Als arbeitnehmerähnliche/r Mitarbeiter/in (Voraussetzung ist dass du unter den Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen TVAP fällst, siehe unten) hast du einen Anspruch auf 31 Tage Urlaub im Jahr, für jeden vollen Monat anteilig 1 /12.
Was passiert aber, wenn du einmal langfristig erkrankst, so dass du den Urlaub gar nicht oder nur teilweise nehmen konntest?
Grundsätzlich muss der Jahresurlaub im aktuellen Kalenderjahr genommen werden. Ausnahmsweise kann der Urlaub auf das folgende Jahr übertragen werden. Der Resturlaub aus dem Vorjahr muss dann - nach dem Urlaubstarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen spätestens bis zum 30. April des folgenden Jahres beantragt und genommen werden. Wird der Urlaub nicht rechtzeitig beantragt, verfällt er ersatzlos. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der/die Arbeitnehmer*in oder auch der/die arbeitnehmerähnliche Mitarbeiter*in während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon ordnungsgemäß krankgeschrieben war und die Arbeitsunfähigkeit bei Ablauf des Bezugs-oder Übertragungszeitraums fortbesteht. Dann fehlt die Möglichkeit, den Urlaub überhaupt in Anspruch nehmen zu können. In der Folge bleibt der Urlaubsanspruch über den Übertragungszeitraum hinaus bestehen und addiert sich auf den Anspruch des Folgejahres auf. Die Rechtssprechung sagt, dass in diesem Fall der Urlaub frühestens 15 Monate nach dem Kalenderjahr verfällt, in dem der Anspruch entstanden ist. Urlaubsanspruch, der zB im Jahr 2018 entstanden ist, verfiele nach den beschriebenen Bedingungen erst zum 31. März 2020.
Gute Besserung! wünschen deine Kolleg*innen von ver.di in der DW
Wenn Arbeitnehmer krank werden, zahlt der der Arbeitgeber sechs Wochen lang den Lohn weiter. Ab der siebten Woche übernimmt die zuständige Krankenkasse und zahlt ein Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttomonatslohns.
Auch beim Urlaubsanspruch sollten Arbeitnehmer aufhorchen. Denn wenn Arbeitnehmer im Urlaub krank werden, werden ihnen die Krankheitstage auf ihrem Urlaubskonto gutgeschrieben. Diese Urlaubstage können sie dann zu einem anderen Zeitpunkt nehmen.
So berechnen Sie Urlaubsansprüche bei Krankheit automatisch in Personio.
Besteht ein Urlaubsanspruch bei Krankheit?
Grundsätzlich gilt, dass sich der Urlaubsanspruch bei Krankheit um die Erkrankungstage verlängert. Denn jeder Urlaubstag, den ein Mitarbeiter nachweislich krank war, gilt als Resturlaub – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer kommt seiner Verpflichtung nach.
Was sagt das Arbeitsrecht zu Urlaubsanspruch bei Krankheit?
Aus Sicht des Gesetzgebers hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erholung während des Jahresurlaubs. Erkrankt er während des Urlaubs, kann er sich jedoch nicht erholen. Daher besteht in dieser Situation der gesetzliche Anspruch auf die Rückbuchung von Urlaubstagen als Resturlaub. Allerdings muss der Arbeitnehmer bestimmte Pflichten erfüllen, um seinen Urlaubsanspruch zu sichern.
- Arztbesuch am ersten Tag der Erkrankung
- Vorlage eines ärztlichen Attests ab dem ersten Krankheitstag
Erkrankt ein Mitarbeiter kurz vor Antritt seines Urlaubs, hat er das Recht, diesen gemeinsam mit dem Arbeitgeber neu festzulegen. Ein eigenmächtiges Verlängern des Urlaubs um die Anzahl der Krankentage ist nicht erlaubt.
Wann haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ersatz der Urlaubstage?
Zwei wichtige Ausnahmen von der Krankheitsregel betreffen den Freizeitausgleich und die Erkrankung eines Kindes während des Urlaubs.
- Eine Erkrankung während des Freizeitausgleichs wirkt sich in keiner Form auf den Abbau von Überstunden aus und der Mitarbeiter hat keinen Ersatzanspruch.
- Erkrankt während des Urlaubs ein Kind und erfordert die Pflege, bleibt der Urlaub davon unberührt – unabhängig davon, dass die Erkrankung den Erholungswert reduziert.
Urlaubsansprüche bei Krankheit automatisch berechnen lassen
Urlaubsanspruch zu
berechnen kann komplex sein, vor allem wenn ein Mitarbeiter zwei Wochen, die nächste zwei Monate und wieder die nächste zwei Jahre krank ist. Mit Personio geht das automatisch.
Wie sieht der Urlaubsanspruch bei langer Krankheit aus?
Wenn Arbeitnehmer über Monate oder Jahre krankheitsbedingt ausfallen, verfallen ihre Urlaubstage nicht direkt. Laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 2012) können Arbeitnehmer ihre Urlaubsansprüche noch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres geltend machen.
Den Urlaub kann der Mitarbeiter aber erst dann nehmen, wenn er nicht mehr krankgeschrieben ist. Während der Krankheitstage kann ihm kein Urlaub erteilt werden.
Ist Ihr Mitarbeiter Anfang 2020 erkrankt, bekommt ab Februar 2020 Krankengeld und kommt im August 2021 wieder zur Arbeit, stehen ihm die Urlaubstage aus zwei Jahren zu (Mindestanspruch für zwei Kalenderjahre: 2 x 4 = 8 Wochen).
Jedoch hat das BAG eine zeitliche Grenze für das Ansammeln von Urlaubstagen gesetzt. Demnach verfällt der Urlaubsanspruch auch ohne tarifvertragliche Regelung bei langer Krankheit nach 15 Monaten nach Ablauf des Urlaubsjahres. Beispiel: Wenn Ihr Mitarbeiter seit 2016 arbeitsunfähig krankgeschrieben ist und zum Beispiel im März 2020 zurückkommt, hat er lediglich Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung für 2019 und anteilig für 2020. Denn der Urlaubsanspruch für 2016 ist im März 2018 verfallen; der Anspruch von 2017 im März 2019 usw.
Wie Sie generell den Urlaubsanspruch für Ihre Mitarbeiter berechnen, erfahren Sie in dem Artikel “Urlaubsanspruch berechnen”.
Ihr Mitarbeiter war lange Zeit krank? So schaffen Sie es, ihn wieder ins Unternehmen einzugliedern.
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