Praktikum während Studium mehr als 20 Stunden

20-Stunden-Regel?

Hallo zusammen,

ich hätte eine grundsätzliche Frage zur Stundenbeschränkung während der Vorlesungszeit. Ich bin momentan im 8.Semester (bis September) in meinem Bachelorstudium, wobei ich bereits alle Prüfungen bestanden und meine Bachelorarbeit abgegeben habe (nur das Ergebnis steht noch aus). Da ich sonst nichts mehr zu tun habe, mache ich nun ein freiwilliges Praktikum über 3 Monate. (als eingeschriebener Student während der offiziellen Vorlesungszeit)
Generell besteht aber die Regel, dass man nicht über 20 Wochenstunden kommen darf. Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht diese Regel aber nur versicherungstechnisch. Also ich verliere meinen Stundentenstatus nur bei der Versicherung und muss volle Sozialbeiträge zahlen. (Wäre zwar nicht schön aber verkraftbar) Aber bei der Hochschule gibt es doch damit keine Konsequenzen, oder? (z.B. Exmatrikulation) Das wäre sonst fatal für mich.

Danke schon mal für eure Einschätzung.

Re: 20-Stunden-Regel?

So weit ich weiß kannst du bei deiner Krankenkasse eine Ausnahmeregelung für die 3 Monate beantragen und kannst dann weiter versichert bleiben. Über 20 Stunden zu arbeiten hat ansonsten keine Auswirkungen. Ich arbeite persönlich sogar mehr als 20 Stunden die Woche selbstständig und verdiene auch mehr als den Grenzbetrag, bin trotzdem noch als Student versichert weil es eben gewisse Schlupflöcher gibt.

Bellarosa  📅 01.04.2018 21:20:31

Re: 20-Stunden-Regel?

Die 20-Stunden-Regel kann dir völlig egal sein - sie besteht natürlich nicht bei Praktika, sondern nur bei Jobs!

Re: 20-Stunden-Regel?

Von Bellarosa Die 20-Stunden-Regel kann dir völlig egal sein - sie besteht natürlich nicht bei Praktika, sondern nur bei Jobs!

Ist das so?
Ich dachte, dass die 20 Stunden überschritten werden dürfen, so lange man im Durchschnitt im Jahr nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet sondern nur über einen kurzen Zeitraum befristet.

Re: 20-Stunden-Regel?

20-Wochen-Stunden während der Vorlesungszeit
Unbegrenzt außerhalb der Vorlesungszeit, aber beschränkt auf 26 Wochen im Kalenderjahr

Ein Praktikum ist eine in den Betrieb verlegte Ausbildung, da gilt gar keine Wochenstunden-Begrenzung.

Bellarosa  📅 02.04.2018 12:50:37

Re: 20-Stunden-Regel?

Von Colamonster

Von Bellarosa Die 20-Stunden-Regel kann dir völlig egal sein - sie besteht natürlich nicht bei Praktika, sondern nur bei Jobs!

Ist das so?
Ich dachte, dass die 20 Stunden überschritten werden dürfen, so lange man im Durchschnitt im Jahr nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet sondern nur über einen kurzen Zeitraum befristet.

Ja, das ist definitiv so. Ein Praktikum gilt überhaupt nicht als "Arbeit", sondern schlichtweg als Teil der Hochschulausbildung (auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, sondern freiwillig absolviert wird).

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Was passiert wenn man als Student mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet?

2 Arbeit am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden und während der Semesterferien. Eine unbefristete (Dauer-)Beschäftigung oder eine auf mehr als 26 Wochen befristete Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden schließt das Werkstudentenprivileg aus.

Kann man als Student mehr als 20 Stunden arbeiten?

26-Wochen-Regelung Um als Student:in („Werkstudent“) versichert zu bleiben, dürfen Studierende nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Wie viel darf ich neben dem Studium arbeiten?

Du darfst bis zu 450 Euro monatlich verdienen. Bei einem Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde (Stand: Jan. 2021) musst Du für diese Summe höchstens rund elf Stunden pro Woche oder rund 47 Stunden im Monat arbeiten. Als Vollzeit-Student/in brauchst Du auf den Betrag keine Steuern und keine Sozialabgaben bezahlen.

Was ist das werkstudentenprivileg?

Üben Studenten neben dem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung aus, besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit, wenn Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend für das Studium aufgewendet werden (Werkstudentenprivileg).