Muss man wenn man geboostert ist in quarantäne

Kontaktpersonen wird eine Quarantäne nur empfohlen, aber nicht mehr angeordnet. Infizierte müssen fünf Tage lang daheim bleiben. Ein Überblick über die Vorschriften.

Wer sich mit dem Coronavirus angesteckt hat oder Kontakt zu einem Infizierten hatte, muss zu Hause bleiben und sich von anderen Menschen fernhalten - seit den ersten Corona-Fällen war das ein Grundsatz der Pandemiebekämpfung. Doch das hat sich in Bayern nun geändert. Seit 13. April wird Kontaktpersonen eine Quarantäne nur noch empfohlen, aber nicht mehr angeordnet. Die Isolationspflicht für Infizierte ist auf fünf Tage verkürzt worden.

Ein Überblick über die wichtigsten Fragen, wie die Quarantäne und Isolation in Bayern nun gehandhabt werden und was gilt:

Wer muss jetzt noch in Quarantäne oder Isolation?

Grundsätzlich alle Menschen, bei denen das Coronavirus mit einem PCR-Test oder einem Schnelltest (etwa in einer Apotheke oder einem Testzentrum) nachgewiesen wurde. Sie sind dazu verpflichtet, zu Hause zu bleiben - eine Anordnung des Gesundheitsamts ist dafür keine Voraussetzung. Offiziell spricht man in diesen Fällen von Isolation, nicht von Quarantäne. In Quarantäne wiederum mussten bis zum 12. April diejenigen, die engen Kontakt zu einem Covid-19-Kranken hatten ("Kontaktpersonen") - das galt auch für Familienmitglieder oder Mitbewohner. Diese Quarantänepflicht gibt es nun aber nicht mehr.

Alle Vorschriften zur Isolation finden sich in einer Allgemeinverfügung des bayerischen Gesundheitsministeriums.

Was passiert nun mit Kontaktpersonen?

Verpflichtet sind sie zu nichts. Das Gesundheitsministerium bittet Infizierte aber darum, ihre engen Kontakte zu informieren. Und diese sollten dann ihre Kontakte reduzieren, nach Möglichkeit im Home-Office arbeiten und sich freiwillig fünf Tage lang selbst testen.

Wie lange muss man in Isolation?

Covid-19-Kranke (Schnelltest): Wer bei einem Schnelltest (etwa beim Arzt oder in einer Apotheke) positiv getestet wurde, darf wieder in Freiheit, wenn der nachfolgende PCR-Test negativ ist. Wenn man keinen PCR-Test machen lässt, endet die Isolation, wenn man 48 Stunden lang symptomfrei ist - frühestens aber nach fünf Tagen und spätestens nach zehn Tagen.

Covid-19-Kranke (PCR-Test): Ist man bei einem PCR-Test positiv getestet worden, dauert die Isolation in vielen Fällen nur noch fünf Tage. Dann endet sie automatisch und ohne Freitesten, wenn man zuvor 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome hatte. Wenn doch, dann verlängert sich die Isolation - und zwar so lange, bis man 48 Stunden symptomfrei ist. Nach zehn Tagen ist sie aber in jedem Fall vorbei.

Was muss man in der Isolation beachten?

Wer in Isolation ist, muss in seiner Wohnung bleiben - selbst ein Spaziergang allein im Wald ist nicht erlaubt. Man sollte keinen Besuch empfangen und sich von seinen Mitbewohnern, auch von Familienmitgliedern, fernhalten, also möglichst in einem eigenen Zimmer bleiben und nicht mit ihnen gemeinsam essen. Es gibt nur zwei Ausnahmen, wann man seine Wohnung verlassen darf: entweder allein in den eigenen Garten, auf die Terrasse oder den Balkon oder für den Weg zu einem Arzt oder ins Testzentrum, weil ein Corona-Test angeordnet wurde. Weitere Ausnahmen muss das Gesundheitsamt genehmigen. Wer sich an die Vorschriften nicht hält, gegen den kann ein Bußgeld verhängt werden.

Gibt es Verhaltensregeln für die Zeit nach der Isolation?

Keine verpflichtenden. Den Menschen wird aber empfohlen, im Anschluss fünf Tage lang "außerhalb der eigenen Wohnung - insbesondere in geschlossenen Räumen - eine FFP2-Maske zu tragen und unnötige Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden".

Welche Sonderregeln gelten in Heimen oder Kliniken?

Für das Personal von Einrichtungen, in denen besonders Gefährdete leben oder arbeiten, gilt: Wer wegen einer Corona-Infektion in Isolation war, darf nach zehn Tagen wieder zur Arbeit gehen, wenn er mindestens 48 Stunden symptomfrei ist - diese Regelung ist neu und gilt seit Ende Juli. Oder aber wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt; das kann ein Schnelltest sein oder auch ein PCR-Test mit einem Ct-Wert von mehr als 30. Zu diesen Einrichtungen gehören zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime oder Behinderten-Einrichtungen.

Welche Ausnahmen gibt es für die sogenannte kritische Infrastruktur?

Sollte eine Behörde oder ein Betrieb der sogenannten kritischen Infrastruktur durch zu viele Quarantäne-Fälle lahmgelegt werden, kann die jeweilige Kommune Infizierte oder Kontaktpersonen aus der Isolation/Quarantäne entlassen, damit sie zur Arbeit gehen können. Zur kritischen Infrastruktur zählen zum Beispiel die Versorgung mit Wasser, Energie und Lebensmitteln, Banken und Versicherungen, das Transport- und Gesundheitswesen, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien und öffentliche Verwaltung. (Eine Übersicht finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.)

Macht es einen Unterschied, ob es sich um eine Omikron-Infektion handelt oder um eine andere Virusvariante?

Nein. Alle Vorschriften gelten einheitlich bei jeder Corona-Infektion.

Und wie ist das mit der Quarantäne nach einer Einreise?

Wer aus einem Virusvariantengebiet kommt, muss nach der Einreise zwei Wochen lang in Quarantäne. Für ihn oder sie gilt: Freitesten ist nicht möglich, am Ende muss ein negativer PCR-Test stehen. Daneben gibt es noch die sogenannten Hochrisikogebiete: Wer in einem solchen war, muss nach der Einreise nur dann in Quarantäne, wenn er oder sie nicht geimpft oder genesen ist. Sie dauert dann zehn Tage, die man mit einem negativen Test auf fünf Tage verkürzen kann.

Diese Regelungen sind derzeit aber nicht von Bedeutung, da derzeit keine Länder als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete ausgewiesen sind, wie aus der Liste der Hochrisiko- und Virusvariantengebiete auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts hervorgeht.

Rechtsvorschriften

Die Isolation von Corona-Infizierten ist in Bayern in einer Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums geregelt, der sogenannten AV Isolation. Sie ist derzeit bis 30. September 2022 gültig.