Muss eine Rechnung unterschrieben sein Rechtsanwalt

Häufig bekommen wir als Steuerberater die Frage gestellt, ob eine Rechnung unterschrieben werden muss.

Unsere Antwort lautet erst einmal nein. Allerdings: keine Regel ohne Ausnahmen.

Das Gesetz schreibt genau vor, wie eine Rechnung auszusehen hat und welche Rechnungsmerkmale vorhanden sein müssen. Eine Unterschrift wird dort nicht erwähnt.

Demnach ist eine Unterschrift auf einer Rechnung nicht nötig, man muss sie also nicht unterschreiben.

Gerade bei Jungunternehmern sehen wir häufiger Rechnungen, die unterschrieben sind. Ungültig sind diese Dokumente durch eine gesetzte Unterschrift natürlich nicht. Warum eine Rechnung dennoch oftmals unterschrieben wird, hat vielerlei Gründe.

Zum einen fehlt das Wissen, wie eine ordnungsgemäße Rechnung auszusehen hat und die Unterschrift wird aus Gewohnheit gesetzt, weil dies bei Anschreiben, Verträgen etc. so üblich ist.

Ein anderer Grund ist, dass man der Rechnung eine persönlichen Note geben will, indem sie signiert wird. Gerade bei Barzahlungen wird angenommen, dass die Rechnung noch einmal unterschrieben werden sollte, anstatt sie dem Kunden nur zu übergeben. Es sei hier nochmals betont, dass eine Unterschrift nicht falsch ist. Sie ist nur nicht notwendig und birgt gewisse Gefahren.

Die Risiken einer unterschriebenen Rechnung

Worauf muss auf jeden Fall geachtet werden? Die Unterschrift sollte, wenn schon gesetzt, unterhalb der Rechnung stehen. Über der Unterschrift ein kurzer Satz wie: „Mit freundlichen Grüßen“ oder „Vielen Dank“.

Denn jemand könnte auf die Idee kommen, nachträglich einen Stempel auf das Dokument zu drücken, mit den Worten: „Dankend erhalten“ o.Ä. . Es steht außer Frage, dass ein solches Vorgehen kriminell ist, wenn der Betrag nicht wirklich bezahlt wurde. Aus diesem Grund sollte die Unterschrift niemals auf der Seite oder alleine stehen. Sollte jemand soviel kriminelle Energie aufbringen, so liegt die Beweislast beim Rechnungssteller, da seine Unterschrift auf dem Dokument verzeichnet ist.

Auf der Rechnung sollte darum immer stehen, in welcher Form bezahlt wurde. Am Besten durch Aufforderung den Rechnungsbetrag auf ein entsprechendes Konto zu überweisen. Wenn dann Bar bezahlt wird, kann ein Vermerk mit „Dankend erhalten“ und die Unterschrift stehen.

Übrigens: Falls sich beim Schreiben der Rechnung dann doch einmal ein Fehler eingeschlichen hat, gilt es diesen zu korrigeren. Wie diese Korrektur einer Rechnung auszusehen hat, lesen Sie in unserem entsprechenden Beitrag.

Muss eine Rechnung unterschrieben sein Rechtsanwalt
Muss eine Rechnung unterschrieben sein Rechtsanwalt

Die Corona-Pandemie hat auch in der Rechtspflege einen Digitalisierungsschub ausgelöst. Ein Anachronismus im elektronischen Rechtsverkehr bleibt die analoge Anwaltsrechnung. Das Unterschriftserfordernis für die anwaltliche Honorarnote sollte auch im Sinne der Mandanten bei nächster Gelegenheit dem – sicherlich digital geführten – Federstrich des Gesetzgebers zum Opfer fallen.

12. Mai 2022

Die Corona-Pandemie hat nicht nur in der freien Wirtschaft einen Digitalisierungsschub ausgelöst, sondern auch in der Rechtspflege. Der Einsatz von Videokonferenzen oder Kollaborationstools ist für die Mehrzahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte alltäglich geworden, und auch die Justiz hat mit der Gerichtsverhandlung unter zeitgleicher Bild- und Tonübertragung in das Sitzungszimmer (zB nach § 128a ZPO) wertvolle Erfahrungen gesammelt. Als ausgesprochen hilfreich für ein dezentrales Arbeiten des Anwalts hat sich das beA erwiesen. Schriftsätze müssen nicht mehr zwecks Unterschrift auf Papier gedruckt, sondern können von überall aus ohne Medienbruch als elektronisches Dokument erzeugt und per beA bei Gericht eingereicht werden (zB § 130a ZPO). Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich, eine den Text abschließende Wiedergabe des Namens des Verantwortlichen genügt. Die Signatur erfolgt entweder elektronisch oder entfällt ganz, wenn ein sicherer Übermittlungsweg genutzt wird.

Wer bei seiner Rechtsberatung in großen Schritten Richtung papierloses Büro unterwegs ist, sieht sich jäh ausgebremst, wenn er das Mandat abrechnen will: Nach § 10 I 1 RVG müssen Anwaltsrechnungen eigenhändig vom Rechtsanwalt unterschrieben werden. Der BGH hat diese Unterzeichnung im Jahr 2004 – also drei Jahre vor der Markteinführung des iPhone – als ein hohes Gut angesehen: Durch seine Unterschrift „soll der Rechtsanwalt die zivilrechtliche, strafrechtliche und standesrechtliche Verantwortung für die Richtigkeit der Berechnung übernehmen“ (NJW-RR 2004, 1144). Bis zur Erteilung einer formrichtigen Rechnung ist ein Honoraranspruch nicht einklagbar, der Schuldner nicht im Verzug. Erforderlich ist also ein Medienbruch, der Rechtsanwalt muss die Rechnung drucken, unterschreiben, kuvertieren, frankieren und abschicken.

Zahlreiche Mandanten wünschen allerdings keine Papierrechnung mehr, beispielsweise weil sie eBilling-Portale verwenden, über die Rechnungen allein in elektronischer Form (zB im ­LEDES-Format) einzureichen sind; zusätzlich übersandte Honorarnoten in der Form des § 10 I 1 RVG sorgen bestenfalls für Belustigung. Auch im Steuerrecht ist die Unterschrift kein Erfordernis der ordnungsgemäßen Rechnungsstellung (§ 14 IV UStG), sondern es ordnet an, dass Rechnungen „auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln“ sind, § 14 I 7 UStG.

Das Berufsrecht der Steuerberater ist seit dem 1.7.2020 schon einen Schritt weiter, hier kann der Mandant auf eine vom Steuerberater eigenhändig unterschriebene Rechnung verzichten und deren Versand per E-Mail zustimmen, § 9 I 1 StBVV. Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Anpassung des Rechts an die digitalisierte Lebens­wirklichkeit wirkt das Unterschriftserfordernis für die anwaltliche Honorarnote als ein Anachronismus, der bei nächster Gelegenheit dem – sicherlich digital geführten – ­Federstrich des Gesetzgebers zum Opfer fallen sollte!

Rechtsanwalt Prof. Dr. Dieter Leuering ist Partner von Flick Gocke Schaumburg, Bonn.

Ist eine Rechnung ohne Unterschrift gültig?

Rechnungen als rechtsgültige Dokumente. Rechnungen sind ohne Unterschrift keine rechtsgültigen Dokumente; es handelt sich lediglich um eine Auflistung von Produkten und Dienstleistungen, die an einen Kunden gesendet wird, um eine Zahlung anzufordern. Normalerweise zahlen Kunden Rechnungen ohne Unterschrift problemlos.

Ist ein anwaltsschreiben ohne Unterschrift gültig?

Sie dient als Nachweis darüber, wer etwas ausgestellt hat sowie dazu, etwas zu bestätigen und Einverständnis auszudrücken. Außerdem ist sie zur Gültigkeit von Rechtsgeschäften, die der Schriftform bedürfen, erforderlich (§ 126 BGB). Entsprechende Schriftstücke ohne gültige Unterschrift sind nicht rechtswirksam.

Wie muss eine Rechnung vom Anwalt aussehen?

Nach § 14 Abs. 4 muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten: Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Rechtsanwaltes bzw. der Rechtsanwalts-Gesellschaft (BGB-Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH, AG) und den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers.

Wer unterschreibt Rechnungen?

Ausnahmen: Steuerberater und Anwälte Allerdings gibt es auch in diesem Fall Ausnahmen von der Regel. So müssen Steuerberater und Rechtsanwälte ihre Rechnungen grundsätzlich unterschreiben. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in der Vergütungsordnung für Steuerberater und Rechtsanwälte.