht. Wurde beispielsweise fr�her das komplette Portemonnaie gestohlen und lagen Ausweisdokumente nicht mehr vor, war es n�tig, verschiedene Beh�rden aufzusuchen. Diese Regelung ist zum Gl�ck entfallen.
Sie haben die Unterlagen zu einem Zeitpunkt verloren, zu dem noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde? Dann ist es nun Ihre Aufgabe, eine Ersatzausfertigung bei der zust�ndigen Zulassungsbeh�rde zu beantragen. F�r den Fall, dass jedoch wirklich nur der Fahrzeugschein verloren wurde, m�ssen folgene Dokument vorgelegt werden:
Im Vergleich zur Neubeantragung eines Fahrzeugbriefs, geht die Erstellung des neuen Fahrzeugscheins in der Regel schnell vonstatten. Entweder erhalten Sie das Dokument noch am selben Tag oder m�ssen -falls Sie �ber ein B�rgeramt beantragen- mindestens sieben Tage warten.
- die notariell errichtete Vollmacht und das Personaldokument
- eine eidesstattliche Versicherung �ber den Verlust
- eine Verlusterkl�rung oder eine Diebstahlsanzeige
- der Nachweis der g�ltigen HU
- der Fahrzeugbrief bzw. im Falle einer Finanzierung ein Schreiben der Bank
Was tun bei Verlust des Fahrzeugbrieges (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Mit Hinblick auf den Verlust des Fahrzeugbriefes sind mitunter ein paar mehr Wege in Kauf zu nehmen. In den meisten F�llen ist ein Ersatz jedoch ebenfalls vergleichsweise unproblematisch. Wichtig ist, dass Sie sich in einem solchen Fall direkt mit der Kfz-Zulassungsstelle in Verbindung setzen. Hier werden Sie dann gebeten, eine eidesstattliche Erkl�rung abzugeben und den Schein, also die Zulassungsbescheinigung II, neu zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass hierf�r Geb�hren erhoben werden. Deren H�he ist im Wesentlichen abh�ngig vom jeweiligen Bearbeitungsaufwand. Eine weitere, gern in Anspruch genommene Alternative, ist der Gang zum Notar. Auch hier geben Sie eine Erkl�rung ab, lassen diese beglaubigen und gehen mit ihr zur zust�ndigen Zulassungsstelle. Die neue Ausstellung eines Fahrzeugbriefes kann durchaus einige Wochen in Anspruch nehmen. Generell schr�nkt Sie dies nicht ein, au�er Sie m�chten Ihr Auto gerade in dieser Zeit verkaufen oder ummelden. Dies ist bis zum Erhalt der neuen Dokumente nicht m�glich. Selbstverst�ndlich d�rfen Sie das Auto jedoch, nachdem Sie den Fahrzeugbrief als verschwunden gemeldet haben, noch weiter fahren.
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Alles halb so schlimm?
Jeder, der schon einmal seinen Fahrzeugbrief oder den Fahrzeugschein verloren hat, wei�, dass es sich um einen �rgerlichen Zwischenfall handelt, der nicht nur Geld kostet, sondern auch mit zeitlichem Aufwand verbunden ist.Dennoch: Wenn Sie den Verlust rechtzeitig an den genannten Stellen melden, stellt sich schnell heraus, dass der Verlust Sie nicht ma�geblich in Ihrer Mobilit�t einschr�nken muss. Es lohnt sich aber in jedem Fall, den Verbleib dieser wichtigen Dokumente in regelm��igen Abst�nden zu kontrollieren, um eventuelles Verschwinden zeitnah melden zu k�nnen.
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