Verluste aus aktien steuerlich geltend machen

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Lesedauer: 4 Minuten

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Wenn du an der Börse spielst, dann kann es manchmal auch zu Verlusten kommen. Diese Aktienverluste kannst du allerdings von der Steuer absetzen und eine Verlustbescheinigung beantragen. In diesem Beitrag erzählen wir dir, wie das geht und was du über Aktienverluste und Steuern wissen musst.

Wie werden Gewinne aus Aktienverkäufen versteuert?

Verkaufst du Aktien und machst dabei Gewinn, dann wird pauschal die Kapitalertragsteuer bzw. sogenannte „Abgeltungsteuer“ in Höhe von 25 Prozent fällig. Zudem kommt noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent hinzu.

Zusätzlich zahlst du auf deine Gewinne auch die Kirchensteuer, sofern du ein Kirchenmitglied bist.

Handelt es sich bei deinen Gewinnen um inländische Aktienverkäufe, so behält die Bank die fällige Steuer automatisch ein. Solltest du ein Freistellungsauftrag stellen, so musst du nur den darüber liegenden Betrag tatsächlich versteuern.

Wie werden Gewinne und Verluste ermittelt?

Um den Gewinn oder Verlust berechnen zu können, musst du Ausgaben von deinem Erlös abziehen. So wird dein Verlust vergrößert bzw. dein steuerpflichtiger Gewinn verkleinert.

Veräußerungserlös

– Anschaffungskosten

– Anschaffungsnebenkosten (dazu gehören beispielsweise Bearbeitungsgebühren)

– Veräußerungskosten (zum Beispiel Transaktionskosten oder Bankspesen)

= Veräußerungsgewinn/Verlust

Durch diese Rechnung wird der Aktiengewinn gemindert bzw. Aktienverlust vergrößert. Dadurch wird der zu versteuernde Spekulationsgewinn reduziert.

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Aktienverlust

Bei den Aktienverlusten handelt es sich um finanzielle Verluste, die bei einem Aktienhandel entstanden sind. Von Aktienverlusten spricht man, wenn die Aktien nach dem Erwerb einen fallenden Kurs aufweisen. Bleiben die Aktien im Depot, so gelten die Kursverluste als nicht realisiert.

Verkaufst du deine Aktien zu einem niedrigeren Kurs, so handelt es sich um einen realisierten Aktienverlust. Zusätzlich können Verluste entstehen, wenn das Unternehmen insolvent wird.

Hast du Aktienverluste gemacht, so können diese Verluste mit den Veräußerungsgewinnen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren verrechnet werden. Leider ist eine Verlustrechnung mit Zinsen oder Dividenden nicht machbar. Die Verluste können nur innerhalb derselben Einkunftsart mit einem „horizontalen Verlustausgleich“ ausgeglichen werden.

Sollten deine Verluste höher als die Gewinne sein, so kannst du einen Verlustvortrag stellen. So kannst du die Verluste mit deinen zukünftigen Gewinnen verrechnen.

In der Regel wird die Verlustrechnung für dich von der Bank erledigt. Infolge wird keine Abgeltungssteuer einbehalten, solange deine Verluste nicht ausgeglichen sind. Solltest du dein Geld bei mehreren Banken angelegt haben, dann musst du dich selbst drum kümmern. In so einem Fall musst du eine Verlustbescheinigung von der jeweiligen Bank anfordern und diese deiner Steuererklärung beifügen. Dadurch wird dein steuerpflichtiger Gewinn verkleinert.

Verlustverrechnung bei Ehepaaren

Wenn die Ehepartner Einzelkonten und Einzeldepots haben, kann eine Verlustverrechnung zwischen Depots und Konten gemacht werden. Um dies möglich zu machen, müsst ihr einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen.

Solltet ihr den Freistellungsauftrag zu spät oder gar nicht stellen, dann könnt ihr alternativ einfach eine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch, wenn die Ehepartner die Konten oder Depots bei unterschiedlichen Banken haben.

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Wie lange kann man aktienverluste steuerlich geltend machen?

Mit Verlustbescheinigung Aktienverluste steuerlich absetzen Zum einen kann er den angefallenen Verlust im folgenden Jahr mit dann erzielten Gewinnen verrechnen lassen. Zum anderen kann er bei der Bank bis spätestens 15. Dezember des betreffenden Jahres eine Verlustbescheinigung beantragen.

Wie werden aktienverluste verrechnet Beispiel?

Beispiel für den Verlustvortrag bei Aktien Hat ein Anleger im Jahr 2019 mit Aktien Verluste von 2.100 Euro erlitten, aber mit Aktiengeschäften auch Gewinne von 1.400 Euro erzielt, so liegt der Verlustvortrag bei 700 Euro. Diesen Verlustvortrag nimmt der Anleger mit ins Jahr 2020.

Welche Verluste kann ich steuerlich geltend machen?

Verluste durch den Ausfall von Kapitalforderungen dürfen Sie bis zu 20.000 € mit sämtlichen anderen Kapitalerträgen verrechnen. Bei Termingeschäften dürfen Sie erlittene Verluste ebenfalls bis 20.000 EUR und nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnen.

Wann lohnt sich eine Verlustbescheinigung?

Kapitalanleger, die Geld investiert und verloren haben, sollten noch bis Mitte Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Damit lassen sich die Verluste in der Steuererklärung ausgleichen – falls die Wertpapiere bei unterschiedlichen Banken deponiert sind.

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