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- Einverständniserklärung von Eltern für Reisedokumente
Bürgeramt Bürgerberatung Niederwall 23 33602 Bielefeld ÖffnungszeitenBearbeitende Dienststelle(n)
mo-di 7.30-15 Uhr
mi 7.30-13 Uhr
do 7.30-12 und 14-18 Uhr
fr 7.30-15 Uhr
Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe, Ausweise,
Rentenangelegenheiten.
Hinweis: Nur mit Terminvereinbarung.
Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen:
1) Biometrische Pässe: Europapässe können ab Geburt ausgestellt werden, spätestens jedoch ab dem 12. Lebensjahr. Wir empfehlen Europapässe zu beantragen, da die einfacheren Kinderreisepässe nicht in allen Ländern außerhalb der EU anerkannt sind. Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind gültig für 6 Jahre und werden in der
Bundesdruckerei in Berlin gedruckt.
2) Kinderreisepässe: Kinderreisepässe sind einfachere (nicht biometrische) Pässe und werden in der Regel innerhalb von 2 Tagen ausgestellt. Kinderreisepässe haben die grünen, gefalteten Kinderausweise ersetzt und sind seit 1. Januar 2021 nur noch 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Kinderreisepässe werden u.a. nicht für die visumfreie Einreise in
die USA akzeptiert.
Alle Pässe müssen persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung beantragt werden. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich. Eine Verlängerung von Ausweisen und Pässen jeder Art ist nicht mehr möglich. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Den bestehenden Pass/Kinderausweis
können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, wenn Sie dringend reisen müssen und der Pass noch gültig ist.
Wichtige Information bei ERSTPÄSSEN: In manchen Konstellationen ist vor der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung nötig. Bitte lesen Sie sich hierzu vor Vereinbarung eines Termines die Informationen auf unserer Webseite durch:
Informationen zur Namenserklärung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Benötigte Unterlagen
Für die
Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für unter 18-Jährige PDF / 108 KB - zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
Musterbeispiele für geeignete biometrische Passfotos PDF / 2 MB // Passbildschablone - Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes (bei US-Geburtsurkunden ist das „County“ nicht ausreichend, sodass zusätzlich auch ein „proof of birth letter“ des Krankenhauses vorgelegt werden muss). Die Geburtsurkunde muss außerdem die Namen der Eltern enthalten („long version“)
- bisheriger Reisepass/Kinderausweis (Datenseite mit Bild)
- Für Nicht-US-Staatsangehörige: Nachweis der Aufenthaltsberechtigung des Antragstellers in den USA (US-Aufenthaltsvisum oder US Resident Alien Card)
- Für US-Staatsangehörige: Nachweis des Erwerbs der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit (z.B.: US Geburtsurkunde, Consular Report of Birth Abroad, US Certificate of Citizenship, hilfsweise US Certificate of Naturalization eines Elternteils und falls zutreffend Beibehaltungsgenehmigung des Elternteils) und US-Pass
- Reisepässe beider Elternteile (Datenseite mit Bild)
- gültige US-Aufenthaltsberechtigung des deutschen Elternteils (US Resident Alien Card oder US-Aufenthaltsvisum) Informationen für Inhaber von Green Cards ohne Ablaufdatum
- Heiratsurkunde der Eltern
- falls die Eltern bei Geburt nicht verheiratet waren, wird Vaterschaftsanerkennung oder „acknowledgement of paternity“ benötigt
- falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung, siehe auch Informationen zum Namensrecht bei Kindern
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird (Ausnahme: Kinder über 16 Jahren für die Personalausweisbeantragung).
Formular Zustimmung der Eltern PDF / 194 KB - falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
- falls zutreffend, Beibehaltungsgenehmigung und US-Einbürgerungsurkunde
- US-amerikanischer Führerschein oder „utility bill“ der Eltern
- falls zutreffend, Abmeldebestätigung aus Deutschland
- Passgebühr
Auch wenn Ihr Kind seinen letzten
Reisepass bei einer anderen Auslandsvertretung in den USA erhalten hat, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen (außer der Abmeldebescheinigung). Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunde mit. Der Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!
Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.
Gebühren
Eine aktuelle Gebührenliste finden Sie hier:
Gebühren
Geburtsnamenserklärung für Kinder
In manchen Fällen ist vor der Beantragung eine Namenserklärung für Kinder erforderlich, um den Geburtsnamen des Kindes festzulegen oder zu ändern. Die Namenserklärung kann auch dann erforderlich sein, wenn der
gewünschte Name bereits in der nicht-deutschen Geburtsurkunde des Kindes vermerkt ist. Für diese Namenserklärung benötigen Sie gegebenenfalls einen Termin. Nähere Informationen zum Namensrecht finden Sie hier: Namensrecht.
Terminvereinbarung für die Passbeantragung
Passanträge können nur nach
vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden. Sie wissen nicht, welche unserer neun Vertretungen für Sie zuständig ist? Bitte konsuliteren Sie vorab unseren Konsulatsfinder