Mit wie vielen jahren darf man zeitung austragen

6 Antworten

Mit wie vielen jahren darf man zeitung austragen

Ich verstehe nicht ganz. Mit Hilfe der Eltern?! - Wenn ich das so lese, gehe ich davon aus, dass die Eltern einen Job haben, Zeitungen auszutragen. Und das 10 jährige Kind einmal die Woche die Eltern begleiten und helfen darf.

Sowas würde ich in Ordnung finden, weil so ein Kind ja auch mächtig stolz und happy sein kann, wenn es den Eltern bei einer solchen Tätigkeit helfen kann. Gut möglich, dass sich das Kind dabei sogar ein bisschen Taschengeld von den Eltern verdienen kann und somit auch lernt, woher das Geld überhaupt kommt.

Mit wie vielen jahren darf man zeitung austragen

Nein, erst mit min. 13. Ansonsten können ja die Eltern austragen, und das Kind "hilft".

Mit wie vielen jahren darf man zeitung austragen

Topnutzer im Thema Minijob

Kinderarbeit ist verboten. Lediglich Kinder über 13 Jahre dürfen mit Erlaubnis der Eltern kleinere, leichtere Beschäftigungen erledigen, wenn sie über 2 Stunden nicht hinausgehen.

Für weitere Infos ist das Jugendarbeitsschutzgesetz genau richtig

Mit wie vielen jahren darf man zeitung austragen

Als Job nein, als Spiel während es die arbeitenden Eltern begleitet ja.

Mit wie vielen jahren darf man zeitung austragen

laßt dem kind doch noch ein paar jahre unbeschwerte kindheit, bevor ihr es zum arbeiten zwingt...

Was möchtest Du wissen?

FAQ zum Nebenjob für Schüler zum Zeitung austragen und Prospekte verteilen

Wie viel verdiene ich und wann wird der Lohn ausbezahlt?

Dein Verdienst ist individuell abhängig von der Größe des Gebietes, der Gebietsstruktur sowie von der Anzahl der Flyer und Zeitungen, die Du verteilen musst. Der Lohn wir immer zum 15. des Folgemonats auf dein Konto überwiesen. Wir bieten außerdem attraktive Zusatzprämien. Hierfür kannst Du dich bei deinem Gebietsbetreuer informieren.

Was muss ich austragen?

Prospekte und Flyer: werden nur in Briefkästen von privaten Haushalten eingesteckt. Briefkästen mit Werbeverboten werden nicht beliefert. Manchmal müssen auch Sonderformen, wie z.B. Kataloge oder Warenproben ausgetragen werden. Hierfür wirst Du aber von deinem Gebietsbetreuer rechtzeitig informiert.

Anzeigenblätter, kostenlose Zeitungen: müssen abhängig von der Region, somit vom Gebiet in dem du austrägst, zusätzlich zu den Prospekten ausgetragen werden. Diese werden in privaten Briefkästen aber auch in Gewerbebetrieben, Praxen, Behörden etc. eingeworfen. Hier müssen ebenfalls Werbeverbote eingehalten werden. Falls Du in deinem Gebiet eine Zeitung zusätzlich zu den Prospekten austragen musst, erfährst Du das bevor du mit dem Nebenjob anfängst.

Wer ist mein Ansprechpartner?

In unserem Hause wartet ein persönlicher Ansprechpartner auf Dich. Von diesem erhältst Du alle nötigen Informationen und Kontaktdaten. Dein Gebietsbetreuer unterstützt Dich in allen Belangen und freut sich über Deinen Anruf oder Deine E-Mail. Du kannst deinen Gebietsbetreuer auch gerne über WhatsApp kontaktieren.

Wo muss ich die Flyer und Zeitungen verteilen?

Du erhältst nach Zuteilung deines Gebietes einen Gebietsplan. Dort siehst Du, wo du austragen musst. Bei Flyern und Prospekten gilt: überall bei privaten Haushalten einwerfen, es sei denn auf einem Briefkasten wird die Zusendung von Prospekten untersagt. Dies muss immer beachtet werden. Bei Zeitungen gibt es eine andere Regelung über die Du dann vorab informiert wirst.

Muss ich die Flyer und Zeitungen sortieren?

Nein, die Prospekte und Zeitungen werden von uns maschinell sortiert und Dir fertig zur Verteilung angeliefert. Die Prospektbündel enthalten somit die exakte Anzahl der Prospekte, die für einen Briefkasten vorgesehen sind. Du kannst also die Pakete auf Vollständigkeit prüfen, sie dann direkt in eine Tasche/ Wagen packen und loslaufen.

Wie lange muss ich laufen?

In der Regel beträgt die Zustellzeit 1,5 bis 2 Stunden. Ist jedoch von Gebiet zu Gebiet individuell. Die Zustelldauer ist abhängig von der Größe des Gebietes, wie geübt Du bist und welche Fortbewegungsart Du nutzt (Fahrrad oder zu Fuß).

Wann und wie werden die Flyer / Zeitungen zugestellt?

Die Flyer und Zeitungen werden in der Regel ein Tag vor der Zustellung angeliefert. Spätestens am Verteiltag (Samstag oder Mittwoch) um 8 Uhr morgens sollten diese an der vereinbarten Ablagestelle zu finden sein. Diese Ablagestelle bestimmst Du und teilst diese deinem Gebietsbetreuer mit.

Bis wann muss ich mit der Verteilung fertig sein?

Falls keine anderen Vorgaben für spezielle Flyer oder Zeitungen getroffen werden, müssen die Flyer und Zeitungen am Verteiltag (Mittwoch oder Samstag) ausgetragen sein.  Bei Sonderfällen wirst Du von deinem Gebietsbetreuer informiert.

Darf ich für mehrere Unternehmen gleichzeitig arbeiten?

Gesetzlich ist dies grundsätzlich möglich. Hier ist jedoch der Arbeitgeber zu informieren und muss den Nebenjob genehmigen. Es sollte mit den bisherigen Unternehmen abgeklärt werden, ob man einen Nebenjob aufnehmen darf.

Bin ich versichert?

Unsere Zusteller sind entweder als kurzfristig Beschäftigte oder geringfügig auf 450 €- Basis angestellt. Der Versicherungsschutz wird über die Bundesknappschaft gewährleistet, bei der Du dann angemeldet wirst.

Muss ich das erste Mal alleine laufen?

Nein, du kannst dich gerne von deinen Eltern, Freunden oder Geschwistern begleiten lassen. Auch dein zuständiger Gebietsbetreuer ist für Dich immer erreichbar.

Mit welchem Transportmittel trage ich aus?

Als Transportmittel eignen sich Zeitungswägen oder (Fahrrad-) Taschen. Falls Du ein solches Transportmittel benötigst, informiere Sich bei Deinem zuständigen Gebietsbetreuer. Du erhältst entweder ein Transportmittel von uns oder falls Du dir selbst eines kaufen möchtest, wird dies von uns bezuschusst.

Wer verteilt für mich, wenn ich im Urlaub bin oder krank werde?

Gerade bei Urlaub, aber auch bei Krankheit, ist es wichtig, dass Du deinem Gebietsbetreuer so bald wie möglich Bescheid gibst, damit dieser eine Vertretung für Dich suchen kann. Wenn Du jemanden kennst, der während deiner Krankheit bzw. deines Urlaubes die Verteilung übernehmen kann, bitte dies umgehend an Deinen zuständigen Ansprechpartner weitergeben.

Wie viel muss man Zeitung austragen?

Beim Standard-Satz von 15 Cent pro Zeitung müsstest du also 100 Zeitungen austeilen, um auf einen Stundensatz von 15 Euro zu kommen. Um mit einem Zusteller im Stundensatz (mit Mindestlohn) gleichzuziehen, müsstest du also etwa 63 Zeitungen pro Stunde austeilen – ganz schön viel.

Wie kann man als Zeitungsausträger arbeiten?

In der Regel hast du eine feste Tour, die abzuarbeiten ist. Du wirst dafür von deinem Arbeitgeber entweder mit einem Zeitungswagen ausgestattet, den du hinter dir herziehst, um die Zeitungen zu transportieren. Oder du erhältst eine Zeitungstasche, die du an deinem Fahrrad befestigen kannst.