-
Neuer Benutzer
- Dabei seit: 16.02.2020
- Beitr�ge: 4
Hallo liebes ElsterForum,
mein Arbeitgeber hat den Nutzungswert meines Dienstwagen f�r die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb mit 15 % pauschal versteuert. Das betrifft einen Anteil von 261 € im Monat. Leider f�hrt das dazu, dass ich diese 3132€ (/Jahr) von der Entfernungspauschale abgezogen bekomme (Zeile 39, Anlage N). Dadurch ergibt sich, aber f�r mich ein Nachteil, weil ich 15% statt 0% Steuern auf diesen Anteil zahlen muss. Welche Eintragungen muss ich vornehmen, dass stattdessen die 261€ als Bruttolohn ber�cksichtig werden und die Entfernungspauschale dann ungek�rzt bleibt?
Oder �bersehe ich irgendeinen Vorteil durch die Pauschalversteuerung?
Noch ein paar Infos, die ggf. relevant sind:
- BLP Dienstwagen: 57000 €
- Weg Wohnung zu Arbeitsst�tte (einfach) 58 km
- Jahreseinkommen deutlich �ber BeitragsbemessungsgrenzeVielen Dank und liebe Gr��e
Sascha -
Erfahrener Benutzer
- Dabei seit: 14.03.2014
- Beitr�ge: 29978
Ich glaube, du �bersiehst da einiges. Die Pauschalsteuer hat doch dein AG getragen oder?
Freundliche Gr��e
Charlie24Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beitr�ge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererkl�rung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzuf�gen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !Kommentar
-
Neuer Benutzer
- Dabei seit: 16.02.2020
- Beitr�ge: 4
Hallo Charlie24,
danke f�r den Hinweis, aber die Pauschalbesteuerung (41,30 €) zahle ich und nicht der AG.
Gr��e
SaschaKommentar
-
Erfahrener Benutzer
- Dabei seit: 14.03.2014
- Beitr�ge: 29978
Selbst wenn die Pauschalsteuer auf dich �berw�lzt wird, hast du meines Erachtens aus der Pauschalbesteuerung der Fahrten unterm Strich keinen Nachteil.
Warum das bei der H�he deiner Eink�nfte so ist, kannst du hier nachlesen:
//www.haufe.de/finance/finance...HI9247532.html
//www.haufe.de/personal/haufe-...HI1613015.html
Freundliche Gr��e
Charlie24Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beitr�ge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererkl�rung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzuf�gen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !Kommentar
-
Neuer Benutzer
- Dabei seit: 16.02.2020
- Beitr�ge: 4
Danke f�r die Links, die hatte ich zuvor auch gelesen. Es ist aber tats�chlich so, dass ich 41 € pro Monat mehr zahlen durch die Pauschalversteuerung. �ber weitere Hinweise wie ich das Geld zur�ckbekommen kann w�rde ich mich freuen!
Kommentar
-
Erfahrener Benutzer
- Dabei seit: 14.03.2014
- Beitr�ge: 29978
Ich sehe bei dieser Konstruktion keine M�glichkeit, Geld vom Finanzamt zu bekommen. Das ist aber auch kein Thema der elektronischen Steuererkl�rung.
Wenn dein AG die Fahrten Wohnung - T�tigkeitsst�tte nicht pauschal versteuern w�rde, w�rde der monatliche Sachbezug nicht 1%, sondern 2,74% vom
Listenpreis ausmachen. Hast du das mal nachgerechnet?
Freundliche Gr��e
Charlie24Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beitr�ge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererkl�rung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzuf�gen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !Kommentar
-
Neuer Benutzer
- Dabei seit: 16.02.2020
- Beitr�ge: 4
Die 2,74% geldwerter Vorteil habe ich auch mit Pauschalversteuerung. Ganz konkret wird es wie folgt berechnet:
- gw. Vorteil BLP 570 € (1%)
- gw. Vorteil KM 991,8 € (1,74%) davon aber 261 € pauschal versteuert--> Mein Steuer-Brutto steigt um 570 + 730,8 €. Die 15 % von 261 € (=41,3 €) werden direkt netto abgezogen.
Der f�r mich g�nstigere Fall w�re aber wenn mein Steuer-Brutto um 570 + 730,8 + 261 € steigen w�rde aber stattdessen bleibt mir ja auch 261€ mehr Werbungskosten f�r die Pendlerpauschale erhalten. d.h. die 261 € mehr Brutto muss ich gar nicht versteuern und somit h�tte ich 41,3€ gespart.
Scheinbar gibt es aber keine M�glichkeit den Sachverhalt so in ElsterFormular anzugeben, dass ich die 41,3 € wieder zur�ckbekomme. Bleibt mir wohl nur noch beim Arbeitgeber nachzuhaken ob man das zuk�nftig ohne Pauschlversteuerung l�senkann, da dieser ja die Wahlfreiheit hat.
Kommentar
-
Erfahrener Benutzer
- Dabei seit: 14.03.2014
- Beitr�ge: 29978
Ich habe jetzt auch mal nachgerechnet. Wenn du au�er der Entfernungspauschale keine weiteren Werbungskosten h�ttest, ist das alles halb so wild.
Die Arbeitnehmer-Pauschale von 1.000,00 € bekommst du n�mlich in jedem Fall.
Freundliche Gr��e
Charlie24Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beitr�ge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererkl�rung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzuf�gen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !Kommentar
Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Firmenwagen
Soweit Menschen mit Behinderung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die tatsächlichen Kosten ansetzen dürfen, kann der Arbeitgeber im selben Umfang einen Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuern. Die Begrenzung auf die Höhe der Entfernungspauschale ist nicht zu beachten.
Fahrt des Arbeitnehmers von der Wohnung zum Beschäftigungsort und die letzte Fahrt zurück sowie für eine Familienheimfahrt wöchentlich sind grundsätzlich steuerfrei.
Fahrtkostenerstattungen des Arbeitgebers für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber muss die Zuschüsse versteuern, entweder pauschal mit 15 %.
Führt der Arbeitnehmer einen doppelten Haushalt, kann der Arbeitgeber die Fahrtkosten für die Familienheimfahrten nach den Regelungen der doppelten Haushaltsführung steuerfrei ersetzen. Fahrtkostenzuschüsse für die 1.
die Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen (Sachbezüge und Geldzuschüsse) zu Fahrten im Personennahverkehr, auch soweit es sich um Privatfahrten des Arbeitnehmers handelt. den mit 15 % pauschal besteuerten geldwerten Vorteil für die Benutzung von Dienstwagen zu den Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.
Der Arbeitgeber hat von der Pauschalversteuerung Gebrauch gemacht. Die Pauschalversteuerung mit 15 % ist möglich bis zu dem Betrag, der als Werbungskosten abziehbar ist. Dies sind pro Entfernungskilometer 0,30 Euro; im Jahre 2021 sind es 0,30 Euro für die ersten 20 Km und 0,35 Euro ab dem 21. Km.
Steuerfreie oder mit 15 % pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind auf die Entfernungspauschale anzurechnen und mindern den Werbungskostenabzug (s. Bescheinigungspflicht in Zeile 17 und 18 der Lohnsteuerbescheinigung).
Im Lohnsteuerverfahren ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers verpflichtet, die tageweise Berechnung mit 0,002 % des Bruttolistenpreises durchzuführen, wenn er dem Arbeitgeber monatlich die tatsächlichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte schriftlich anzeigt.