Die Wohlfühlgemeinde
Schwerbehindertenausweis beantragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit in liegt in Niedersachsen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
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Infobereich
Bitte wenden Sie sich an
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle HannoverSchiffgraben 30-32
30175 Hannover
Telefon: 0511 89701-0
Telefax: 0511 89701-166
E-Mail: Homepage: www.soziales.niedersachsen.deÖffnungszeiten:Allgemein:
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten:
Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr
sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr.
Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle:
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Adresse
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt - LS), Außenstelle Osnabrück (Versorgungsamt Osnabrück)
Adresse / Kontaktdaten
Iburger Str. 30
49082 Osnabrück
Niedersachsen
Deutschland
Adresse auf Google Maps anzeigen
Telefon: 0541 5845-1 Telefax: 0541 5845-297 Homepage: //soziales.niedersachsen.de/startseite/das_landesamt/standorte/osnabruck/landesamt-fur-soziales-jugend-und-familie-aussenstelle-osnabruck-182503.html
Beschreibung:
Zuständige Stelle für die Feststellung der Behinderung und die
Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Angaben zu Versorgungsämtern in Deutschland finden Sie auf der Seite //www.bih.de/soziale-entschaedigung/kontakt/
Ähnliche Adressen
Adressgruppen:
- Behörden, Organisationen, Anlaufstellen |
- Rehabilitationsträger |
- Rehabilitationsträger/Soziale Entschädigung |
- Soziale Entschädigung |
- Versorgungsamt/Niedersachsen |
- Versorgungsamt/soziale Entschädigung regional |
- Versorgungsämter/Schwerbehindertenausweis
Referenznummer:
R/AD19212
Informationsstand: 17.01.2022
Wer braucht ihn? Was bringt er? Wo kann man ihn beantragen und was wird darin vermerkt?
Muster von Schwerbehindertenausweisen
Personen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit beeinträchtigt ist, können beim Niedersächsischen (Nds.) Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (ehemals Versorgungsamt Hannover) die Feststellung ihrer Behinderung und im Falle der Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50%) die Ausstellung eines entsprechenden Ausweises beantragen, in dem der Grad der Behinderung vermerkt wird.
Neben dem Grad der Behinderung werden auch ggf. vorliegende weitere gesundheitliche Merkmale für sogenannte Nachteilsausgleiche festgestellt und im Ausweis vermerkt (z. B. Blindheit, Notwendigkeit der ständigen Begleitung, Hilflosigkeit, außergewöhnliche Gehbehinderung). Nachteilsausgleiche sind je nach Merkmal in unterschiedlichen Formen möglich, so können neben steuerlichen Vorteilen beispielsweise Parkerleichterungen bei Blindheit oder einer außergewöhnlichen Gehbehinderung gewährt werden.
Die Feststellung der Behinderung und die Ausweisausstellung sind einkommens- und vermögensunabhängig und erfolgen durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Außenstelle Hannover - siehe Adressfeld rechts). Antragsformulare sind dort erhältlich.
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