Hoher GdB = Erwerbsminderungsrente?
Wenn Sie diesen Blog regelmäßig lesen, wissen Sie, dass ich hier weitestgehend auf Gesetzestexte verzichte. Unsere Tipps und Informationen sollen so einfach und verständlich wie möglich sein. Um den Zusammenhang zwischen EM-Rente und dem Schwerbehindertenausweis zu untersuchen, kommen wir jedoch nicht um einen kleinen Blick ins Sozialgesetzbuch herum. Aber keine Sorge – es genügt ein kurzer Ausflug.
Denn wenn es um den SB-Ausweis geht, befinden wir uns rechtlich betrachtet im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX). Beantragen wir eine Rente – auch eine Erwerbsminderungsrente – ist das SGB VI zuständig.
Hat mein Schwerbehindertenausweis Einfluss auf den Antrag zur EM-Rente?
Die beiden unterschiedlichen Aspekte des Sozialrechts haben also zunächst einmal gar nichts miteinander zu tun. Das ist wichtig zu wissen und hilft Ihnen, spätere Missverständnisse und Enttäuschungen zu vermeiden.
Sie können einen Grad der Behinderung von 100 haben – und trotzdem wird Ihr Antrag zur Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Im ersten Moment klingt das vielleicht unwahrscheinlich. Aber glauben Sie mir – das ist gar nicht so selten. Ein wesentlicher Grund dafür sind die rentenrechtlichen Voraussetzungen. Um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, genügt es nicht, schwere gesundheitliche Einschränkungen belegen zu können. Sie müssen außerdem mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung gemeldet sein. Genauso wichtig: Innerhalb der letzten fünf Jahre müssen 36 oder mehr Monate an Pflichtbeiträgen erbracht worden sein. Zum Beispiel durch einen Job.
Aber selbst wenn alle Wartezeiten erfüllt sind, bedeutet ein hoher GdB nicht, dass der Antrag zur EM-Rente zum Selbstläufer wird.
Die Rolle der Befundberichte
Wir haben hier schon oft über die große Bedeutung von Befundberichten informiert. Das sind Dokumente, in denen Ihr Haus- oder Facharzt möglichst detailliert beschreibt, an welchen Erkrankungen Sie leiden und was das für Sie im Alltag oder Job bedeutet.
Und natürlich spielen diese Befundberichte sowohl beim Antrag zum Schwerbehindertenausweis als auch für die Aussicht auf eine Erwerbsminderungsrente eine entscheidende Rolle. Falls Ihr Kardiologe einen aussagekräftigen Bericht schreibt, ist dieser für beide Aspekte des Sozialrechts wertvoll. Das Gleiche kann für die Ausführungen eines Psychiaters gelten.
„Butter bei die Fische“ – gibt es einen Zusammenhang zwischen GdB und EM-Rente?
Grundsätzlich nicht. Sie müssen beide Anträge als eigenständig betrachten. Ein erfolgreiches Verfahren in einem Sachgebiet führt nicht zwangsläufig dazu, dass Sie Ihr Ziel auch in einer anderen Sparte des Sozialrechts erreichen.
Doch natürlich sagt schon der gesunde Menschenverstand: Wenn jemand in seinem Alltag von chronischen Krankheiten geplagt wird und deshalb heftige Funktionseinschränkungen aushalten muss – durch ein schwaches Herz, eine lädierte Lunge, kaputte Knie oder Angststörungen – dann ist es gut möglich, dass diese gesundheitlichen Probleme sowohl für das Schwerbehindertenrecht als auch für die „Frührente“ relevant sind.
Aber Vorsicht, es gibt keinen Automatismus. Und besonders wichtig ist, dass diese Funktionseinschränkungen von Ihrem Arzt schriftlich dokumentiert werden. Dann kann es gut sein, dass GdB und Erwerbsminderungsrente zumindest indirekt miteinander in Verbindung stehen.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen mit Krankenkasse oder Rentenversicherung.
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