Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Schwerbehindertenausweis

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Schwerbehindertenausweis beantragen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit in liegt in Niedersachsen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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Bitte wenden Sie sich an

  • Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle HannoverSchiffgraben 30-32
    30175 Hannover
    Telefon: 0511 89701-0
    Telefax: 0511 89701-166
    E-Mail: Homepage: ww­w.­so­zia­les.­nie­der­sach­sen.deÖffnungszeiten:

    Allgemein:

    Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr

    sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

    Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten:

    Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr

    sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr.

    Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle:

    Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr

    sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Adresse
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt - LS), Außenstelle Osnabrück (Versorgungsamt Osnabrück)

Adresse / Kontaktdaten

Iburger Str. 30
49082 Osnabrück
Niedersachsen
Deutschland
Adresse auf Google Maps anzeigen

Telefon: 0541 5845-1 Telefax: 0541 5845-297 Homepage: //soziales.niedersachsen.de/startseite/das_landesamt/standorte/osnabruck/landesamt-fur-soziales-jugend-und-familie-aussenstelle-osnabruck-182503.html

Beschreibung:

Zuständige Stelle für die Feststellung der Behinderung und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.

Weiterführende Informationen

Hinweis:

Angaben zu Versorgungsämtern in Deutschland finden Sie auf der Seite //www.bih.de/soziale-entschaedigung/kontakt/

Ähnliche Adressen

Adressgruppen:

  • Behörden, Organisationen, Anlaufstellen |
  • Rehabilitationsträger |
  • Rehabilitationsträger⁠/​Soziale Entschädigung |
  • Soziale Entschädigung |
  • Versorgungsamt⁠/​Niedersachsen |
  • Versorgungsamt⁠/​soziale Entschädigung regional |
  • Versorgungsämter⁠/​Schwerbehindertenausweis

Referenznummer:

R/AD19212

Informationsstand: 17.01.2022

Wer braucht ihn? Was bringt er? Wo kann man ihn beantragen und was wird darin vermerkt?

© BMAS

Muster von Schwerbehindertenausweisen

Personen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit beeinträchtigt ist, können beim Niedersächsischen (Nds.) Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (ehemals Versorgungsamt Hannover) die Feststellung ihrer Behinderung und im Falle der Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50%) die Ausstellung eines entsprechenden Ausweises beantragen, in dem der Grad der Behinderung vermerkt wird.

Neben dem Grad der Behinderung werden auch ggf. vorliegende weitere gesundheitliche Merkmale für sogenannte Nachteilsausgleiche festgestellt und im Ausweis vermerkt (z. B. Blindheit, Notwendigkeit der ständigen Begleitung, Hilflosigkeit, außergewöhnliche Gehbehinderung). Nachteilsausgleiche sind je nach Merkmal in unterschiedlichen Formen möglich, so können neben steuerlichen Vorteilen beispielsweise Parkerleichterungen bei Blindheit oder einer außergewöhnlichen Gehbehinderung gewährt werden.

Die Feststellung der Behinderung und die Ausweisausstellung sind einkommens- und vermögensunabhängig und erfolgen durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Außenstelle Hannover - siehe Adressfeld rechts). Antragsformulare sind dort erhältlich.

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Wo Schwerbehindertenausweis beantragen Niedersachsen?

Sie können den Antragsvordruck (Erst- oder Folgeantrag) bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie schriftlich oder fernmündlich anfordern, ausfüllen und zurücksenden.

Welche Krankheiten gelten als schwerbehindert?

Eine Krebserkrankung..
Ein Schlaganfall..
Unterschiedliche Herz-Kreislauf-Erkrankungen..
Eine Diabeteserkrankung..
Ein Rheumaleiden..
Eine Asthmaerkrankung..
Eine Depressionserkrankung..
Der Tinnitus..

Wie wird GdB von 30 auf 50 erhöhen?

Bei einem Grad der Behinderung unter 50, aber mit mindestens 30 können Sie mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Auch dafür können Sie einen Antrag stellen – allerdings nicht beim Versorgungsamt, sondern bei der Agentur für Arbeit.

Welcher Grad der Behinderung bei welcher Krankheit Tabelle?

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