Häufige Irrtümer rund um Kfz-Unfall, Schuldfrage und VersicherungUnabhängig davon, wie umsichtig Sie fahren – ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Sobald der Schock sich gelegt hat, tauchen zwangsläufig zwei Fragen auf: Wer hat den Unfall verschuldet und welche Versicherung übernimmt den Schaden? Show
Leider kursieren in diesem Zusammenhang viel Halbwissen oder falsche Annahmen – angefangen bei der korrekten Unfallmeldung über die Klärung der Schuldfrage bis hin zur Versicherungsdeckung. Wir haben weit verbreitete Irrtümer für Sie aufgelistet – hätten Sie's gewusst?Irrtümer zur Unfallmeldung1. Bei einem Verkehrsunfall muss immer die Polizei verständigt werden. 2. Wenn ich ein parkendes Auto beschädige reicht es, meine Kontaktdaten in die Windschutzscheibe zu stecken. 3. Wenn ich nicht schuld bin, muss ich den Schaden nicht der Versicherung melden. Irrtümer rund um die Schuldfrage1. Die Polizei beurteilt, wer schuld ist. 2. Wenn ich keinen Alkomattest mache, kann ich nicht wegen Alkohol
verurteilt werden. 3. Die auffahrende Person hat immer Schuld. Irrtümer rund um Versicherung1. Wenn ich am Unfall nicht schuld bin, komme ich nicht in den Malus. 2. In der Kfz-Haftpflichtversicherung hat nur der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz. Unser Tipp Schnelle Hilfe mit dem Auto PLUS24service bei Unfällen, Pannen und Notsituationen - wir sind 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr für Sie da, europaweit! Wenn Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Versicherungssumme ab 20 Mio. Euro wählen, ist dieses Service für Sie kostenfrei inklusive. Hatte Kfz Unfall ohne Schuld Was muss ich tun?Regeln Sie nicht alles selbst. Gehen Sie auch beim Blechschaden besser in eine Anwaltskanzlei. Trifft Sie keine Schuld, muss der gegnerische Versicherer das Honorar zahlen. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Verkehrsrecht.
Wer muss Schaden melden Verursacher oder Geschädigter?Wer muss den Unfall-Schaden der Versicherung melden? Stehen die Fakten fest, ist der Unfallverursacher in der Pflicht: Er muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.
Wie lange hat man Zeit einen Unfall bei der Versicherung zu melden?§ 7 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) verpflichtet den Versicherungsnehmer, seiner Versicherung den Schaden zu melden und innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Schwere Verletzungen oder sogar der Tod eines Unfallbeteiligten müssen sogar binnen 48 Stunden gemeldet werden.
Was steht mir bei einem unverschuldeten Unfall zu?Dazu gehören: Eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietwagen für die Dauer der erforderlichen Reparatur an Ihrem Fahrzeug. Alle Kosten, welche im Zuge der Behandlung Ihrer Verletzungen entstanden sind. Eine Verdienstausfallentschädigung, falls Sie aufgrund des unverschuldeten Unfalls nicht zur Arbeit können.
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