Mit wieviel personen darf man sich treffen

Adrian Langer

Du möchtest dieses Profil zu deinen Favoriten hinzufügen?

Verpasse nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melde dich an, um neue Inhalte von Profilen und Bezirken zu deinen persönlichen Favoriten hinzufügen zu können.

  • 10. Dezember 2021, 10:34 Uhr

3Bilder

Die neue Verordnung regelt, wie viele Personen man nach dem 12. Dezember (außer in OÖ) im privaten Umfeld treffen darf. 

ÖSTERREICH. Grundsätzlich endet der Lockdown für alle Geimpften und Genesenen in der Nacht auf Sonntag, 12. Dezember. Für Ungeimpfte bleibt der Lockdown auf unbestimmte Zeit aufrecht.

In der Verordnung sind neben den Regelungen für Handel, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und Co. auch jene für private Zusammenkünfte festgelegt. Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen. In Restaurants und Lokalen muss sie am Weg zum Sitzplatz und zur Toilette getragen werden. Speisen und Getränke dürfen in den Betriebsstätten nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen konsumiert werden. Und diesen darf man nicht selbst aussuchen, er wird vom Servicepersonal zugewiesen. In der Gastronomie gilt grundsätzlich eine Sperrstunde um 23 Uhr.

Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern

Bei Hochzeiten, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern, bei denen es nicht ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze gibt, sind indoor bis zu 25 Personen erlaubt und im Freien bis zu 300 Teilnehmer. 2G sowie Maskenpflicht gilt und um 23 Uhr ist Schluss. 

Vier Personen mit 2G-Nachweis

Im privaten Bereich dürfen sich maximal vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten mit 2G-Nachweis treffen, wobei dabei höchstens sechs minderjährige Kinder nicht einzurechnen sind. Bedeutet also, ein Paar mit Kindern darf ein weiteres Paar zu Hause treffen.

Die Verordnung soll vorerst bis 21. Dezember gelten. Wie wir Weihnachten und Silvester feiern dürfen, ist somit noch offen.

Zum Thema:

So sieht das Lockdown Ende in Österreich aus

Die Weihnachtsferien werden verlängert

Beliebte Video-Beiträge

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Geändertes Infektionsschutzgesetz: Die Corona-Regeln werden künftig weitgehend weggefallen. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, kann bestehen bleiben. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie die Testpflicht an Schulen sind weiterhin möglich. Entscheidend ist die Regelung im jeweiligen Bundesland. Im Luft- und Personenfernverkehr bleibt die Maskenpflicht bundesweit bestehen.

Gleichzeitig sollen strengere lokal begrenzte Regelungen gelten, wenn es die Infektionslage vor Ort erfordert und das jeweilige Landesparlament dies beschließt.

Damit die Landesparlamente ihre bisher geltenden Regelungen abändern können, ist eine Übergangsfrist vorgesehen: Maßnahmen, die auf der Grundlage des bisherigen Infektionsschutzgesetzes getroffen worden sind, können noch bis zum 2. April verlängert werden. Entscheidend ist die Regelung im jeweiligen Bundesland.

Hier finden sie alle wichtigen Informationen zu den Corona-Regelungen.

Hier finden Sie alle Beschlüsse, die Bund und Länder in der Pandemie bisher gemeinsam gefasst haben:

Lockerung bei Kontakten und im Einzelhandel mit Beschluss vom 16. Februar 2022 PDF, 150 KB, barrierefrei
Neues Testregime und Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom 24. Januar 2022 PDF, 264 KB, barrierefrei
Verlängerung und Ergänzung der Maßnahmen mit Beschluss vom 7. Januar 2022 PDF, 125 KB, nicht barrierefrei
Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene mit Beschluss vom 21. Dezember 2021 PDF, 95 KB, nicht barrierefrei
Bundesweite 2G-Regeln mit Beschluss vom 2. Dezember 2021 PDF, 33 KB, nicht barrierefrei
2G- und 3G-Regeln in vielen Bereichen mit Beschluss vom 18. November 2021 PDF, 142 KB, nicht barrierefrei
3G-Regel und Ende der kostenlosen Tests mit Beschluss vom 10. August 2021 PDF, 75 KB, nicht barrierefrei
Impfangebot für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit Beschluss vom 27. Mai 2021 PDF, 23 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom 22. März 202 PDF, 108 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen und Öffnungsschritte mit Beschluss vom 3. März 2021 PDF, 153 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom 10. Februar 2021 PDF, 122 KB, barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom 19. Januar 2021 PDF, 117 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom 5. Januar 2021 PDF, 79 KB, nicht barrierefrei
Vorrübergehende Schließung des Einzelhandels mit Beschluss vom 13. Dezember 2020 PDF, 90 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom 2. Dezember 2020 PDF, 11 KB, nicht barrierefrei
Verlängerung der Maßnahmen mit Beschluss vom 25. November 2020 PDF, 142 KB, nicht barrierefrei
Zwischenbilanz der bisherigen Maßnahmen vom 16. November 2020 PDF, 237 KB, barrierefrei
Weitere Maßnahmen mit Beschluss vom 28. Oktober 2020 PDF, 138 KB, nicht barrierefrei
Weitere Beschränkungen mit Beschluss vom 14. Oktober 2020 PDF, 86 KB, nicht barrierefrei
Beschluss ChefBK vom 7. Oktober 2020 PDF, 19 KB, nicht barrierefrei
Beschluss vom 29. September 2020 PDF, 90 KB, nicht barrierefrei
Öffnungsschritte nicht möglich, Beschluss vom 27. August 2020 PDF, 83 KB, nicht barrierefrei
Hotspot-Strategie mit Beschluss vom 16. Juli 2020 PDF, 59 KB, nicht barrierefrei
Kontaktbeschränkungen werden ergänzt am 17. Juni 2020 PDF, 118 KB, nicht barrierefrei
Schutzrahmen vereinbart am 27. Mai 2020
Verantwortung für Länder und Kommunen vom 6. Mai 2020 PDF, 101 KB, nicht barrierefrei
Weitere Lockerungen am 30. April 2020 PDF, 282 KB, barrierefrei
Verlängerung und Lockerungen der Beschränkungen am 15. April 2020
Bewertung und Verlängerung der Kontaktbeschränkungen am 1. April 2020
Erweiterung der Leitlinien am 22. März 2020
Erste Leitlinien beschlossen am 16. März 2020
Beginn der Beratungen zu Corona am 12. März 2020

Montag, 21. März 2022

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte