Mietminderung wenn kein warmes wasser

Mietrecht – Kein Warmwasser: Kann der Mieter nur kalt duschen, weil der Ausfall der Warmwasser-Versorgung ursächlich ist, dann sind 15% Mietminderung möglich (Urteil AG München, aus NJW-RR 1991, S. 845).

Kein Warmwasser: Bis das Wasser eine Temperatur von 40 Grad Celsius erreicht, muss 5 Minuten lang kaltes Wasser vorlaufen. Es ist daher zulässig, dass der Mieter eine Mietminderung von 10% vornimmt (AG Berlin-Schöneberg, Az. 102 C 55/94).

Wasserverbrauch: Es müssen erst 70 Liter aus der Leitung fließen, bis das Wasser 37 Grad Celsius warm ist. Der hohe Wasserverbrauch ist für den Mieter unzumutbar. Er darf eine Mietminderung von 5% durchführen (LG Berlin, Az. 64 S 108/01, aus GE 2001, S. 1606).

Zu viel kaltes Wasser: Ein Wasservorlauf von 10 Liter Kaltwasser ist erforderlich, bis das Warmwasser eine Temperatur von 40 Grad Celsius erreicht. Der Mieter kann die Miete um 10% kürzen (AG Berlin-Köpenick, Az. 12 C 214/00, aus MM 3/2001, S. 46).

Bitte um Beachtung: Die Gerichtsurteile sind meist nicht genau auf Ihr konkretes Problem übertragbar. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Warmwasser.

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Wir sind vor einigen Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Haben immer wieder Probleme mit dem Warmwasser und der Heizung.. entweder es bleibt komplett kalt oder man muss das Wasser ewig lange laufen lassen, bis es eine annehmbare Temperatur zum duschen hat. Dem Vermieter (der im Ausland lebt) ist das Problem seit Monaten bekannt, tut aber nichts dagegen und meint einfach nur, dass wir ja keine Südländer seien und wir mit solchen Temperaturen klar kommen müssen^^ Jedenfalls sehen wir es nicht mehr ein, dass wir nun schon seit 5 Tagen überhaupt kein warmes Wasser haben und nur noch kalt duschen können. Wie viel könnten wir von der Miete abziehen, irgendwas muss jetzt wirklich man passieren. Ausziehen ist derzeit keine Option, wir haben viel Geld in die erste eigene Wohnung gesteckt und können uns keinen Umzug erlauben.

Danke

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann der Mieter nur kalt duschen, weil der Ausfall der Warmwasser-Versorgung ursächlich ist, dann sind 15% Mietminderung möglich (Urteil AG München, aus NJW-RR 1991, S. 845).

Bis das Wasser eine Temperatur von 40 Grad Celsius erreicht, muss 5 Minuten lang kaltes Wasser vorlaufen. Es ist daher zulässig, dass der Mieter eine Mietminderung von 10% vornimmt (AG Berlin-Schöneberg, Az. 102 C 55/94).

Es müssen erst 70 Liter aus der Leitung fließen, bis das Wasser 37 Grad Celsius warm ist. Der hohe Wasserverbrauch ist für den Mieter unzumutbar. Er darf eine Mietminderung von 5% durchführen (LG Berlin, Az. 64 S 108/01, aus GE 2001, S. 1606).

Ein Wasservorlauf von 10 Liter Kaltwasser ist erforderlich, bis das Warmwasser eine Temperatur von 40 Grad Celsius erreicht. Der Mieter kann die Miete um 10% kürzen (AG Berlin-Köpenick, Az. 12 C 214/00, aus MM 3/2001, S. 46).

Bitte um Beachtung: Die Gerichtsurteile sind meist nicht genau auf Ihr konkretes Problem übertragbar. Am Besten zum Mieterschutzbund oder gleich zum Anwalt gehen und versuchen über diesen Weg noch etwas zu erreichen. Mit einem Brief vom Anwalt habt ihr eurer Mitteilungspflicht offiziell genüge getan.

Bevor du die Miete minderst solltest du immer mit einem Anwalt sprechen.

Das erspart dir viel Stress, wenn du zu viel minderst etc. Außerdem macht der das formell alles korrekt.

Selber etwas abziehen darfst du meines Wissens nicht. Geh einfach zu deinem Anwalt oder zum Verbraucherschutz die helfen dir schon und dann muss der Mieter etwas machen erst recht, wenn ihr dort zur Warmmiete wohnt. Grüße Yannick

entweder es bleibt komplett kalt oder man muss das Wasser ewig lange laufen lassen, bis es eine annehmbare Temperatur zum duschen hat.

Das ist ein Mangel.

Wie viel könnten wir von der Miete abziehen, irgendwas muss jetzt wirklich man passieren.

Google hilft (Urteile zu dem Thema, Mieterbund etc.). Tendenziell im Bereich 5-10%. Vorher ankündigen und Frist setzen um Abhilfe zu schaffen (2 Wochen). Der Vermieter muss doch hier in Deutschland einen Bevollmächtigten bzw. einen Verwalter haben.

Was möchtest Du wissen?

Wie lange darf der Vermieter einen ohne Warmwasser lassen?

Das Wichtigste zur Mietminderung bei fehlendem Warmwasser Die Warmwasserversorgung muss ganztägig und ganzjährig zur Verfügung stehen. Ist das nicht der Fall, können Mieter eine Mietminderung geltend machen.

Kann man die Miete kürzen wenn man kein warmes Wasser hat?

Kein Warmwasser in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr: 7,5 Prozent Mietminderung. Wasser nur 37 Grad Celsius warm bei einem Vorlauf von 70 Litern: 5 Prozent Mietminderung. Warmwasser- und Heizungsversorgung unterbrochen: 10 Prozent Mietminderung.

Wie viel Mietminderung bei Warmwasser und heizungsausfall?

ob das Warmwasser lediglich in der Küche oder auch im Badezimmer ausbleibt, zu welcher Tageszeit der Mangel auftritt. Das Amtsgericht Köln hielt beispielsweise in einer Mietsache eine Mietminderung von 7,5 % für gerechtfertigt.

Was tun wenn man kein warmes Wasser hat?

Das Wasser wird nicht warm - Daran kann es liegen.
Überprüfen Sie an Ihrem Boiler, ob der Thermostat des Warmwasserspeichers richtig eingestellt ist. ... .
Darüber hinaus kann es vorkommen, dass der Thermostat kaputtgegangen ist. ... .
Ein ebenfalls häufiges Problem ist Kalk..

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